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Gaius Oppius war ein römischer Ritter (1. Jahrhundert v. Chr.) und Vertrauter Gaius Iulius Caesars.

Leben

C. Oppius entstammte einer alten ritterlichen Familie. Über seine Tätigkeiten in seinen jüngeren Jahren ist nichts bekannt. Zu Caesars Gefolge stieß er entweder bereits während dessen Propraetur in Spanien (61 v. Chr.) oder aber spätestens zu Beginn des Gallischen Krieges (58 v. Chr.). Hierbei fungierte Oppius als Leiter des Nachrichtendienstes.

54 v. Chr. verließ er Gallien wohl aufgrund seiner angeschlagenen Gesundheit und kehrte als bevollmächtigter Geschäftsführer Caesars nach Rom zurück. Zusammen mit Lucius Cornelius Balbus, Aulus Hirtius und C. Vibius Pansa Caetronianus erledigte er die politischen Geschäfte sowie die Korrespondenz des Prokonsuls.

Nach Ausbruch des Bürgerkrieges gegen Pompeius war Oppius gemeinsam mit Balbus der einflussreichste Vermittler zwischen den einstigen Triumvirn, was durch die reichhaltige Korrespondenz Ciceros belegt ist. Besonders Oppius und Balbus fungierten dabei auch als Stellvertreter Caesars in dessen Abwesenheit, obwohl sie zu dieser Zeit nicht einmal dem Senatorenstand angehörten. Aus Ciceros Briefen geht hervor, dass ihre Entscheidungen immer die Billigung Caesars erfuhren.

Nach Caesars Ermordung wechselte Oppius zur Partei Octavians. Es ist ungeklärt, ob er bereits kurze Zeit später oder erst um 30 v. Chr. gestorben ist.


Werk

Oppius verfasste Plutarch (Pomp. 10,4; Caes. 17) zufolge eine Schrift über Caesar, die nicht überliefert ist. Gemäß der Ars Grammatica des Charisius war Oppius zudem Urheber einer biographischen Schrift über Scipio Africanus. Außerdem soll er Invektiven gegen Cassius und Cleopatra geschrieben haben.

Im Gegensatz zur Angabe Suetons (Div. Iul. 56, 1) kann es hingegen als ausgeschlossen betrachtet werden, dass Oppius auch der Autor der pseudo-caesarianischen Schriften über den Bürgerkrieg, bellum Alexandrinum und bellum Africum ist. Lediglich bei der Urheberschaft des bellum Hispaniense herrscht bis heute Uneinigkeit darüber, ob sie Hirtius oder Oppius zuzuschreiben sei.


Quellen

  • Cicero, Briefe (besonders ad Quintum fratrem 3,1; ad Atticum 4,17; ad familiares 6,8; 6,12)
  • Cicero, ad familiares 6,8,1 (Dezember 46 v. Chr.): quod omnibus rebus perspexeram, quae Balbus et Oppius absente Caesare egissent, ea solere illi rata esse.

Literatur

  • Friedrich Münzer: Oppius (9), in: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft, Bd. XVIII,1 (1939), S. 729–736.
  • Jürgen Malitz: Die Kanzlei Caesars – Herrschaftsorganisation zwischen Republik und Prinzipat. In: Historia 36 (1987), S. 51–72 (online).



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