Die Res Gestae Divi Augusti (lateinisch, wörtlich „die Taten des göttlichen Augustus“) waren der Leistungs- oder Rechenschaftsbericht des ersten römischen Kaisers Augustus, eine in der ersten Person verfasste Darstellung seines Lebens, seiner Verdienste und Ehrungen. Nach der am besten erhaltenen Kopie wird das Werk auch Monumentum Ancyranum genannt. Theodor Mommsen, der auch einen bis heute wichtigen Kommentar verfasst hat, bezeichnete die Res Gestae als „Königin der antiken Inschriften“.
Überlieferung des Textes
Das Original der Res Gestae wurde gemäß dem Testament des Augustus auf zwei Bronzepfeilern vor dem Augustusmausoleum in Rom aufgestellt, die allerdings nicht erhalten sind. Der Text ist nur aus einer Reihe von inschriftlichen Kopien in verschiedenen Städten des römischen Reiches bekannt.
Am wichtigsten ist die fast vollständig erhaltene Kopie der originalen lateinischen Fassung mit einer griechischen Übersetzung, die an den Wänden des Tempels für Augustus und Roma in Ancyra (jetzt Ankara, Türkei), der Hauptstadt der Provinz Galatien, angebracht war. Sie wird als Monumentum Ancyranum bezeichnet (dieser Titel wird oft auch für die Res Gestae Divi Augusti generell verwendet). Das Monumentum Ancyranum wurde 1555 von einem Gesandten des deutschen Kaisers, Ogier Ghislain de Busbecq entdeckt. 1847 erschien eine Ausgabe von August Wilhelm Zumpt. Archäologisch-epigraphische Forschungen im 19. und 20. Jahrhundert (Theodor Mommsen, Martin Schede, Wilhelm Weber) haben die Textgestaltung überprüft.
Weitere, nur sehr fragmentarisch erhaltene Kopien sind aus zwei Städten in Pisidien bekannt:
- Apollonia (nur griechisch), genannt Monumentum Apolloniense, entdeckt 1821, weitere umfangreichere Fragmente 1930. Die Inschrift stammt von einer Basis, auf der Statuen des Augustus, des Tiberius, der Livia, des Germanicus und des jüngeren Drusus standen.
- Antiochia (lateinisch), genannt Monumentum Antiochenum, entdeckt 1914 und 1926. Der ursprüngliche Anbringungsort der Inschrift ist unklar (Statuenbasis oder Tor).
Alle Texte zusammen erlauben es, das verlorene Original praktisch vollständig zu rekonstruieren.
Entstehung des Textes
Augustus selbst gibt am Schluss des Werks (35) an, dass er es in seinem 76. Lebensjahr, also kurz vor seinem Tod im Jahr 14, verfasst habe. Vermutlich wurde der Text oder zumindest einige Teile davon schon Jahre zuvor verfasst und über die Zeit hinweg nur aktualisiert. Augustus hinterließ den Text zusammen mit seinem am 13. April 13 n. Chr. abgeschlossenen Testament, das den Senat anwies, die Inschriften herstellen zu lassen.
Inhalt und Bedeutung
Der erste Teil der Res Gestae beginnt mit der Übereignung der Macht an Augustus durch den Senat und beschreibt die verschiedenen Ehren, die ihm verliehen wurden, wobei Augustus betont, dass er nicht ehrgeizig nach diesen Ehren gefragt habe. Der zweite Teil beschreibt Augustus’ Gaben an das römische Volk in Form von Geld, Spielen und Gebäuden. Der dritte Teil handelt von der Ausdehnung des Reichs, Frieden und Freundschaft mit dem Rest der Welt während seiner Regierungszeit. Ein Anhang (in der dritten Person, offenbar erst für die provinzialen Abschriften erstellt) fasst den Text noch einmal zusammen, listet die verschiedenen Gebäude auf, die Augustus erstellen ließ, und hält fest, dass er während seiner Herrschaft 600 Millionen Denare aus eigenem Vermögen spendete.
Die Res Gestae weisen offenkundige propagandistische Züge auf. Sie tendieren dazu, die Ereignisse zwischen der Ermordung Caesars und Augustus’ Sieg über Marcus Antonius und Sextus Pompeius schönzufärben: Die beiden Gegner im Bürgerkrieg werden nicht beim Namen genannt; Antonius ist nur „der, gegen den ich den Krieg führte“, Pompeius wird als Pirat dargestellt.
Auch in weiteren Abschnitten geben die Res Gestae keine objektive Geschichtsdarstellung, sondern die offizielle Sicht des Augustus. In einer oft behandelten Formulierung gab er an, wie er seine Stellung in der formal wiederhergestellten Republik sah: „Nach dieser Zeit (27 v. Chr.) überragte ich an Ansehen/Einfluss alle, an formaler Gewalt besaß ich jedoch nicht mehr als die anderen, die jeweils meine Kollegen im Amt waren“ (34: Post id tempus auctoritate omnibus praestiti, potestatis autem nihilo amplius habui quam ceteri, qui mihi quoque in magistratu conlegae fuerunt).
Zugleich ist die Inschrift ein Beweis dafür, dass Augustus die göttliche Verehrung seiner Person schon zu Lebzeiten in den östlichen Provinzen, wo dies auch Tradition hatte, in Verbindung mit der dea Roma zuließ, während er sie in Rom ablehnte.
Literatur
- Theodor Mommsen (Hrsg.): Res Gestae Divi Augusti. 2. Aufl. 1883 (Nach wie vor grundlegende wissenschaftliche Ausgabe).
- Hans Volkmann (Hrsg.): Res Gestae Divi Augusti. Das Monumentum Ancyranum. 3. Aufl. de Gruyter, Berlin 1969 (Studienausgabe, lateinisch/griechisch).
- Ekkehard Weber (Hrsg.): Res Gestae Divi Augusti. Meine Taten. Düsseldorf, Artemis & Winkler 2004 (zuerst 1970). ISBN 3-7608-1378-X (lateinisch-griechisch-deutsche Ausgabe mit Kommentar).
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