Die Praetur (lateinisch prae-ire: vorangehen) war eines der höheren Ämter der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der römischen Republik. Die Amtsinhaber wurden Praetoren genannt. Sie wurden vom Volk in den Comitia auf ein Jahr gewählt.
Ursprünglich waren die Praetoren sogar die höchsten Beamten der Republik, bis diese, wohl in der Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr., den Titel Consul bekamen. Die genauen Einzelheiten sind, wie vieles in der Geschichte der frühen römischen Republik, aufgrund der unsicheren Quellenlage in der Forschung umstritten.
Ab 367 v. Chr. gab es einen jährlich neu gewählten Praetor urbanus, der für die Gerichtsbarkeit in der Stadt Rom zuständig war. 242 v. Chr. kam der Praetor peregrinus hinzu, der in Rechtsstreitigkeiten zwischen Römern und Ausländern tätig war. Für die Verwaltung der ersten römischen Provinzen (Sizilien, Sardinien, Spanien) wurden weitere Praetoren eingesetzt, so dass ihre Gesamtzahl im 2. Jahrhundert v. Chr. sechs betrug.
Sulla erhöhte die Zahl der Praetoren auf acht und beschränkte ihre normale Zuständigkeit auf die Rechtsprechung in Rom. Julius Caesar und Augustus fügten weitere Praetoren (bis zu 16) hinzu.
In der senatorischen Ämterlaufbahn folgte die Praetur im Regelfall dem Tribunat oder dem Amt als Ädil und kam vor dem Consulat. Seit 180 v. Chr. war ein Mindestalter von 40 Jahren vorgeschrieben.
Praetoren gehörten zu den Magistraten, die wie die Consuln ein imperium besaßen, d. h. vor allem ein Heer kommandieren durften. Besonders in Ausnahmesituationen wurde Praetoren ein militärisches Kommando in einer Provinz übertragen, für das bei längerer Dauer die Amtsgewalt über das normale Jahr hinaus verlängert werden konnte; die Magistrate führten dann den Titel pro praetore.
Die Praetoren waren die Stellvertreter der Consuln und insbesondere für die Interpretation der Gesetze und die Rechtspflege im Allgemeinen verantwortlich. Sie spielten eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Römischen Rechts, da sie die jeweils geltenden Verfahrensvorschriften festlegen mussten (Praetorisches Edikt).
In der Kaiserzeit bestand das Amt als Bestandteil der senatorischen Laufbahn fort, konnte aber schon in jüngeren Jahren bekleidet werden als in der Republik.
Literatur
- Wolfgang Kunkel, Roland Wittmann: Die Magistratur. Beck, München 1995. (Handbuch der Altertumswissenschaft, Abt. 10: Rechtsgeschichte des Altertums, Teil 3, Bd. 2: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik, Abschn. 2) ISBN 3-406-33827-5
- T. Corey Brennan: The Praetorship in the Roman Republic. 2 Bände. Oxford Univ. Press, Oxford 2000. ISBN 0-19-511459-0, ISBN 0-19-511460-4
Ämter im Römischen Reich Ämter des Cursus honorum: Quaestur | Tribunat/Aedilamt | Praetur | Consulat Außerordentliche Ämter: Censur | Interrex | Dictator | Magister equitum | Decemviri | Triumviri Weitere Ämter und Ehrentitel: Tribunus militum | Pontifex Maximus | Legatus | Dux | Praefectus | Vicarius | Vigintisexviri | Magister militum | Imperator | Princeps senatus | Augustus | Caesar |
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