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Die Römische Republik (Res Publica Romana) verteilte die Regierungsgewalt formal auf drei separate Versammlungen, die Comitia Centuriata, die Comitia Populi Tributa und das Concilium Plebis. Anders als in modernen Parlamenten wurde in diesen Körperschaften zum einen Legislative, Jurisdiktion und Wahlrecht kombiniert, zum anderen verfügten sie über die Möglichkeit, Gesetze auch rückwirkend (ex post facto) zu ändern. Der Römische Senat dagegen war eine beratende Kammer und besaß keine legislative oder richterliche Macht.

Das Concilium Plebis war – wie die Comitia Populi Tributa – eine Stammesversammlung, allerdings nur der Plebejer unter Ausschluss aller Patrizier, die auch nicht an den Zusammenkünften teilnehmen durften. Nur die Volkstribunen (Tribuni plebis) konnten das Concilium Plebis einberufen; es traf sich üblicherweise im Comitium auf dem Forum Romanum. Patrizische Senatoren beobachteten die Versammlung häufig von den Stufen der Curia Hostilia aus und versuchten von hier aus, Einfluss auf die Tribunen zu nehmen. Das Concilium Plebis war die bevorzugte Legislative der Republik, obwohl technisch seine Gesetze Plebiszite – Volksabstimmungen – genannt wurden. Es wählte die plebejischen Aedile (plebis) und die Volkstribunen, und führte Gerichtsverhandlungen durch, bis der Diktator Lucius Cornelius Sulla die ständigen Gerichtshöfe etablierte.

Der Senat hingegen verabschiedete lediglich senatus consulta, Empfehlungen für Gesetze und Maßnahmen, vergleichbar den Resolutionen der heutigen Vereinten Nationen, und hatte tatsächlich keine Macht, Gesetze zu beschließen – mit Ausnahme im Falle des senatus consultum de republica defendenda, des so genannten ultimativen Dekrets zur Einsetzung eines Diktators, falls die Republik in unmittelbarer Gefahr war.

Das Concilium Plebis war an die Empfehlungen des Senats nicht gebunden und konnte sie niederstimmen – so zum Beispiel im Jugurthinischen Krieg, als das senatus consultum erging, die Amtszeit des Quintus Caecilius Metellus Numidicus als kommandierender General zu verlängern, den das Concilium Plebis mit der Ernennung von Gaius Marius verwarf – oder ergänzen: während Caesar durch senatus consultum zum Prokonsul von Gallia cisalpina und Illyricum ernannt wurde, wurde ihm Gallia transalpina durch Plebiszit gegeben.

Während seines Konsulat 88 v. Chr. erließ Sulla eine Serie der Leges Corneliae, die die politische Struktur der Republik radikal änderten. Sein drittes Gesetz verbot dem Concilium Plebis und den Comitia Populi Tributa, Gesetze zu beraten, die nicht durch senatus consultum eingebracht worden waren. Sein viertes Gesetz strukturierte die Comitia Centuriata so um, dass die erste Klasse, die Senatoren und die mächtigsten Ritter, fast die Hälfte der Stimmen hatte. Sein fünftes Gesetz entkleidete beide Stammesversammlungen, Concilium Plebis und Comitia Populi Tributa, ihrer legislativen Funktionen, so dass die gesamte Gesetzgebung bei den Comitia Centuriata lag. Die Stammesversammlungen wurden dadurch beschränkt auf die Wahl bestimmter Magistrate und der Leitung von Verhandlungen – die aber nicht ohne Autorisierung durch ein senatus consultum aufgenommen werden durften.

Diese Reformen wurden durch die Populares unter Führung von Marius und Lucius Cornelius Cinna rückgängig gemacht, von Sulla während seiner Diktatur rei publicae constituendae wieder eingeführt, und nach seinem Tod erneut ausgesetzt. Sie stellen eine der weitestgehenden Eingriffen in die Verfassung des römischen Staates sowohl in der Republik als auch im Prinzipat dar.

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