7) Macrobius, lateinischer Schriftsteller um 400 n. Chr., Verfasser eines Kommentars zu Ciceros ‚Somnium Scipionis‘ (de re p. VI), eines Symposions ‚Saturnalia‘ und einer grammatischen Schrift.
I. Persönliches.Bearbeiten
In den Über- und Unterschriften der ältesten Handschriften des Kommentars heißt der Verfasser Macrobius Ambrosius Theodosius v(ir) c(larissimus) et inl(ustris) (in P am Schlusse A. M. Th.)‚ in den entsprechenden Handschriften der Saturnalia A. Th. M. v. c. et ill. (so P) oder M. Th. v. c. et inlustris (so BRN); in den verschiedenen Auszügen aus der grammatischen Schrift findet sich A. M. Th. (im Paris. 7186), M. Th. (im Vindob. Bob. 16 f. 157 und Laudun. 444) und Th. M. (im Vind. f. 11l); das im Vindob. 16 erhaltene Bruchstück ist überschrieben Theodosius Symmacho suo salutem dicit, danach scheint der Verfasser selbst Theodosius als seinen Hauptnamen angesehen zu haben, an dessen Stelle im Mittelalter – vorher wird er nur bei Boethius (CSEL 48, 31] einmal erwähnt (Macrobii Theodosii . . . librum, quem de Somnio Scipionis composuit) – Macrobius allgemein gebräuchlich wurde. Durch den Cod. Theod. erfahren wir, daß ein Macrobius 399f. Praef. praet. Hispaniarum (XVI l0, l5. VIII 5, 61). 410 Procons. Africae (XI 28, 6) und 422 Praepositus sacri cubiculi (VI 8, 1) war und den Titel ,vir illustris‘ führte; es liegt nahe, ihn mit dem Schriftsteller gleichzusetzen. Da M. in seinen beiden Hauptschriften – die dritte gibt naturgemäß nichts aus – als Heide erscheint, müßte er später zum Christentum übergetreten sein. Die Saturnalien, die in dem Kreise des Symmachus († etwa 405) spielen, sind jedenfalls geschrieben, bevor Servius seinen Vergilkommentar veröffentlicht hatte (zwischen 395 und 410 nach Georgii Philol. 71, 518ff., s. Bd. II A S. 1835, 15ff.), und das Commentum in Somnium Scipionis scheint vor den Saturnalien verfaßt zu sein, da einzelne Stellen aus ihm in das größere Werk herübergenommen sein dürften (Wissowa De Macr. Sat font.‚ Breslau 1880 50 [künftig als ‚Diss.‘ zitiert] l2). Ob der Symmachus, dem M. die grammatische Schrift widmete, der Sohn des Redners (um 384 geb.) oder ein Enkel war, ist ungewiß, ersteres vielleicht wahrscheinlicher. Auch aus dieser Widmung ist die enge Beziehung des M. zum Hause der Symmachi ersichtlich, und die Verbindung zwischen den beiden Familien scheint länger bestanden zu haben; denn im Cod. P des Kommentars findet sich hinter dem 1. B. der Vermerk Aur. Memm. Simmachus. v. c. emendabam vel (= et) distins (= guebam) meum (sc. librum oder exemplum) Ravennae cum Macrobio Plotino Eudoxio v. c.; es handelt sich um den Urenkel des Redners (Kons. 485, † 525) und vielleicht um den Enkel des Schriftstellers, dessen Sohn (Macrobius . . .) Eustachius hieß (s. Vorw. der Sat. und Einl. des Komm). Nicht unwahrscheinlich ist, daß der im Vorwort zu den Fabeln des [171] Avianus genannte Adressat Theodosius unser M. ist (so P. Pithou; s. Unrein De Av. aetate, Jena 1885, 59); wenn es da von diesem Theodosius heißt cum in utroque litterarum genere (Poesie und Prosa) et Atticos graeca eruditione superes et latinitate Romanos, so braucht man dies wohl ebensowenig ganz genau zu nehmen, zumal in solchem Zusammenhange, wie des M. eigene Worte im Vorwort der Saturnalia (§ 11) sicubi nos sub alio ortos caelo latinae linguae vena non adiuvet und (§ 12) si in nostro sermone nativa Romani oris elegantia desideretur. Allerdings bekennt M. hier, daß er kein Italiker ist; man hat seine Heimat in Afrika vermutet (v. Jan Proleg. I 8. Vogel J. J. 127, 180); aus verschiedenen unrichtigen Übertragungen griechischer Stellen ist gefolgert werden, daß er nicht Grieche von Geburt war (Wissowa Diss. 15), aber sowohl die Benutzung griechischer Quellen wie auch die großenteils auf solchen beruhende grammatische Schrift läßt immerhin erkennen, daß M. des Griechischen wohl mächtig war (jene Schnitzer beruhen eher auf Flüchtigkeit oder mangelhaftem Verständnis als auf ungenügender Sprachkenntnis; vgl. auch Norden Antike Kunstprosa 579 Anm. 1). Die Sprache des M. zeigt da, wo er nicht andere lateinische Autoren ausschreibt, die Merkmale des späteren Lateins; eigentümlich ist ihm die Vorliebe für gewisse Ausdrücke, für substantivische Wendungen und für eine gekünstelte Wortstellung: vgl. die Zusammenstellungen bei Jan Proleg. III, I 1–3, und Halfpap-Klotz Quaest. Serv., Greifsw. 1882, 4ff. (s. auch Linke Abhandl. f. Hertz 251. Baehrens Philol. Suppl. XII 2, 351. 373. 424. 507).
II. Schriften:Bearbeiten
a) Überlieferung und Ausgaben.
1 Das Commentum in Somnium Scipionis ist die einzige vollständig erhaltene Schrift des M. Die Überlieferung, in der häufig neben dem Kommentar auch Ciceros Somnium erscheint, ist ziemlich mäßig. Eyssenhardt benutzte den Cod. Bambergensis M. IV 15 F s. XI ex. (B), in dem durch Verlust eines Quaternio I 12, 14 extr. – 19, 24 in. fehlen, daneben den Cod. Parisinus 6371 s. XI (P), der infolge Ausfalls in einem Vorgänger für I 17, 5–20‚ 7 in. versagt; Jan zog noch eine Anzahl zum Teil jüngerer Handschriften heran, darunter einen Rhedigeranus (R 2) s. XI/XII, der ebenso wie P die Symmachus-Subskription enthält. Diese findet sich auch im Parisinus 6370 s. IX (?), der außer dem Kommentar noch den Anfang der Saturnalia (bis Praef. § 6) hat, aber u. a. zu I l5, 7 dieselbe Interpolation bietet, wie der Monac. 6364 (Frising. 164) s. X (C) und ein Bernensis 347 Bongars. s. X (H 1), die beide nur I 14, 21–II 9 fin. (zu H 1 s. Hagens Katalog der Berner Hss.) gehen, ferner wie der Monac. 6362 (Frising. 162) s. XI (F), in dem die in C fehlenden Teile ergänzt sind (ebenso in Bern. 436 Bongars. s. XI XII [H 2] u. a.). Im übrigen vgl. Jan Proleg. LXXIX, der annimmt, daß letzthin alle Handschriften auf das von Symmachus revidierte Exemplar zurückgehen. Die Auszüge des Sedulius Scottus (Klein Über eine Hs. d. Nicolaus v. Cues, Berlin 1866, 47f.) sind dürftig und willkürlich behandelt, für die Tertkritik daher wertlos. Über Ausgaben s. unter 2.
[172] 2. Das Hauptwerk sind die ‚Saturnalia‘. Sie stehen im wesentlichen vollständig in dem unter 1. erwähnten Paris. 6371 P. Das 1. Buch hat die Überschrift Primi diei Saturnaliorum liber I incipit; am Schlusse heißt es Explicit liber I Saturnaliorum. Incipit secundus, dessen Schluß und der Anfang des 3. Buches fehlen (3½ Zeilen leer gelassen); am Ende des 3. Buches lesen wir Explicit liber II Saturnaliorum. Incipit tertius in laude Virgilii, es fehlt aber der Anfang des 4. Buches, ebenso dessen Schluß. Das 5. und 6. Buch folgen ohne Einschnitt, das Ende des letzteren ist wieder lückenhaft (1½ Zeile leer); dann heißt es Incipit liber IIII de diversis questionibus = B. 7, das wieder mit Lücke und ohne Unterschrift schließt. Dem Parisinus scheint besonders nahezustehen der Cod. Neapolitanus V B 10 s. X (N), der bis VII 5, 2 reicht (Überschrift = P, nur Conviviorum primi diei usw.)‚ aber im einzelnen nicht näher bekannt ist (Jan Proleg. LXXXVII. Eyssenhardt hat versäumt, ihn heranzuziehen). Der Cod. Bambergensis M. L. V. nr. 9 s. IX ex. enthält nur die ersten drei Bücher bis III 19, 5; B. 1 (Überschrift wie N) und 2 sind nicht gesondert; das letztere hat die Unterschrift Conviviorum primi diei Saturnaliorum explicit. Mit B ist eng verwandt der Guelferbytanus 4619 Gudianus 312 s. XIII (G): Über- und Unterschriften wie in jenem, nur zu B. 2 noch Incipit secundus und am Schlusse des vollständigen 3. Buches Explicit. Die Eingangsworte Multas variasque res, die B in Majuskel gibt, sind in G weggelassen. Diese Auslassung (bis vita) findet sich auch im Cod. Vaticanus Regin. (ol. S. Remigii-Reims) 1650 s. X (R), der ebenfalls B sehr nahe steht, im einzelnen aber noch besser ist (Goetz Ind. schol. aest., Jena 1890, IIIff). Mit R hängen wiederum die Auszüge im Cod. Vaticanus Palat. 886 s. X (f. 125–141) sehr eng zusammen (Jan II p. VI. Goetz Vf.), die überschrieben sind Ex libro Macrobii Saturnalium excerptum de servis: die Pfälzer Handschrift wird aus Lorsch stammen, wo der Katalog (aus s. X bei Becker Catal. 37, 542 = 38. 57) einen Auszug ex libro Macrobii Saturnalium de servis verzeichnet. Vielleicht ist die Vermutung zulässig, daß der Cod. Montepessulanus 225 s. IX (Jan LXXXI Anm. 11) aus Lorsch stammt; auch er gehörte, wie z. B der Montepess. 125 s. IX des Persius-Iuvenal, zeitweilig P. Pithou und kam mit anderen Handschriften dieses Gelehrten über das Collegium oratorium von Troyes nach Montpellier. Um so wichtiger wäre es, wenn diese anscheinend älteste Handschrift der Saturnalia genauer geprüft würde (‚incomplet au commencement‘ nach dem Catal. génér). An Alter kommt ihr nur der Bernensis 514 s. IX gleich, der jedoch nur das 7. Buch enthält und die längeren Graeca ausläßt, wie auch Jans Haupthandschrift, der Cod. Cantabrigiensis 260 s. XIII (A). In dieser Handschrift fehlt auch der Schluß des 3. Buches von 18, 9 an; die Einteilung nach ‚dies‘ findet sich in der Überschrift von B. 1 und in den Unterschriften von B. 2 und 7; Buchzahlen werden nicht angegeben, B. 3 und 4 hängen zusammen, B. 5 ist überschrieben De stilo Virgilii, B. 6 Finit de his quae Virgilius a Graecis [173] traxit. De his quae a veteribus Latinis Maro transtulit. Ähnliche Angaben auch im Laur. Medic. 51, 8 s. XII und 90, 25 s. XIII (s. Jan Proleg. LXXXIVf); desgl. im Paris. 8677 s. XV (das. LXXXVI), wo die Einteilung in 7 Bücher durchgeführt ist, während im Laur. Medic. 65, 36 s. XV die letzten drei Bücher als Liber quintus et ultimus zusammengefaßt erscheinen. Den gemeinsamen Ursprung der gesamten Überlieferung erweist außer den erwähnten Lücken] auch der Ausfall zwischen III 12, 10 und 13, 1, der sich in allen Handschriften findet (schon in P vermerkt hio multum deest). Nach den Angaben der ältesten Handschriften darf man wohl auf eine ursprüngliche Einteilung des Werkes nach den Gesprächstagen schließen, also: Primi diei (einschl. pridie) = B. 1 und 2, Secundi diei" = B. 3 und Tertii diei = B. 4–7; dem Umfange nach würden sich aus B. 1–3 und B. 4 7 zwei annähernd gleiche Bände ergehen, und daraus erklärt es sich wohl, daß ein Teil der Handschriften nur die ersten drei Bücher umfaßt. Die Bucheinteilung ist anscheinend jünger und erst allmählich weiter durchgeführt (in P: I = 1, II :: 2 und 3, III = 4 6, IV = 7; im Laur. 65, 36 fünf, im Paris. 8677 sieben Bücher); eine andere Gliederung der längeren Partie über Vergil suchte man durch Inhaltsangaben als Überschriften (die auch sonst angebracht wurden, wie z. B. De servis, s. o.) herbeizuführen.
Eine methodische Prüfung der Überlieferungsverhältnisse wäre erwünscht; ob für den Text im ganzen viel dabei herauskommt, ist eine andere Frage. Zu berücksichtigen wären dabei auch die M.-Zitate bei mittelalterlichen Autoren, die sich im Texte unserer Handschriften nicht nachweisen lassen: bei Johann von Salisbury, Policrat. VIII 15 (vgl. dazu Webb On some fragments of Macr., Class. Rev. 11, 441), Alanus de Insulis, Summa de arte praed. c. l5, Vincenz von Beauvais Spec. doctr. IV 81 (Schedler Die Philosophie des M. usw., 1916, 82 Anm. 3–5. 135 Anm. 7. 139 Anm. 5: aus dem Schlusse von B. 2?), ferner Wilhelm von Conches Philosoph. II 17 (ohne den Namen, den Bartholomaeus Anglicus gibt: Schedler 131 Anm. 12 und 132 Anm. 1: aus dem Schlusse von B. 7?); wenn die Zitate richtig sind, würde daraus folgen, daß es im Mittelalter noch einen vollständigeren M.–Text gab (vgl. Jan Proleg. 4f.).
Die Editio princeps der Saturnalia und des Kommentars (nebst Somn. Scip.) erschien 1472 in Venedig: s. Jan Proleg. XCVIII, wo dann die späteren Ausgaben aufgezählt und kurz beschrieben werden. Sehr verdienstlich war für ihre Zeit die Ausgabe von L. Jan, Quedlinburg und Leipzig 1848 und 1852, mit ausführlichen Prolegomena, Varianten von Handschriften und Ausgaben (allerdings ohne die rechte kritische Sichtung), Parallelstellen und sonstigen Anmerkungen sowie reichen Indices. Durch diese Beigaben tut sie auch jetzt noch gute Dienste, da die neuere Ausgabe von Eyssenhardt, Leipzig² 1893, der sich nur auf P und die beiden Bambergenses stützt, in vieler Hinsicht sehr zu wünschen übrig läßt (vgl. Wissowa Woch. f. kl. Philol. 1895, 681).
Zur Überlieferung s. noch Lindsay A Bodleian [174] MS of Macr. (Auct. T II 27 s. X = Nr. 20 637 im Summary Catalogue von Madan), Class. Rev. 14, 260 (reicht bis III 4, 9, mit P verwandt); Sabbadini (über Hss. der Ambrosiana in Mailand), Stud. Ital. 11, 315.
3. Von der grammatischen Schrift ‚De differentiis et societatibus graeci latinique verbi‘ sind uns nur verschiedene, sich teilweise deckende und ergänzende Auszüge erhalten: a) im Cod. Paris. 7186 s. XI f. 42–56‚ wo die Unterschrift lautet Explicuit defloratio de libro Ambrosii Macrobii Theodosii quam Johannes carpserat ad discendas graecorum verborum regulas. Der Exzerptor ist, wie schon Pithou, der frühere Besitzer der Handschrift vermutete, höchst wahrscheinlich Johannes Scottus (s. Manitius LG. d. Mittelalt. I 331. 338); zu beachten ist auch sein Nachwort in dem es u. a. heißt visum mihi est primo eundem eiusdem (sc. Macrobii librum) eodem quo ipse usus est ordine breviter deflorare, deinde singularum coniugationum regulas, in quantum ex rationibus praedicti auctoris colligi potuerunt exponere. in quibus si quis multa nos praetermisisse perspexerit . . . quaedam tamen inseruimus usw. Erstausgabe von J. Opsopoeus, Paris 1588; in neuerer Zeit: Jan Macrobius I 229ff. Keil GL V 599ff. (Excerpta Parisina);
b) im Cod. Vindobonensis 16 (ol. Bobiensis) saec. VII/VIII f. 157–158: Incipiunt pauca excerpta de libro Macrobii Theodosii, worauf die oben (I) angeführte Überschrift mit der Widmung an Symmachus folgt. Auszüge aus dem Auszuge stehen auch f. 111 der Handschrift, aus der der Cod. Neapol. IV A 17 s. XV/XVI abgeschrieben ist. Abgedruckt von Eichenfeld und Endlicher Anal. gramm, Wien 1837, 187–193 (daraus die Varianten bei Jan a. O und danach von Keil 631–633;
c) im Cod. Vindobonensis 17 (ol. Boleiensis) saec. VIII/IX f. 14v–16 und f. 1–8 (zwischen beiden Stücken sind 2 Blätter ausgefallen). Das Stück ist anonym (Überschrift Incipit de verbo) und stand ursprünglich zwischen dem Frg. de nomine et pronomine und Valerius Probus de nomine (GL V 555ff. und IV 207ff.), stammt aber zweifellos aus M.; es wird durch ein besonderes Vorwort an einen ‚disertissimus studiosorum Severus‘ eingeleitet, in dem es heißt, der Verfasser wolle nachweisen a graeca lingua romanam nullis aut paucis admodum discrepantem. quae igitur vel antiquitas vestigando vel posteritas reperit exsequendo in hunc libellum contuli stricto sermone decerpta. Ob das Vorwort echt ist (über einen Redner Severus aus der Zeit des Symmachus s. Teuffel RLG III⁶ § 426, 2) und wie es sich dann mit der Überschrift im Parisinus verträgt, bleibt unklar. Abgedruckt ist das Stück in den Anal. gramm. 145ff., bei Jan 278ff., bei Keil 634–654;
d) im Cod. Laudunensis 444 saec. IX f. 5: Exempla barytonorum secundum Macrobium Theodosium und ebenso Ex. perispomenorum sec. M. Th.‚ auch im Cod. Paris. 7499 s. XI in den Scholien zur Ars des Eutyches (vgl. Manitius 318 mit Anm. 4). Es handelt sich beim Laudun. um Auszüge des mit Johannes Scottus in enger Verbindung stehenden Jren Martin von [175] Laon (Manitius 331. 338). Daß diese bilinguen Glossen – denn weiter ist es nichts – so, wie sie dastehen, nicht aus M. stammen können, hat Goetz (VIIf.= Corp. gloss. lat. I 16f. dargetan; sie stimmen so mit Ps.-Cyrill überein (der in derselben Handschrift steht), daß anscheinend eine Anzahl Verben (wie θλίβω, γράφω, τέρπω usw.) aus der Schrift des M. ausgezogen mit lateinischer Erklärung versehen und durch stammverwandte Glossen (z. B. γράφω + γραφή = γραφεύς) ergänzt worden sind. Abdruck bei Keil 655;
e) in der Eutyches-Hs. Cod. Monacensis 6411 (Frising. 211) f. 42 s. XI oder X findet sich ein Stück Graecorum verborum species sunt III. . . ΑΙΩ ΑΙΑΣ ΑΙFΑ mit der Unterschrift Theodosius Macrobius (abgedr. bei Keil Ind. schol. Hal. 1875, VIf.)Es ist im wesentlichen identisch mit Anecd. Helv. 3, 29–5, 18, d. h. dem Eutycheskommentar des Sedulius Scottus, kann aber so, wie es vorliegt, nicht aus M. stammen. Denn während hier drei Spezies von Verben nach dem Akzent unterschieden werden, erklärt der Exzerptor des Parisinus (Keil GL V 630), d. h. Johannes Scottus, ausdrücklich Macrobius duas tantum species ostendit und addunt quidam tertiam speciem quam †ΗΡΗΣΥΝΗΝ (episene An. Helv. 5, 12, EPIEEIC der Monac.) vocant (gleich darauf dieselbe Unterscheidung). Immerhin zeigt auch dieses Stück, welchen Kreisen wir die Reste der grammatischen Schrift des M. verdanken.
6. Inhalt und Quellen.
1. Seinen Kommentar zum Somnium Scipionis hat M. seinem Sohne Eustachius gewidmet (s. I l, 1 und II l, 1) und selbst in zwei Teile zerlegt (s. I 22, 13 und II 1, 1. 17, 4). Die Erläuterung Ciceros, aus dem er größere Stücke einfügt (deren Text besser ist als der unserer Handschriften, s. Ziegler in der Praef. XXIX zur Ausgabe von De re publ.)‚ gibt ihm Gelegenheit, eine Fülle von Gelehrsamkeit auszubreiten‚ die mit seiner Aufgabe z. T. nur lose zusammenhängt. Bezeichnend für die Einstellung des Ganzen ist die häufige Bezugnahme auf Platons Timaios, der gleich in der Einleitung mit Ciceros de re p. zusammengestellt wird (I 1; vgl. I 5, 1) und aus dem gelegentlich Stücke in lateinischer Übertragung wiedergegeben werden I 6, 29–31. 20, 2. II 5, 15), und da auch die Ausführungen fast durchweg auf griechischer Grundlage beruhen, so drängt sich von selbst die Vermutung auf, daß ein Kommentar zum Timaios für den Cicerokommentar ausgebeutet ist. Aus welchen Kreisen jener stammt, liegt klar zutage: angeführt werden Plotinus (inter philosophiae professores cum Platone princeps) De virtutibus I 8, 5; in libro ‚Si faciunt astra‘ Εἰ ποιεῖ τὰ ἄστρα) I l9, 27; libro, cuius inscriptio est ‚Quid animal quid homo‘ (Περὶ τοῦ τί τὸ ζῷον καὶ τίς ὁ ἄνθρωπος) II l2, 7; außerdem I 13. 9. 20. 17, 12. II 12, 14; sodann Porphyrius in commentariis suis I 3, 17 und libris, quibus Timaei obscuritatibus nonnihil lucis infudit II 3, l5 (nicht genannt, aber sicher benutzt ist I l2. 1–3‚ auch P. De antro nymph. 22 und 28); dazu kommen die zahlreichen Berufungen auf die Platonici, die Secta Platonica [176] u. ä.‚ die Vertreter der ‚vera ratio‘, die ‚recte philosophantes‘. Dies alles, dazu die besondere Berücksichtigung der Pythagoreer, gelegentlich auch der Stoiker (Posidonius wird I 15, 7 besonders anerkannt), läßt keinen Zweifel, daß die ganze Schrift neuplatonische Lehre enthält, und es besteht die größte Wahrscheinlichkeit, daß der Timaioskommentar des Porphyrios die Quelle ist (s. bes. Linke Philol. Abh. für M. Hertz, Berlin 1886, 240ff. Schedler Die Philos. d. M. und ihr Einfluß auf d. Wissensch. d. christl. Mittelalt., Münster 1916, mit reicher Zusammenstellung der griech.‚ insbes. neuplatonischen Parallelen). Es erhebt sich aber nun die Frage, ob M. selbst den Porphyrios benutzt hat oder ob eine lateinische Mittelquelle anzunehmen ist. Letzteres hat schon Linke 247 vermutet; der Gedanke ist weiter verfolgt worden von Bitsch (De Platonicorum quaestionibus quibusdam Vergilianis, Berlin 1911), der einmal eine lateinische Übertragung des Timaioskommentars, sodann aber daneben noch ‚Quaestiones Vergilianae‘ als Quelle M.s ansieht, die ihrerseits auf jenem lateinischen Kommentar, außerdem auf Porphyrios’ Ὁμηρ. ζητήματα und Ἥλιος beruhten (vgl. das Stemma S. 72); als ihren Verfasser vermutet er (nach Norden Verg. Aen. B. VI 26 Anm. 2) Marius Victorinus. Den Hauptgrund für die Ansetzung eines ‚commentarius Vergilianus Platonicus‘ entnimmt Bitsch dem Umstande, daß in M.s Kommentar eine große Anzahl von Vergilstellen eingestreut ist und daß diese Stellen im neuplatonischen Sinne ausgelegt und zur Bestätigung der vorgetragenen Lehren verwendet werden, wie sich dergleichen auch bei Servius und in den Danielscholien findet. Jener platonische Kommentar habe nicht Vers für Vers erklärt, sondern, wie M. es auch machte (I 5, 1), einzelne Verse und Versgruppen, besonders aus dem 6. B. der Aeneis, herausgegriffen und, unbekümmert um den Zusammenhang und den wirklichen Sinn, in seiner Weise gedeutet. Die Annahme der Existenz einer solchen Schrift, die etwa ein Gegenstück zu Porphyrios‘ Περὶ τῆς Ὁμήρου φιλοσοφίας bildete, ist sehr wahrscheinlich; ob M. sie aber unmittelbar benutzt hat, ist eine andere Frage, denn wie wir aus ihren Spuren im Servius und in den Danielscholien anzunehmen berechtigt sind, war sie schon von Donat in seinem großen Vergilkommentar ausgebeutet, und daß M. diesen gekannt und benutzt hat, ist mehr als wahrscheinlich. Dann dürfte aber Victorinus, der Zeitgenosse Donats, als Verfasser der ‚Quaestiones Vergilianae‘ wohl kaum in Betracht kommen; näher läge die Vermutung, daß er, der bekanntlich andere Schriften des Porphyrios übertragen hat (s. Teuffel RLG III⁶ § 408, 2), auch der Übersetzer des Timaioskommentars ist. Weiterhin wäre wohl zu fragen, ob die lateinische Übertragung nicht gleich die Form eines Kommentars zum Somnium Scipionis angenommen hat. Diese Ansicht wird besonders von W. A. Baehrens (Cornelius Labeo atque eius comm. Vergilianus, Gent und Leipzig 1918, 61ff.) vertreten, der auf Grund einer ziemlich anfechtbaren Beweisführung als Verfasser den Labeo ansetzt, der auch die Vergilverse schon hinzugetan haben soll. Wenn dem [177] so wäre, so hätte sich M. als völlig geistesarmer Abschreiber erwiesen und sich eines so groben Plagiats schuldig gemacht, wie man es selbst bei der besonderen Auffassung der Alten in diesen Dingen einem Manne, der zu dem vornehmen und hochgebildeten Kreise des Symmachus gehörte, schwerlich zutrauen darf. Dabei ist völlig übersehen, daß die besonderen Merkmale, die Sprache und Stil des M. kennzeichnen, sich durch die ganze Schrift hinziehen (s. Halfpap-Klotz 5ff.; ich hebe besonders die Vorliebe für adserere, adsertum, adsertio, adstruere, aestimare für exist. hervor) und sich namentlich auch in Stücken finden, die zu den Vergilzitaten gehören (I 3, 17. 19. 14, 14. II 5, 7. 7, 1. 12, 13). Diese dienen, wie Bitsch (41ff.) richtig hervorgehoben hat, gelegentlich nur als Redeschmuck, wie I 8, 6. 11. 10, 12. 16, 4. 19, 18. II 3, 9. 11. 5, 16, an andern Stellen fehlt die neuplatonische Ausdeutung. Daß es sich meist um Zusätze zu der eigentlichen Darlegung handelt, zeigt die Einführung: I 3, 2 falsa esse insomnia nec Maro tacuit; auf diese Stelle nimmt M. ausdrücklich I 3, 17 Bezug his adsertis (!) quia superius falsitatis insomniorum Vergilium testem citantes usw.; 19 et hoc in natura esse idem V. asserit (!) dicens; 6, 44 unde V.. . . ait; 9, 8 hoc et V. non ignorat; 13, 12 hinc ilud est doctissimi vatis; 15, 12 quod sciens V. . . . ait; 16, 5 et hoc est quod poeta naturae ipsius dixit; ähnlich 18, 15. 17, 14 hinc illud est; II 3, 11 hinc; 11, 6 V. denique . . . .ait; 12, l3 quam et ipse (Tullius) non nescit nec Verg. ignorat dicendo; als große Einlage kennzeichnet sich II 8 Locus nos admonet, ut . . . quaeramus, quid sit quod ait V. Hierbei sei bemerkt, daß ebenso das einzige Lucanzitat II 7, l6 eingelegt ist: et hoc est quod Lucanus dicere voluit, wobei der Dichter einen Tadel mitbekommt; zweimal werden Iuvenalverse verwendet: I 10, 12 (Sat. l3. 2/3) als Redeschmuck, I 9, 2 (Sat. 11, 27) als Einlage hinc illud a quodam . . . usurpatum est; um die Mitte des 4. Jhdts. kam, wie Ammian. Marcell. 28, 4, 14 bezeugt, Iuvenal wieder in Mode, aber M. scheut sich, ihn bei Namen zu nennen (ebenso S. I 10, 2). Daß er diese Zitate schon bei Labeo gefunden hätte, ist ganz unglaublich; sie stehen aber auf gleicher Stufe, wie die aus Vergil. Über die Verhimmelung dieses Dichters bei M. braucht man sich nicht zu wundern: sie tritt uns ebenso in den Saturnalien entgegen (auch einmal in der gramm. Schrift, s. u.), nicht minder aber in den Vergilscholien; sie war ein Merkmal von Donats Kommentar und beherrschte im 4. Jhdt. die gebildeten Kreise. Zu ihr mag die neuplatonische Ausdeutung des Dichters (s. o.) und die allegorische Erklärungsweise (s. Comparetti-Dütschke Virgil im Mittelalter, Leipzig 1875, 52ff.) ganz wesentlich beigetragen haben. Auf des M. eigene Rechnung wird man wohl auch noch andere Stücke der Schrift zu setzen haben. Schedler (S. 89f.) verweist auf II 17, 8, möchte aber kaum annehmen, daß hier selbstständige Arbeit des M. vorliegt, eine Auffassung, die M. nur als simplen Abschreiber anerkennen will, was er sicherlich nicht war. Derselbe Gelehrte stellt (S. 29) fest, daß der Gedankengang in II 10, 5ff. sich bei den Neuplatonikern nicht [178] nachweisen lasse, daß aber Apuleius nach Augustin. de civ. dei XII l0 dieselbe Frage analog behandelt zu haben scheine. Den Stoff für seine Schrift haben andere geliefert, und er hat ihn gewiß vielfach ohne große Veränderungen übernommen, wie sich aus den griechischen Parallelen ergibt (in solchen Stücken tritt auch der besondere Sprachcharakter zurück); aber die Zubereitung und Formgebung sowie jede eigene Zutat ihm abzusprechen sind wir schwerlich berechtigt. Das verbietet sich auch im Hinblick auf das größere Werk. Mehr als dieses hat der Kommentar zum Somnium Scipionis auf die Nachwelt eingewirkt; durch ihn ‚ist das Mittelalter mit einer Fülle platonisch neuplatonischer Gedanken in Berührung gekommen‘, insbesondere ‚ist die Identifizierung der Ideen mit den göttlichen Gedanken auf das christliche Mittelalter übergegangen‘ (Schedler 157). Die näheren Nachweisungen gibt Schedler 103ff., auf dessen Literaturverzeichnis (S. XIf.) besonders hingewiesen sei. Vgl. noch Borghorst De Anatolii fontibus 1905, 38ff.
2. Die Saturnalien bilden das letzte uns bekannte Glied in der langen Reihe der Symposienliteratur, an deren Spitze Platon steht, und der Neuplatoniker M. schließt wieder an den hochverehrten Meister an, wie die Rahmenerzählung zeigt, die sein Werk ist, mag er auch hier öfter fremdes Gut verwerten und sich von der Entwicklung des literarischen Typus bis zu einem gewissen Grade bestimmen lassen. Auf das Vorwort an seinen Sohn Eustachius folgt das ‚argumentum‘ ‚velut sub quodam prologi habitu‘ (Praef. 16). Zunächst rechtfertigt M. (I 1, 5) mit Hinweis auf Platons Parmenides, Timaios und Protagoras einen Anachronismus, den er sich bei der Auswahl der am Saturnalienmahle teilnehmenden Personen erlaubt habe (nec mihi fraudi sit, si uni aut alteri ex his, quos coetus coegit, matura aetas posterior saeculo Praetextati fuit – dies geht auf Servius und Avienus: Georgii Philol. 71, 518ff.); dann folgt (2. 1–l4) das vorbereitende Gespräch zwischen Decius und Postumianus, das darauf hinausläuft, daß dieser, der am Gastmahl teilzunehmen verhindert war, jenem erzählt, was ihm einer der Teilnehmer, Eusebius, darüber berichtet hat: ganz wie bei Platon, wo dem Decius Glaukon, dem Postumianus Apollodoros und dem Eusebius Aristodemos entspricht. Nun erst setzt die eigentliche Rahmenerzählung ein (2, l5): Am Vorabend der Saturnalien (an diesem Feste spielt auch der ps.-plutarchische Dialog Περὶ τῆς μουσικῆς; vgl. ferner Gell. XVIII 2, l. 13, 1) kommen im Hause des Vettius Praetextatus († 384: das Gastmahl muß also vor diesem Jahre angenommen werden) Aurelius Symmachus, Caecina Albinus, Furius Albinus, Servius und Avienus zusammen, und es wird beschlossen de doctis quaestionibus colloqui (2, 17). Als erste Quaestio wird aufgestellt quando Saturnalia incipere dicamus (§ 19); die Erörterung füllt das 3. Kapitel. an dessen Schlusse wie beiläufig von Albinus die Ausdrücke Saturnaliorum, noctu futura und die crastini eingeflochten werden, die das Thema für die nun folgende sprachliche Erörterung bilden (4, l–5‚ 2), worauf in gleicher Weise das Stichwort mille [179] verborum hingeworfen (5, 3) und erledigt wird (5, 4ff.). Auf Vorschlag des Symmachus wird beschlossen, zur weiteren Unterhaltung noch den Flavianus, Postumianus und Eustathius einzuladen, worauf das Gespräch des Vorabends geschlossen wird. Die nächste Zusammenkunft findet am Morgen des ersten Festtages im Hause des Praetextatus statt; an Stelle des Postumianus erscheint der Rhetor Eusebius. Als erstes Thema wird die Frage aufgeworfen cur praetextatus nomen habeatur (6, 5), und der Hausherr erklärt die oriqo et causa (§ 7–27), worauf er dem Eusebius noch Auskunft über die Cognomina Scropha und Asina gibt (§ 28–30). Jetzt erscheinen als ἄκλητοι oder ‚non evocati‘ Euangelus‚ der Arzt Disarius und der Kyniker Horus aus Ägypten (v. 15, 4. 16, 37), der als Fremder die Aufgabe hat, Erörterungen über ihm unbekannte römische Einrichtungen anzuregen (über den ἄκλητος als ‚festen τόπος des Symposionschemas‘ von Platons Gastmahl her – Alkibiades – über die Rolle des Arztes – bei Platon Eryximachos – und die des Kynikers s. Wissowa Gött. Gel. Nachn, phil.-hist. Kl. 1913, 333ff.); es fehlt auch nicht der Hinweis auf Menelaos bei Homer (Il. B. 408) nach Platon Symp. 174C (7, 10). Die Neuen werden zugelassen, wobei unter Hinweis auf Varro (Nescis quid vesper vehat) festgestellt wird, daß sie zusammen die Zahl der Musen und der Grazien ergäben (§ 12–13). Es folgt nun auf Anregung des Horus der Vortrag des Praetextatus über die origo cultus et causa festi sollemnis (der Saturnalien) 7, 18 – 11, 50 mit einer Einlage über Janus (c. 9); als die Erörterung über die Dauer des Festes auf die Sigillaria führt (10, 24 – 11, 1), wird erst ein anderes Thema – de servis (11, 2) – eingeschoben (§ 16 exercitas in servili pectore virtutes recenseamus), dann der Faden in § 46 wieder aufgenommen und beim Abschluß des Themas (§ 50) ein neues gestellt: man will rationem anni mensium dierumque behandeln, wozu vorerst Symmachus das Wort nimmt (12, 1 – 14‚ 15), den nach neuer Zwischenfrage des Horus (15, 1–3) Praetextatus ablöst, um de Kalendis Nonis et Idibus deque feriarum variis observationibus (§ 4) zu sprechen (15, 5–36); in einem Schlußwort des Eustathius (§ 38–44) werden die Vergilverse Georg. I 6–7 angebracht, und mit ihrer Deutung wird das Hauptthema für das übrige 1. Buch angeschlagen quid sit quod solem modo Apollinem, modo Liberum, modo sub aliarum appellationum varietate veneremur (17, 1). Den Vortrag übernimmt Praetextatus als ‚sacrorum omnium praesul‘ (17, 2 – 23, 22). Nachdem Euangelus, auf jenes Vergilzitat zurückgreifend, sich geringschätzig über den Dichter geäußert hat (24, 1–4), wird das Hauptthema des ganzen Werkes berührt, die Werke Vergils seien nicht nur instituendis pueris idonea, sondern enthielten noch alia altiora (§ 5); haec est Maronis gloria, ut nullius laudibus crescat, nullius vituperatione minuatur. Im weiteren Verlauf des Disputs werden die Aufgaben für die Vorträge über den Dichter bestimmt: Symmachus will violentissima inventa vel sensa rhetoricae in Vergiliano opere nachweisen (§ 14), Eusebius soll de oratoria apud [180] Maronem arte handeln, Praetextatus will dartun, daß V. doctissime ius pontificium in multa et varia operis sui parte servavit (§ l6), Flavianus übernimmt es, seine scientia iuris auguralis aufzuzeigen (§ 17), Eustathius will erörtern quanta de Graecis transtulerit sowie de astrologia totaque philosophia (§ 18), die beiden Albini wollen vetustatis adfectationem in Vergilio sowohl in versibus als in verbis hervorheben (§ 19), Avienus zieht vor, bei Gelegenheit Beiträge de Vergilianis virtutibus zu liefern, während für Servius, der als litteratorum omnium longe maximus gerühmt wird, die Aufgabe übrig bleibt, ut quidquid obscurum videbitur, palam faciat (§ 20). Nachdem so die Rollen verteilt sind, wird zu Tisch gerufen (§ 22–25: bezeichnend für die Stimmung sind die vergilianischen Wendungen cura vel adolendi Penates vel struendi penum Aen. I 704f., mane novum Georg. III 325 und haec mensa dignetur Ecl. 4, 63). Die Gespräche nach der Mahlzeit enthält das 2. Buch, das in Anknüpfung an Vergilverse mit einem Kompliment des Avienus für den Hausherrn eröffnet wird: nostrum hoc convivium . . . Agathonis convivio . . . non componere tantum sed nec praeferre dubitaverim (1, 2), quia sub illorum supercilio non defuit qui psaltriam intromitti peteret usw. (§ 5); da aber das heitere Element nicht ganz fehlen darf, schlägt Symmachus vor, ut iocos veterum ac nobilium virorum edecumatos ex multiiugis libris relatione mutua proferamus (§ 8). Dies wird dann ausgeführt im Kap. 2–7. Als der Nachtisch aufgetragen wird (8‚ 1), kommt die Rede auf die bellaria im Anschluß an Varros bereits früher berührte Satire ‚Nescis quid Vesper vehat‘ (2–3), dann regt Euangelus unter Hinweis auf Platon (Leg. p. 67l B) an, den Wein nicht zu vergessen (§ 4), und daran knüpft sich ein Vortrag des Eustathius über den Weingenuß und andere voluptates nach Platon, Aristoteles, Hippokrates: hier bricht unser Text ab, und die Lücke hat auch den Anfang der Gespräche des zweiten Tages verschlungen. Aus I 24, 25 wissen wir, daß diesmal Flavianus der Gastgeber war; ferner hatte Praetextatus I 24, 21 vorgeschlagen, daß Eustathius zuerst über die philosophia sprechen solle, der als munus deorum et disciplina disciplinarum der Vorrang gebühre (vgl. auch V 2, 2 praeter philosophiae et astronomiae amplam illam copiam, de qua supra [sic!] disseruimus); dann sollte Flavianus an die Reihe kommen (über Vergils scientia iuris auguralis), als dritter wolle er selbst das Wort nehmen (über das ius pontificium bei V.). Im Vortrag des Praetextatus setzt unser Text wieder ein: III 1–12; dann kommt wieder eine Lücke, und was folgt, gehört schon wieder zu den Erörterungen ‚post cenam‘: Albinus spricht über den Tafelluxus (K. 13–16, mit einer Einlage über das Tanzen, K. 14) und über die leges de cenis et sumptibus (K. 17). Das Erscheinen des Nachtisches bringt wieder einen Wechsel des Gesprächsstoffes: Servius spricht über Nüsse, Obst und Oliven (K. l8). Damit schließt der zweite Tag; der dritte findet die Teilnehmer bei Symmachus versammelt. Wieder ist der Vormittag dem Hauptthema Vergil gewidmet. Da Anfang und Schluß des 4. Buches [181] fehlen, wird der Vortragende nicht genannt; das erhaltene Stück handelt von den rhetorischen Kunstmitteln ad pathos movendum und ihrer Verwendung durch den Dichter, also de oratoria arte (vgl. 2, 1. 4, 19), demnach wird gemäß der Rollenverteilung Eusebius der Sprecher sein Linke Quaest. de Macr. Sat. fontibus, Breslau 1880, 37f.). Aus dem Eingang von B. 5 läßt sich aber entnehmen, daß der Vortrag des Symmachus de orandi disciplina vorausgegangen ist‚ ebenso diesem wieder eine allgemeine Einleitung. Im 1. Kapitel des 5. Buches bekommen wir den schon I 24, 5 in Aussicht gestellten Vergleich mit Cicero (1, 3), der aber von Eusebius ziemlich kurz mit der Erklärung abgemacht wird, daß in Cicerone unus eloquentiae tenor est, das genus copiosum, daß man aber beim Dichter alle quattuor genera dicendi fände, auch das breve, das siccum und das pingue et floridum, wobei wieder der Hausherr ein Kompliment erhält (§ 7). Nach einer Reihe von Belegen nimmt dann Eustathius das Wort zu einem Vortrag über das Thema quae traxit a Graecis, mit Ausnahme der Philosophie und Astronomie, worüber er am Vortage gesprochen hatte; er schließt (22, 15) mit den Worten ingentia poteram volumina de his quae a penitissima Graecorum doctrina transtulisset, inplere, sed ad fidem rei propositae relata sufficient. Im 6. Buche kommen die beiden Albini an die Reihe; Furius Albinus spricht darüber, in versibus vel in locis quantum sibi Maro ex antiquitate quaesiverit (4, 1) in K. 1–3; Caecina Albinua versucht nachzuweisen, hunc studiosissimum vatem et de singulis verbis veterum aptissime iudicasse et inseruisse electa operi suo verba, K. 4 und 5. Es folgt Servius, der zunächst vorträgt quae in Vergilio notaverit ab ipso figurata . . . vel ausu poetico nove quidem sed decenter usurpata (K. 6), sodann eine Reihe von Fragen des Avienus beantwortet; der Schluß des Buches und damit der Vormittagsunterhaltung, in der das Hauptthema ‚Vergil‘ zu Ende geführt wird, fehlt. Nach Tisch wird zunächst die Frage erörtert, ob die Philosophie vom Convivium auszuschließen sei (K. 1; die Erwähnung des Gastmahls des Agathon und des Kallias, d. h. der Symposien Platons und Xenophons in § 13, stammt aus der benutzten Quelle, Plut. Quaest. conv. I 1, 3); darauf hält Eustathius einen längeren Vortrag über die σκώμματα (K. 2 und 3); hiernach schlägt Praetextatus vor, ut per ordinem quisque proponat quam solvendam aestimat quaestionem (4, 1). Jetzt kommt endlich auch Disarius zu Wort, der auf die zahlreichen Fragen aus dem Gebiet der Medizin und der Naturwissenschaft seine Weisheit zum besten gibt (4, 2–16, 34). Der Schluß des Ganzen ist verlorengegangen.
Über seine Arbeitsweise macht M. in der Praefatio einige Angaben: quidquid mihi . . . in diversis seu Graecae seu Romanae linguae voluminibus elaboratum est, id totum sit tibi scientiae supellex (§ 2) .. . nec indigeste tamquam in acervum congessimus digna memoratu, sed variarum rerum disparilitas auctoribus diversa, confusa temporibus, ita in quoddam digesta corpus est, ut quae indistincte atque promiscue ad subsidium memoriae adnotaveramus in ordinem [182] instar membrorum cohaerentia convenirent (§ 3). nec mihi vitio vertas, si res, quas ex lectione varia mutuabor, ipsis saepe verbis quibus ab ipsis auctoribus enarratae sunt, explicabo . . . et boni consulas oportet, si notitiam vetustatis modo nostris non obscure, modo ipsis antiguorum fideliter verbis recognoscas, prout quaeque se vel enarranda vel transferenda suggesserint (§ 4). M. stellt sich hier deutlich in Gegensatz zu Gellius, der in der Vorrede zu seinen Noctes Atticae bemerkt usi sumus ordine rerum fortuito, quem antea, in excerpendo feceramus. nam proinde ut librum quemque in manus ceperam. . . vel quid memoratu dignum audieram, . . . indistincte atque promisce annotabam . . . ad subsidium memoriae (§ 2): weitere übereinstimmende Wendungen bei beiden lassen keinen Zweifel. M. tut sich also etwas darauf zugute, daß er das gesammelte Material geordnet und in Zusammenhang gebracht, ein einheitliches Ganzes daraus gemacht hat (das unterstreicht er auch in den folgenden §§ 5–10, die er aus Sen. epist. 84, 2–10 entlohnt hat); mit der Komposition der Saturnalia als ein Symposien stellt er sich auch über Plutarch mit seinen Συμποσιακὰ προβλήματα, die er im 7. Buche verwertet hat, und zeigt sich auch dem Athenaios mit seinen ins Breite zerfließenden Deipnosophisten überlegen, deren Benutzung durch ihn allerdings zweifelhaft ist (s. u.). Man wird, wenn man gerecht sein will, anerkennen müssen, daß die Anlage des Ganzen nicht ungeschickt und auch die Ausführung der Rahmengeschichte im einzelnen teilweise nicht übel gelungen ist, wenn auch die Überleitung von einem Thema zum andern, die fast regelmäßig durch ein entsprechendes Stichwort angekündigt wird, manchmal etwas gesucht und gekünstelt erscheint, und wenn auch öfter ein ut supra diximus u. dgl. oder ein diligens lector nicht zum mündlichen Vortrage passen will. Hervorzuheben ist besonders, daß die dem Stand und Charakter der teilnehmenden Personen entsprechende vornehme, ernste, ja zuweilen fast feierliche Stimmung durchweg gewahrt erscheint (vgl. Hirzel Der Dialog II 356f.).
In bezug auf den Stoff, mit dem er den Rahmen seines Symposions ausgefüllt hat, nimmt M. keine Originalität für sich in Anspruch, verkündet vielmehr von vornherein, daß er ihn nur aus anderen Werken zusammengetragen habe. Aber das Kompilieren war schon längst Brauch und in seiner Zeit gang und gäbe. Auch über die Art, wie er seine Quellen verwertet hat, gibt er uns Auskunft: oft behielt er ihren Wortlaut bei, aber daneben trägt er auch den Inhalt mit eigenen Worten vor. Wie er sich den ausgeschriebenen Quellen gegenüber verhält, läßt sich am deutlichsten bei Gellius erkennen, dessen Noctes Atticae er, ohne den Verfasser je zu nennen, sowohl für das Vorwort und die Rahmenerzählung wie für die Vorträge der Dialogteilnehmer in beträchtlichem Maße ausgebeutet hat. Die Praefatio schließt er (§ 13–16) mit Gell. XI 8, 1–4; in der Rahmenerzählung ist Gellius benutzt: I 5, 12 (= XVIII 2, 1). 13–16 (= VI 14, 8–9, l0. 9). 7, 12 (= XIII 11, 1–2). II 8, 2–3 (= XIII 11, 1. 6–7). 6–9 (= XV [183] 2, 4–8). 10–16 (XIX 2, 1–8); im übrigen: I 3, 2–10 (= III 2, 2–16). 4, 17–19 (= VIII 1). 20–27 (= X 24, 1. 8. 5. 8. 10, 6. 7. 3). 5, 1–2 (I 10, 1–2. 3–4). 5–9 (= I 16, 15. 5. 3. 1. 2. 11–13. 8). 6, 19–25 (= I 23, 4–13). 11, 41–44 (= II 18, 1–10). 16, 26 (= V 17, 3–5). II 2, 1–3 (= V 5, 1–7). 15 und 17 (= XIX 11, 2 und 4). 7, 2–5 (= VIII 15). 10–1l (= XVII 14, 3–4). III 3, 8 (vgl. IV 9, 8??) V 11, 14–19 (= XII 1, 20. 13–16). 17, 8–14 (= XVII 10, 8–l5. 17–19). 18 (= XIII 27, 1–2). VI 7, 4–19 (= II 6, 1–25). 8, 1–6 (= V 8, 1–11). 7–9 und l1–13 (= X 11, 1–3. 5 und 6–9). 15–18 (= XVI 5, 1–5). 18 (= V 12, 10). 19–20(= XVI 5, 8–10). 9, 1–7 (= XVI 6, 9–12. 7. 12–15). 8–11 (XVIII 5, 7–8. 4. 9–10). VII 12, 24–26 (vgl. XIX 5, 5–7??). 28. 29. 31 (vgl. XVII 8. 10. 13–15. 16). 15, 3–7 und 13 (= XVII 11, 2–5 und 1). Manchmal ist die Vorlage wörtlich ausgeschrieben, oft gekürzt, gelegentlich durch Zusätze erweitert; bald sind einzelne Wörter und Wendungen durch andere ersetzt, bald ist der Text, namentlich in der Konstruktion, stärker umgearbeitet; besonders bemerkenswert sind die Umstellungen, die M. vorgenommen hat: so fängt er (I 5, 5ff.) bei Gell. I 16 mit dem Cicerozitat in § 15 an, reiht daran § 5 mit dem anderen Cicerozitat, läßt § 3 mit Varro r. h. und § 1 mit Quadrigarius folgen und verbindet dann die drei Luciliusstellen aus § 2, 11 und 12, um mit der sachlichen Erklärung der §§ 13 und 8 zu schließen. Hier und da stellt er eine Reihe von Auszügen aus ganz verschiedenen Büchern zusammen (so I 4, 17–5, l6 und VI 7, 4–9, 11), nicht ohne fremde Stücke dazwischenzuschieben, wie er andrerseits einzelne Gelliusabschnitte in Zusammenhänge einfügt, die er aus anderer Quelle übernommen hat (VI 8, 18 setzt er sogar Gellius in Gellius hinein). Seneca wird außer an der schon erwähnten Stelle der Praefatio vielleicht noch I 7, 6 in der Rahmenerzählung (vgl. Epist. l0, 5), sicher I 11, 7–15 im einleitenden Vortrag des Praetextatus benutzt (Epist. 47, 8. 1. l0. 14–15. 11. 13. 14. 11–12. 16–17. 3. 17. 10.4. 2–3), mit ähnlicher Umordnung, wie bei verschiedenen Gelliuskapiteln. Die dritte sicher nachweisbare Quelle sind Plutarchs Συμποσιακὰ προβλήματα, die in der Hauptsache den Stoff für VII 1–7. 12. 15 und 16 geliefert haben (die Stellen bei Jan II 662, ferner bei Linke Quaest. 50f.; dazu Wissowa Diss. 3 Anm. 2). Von einer getreuen Übertragung kann keine Rede sein, vielmehr ist der Stoff mehr oder weniger frei umgestaltet; insbesondere finden wir auch hier wieder die Umstellungen: so z. B. VII 1, 9 ∼ Plut. I 3 p. 613 E. 12 ∼ EF. 13 ∼ D. 15 ∼ I 5 p. 614 D 18–19 ∼ I 4 p. 614 B–C. 20 ∼ A–B. 22 ∼ I 3 p. 614 A. 23 ∼ I 3 p. 613 D usw. Es sind gewisse Anzeichen vorhanden, daß M. Plutarchs Schrift in abweichender und vollständigerer Fassung vor sich gehabt hat, als die uns vorliegende ist (s. Volkmann Gymn.-Progr. Jauer 1872, 3ff. {{SperrSchrift|Linke 47ff. Wissowa a. O.); bei der Art, in der M. diese Quelle verwendet, wird man aber doch einige Vorsicht üben und auch mit Zutaten anderen Ursprungs rechnen müssen. Um gleich das 7. Buch zu erledigen, [184] so ergeben sich besonders in den Kapiteln 7–11 zahlreiche Übereinstimmungen mit den unter dem Namen des Alexander von Aphrodisias gehenden Ἰατρικὰ ἀπορήματα καὶ φυσικὰ προβλήματα; Wissowa (5 Anm. 2) war der Meinung, daß sowohl diese Sammlung wie die Auszüge des M. auf ein echtes Werk des Peripatetikers zurückgingen, während Linke (52ff.) zwar die Übereinstimmung auch auf eine gemeinsame Quelle zurückführt, aber als Vermittler einen Lateiner, nach seiner Vermutung Apuleius (Quaestiones convivales), einschalten zu sollen glaubt, doch sind die von ihm (S. 55) für diese Annahme vorgebrachten Gründe kaum stichhaltig (so z. B. konnte M. das Sallustfragment in VII 12, 34 bequem aus Donats Grammatik GL IV 374, 29 oder Vergilkommentar – vgl. Schol. Dan. z. Aen. I 228 und Serv. z. Aen. XII 143 – entnehmen oder sonstwoher kennen).
Um die übrigen Nachtischgespräche vorweg zu erledigen, so ergibt sich zu B. 2, wo ,ioci veterum ac nobilium virorum‘ zusammengestellt werden, einige Übereinstimmung mit Quintilian VI 3, und da dieser (s. VI 3, 102) das Buch des Domitius Marsus de urbanitate benutzt hat, so nimmt Wissowa (Herm. XVI 499ff.; s. Skutsch o. Bd. III S. 1431f.) an, daß er auch Quelle für M. sei. Dem steht allerdings entgegen, daß M. bei den gleichen Anekdoten nicht nur in der Form des Witzwortes – auf die verschiedene Fassung der Anekdoten ist natürlich weniger Gewicht zu legen – öfter von Quintilian abweicht, sondern gelegentlich auch in der Person dessen, dem der Ausspruch in den Mund gelegt wird: vgl. M. II 4, 7 und Quintil. VI 3, 75. II 4, 16 (Caesar) und VI 3, 77 (Cicero). In letzterem Falle einen Irrtum des M. anzunehmen ist deshalb bedenklich, weil die Anekdote in der Reihe der Witzworte des Augustus (II 4) steht und die Vermutung naheliegt, daß M., wenigstens für K. 3–5, eine Quelle benutzte, in der der Stoff nach Personen geordnet war, was sich nicht ohne weiteres auch für das Buch des Domitius folgern läßt. Wahrscheinlich hat M. eine jüngere Schrift (darauf führen auch die ‚dicta‘ der Iulia in K. 5) verwendet, in der u. a. Domitius benutzt war. Möglich ist, daß aus diesem letzthin auch 2, 4–14 stammen, wie wohl auch 6, 1 6 (zu 6, 2 vgl. Quintil. VI 3. 87) und vielleicht 7. 6–9 sowie 7, 12–19. Dagegen sind aus Gellius entnommen 2, 1–3 (V 1–7), 2, 15 und 17 (XIX 11, 2–4), 7, 2–6 (VIII l5, wo bei Gellius nur die Kapitelüberschrift erhalten ist) und 7‚ 10–11 (XVII l3, 3–4). Zu erwähnen ist noch, daß M. vielleicht noch eine zweite Sammlung von Facetiae benutzt hat; denn im 7. Buche wiederholt er einige Stücke (VII 3, 8–l0: II 3, l0. 2, 14. 3, 6. 3, 5). aber wiederum in abweichender Fassung und auch einmal in bezug auf verschiedene Personen (II 2, 14 Otacilius Pitholaus: VII 3, 10 Tullius).
Aus Gellius stammt auch der Rest des 2. Buches (K. 8).
Vom 3. Buche gehört der zweite, am Anfang verstümmelte Teil hierher: K. 13–17 und 18–20. Im ersten Abschnitt wird Serenus Sammonicus mehrfach zitiert: III l6, 6 Samm. Ser. . . . cum faceret de hoc pisce sermonem, verba Plinii, [185] quae superius (!) posui, praemisit et ita subiecit . . . (8) haec Sammonicus, dann § 9 ut idem S. refert . . .‚ 17. 4 de hac lege Samm. Ser. ita refert . . . haec Sammonicus; aus ihm stammen die Pliniuszitate 16, 5. 9 und jedenfalls auch 15. 10, ebenso wohl auch alles übrige. Nach Wissowa (507ff.) sind als Quelle die ‚Rerum reconditarum libri‘ des Serenus Sammonicus anzusehen, die aber, eben weil M. den Autor nennt, nicht unmittelbar, sondern durch Vermittlung eines unbekannten Kompilators benutzt sein sollen. Dem scheint allerdings III 9, 6 zu widersprechen, wo M. in einer Einlage über die Evokation und Devotion schreibt ...nam repperi in libro quinto Rerum reconditarum Sammonici Sereni utrumque carmen, quod ille se in cuiusdam Furii vetustissimo libro repperisse professus est, worauf dann (§ 7–8 und 10–11) die beiden umfangreichen Stücke wiedergegeben werden (danach fährt M. in § 12 fort in antiquitatibus autem haec oppida inveni devota . . . quas prisci locuntur annales). Indessen macht doch der ganze Zusammenhang (s. die Beziehung auf Vergil in § 14–5) und manche Übereinstimmung mit den Schol. Dan. (zu § 8 s. Schol. zu Aen. II 244; zu § 10 dgl. zu Aen. II 351. IV 577), in denen (s. bes. zu Georg. I 102; vgl. dazu M. V 20 und Wissowa Diss. § 4f.) Serenus Sammonicus ebenfalls zitiert wird, wahrscheinlich, daß M. seine Angaben nicht bei dem genannten Autor selbst, sondern in einem von ihm benutzten Vergilkommentar gefunden hat (s. auch Wissowa Ges. Abh. 103 Anm. 3). Danach würde Wissowas Ansicht nicht unbegründet erscheinen (ausgeschlossen ist allerdings nicht, daß M., durch einen Hinweis seiner Quelle veranlaßt, in der Bibliothek das Werk des Serenus Sammonicus nachgeschlagen hat). Weiterhin vermutet Wissowa‚ daß M. denselben Gewahrsmann noch anderwärts ausgebeutet haben könnte: I 6, 7–17. 26–30 (zu § 28ff. vgl. III l5, 1ff.). I 17, 27–30 (Einlage über die Ludi Apollinares: sed invenio in litteris . . . mit Wiedergabe eines Stückes aus ‚carminibus Marci vatis). VII 13, 11ff. apud Ateium Capitonem . . . legisse memini: das Kapitel II 24 des Gellius über die Leges sumptuariae, das eine Parallele zu M. III 17 bildet, beruht auf demselben Autor.
Es bleibt noch der letzte Abschnitt des 3. Buches übrig. Wenn Linke (Diss. 35ff.) ihn wegen der drei Vergilzitate (18, 5. 7. 19, 3) auf einen Sachkommentar zu diesem Dichter zurückführen will, so ist diese Ansicht zu schwach begründet. Eher dürfte die Bemerkung in 18, 13 in libro Favorini (der Παντοδαπὴ ἱστορία?) einen Fingerzeig geben, in welcher Richtung die Quelle zu suchen ist, die sich auf ziemlich erlesene Autoren stützt – Cloatius Verus (18, 4. 8. 19. 2. 6. 20, 1), Gavius Bassus (18, 2), Oppius (l8, 7. l9. 4), Veranius (20, 2) und Tarquitius (20, 3.) – und Zitate aus Naevius, Plautus, Atta, Sueius, Afranius, Matius, Varro, Cicero, Postumius Albinus. Homer (zu 19, 5 vgl. Plin. n. h. XIII 100) beibringt. Dieser Kreis führt mit einiger Deutlichkeit auf Verrius Flaccus (vgl. z. B. l9, 5 Schl. mit Fest. P. 42, 14 und Isidor orig. XIX 22, 20), der durch einen späteren Autor (etwa wieder Sammonicus ?) an M. vermittelt worden ist.
[186] Das Hauptthema der Vortischgespräche bildet, wie bemerkt, Vergil: III 1–12. IV–VI. Ziemlich leicht ist für III 2–12 die Quelle festzustellen: die weitgehende, vielfach wörtliche Übereinstimmung mit Servius und besonders mit den Schol. Dan. läßt keinen Zweifel, daß M. denselben Vergilkommentar benutzt hat, auf den auch jene zurückgehen, d. h. wohl den des Aelius Donatus. M. hat ihn unter dem Gesichtspunkt, der in I 24, 16 als Thema des Praetextatus angegeben ist, ausgezogen und dem Scholientext, der oft vollständiger wiedergegeben ist, als ihn die erhaltenen Kommentare bieten, regelmäßig die betreffende Vergilstelle und öfter auch noch andere, die in dem Scholion angeführt wurden, beigeschrieben (vgl. u. a. 4, 1–4 und Schol. Dan. zu Aen. II 225, wo sogar das subtexuit übernommen ist). Nicht selten nennt uns dabei M. die Namen der Gewährsmänner, die in den erhaltenen Scholien entweder ganz unterdrückt oder durch ein quidam, alii u. dgl. ersetzt worden sind. So erfahren wir aus 6, 11, daß Schol. Dan. zu Aen. VIII 363 (S. 254, 11 Th.) auf Masurius Sabinus Memorabilium I. II zurückgeht (zu beachten die übereinstimmende Wendung cuius commenti causa haec exponitur im Schol.. huius c. causam M. S.. . . exponit bei M.; umgekehrt läßt M. 4, 1–4 das von Schol. Dan. Aen. II 225 aus demselben Autor Mitgeteilte aus); nur einmal nennen die Schol. Dan. das Werk des Trebatius de religionibus (zu Aen. XI 316), aber M. zeigt, daß auch andere Scholien auf ihn zurückgehen (5, 1 = Schol. Dan. Aen. IV 56. 3, 2: Schol. Dan. Aen. IV 638 und VIII 85; 3, 4: Schol. Dan. Aen. XII 779; 3, 5: Schol. Dan. XI 158; wahrscheinlich war auch zu Aen. X 419 Trebatius zitiert, wie man aus M. 7, 3 [= Schol. Dan.] –8 schließen darf, wo M. bemerkt disputat de hoc more etiam Trebatius Religionum libro nono, cuius exemplum, ne sim prolixus, omisi. cui cordi est legere, satis habeat et auctorem et voluminis ordinem esse monstratum!); Cloatius Verus wird bei M. 6. 2 genannt, Schol. Dan. Aen. III 85 sprechen von multi, inter quos et Varro, beide stimmen aber teilweise wörtlich überein; im Anschluß daran schreibt M. (§ 6): eodem versu non omittendum puto, cur ‚saxo vetusto‘ dixerit exstructum templum und zitiert Velius Longus, multi alii commentatores, Epaphus und Thukydides: dieselbe Quaestio steht bei Schol. Dan. zu Aen. III 84, wo plurimi, inter quos etiam Epaphus und Thukydides angeführt werden (vgl. auch M. § 8 und Schol. Dan. S. 355, 1 Th.); aus M. 6, 13 ersehen wir, daß hinter den zuerst erwähnten quidam bei Schol. Dan. Aen. VIII 270 Asper steckt, aus 8, 2, daß die Erwähnung von Calvus bei Serv. Aen. II 632 durch Haterianus vermittelt ist (vgl. auch Schol. Dan. z. d. St. mit dem, was bei M. folgt; Philochorus begegnet auch bei Schol. Dan. Aen. VIII 600). Auf denselben Vergilkommentar geht auch der Abschnitt de dis Romanorum propriis id est Penatibus 4, 6–13 zurück, den Wissowa (Ges. Abh. 100ff.) eingehend behandelt hat. Da bei M. 4, 6 und im Schol. Dan. Aen. I 378 Labeo genannt wird und verschiedene Stücke ihre Entsprechung bei Arnob. adv. nat. III 40 haben, der, wie wohl mit Recht angenommen wird, den [187] von ihm bekämpften Labeo zugrunde gelegt hat, so hat Wissowa die Ansicht vertreten, daß alles, was sich in den Vergilscholien und bei M. über die Penaten findet, auf Labeo zurückginge. So ganz sicher ist das freilich nicht; wenn auch die Möglichkeit besteht, daß Arnobius nur einen Auszug aus Labeo gibt, so darf doch nicht übersehen werden, daß auch die älteren Vergilerklärer sicher die betreffenden Dichterstellen nicht unerläutert gelassen und zum wenigsten Varro, der sich eingehend und an verschiedenen Stellen zu dem Punkte geäußert hatte, nicht übergangen haben. Danach wird man vorsichtiger nur soviel sagen können, daß in dem Kommentar, der für M. und Schol. Dan. die gemeinsame Quelle darstellt, wahrscheinlich ältere Scholien mit Stücken aus Labeo vereinigt waren. Zu den älteren Teilen wird man M. 4, 7 = Schol. Dan. Aen. I 378 (S. 128, 3–4 und 7–8 Th.). III 148. II 325 und M. 4, 9 = Schol. Dan. Aen. I 378 (S. 128, 8–10). II 296 (S. 269, 3–5)‚ d. h. die Angaben nach Varro ant. rer. hum. I. II und Cassius Hemina, sowie M. 4, 11 = Schol. Dan. Aen. II 296 (S. 268, 22–27) rechnen dürfen (vielleicht auch M. 4, 13 aus Hygin. de dis Penatibus, der möglicherweise eine Vermittlerrolle gespielt hat), während auf Labeo weisen M. 4. 6 : Schol. Dan. Aen. I 378 (S. 128, 1–2). III 119. II 325 = Arn. S. 138, 3–5; (Schol. Dan. II 325 Schluß ∼ Caesius bei Arn.) und M. 4, 8 = Schol. Dan. Aen. II 296 (S. 268, 27–269, 3) = Arn. S. 138, 18–21 (aus Varro ant. rer. div.? Wissowa 117ff.). Jedenfalls aber ergeben die Schol. Dan. I 378 mit ihrem alii, ut Nigidius et Labeo, daß nicht erst M. dem Zitat aus Nigid. de dis l. XIX die Bemerkung Cornelius quoque Labeo de dis Penatibus eadem existimat (nicht aest., wie M. sonst zu schreiben pflegt!) hinzugefügt, sondern beide Namen seiner Quelle entnommen hat; damit scheidet hier Labeo als unmittelbare Quelle für M. aus; es ist bare Willkür, wenn Baehrens (Labeo 106ff.) den von ihm angenommenen, aber nicht bewiesenen Vergilkommentar Labeos als Hauptquelle dieses Abschnittes hinstellt, die M. durch Stücke aus den Kommentaren des Donat, Velius Longus‚ Asper und Haterianus ergänzt hätte, und wenn er sich mit dem Labeozitat in 4, 6 durch die Behauptung abfindet (132f.), M. habe durch Zitieren von Labeos Schrift de dis Penatibus (daß es sich um einen Buchtitel handelt, ist wenig glaublich, vielmehr wird Labeo in dem von Serv. Aen. III 168 erwähnten Werke de dis animalibus die Sache behandelt haben: Wissowa Bd. IV 1353) seine wahre Hauptquelle geschickt zu verbergen gesucht. Wenn wir, was das Natürlichste ist, annehmen, daß M. sein Material aus Donats Vergilkommentar entnommen hat, und daß Donat seinerseits ein Werk Labeos ausgebeutet hat, so erklären sich einmal ungezwungen manche Angaben bei M. und in den Schol. Dan., die mit mehr oder weniger Wahrscheinlichkeit auf Labeo zurückgeführt werden können; sodann findet auch die von Linke (Diss. 29ff.), Wissowa (Ges. Abh. 103 A. 3) und Kretzer (De Romanor. vocabulis pontificalibus, Halle 1903, 28ff.) vertretene Ansicht ihre einfachste Erledigung, daß nämlich bei M. außer einem fortlaufenden Vergilkommentar noch [188] eine lexikalisch oder sachlich geordnete Abhandlung über die ‚verba pontificalia‘ unmittelbar herangezogen sei; vielmehr zeigt gerade der Parallelismus der Schol. Dan., daß schon Donat es war, der eine derartige Schrift benutzte – wenn es eine solche überhaupt gegeben hat; denn die Annahme ihrer Existenz gründet sich doch lediglich darauf, daß bei M. die in Betracht kommenden Scholien zusammengestellt sind; eine solche Zusammenstellung ist aber bei dem von M. aufgestellten Thema (s. I 24, 16) nur selbstverständlich und wird dem Verfasser der Saturnalien, der sich auch aus Gellius‚ Plutarch u. a. sein Material nach gewissen Gesichtspunkten ausgesucht und zusammengetragen hat, wohl zugetraut werden können. Daß Donat seinerseits auch für diese Dinge Labeo benutzt hat, ist nicht unwahrscheinlich; sicher ist, daß vieles auf Verrius Flaccus zurückgeht (s. die eben angeführte Literatur, auch Baehrens a. O.). Auffallend ist, daß, während Verrius in diesem ganzen Abschnitt nie genannt wird, M. dreimal den Festus zitiert: 3, 10 secundum Pompeium Festum religiosi sunt usw. (ganz abweichend von Festus 289 a, l5, dessen Wortlaut im Schol. Dan. zu Georg. I 269 – der hier behandelten Stelle – genau wiedergegeben wird), 5, 7 ambarvalis hostia est, ut ait Pompeius Festus usw. (von Paulus 5, 1 stark abweichend) und 8, 9 Iulius (!) Festus de verborum significationibus l. XIII (stark verkürzt und am Schlusse geändert, sonst: Fest. 157 a, 15). Daß M. selbst diese Zitate eingefügt haben sollte, ist (trotz des asseruit in 9, 12) kaum zu glauben, da das dritte nicht gut von dem vorangehenden Varrozitat (auch Serv. Aen. VII 601, an welche Stelle M. anknüpft, bringt eine, aber stark abweichende Definition Varros) und das erste ebensowenig von dem Zitat aus Servius Sulpicius (fast wörtlich z Gell. IV 9, 8, der sich aber auf Masurius Sabinus beruft, weshalb man den M. der Fälschung geziehen hat: vgl. dagegen Funaioli GRF I 425) in 3, 8 getrennt werden kann; danach hat also M. die Zitate wohl in seiner Vorlage gefunden, aber es ist wenig wahrscheinlich, daß er, wie Baehrens (125) annimmt, den Namen des Festus an die Stelle von Verrius Flaceus eingesetzt hat: ein Grund für solches, sonst bei ihm nicht nachzuweisendes Verfahren wäre schwerlich zu finden. Ob es nötig ist, für M. III 1 eine andere Quelle als Vergilscholien anzusetzen, erscheint, trotzdem in dem kleinen erhaltenen Rest der Erörterung alle gelehrten Zitate fehlen, fraglich: § 6 stimmt mit Serv. Aen. IV 635 überein, wo Aen. VI 230 und II 719 zitiert werden, die auch M. bringt; es ist nicht ausgeschlossen, daß bei Donat (wie bei M.) an einer dieser Stellen auch noch auf Aen. IV 512 und VI 635 hingewiesen war.
Das 4. Buch, das, soweit es erhalten ist, vom Pathos bei Vergil handelt, dürfte aus einer Spezialschrift über den Gegenstand abgeleitet sein; ob aus derselben auch das 1. Kapitel des 5. Buches und VI 6, 12–l6 stammt, wie Linke (Diss. 38ff.) will, ist ungewiß, ebenso wer hier Gewährsmann für M. ist (s. dazu Linke 41 Anm. 2).
Einer besonderen Quelle, in der Vergil mit seinen griechischen Vorbildern, insbesondere mit Homer, verglichen war, folgt M. in V 2–17 [189] (Einlagen aus Gellius 11, 14–19: Gell. XII 1, 20. 13–16; sowie 17, 8–14: Gell. XVII 10, 8–15. 17 und 18, und 17, 18: Gell. XIII 27, 1–2); der in 3, 16 gebrauchte Ausdruck Herculi clavam vel versum Homero subtrahere geht nach Donats Vergilvita (S. 11 ed. Brummer) auf Asconius Pedianus ‚contra obtrectatores Vergilii‘ zurück, und es ist wohl möglich, daß in der von M. ausgebeuteten Quelle einiges aus Asconius stammt; ebenso muß aber hier wie bei VI 1–51 auch an das umfangreiche Werk des Q. Octavius Avitus (Ὁμοιοτήτων) gedacht werden, welches Nachweisungen darüber enthielt, quos et unde versus transtulerit (Vergilius). Doch hilft uns das nichts zur Ermittlung der von M. benutzten Schriften; daß V 2–17 und VI 1–5 auf verschiedene Vorlagen zurückgehen, hat Linke (30) gesehen. Mit unseren Scholien findet sich verhältnismäßig selten Übereinstimmung (so z. B. VI 1, 15 und Schol. Dan. Aen. IX 420 Ennius; 1, 17 und Serv. Aen. XII 552 dgl.; 1, 18 und Schol. Dan. Aen. IX 526 dgl.; 1, 23 und Serv. Aen. VI 845 dgl.; oder 4, 2 Lucilius: Serv. Aen. VI 90; 4, 7 Ennius: Serv. Aen. XI 601; 4, 8 Cicero: Schol. Dan. buc. 9, 41; 5, 4 Lucretius: Schol. Dan. buc. 6, 33; 5, 5 Ennius: Schol. Dan. Georg. I 75 , 5, 10 dgl.; Serv. Aen. I 204; Hostius Bell. Histr., der von M. VI 3, 6 und 5, 8 zitiert wird, erscheint auch im Schol. Dan. zu Aen. XII 121); diese wird daraus herzuleiten sein‚ daß für die Vergilkommentare entsprechende Quellen benutzt sind. Der Rest des 6. Buches, Kap. 7–9, ist, von ein paar kleinen Zutaten abgesehen, ganz aus Gelliusstücken zusammengesetzt.
Eine besondere Stellung nehmen die Kapitel 18–22 des 5. Buches ein: es werden 11 Einzelstellen und eine Gruppe von 5 sachlich verbundenen Stellen erläutert, um zu zeigen (22, 15) quae a penitissima Graecorum doctrina transtulisset (Vergilius); solches kann nicht die grammaticarum cohors, sondern vermögen nur solche qui Graecam doctrinam diligenter hauserunt (18, 1ff.). Demgemäß wird eine Fülle von Belegen aus der griechischen Literatur vorgebracht und ziemlich offen angedeutet, aus welcher Quelle sie letzthin geflossen sind: 18, 1 Didymus, grammaticorum omnium facile eruditissimus posita causa, quam superius (!§ 6) Ephorus dixit, alteram quoque adiecit his verbis ἄμεινον δὲ ἐκεῖνο λέγειν usw., und (§ ll) Euripidis ... addetur auctoritas, quam idem Didymus in his libris, quos Τραγῳδουμένης λέξεως scripsit, posuit his verbis . . . ; dazu 22, 9 in hoc loco (Georg. III 391ff.) Valerius Probus, vir perfectisimus, notat nescire se hanc historiam sive fabulam, quo referat auctore (Vergilius). quod tantum virum fugisse miror, nam Nicander huius est auctor historiae, poeta quem Didymus, grammaticorum omnium quique sint quique fuerint instructissimus, fabulosum vocat. Diese Stelle lehrt ebenso, wie die ähnliche Polemik gegen Cornutus in 19, 2–3, daß es ein Lateiner war, der die lexikalischen Werke des Didymus für die Vergilerklärung benutzte, und daß er frühestens im 2. Jhdt. n. Chr. geschrieben haben kann (von ihm werden auch die, z. T. vielleicht aus einem der beiden genannten Gelehrten übernommenen Zitate aus Plautus 19, 12 und 21, 3 aus Varros [190] Menippeae 20, 13 und aus Hygin. 18, 16 stammen); auch das Zitat aus Carminius in libro de Italia secundo (19. l3) wird auf die von M. benutzte Schrift zurückzuführen sein (über die Zeit des Carminius s. Teuffel RLG III⁶ § 365 a, 6). Nun ist es bemerkenswert, daß unsere Vergilscholien, insbesondere die Schol. Dan., zwar an den fraglichen Stellen oft nichts von dem bringen, was bei M. steht, daß aber doch auch nicht alle Beziehungen fehlen. So erscheinen zu Georg. I 8 im Schlußstück (S. 132, 17ff.) Aristophanes und Ephorus ebenso vereint, wie bei M. 18, 5 6, wo Didymus die Quelle ist, und zu Georg. III 191 lesen wir huius opinionis auctor est Nicander, was ebenfalls auf Didymus zurückgeht (s. o.), der auch zu Aen. IV 261 mit jenem vereint genannt wird (hoc et D. et N. adfirmant); ferner berufen sich die Schol. Dan. zu Aen. XI 532 ebenso auf Alexander Aetolus poeta in libro qui inscribitur Musae wie M. 22, 3, und wenn dieser 19,3 (in der Cornutusstelle) Euripides’ Alcestis zitiert, so nennen auch die Schol. Dan. zu Aen. IV 703 dieses Stück. Also Beziehungen sind zweifellos da; woher sie kommen, verrät vielleicht das Schol. Dan. zu Georg. I 102: sane ‚Gargara‘ multi auctores Graeci, sicut Serenus Sammonicus tradit, altitudinem Idae montis . . . appellant usw.; M. 20, 3ff. belegt diese Auffassung mit zwei Stellen aus Homer und einer aus Epicharm, und was er in § l4f. bringt, stimmt mit Schol. Dan. teilweise wörtlich überein (§ l7–18 ist nach Wissowa Gött. Gel. Nachr. 1913, 328 Anm. 2, ein Einschub des M. aus seinem im 3. Buche benutzten Vergilkommentar, d. h. Donat; vgl. Schol. Dan. zu Georg. I 101). So drängt sich von selbst der Schluß auf, daß M. hier die ‚Libri rerum reconditarum (!))‘ des Serenus benutzt und daß Donat dasselbe Werk für seinen Kommentar ausgezogen hat. Ob Serenus selbst das Material zu der Erläuterung der Vergilstellen zusammengetragen oder von einem älteren Gelehrten (an Terentius Scaurus dachte Wissowa, aber dessen Vergilkommentar ist sehr problematisch, s. Teuffel RLG III⁶ § 352, 2) übernommen hat, muß dahingestellt bleiben. Zweifellos hat aber Wissowa (325ff.) recht, wenn er Kaibels Versuch, eine Benutzung der Deipnosophisten des Athenaios durch M. nachzuweisen (Athen. I S. XXXIff.), entschieden ablehnt; die sich teilweise (zwischen dem Becherkapitel bei M. V 21 und verschiedenen Stellen des Athenaios) zeigende Übereinstimmung wird vielmehr daraus zu erklären sein, daß Athenaios durch Vermittlung des Pamphilos ebenfalls auf Didymos zurückgeht. Im übrigen vgl. noch Wissowa. Diss 45ff. (wo jedoch 54ff. noch veraltete Ansichten über die Vergilscholien vorgetragen werden).
Wenden wir uns nun zu dem noch übrigen 1. Buche, so finden wir hier vor allem zwei größere Abschnitte, Kap. 12–16 und 17–23, über deren Ursprung viel geschrieben und gestritten worden ist. Was das erste, z. T. chronologische Stück betrifft, so hat Wissowa (Diss. 16ff.) in Anknüpfung an Reifferscheid (Suet. rell. 434) und Mommsen (Röm. Chronol.² 19 Anm; Solinausg.² XXIII) den Nachweis zu führen versucht, daß die von M. benutzte Quelle [191] Suetons Schrift de anno Romanorum sei; auszuscheiden seien jedoch 12, 9–11 (da § 12 offensichtlich an § 8 anschließt); l2, 15 (da hoc die in der Luft schwebt); 12, 20–29 (besonders da in § 29 von M. selbst als Exkurs bezeichnet); 14, 4–5 (aus dem Comm. in Somn.–Sc. II 11, 6 und Vergilkommentar zu Aen. III 284). Zur Beweisführung zog Wissowa Solin I 34–47, Censor. de die nat. 20, 2–11. 22, 9–17 und Isid. de nat. rer. 4 heran; letzterer galt damals noch als von Sueton abhängig, Censorin aber nennt diesen 20, 2, und Schanz (Herm. XXX 425) erblickte einen weiteren Beweis für Sueton als Quelle Censorins darin, daß dessen Zeitangaben in 21, 10 auf die J. 238 (Abfassungszeit der Schrift de die nat.) und 139 (Zeit Suetons) führen. Gegen Schanz wandte sich Weber Quaest. Sueton., Halle 1903, 42ff., gegen Wissowa Litt De Verrii Fl. et Corn. Labeonis fastor. libris, Bonn 1904, 9ff. Letzterer hob besonders hervor, daß bei M. das älteste römische Jahr auf Romulus zurückgeführt wird, während Censorin es im Anschluß an Varro für älter ansieht; als Vermittler dieser älteren Lehre an Censorin betrachtet er allerdings Sueton, dagegen hält er die Fastorum libri des Cornelius Labeo für die gemeinsame Quelle des M. und Lydus de mensibus, die ihnen die Lehre des Verrius vermittelt habe, während sie Solin über seinen Auctor chronographicus bezogen habe. Von Einzelheiten abgesehen stimmte Willemsen De Varr. doctr. ap. fastor. script. vestigiis, Bonn 1906, 6ff., Litt bezüglich der Mittelquellen zu (S. 25). Schärferen Widerspruch fand Wissowa bei Hahn De Cens. fontibus, Jena. 1905, 18ff., der besonders nachwies, daß zwischen M. und Censorin einerseits, M. und Solin anderseits keineswegs so große Übereinstimmung herrscht, wie jener behauptet hatte; Censorin folge hauptsächlich Varro und habe nur für Nachvarronisches einen Autor aus der Zeit um 130 herangezogen; über M.s Quelle ließe sich aber nicht mehr feststellen, als daß sie (wegen 12, 36f.) vermutlich dem 2. Jhdt. angehöre (s. S. 25 und 46). Für Wissowa traten zwei seiner Schüler als Verteidiger auf: Bluhme De Joa. Laur. Lydi libris Περὶ μηνῶν, Halle 1906, 84ff., suchte die von Hahn bezeichneten Unterschiede teils als unerheblich zu erweisen, teils durch die Annahme zu erklären, Censorin habe öfter Varro in seine Hauptquelle Sueton eingeschaltet, Lydus aber ginge nicht unmittelbar auf M.s Vorlage Sueton zurück, sondern durch eine teils kürzende, teils erweiternde Mittelquelle (Anysius Περὶ μηνῶν?); jedenfalls sei an Sueton als gemeinsamer Quelle für M., Censorin und Lydus sowie auch Isidor festzuhalten: Labeo käme nicht in Frage. Ebenso im wesentlichen Rabenald Quaest. Solin., Halle 1909, 101ff.: Solin habe wie auch sonst den Text seiner Vorlage teilweise entstellt; M. gebe die Quelle, d. h. Sueton, am besten wieder. Daß Isidor, der von allen mit verwertet wird, ganz aus dem Spiel zu lassen ist, hat Schenk De Is. Hisp. De n. r. lib.fontibus, Jena 1909, nachgewiesen: Is. hängt gerade an den entscheidenden Stellen von Augustin, Hieronymus und Placidus ab (vgl. Wessner Herm. LII 217f. und 224ff. gegen Schmekel Is. von Sevilla, Berlin 1914), beweist also [192] nichts für Sueton. Zuletzt hat sich Baehrens Corn. Labeo 21ff., eingehend mit dem Problem beschäftigt und sich die Sache etwa so zurechtgelegt: Sueton ist die Quelle für Solin und Censorin, ferner aber für Labeo, der in seinen Fastorum libri daneben noch Cincius und Verrius verwertet hat; von Labeo hängt der ganze Abschnitt des M. ab, der also einen überarbeiteten Sueton darstellt, auf Labeo geht aber ebenso Lydus zurück. So ist es gekommen, daß die genannten Autoren oft übereinstimmen, gelegentlich aber auch auseinandergehen. Auch dieser Lösungsversuch, der die Ansichten der Vorgänger soweit als möglich zu verschmelzen sucht, hat seine nicht geringen Schwächen. Besonders bedenklich ist die Art, wie Baehrens sich mit den beiden Labeozitaten in 12, 20 und 21 und 16, 29 abfinden will. Er bestreitet, daß 12, 20–29 eine Einlage des M. sei: es handle sich um einen Exkurs des Labeo selbst in seinen Fasten, und M. habe dadurch, daß er in dieser scheinbar eingelegten Partie Labeo nenne, verschmitzt den Leser darüber zu täuschen versucht, daß er das Ganze aus den Fasten abgeschrieben habe. Ebenso habe M. in 16, 29 mit den Worten Cornelius etiam Labeo primo Fastorum libro nundinas ferias esse pronuntiat ein solches Täuschungsmanöver sich geleistet, in dem er seinen Hauptgewährsmann ganz unauffällig in einer langen Reihe von Autoren mit erwähnte; im übrigen sei dieses Zitat mit seiner Umgehung so eng verbunden, daß es sich nicht herauslösen ließe (S. 28f.; s. Wissowa o. Bd. IV S. 1353. Niggetiet De Corn. Labeone 1908, 38ff.). Für wie dumm müßte doch M. seine zeitgenössischen Leser gehalten haben, die sich nur Labeos Werk aus der Bibliothek zu holen brauchten, um den ganzen Schwindel aufzudecken! Wer die sonstige Gepflogenheit des M. beachtet, wird vielmehr der Ansicht zuneigen, daß Labeos Werk für den ganzen Abschnitt gerade nicht die Hauptquelle, sondern nur für die Zusätze benutzt ist, und in solchem Falle scheint M. weniger Bedenken getragen zu haben, seine Quelle anzugeben (s. o. zu III 13–17 und III 9, 6, sowie unten zu I 18, 19–21). Daß I 12. 20-29 aus dem Rahmen herausfällt (an § 19 schließt erst § 30 an), ist nicht gut zu bestreiten (Wie auch 9–11 deutlich eine fremdartige Einlage darstellt); ebenso wenig bei unvoreingenommener Betrachtung, daß der Schlußsatz von 16, 29 ein Einschiebsel ist, denn § 30 causam vero huius varietatis apud Granium Licinianum libro secundo diligens lector (!) inveniet (vgl. III 5, 10) schließt sich glatt an das Caesarzitat an, während die Bemerkung über Labeo um so mehr stört, weil der Anschein entsteht, als gingen alle Zitate in 28 und 29 auf Licinianus zurück, während dies für Labeo chronologisch ausgeschlossen ist. Die Sache dürfte also eher so liegen, daß M. das Stück 28–31 (§ 32 schließt schlecht an!) aus Labeo eingelegt hat, der seinerseits sich auf Licinianus stützte. Ob im übrigen Sueton die Hauptquelle für M. gewesen ist (die Umschreibung in 11. 50 qui rationem anni mensium dierumque et ordinationem a C. Caesare digestam plenius retulerunt würde wohl auf ihn passen), wie weit er ihn, wenn er ihn zugrunde gelegt hat, getreu wiedergegeben [193] hat, wie ferner das Verhältnis zwischen M. und den Parallelberichten im einzelnen zu bestimmen ist, das sind Fragen, die sich bei der Lückenhaftigkeit unserer Kenntnis wohl kaum restlos beantworten lassen; nicht zu übersehen ist dabei, daß M. eben ein Kompilator war, der Material verschiedenen Ursprungs zusammentrug und mit einer gewissen Selbständigkeit zusammenarbeitete, wie er das für den zweiten Teil des hier in Frage stehenden Abschnittes, Kap. 15 und 16, in 15, 4 besonders zu verstehen gibt.
Für Sueton hat Wissowa (Diss. 30), wesentlich nach Reifferscheid, noch M. I 3, 12–16. 4, 5–l6 und l0, 1–23 in Anspruch genommen, worin ihm andere gefolgt sind: ob mit Recht, ist immerhin fraglich. Im ersten Stück, zu dem 3, 2–10 als Hauptteil gehören, schreibt M. ein langes Gelliuskapitel (III 2, 2) fast wörtlich aus; von dem Anhängsel 12–15 kann man nur sagen, daß es wahrscheinlich auf Varro (ant. rer. hum.; die Erwähnung der Lanuvini in § 13 wie auch die Berufung auf die XII tabulae in § 14 deutet auf Varros Lehrer Aelius Stilo hin; vgl. Varro de l. l. VI 3–7. Censor. 24) beruht. Ebenso ist für die grammatische Erörterung über die Genetive Saturnaliorum und Saturnalium 4, 5–16 suetonischer Ursprung ungewiß: vielleicht haben wir es eher mit einer Kompilation M.s zu tun, für die er unter anderem eine grammatische Quelle wie etwa Caper de analogia benutzt haben: könnte (vgl. Charis. GL I 62, 15–19 und Romanus das. 146, 31–36. Pompeius GL V 168, 17 und 196, 20. Nonius 489, auch Serv. Aen. VII 188, welchen Vers M. in § 12 zitiert); s. u. zur grammatischen Schrift des M. Daneben ist zu beachten, daß die drei Autoren Verrius Flaccus (§ 7), Iulius Modestus (§ 7) und Masurius (§ 6 und 15) auch in I 10, 7–9 verbunden auftreten (Mas. auch 10, 5), Modestus außerdem in der oben besprochenen Einlage I 16, 28. Nebenher sei auf die Unterscheidung von (sonst in diesem Sinne nicht nachweisbarem) positivum = Substantiv und adiectivum = ἐπίθετον in § 9 hingewiesen, die der römischen Grammatik bis ins 4. Jhdt. fremd zu sein scheint.
Was das dritte, auf Sueton zurückgeführte Stück betrifft, so ist zunächst die Frage, ob es richtig abgegrenzt ist. Die Worte des M. 10, 1 Sed ut ad Saturnalia revertamur zeigen, daß hier ein alter Faden wieder aufgenommen wird, das ist das in 7, 18ff. behandelte Thema, die verschiedenen Ansichten über den Ursprung der Saturnalia: 1. nach Hyginus § 19–22 und 24; 2. alia causa § 27; 3. nach Varro § 28–31; Varros Schlußworte geben Anlaß auf die Sitte des cereos mittere einzugehen (§ 32–33 in litteris invenio), desgleichen einen verwandten symbolischen Brauch bei den Compitalia einzuführen (§ 34–35 invenio); zum Schluß (§ 36–37) wird der griechische Ursprung des Festes mit einer Stelle aus den Annalen des Accius belegt. Mit Kap. 3 biegt M. ab: nunc de ipso dei templo pauca referenda sunt. (§ 1–3), geht dann auf die Deutung der Tritonen auf dem Tempel (§ 4) und weiterhin auf Saturn und seine bildliche Darstellung über (§ 5–12). In Kap. 9 bringt er, ebenfalls unter Berufung auf die ‚mythici‘ und ‚physici‘, eine entsprechende Erörterung über [194] Ianus (§ 1–16) und knüpft an die Erklärung des Beinamens Clusivius eine ätiologische Erzählung an (§ 17–18). Mit Kap. 10 kehrt er, wie bemerkt, zum eigentlichen Thema zurück und behandelt die Frage nach der Dauer der Saturnalien, die ihn auch auf die Sigillaria führt (§ 24), deren Ursprung aber erst nach der langen Einlage über die ,servi‘ (Kap. 11, 2–46) angegeben wird, worauf das Thema seinen Abschluß findet (§ 48–50). Es kann wohl keinem Zweifel unterliegen, daß mit Ausnahme von Kap. 8, 9 und 11, 2–46 die übrigen Stücke mehrfach miteinander in Beziehung stehen. M. selbst verweist in seiner Zusammenfassung 11, 48 auf 7, 28–31 (Varro) zurück, und es ist nicht ausgeschlossen, daß er sich in der Ablehnung der Ansicht des Epicadus an Varro anschloß (beide werden auch im Schol. Dan. zu Aen. I 649 so angeführt, daß man annehmen muß, Varro habe den Epicadus neben Onesicritos zitiert). Ebenso greift M. 10, 4 auf die ‚alia Saturnaliorum causa‘, die in 7, 27 dargelegt wird, zurück, wo also vermutlich auch Mallius (Manilius ?, jedenfalls nicht der Manilius der sullanischen Zeit [Teuffel RLG I⁶ § 138, 1; GRF I 84], da er nach M. 10, 4 auf eine Anordnung des Augustus Bezug nimmt), die Quelle ist. Anderseits ergeben sich auch Beziehungen zu dem Abschnitt I 12ff., deren wichtigste die ist, daß M. sich am Schlusse von Kap. 11 allem Anschein nach auf die Quelle des Folgenden beruft, in der ausführlicher (aliis adsertionibus) die Entwicklung der Saturnalien von einem eintägigen zu einem siebentägigen Feste dargelegt war. Ist wirklich Sueton Hauptquelle für Kap. 12 46, dann ergibt sich die Folgerung für das hier in Frage stehende Stück von selbst. Auf die Verbindung von 10, 7–9 mit 4, 6–7 durch die Autorengruppe Verrius Flaccus–Iulius Modestus Masurius Sabinus (Fastorum ll.) wurde bereits hingewiesen; 10, 4 zeigt, daß Masurius auch für die Geschichte der Saturnalien herangezogen war. Erschwert wird eine sichere Lösung der Quellenfrage auch hier dadurch, daß M. einmal seine Hauptquelle auszugsweise gibt und mehr oder weniger frei behandelt, sodann aber immer wieder Einschübe macht. So in I 7, wo er durch § 22 (aes ita . . .) und 23 die Hyginstelle zerreißt, und vermutlich § 24 (tot saeculis . . –26. I 10, 7 (quam . . .)–9‚ über die Angeronia; 11 (de quibus ...) 17 über Acca Larentia (zu § 17 Macer vgl. Gell. VII 7, 8 Masurius); 19–20 sowie 22 über Ops und Saturnus (dazu § 21 die Gleichung Ops = Terra mater, vgl. I 12. 21; auch die Zwischenbemerkung in 10, 15 quod aestimaverunt (!) . . . reddi gehört zu den Zutaten).
Einen besonderen Charakter haben die Kap. 17–23 des 1. Buches, mit denen, wie schon Wissowa hervorgehoben hat, Kap. 8 und 9 verwandt sind, wie die Berücksichtigung der ‚mythici‘ und ‚physici‘ (8, 6. 9, 1. 2. 5. l7. 50. 54. 18, 15. 21, l. 23, 2). die Berufung auf Apo]lodorus Περὶ θεῶν (8, 5. 17, 19. 20, 4), die Anführung des Cornificius (9, 11. 17, 9. 33. 62–63, 23, 2) und vieles andere verrät. Auffallend ist die starke Heranziehung der Stoiker, darunter Posidonius (23, 7) wie die Fülle griechischer Belege; kennzeichnend die synkretistische Einstellung, [195] die auf die Neuplatoniker hinweist, von denen auch Plotin gleich in der Einleitung (17, 3) und Porphyrios (17, 70) genannt werden. Aus letzterem Zitat hat man gefolgert, daß Porphyrios nicht unmittelbar von M. benutzt sei, sondern durch Vermittlung des Iamblichos (s. Wissowa Diss. 35ff. Kahl Philol. 5. Suppl. 726ff. Traube Var. lib. crit. 1883, 22ff. Niggetiet 50ff., dagegen Börtzler Porph.’ Schriften v. d. Götterbildern 1903, 49ff. Reinhardt De Graec. theologia 1910, 104); da aber allgemein angenommen wird, daß die unmittelbare Quelle des M. ein Lateiner gewesen ist, so wäre, von anderem abgesehen, die Einschaltung des Iamblichos nicht nötig. Wenn jetzt Porphyrios als griechische Hauptquelle gilt, so besteht einige Unsicherheit darüber, welche Schrift des Neuplatonikers benutzt ist; man hat an Περὶ ἀγαλμᾴτων gedacht (vgl. dazu Bidez Vie de Porphyre, Gent 1913, 150), ebenso an das von Serv. zu Buc. 5, 66 erwahnte Buch über Ἥλιος; (Börtzler 49ff. Bitsch 65f. Schedler 98), schließlich auch an die Schrift Περὶ θείων ὀνομάτων (so Reinhardt, dem sich Baehrens Labeo 52 anschließt); es könnten aber auch wohl verschiedene Schriften des Porphyrios von demjenigen benutzt sein, auf den der Hauptteil der Kap. 17–23 zurückgeht, deren eigentliches Thema, wie besonders 23, 21–22 zeigt, doch der Ἥλιος ist. Weniger klar liegt die Sache bei den römischen Bestandteilen des Abschnittes, die sich mehr oder weniger deutlich von der griechischen Grundlage abheben. Am deutlichsten ist dies der Fall bei 18, 19–21, wo die Unterbrechung der Orpheus-Reihe (18, l2. 18. 22) klar zutage liegt; die Quelle des Einschubs ist, wie ausdrücklich angegeben wird, Cornelius Labeo in libro, cui titulus est de oraculo Apollinis Clarii (Ἰαώ = Liber pater = Sol). Ebenso fällt § l6 mit dem Laeviuszitat (Nevius die Hss.) aus der Reihe der Deutungen der Orpheus-Verse des § 12 klar heraus, wie sich auch § 23–24 mit dem Vergilzitat als Anhängsel zu erkennen geben. Auf gleicher Stufe steht das in 17, 4 eingefügte Vergilzitat. Eine besondere Gruppe bilden die Stellen aus Cornificius (in Etymis): 17, 9 (Reinhardt De Graec. theolog. 103); 33 (das. 102) und 61–62 (auch 63 gehört zu der Einlage: Wissowa Diss. 12. Reinhardt 103); 23, 2 (Reinhardt 69ff. u. Kosmos und Sympathie 107 Anm. 3. 353ff.); auf ihn führt Reinhardt (Kosmos und Symp. 375 Anm. 3) auch 17, 53 zurück. Zu den römischen Zusätzen gehört ferner 17, 25–30 über den Ursprung der Ludi Apollinaree, wie die Schlußworte deutlich zeigen (zu § 27 sed invenio in litteris, vgl. I 7, 33; im übrigen s. Wissowa Diss. 35. Kahl 758. Baehrens Labeo 56); ferner 17, 7 Schl. nam – vocavit); 15, 39 (neque – figurasse); 42 Schl. und 64 Schl. (aus I 9, 9); 19, 3 (certe Romani usw.); 21, 15 (quod–ἧμαρ); 21, 6 Schl. (aus I 12, 8 Wissowa 41); 23, 13 (ut videmus – responsa) und doch wohl auch 23, l4 (sic et imperator Traianus) bis 16. Endlich muß auch der Anfang von Kap. 18 ausgesondert werden: in § 4 werden Varro und Granius Flaccus (vgl. Funaioli Bd. VII 1819) zitiert: in § 1 Aristocles (-toteles die Hss.) qui Theologumena scripsit; letzterer wird von Granius angeführt sein [196] (Arnob. adv. nat. III 31 Aristocles, ut Granius memorat, ...). dieser nebst Varro (Arnob. 38 und 39) von einem Dritten, vielleicht Cornificius, der bei Arnobius unmittelbar hinter beiden genannt wird, letztlich, wie jetzt namentlich wegen Arnobius angenommen wird, von Laheo (s. u. a. Kahl 760f. Agahd Jahrb. f. Phil. 24. Suppl. 120f. Niggetiet 50f. {{SperrSchrift|Baehrens} Labeo 53ff.). Als ein Exkurs stellt sich auch der Abschn. 21, 18–27 dar, wie der Anfang von Kap. 22 zeigt. Wenn nun wirklich Labeo der Gewährsmann des M. für I 17–23 und die damit verwandten Stücke in Kap. 8 und 9 ist, der ihm sowohl die stoisch-römische wie die stoisch-neuplatonische Lehre (s. auch Reitzenstein Zwei religionsgesch. Frag. 80 Anm. 1) vermittelt hat, so fragt es sich noch, welches Werk des Labeo M. dann benutzt haben könnte. Wissowa (s. Bd. IV S. 1351) meint, daß Labeo in der Schrift de or. Ap. Clarii ein System der Theokrasie und Theosophie vorgetragen habe (vgl. Kahl 760. 804); da aber M. diese Schrift in einer offenkundigen Einlage zitiert, sieht es nicht so aus, als wäre sie auch seine Hauptquelle, die er ja nicht zu nennen pflegt. {{SperrSchrift|Baehrens} (59) erklärt ‚alterum Labeonis opusculum exscripsit Macrobius, qui hoc uno loco (I 18, 21) Labeonem commemoravit ubi ille se ipsum laudaverat: astute fontem suum in cc. quoque 17–23 celavit Macrobius‘ (vgl. dens. Herm. LII. LVI); was das für ein Werk war, vermag aber auch {{SperrSchrift|Baehrens} nicht anzugeben, denn wenn er auch gelegentlich von den Fasti spricht, so wird er schwerlich der Meinung sein, daß eine zusammenhängende Darstellung, wie die über die Gleichsetzung der Götter mit Sol, einem solchen Werke entlohnt sein könnte. Der Inhalt der Schrift de dis animalibus scheint nach dem, was wir darüber wissen, auch anderer Art gewesen zu sein. Sonach kann von einer befriedilgenden Lösung der Frage nach der von M. benutzten Quelle noch keine Rede sein. Bei weiteren Untersuchungen wird man aber, wie schon oben bemerkt, nicht unterlassen dürfen, zu prüfen, welcher Anteil dem M. selbst zugewiesen werden kann oder muß; daß er auch in dem fraglichen Abschnitt nicht lediglich eine Vorlage ab- oder ausgeschrieben hat, verraten außer den mancherlei Einschüben, die ganz seiner Arbeitsweise entsprechen, auch zahlreiche Spuren sprachlicher Art, ebenso die Verweisung von 17, 17 Schl. auf § 51 und die dortige Rückverweisung.
3. Die grammatische Schrift läßt sich ihrem Inhalte nach mit Hilfe der überlieferten Auszüge im wesentlichen wiederherstellen. In der Einleitung (GL V 63l, 7–19, gekürzt 599, 5–10) wird auf die Übereinstimmung der griechischen und lateinischen Sprache hingewiesen (ut propemodum ‚qui utramvis artem didicerit, ambas noverit‘, vgl. Ter. Andr. 10), jedoch bemerkt, daß sie auch jede ihre proprietates habent, quae Graeco nomine idiomata vocantur (vgl. Charis. GL I 291ff. und dazu Barwick Remmius Palaemon 115. 166f.). Demnächst (631, 20–632, 5; gekürzt 599, 12–20) wird für das Verbum die Übereinstimmung in der Hauptsache hervorgehoben: dem Lateinischen eigen ist der Ablativ und die syntaktische Verbindung von Verben mit diesem Kasus, dem [197] Griechischen der Dual (vgl. 636, 21). Außer Person und Numerus bleiben noch fünf gemeinsame Akzidentien des griechischen und lateinischen Verbums übrig: Figura, Coniugatio, Tempus, Modus (= ἔγκλισις der Griechen, von den Lateinern zur Qualitas gerechnet) und Genus; nach diesen ist dann das Weitere angelegt. Zunächst wird über die Figurae, d. h. die Komposition gehandelt (599, 22–601, 21. 636, 26–637, 32; dazu 632, 6–9), dann über die Konjugation (601, 23ff. 634, 11ff.; s. auch Keils Anm. zu 632, 9), und zwar unter Berücksichtigung der Tempora (602, 22–610, 40. 632, 10–633, 30. 635, 10–38) und der Modi (611, 1–625, 5. 634, 28–635, 9. 635, 38–636, 16); angehängt ist der Abschnitt de impersonalibus (625, 7–22. 646, 11–648, 25; vgl. 634, 31ff.). Es folgt das Kapitel de formis vel speciebus verborum (625, 24–627, 2. 649, 27–652, 4 + 648, 26–649, 25), wobei unterschieden werden die Forma meditativa, inchoativa, frequentativa und usurpativa (die Forma perfecta 650, 2 ist interpoliert, nachdem die usurpativa nach oben verschlagen war, Schoemann Commentatio Macrob., Greifsw. 1871, 35f.). Daran reiht sich das Kapitel de generibus verborum (627, 4–628, 19. 652, 6–653, 24), den Schluß bildet die Erörterung de defectivis verbis (628, 21–629, 20. 633, 31–40. 653, 26–654, 29). Im Wortlaut stimmen die drei Auszüge stellenweise mehr oder weniger überein, so daß hier die Vorlage noch deutlich erkennbar ist (auch Spuren des macrobischen Sprachgebrauchs haben sich gelegentlich erhalten: adserere 614, l0. 626, 5 = 651, 9. 637, 24; aestimare 617, 7. 618, 32. 633, 8); aber großenteils gehen die einzelnen Texte erheblich auseinander, so daß es schwer zu sagen ist, wie die Urschrift aussah; denn ‚is qui Parisina excerpta conposuit ut argumentum et ordinem libri accuratius quam reliqui servavit, ita ad regulas graeci verbi et usum scholarum intentus non solum multa ex iis quae M. scripserat praetermisit, ut ipse ait, sed etiam pro captu suae aetatis nonnulla addidit vel mutavit. ex Bobensibus autem grammaticis alter [in cod. 16] pauca omnino exhibuit ad latina maxime verba pertinentia, in quibus sane solum Macrobium secutus est; alter, qui tractatum de verbo ad Severum scripsit [in cod. 17], quamvis plurima Macrobii libro debeat, e quo ipse quoque ea maxime quae ad latinum sermonem spectant recepit, tamen conplura vel ab aliis petiverat vel ipse invenerat, ut declinationes verborum, quas M. certe non posuerat, adiecit‘ . Keil GL V 598. In dem, was M. über das griechische Verbum vorträgt, geht er großenteils mit Apollonios überein, dessen Ῥηματικόν, wie Uhlig Rh. Mus. XIX 39ff. zuerst hervorgehoben und Schoemann a. O. weiter ausgeführt hat, als Quelle anzusehen sein wird; doch werden auch Ansichten vorgetragen, die kaum auf den genannten Grammatiker zurückzuführen sind. Es bleibt also fraglich, ob M. das Ῥηματικόν selbst oder nicht vielleicht eine spätere Überarbeitung benutzt hat. Schoemann (3f. 37) deutet auch an, daß M. neben der Hauptquelle eine Schrift benutzt haben konnte, in der bereits Griechisch und Latein verglichen war, und weist dabei auf Didymos Περὶ τῆς παρὰ Ῥωμαίοις ἀναλογίας (vgl. [198] Priscian. GL III 408, 6) hin, den M. ja auch in den Sat. V 18, 9 und 22, 10 besonders preist. Das Verhältnis des M. zu den lateinlschen Grammatikern ist noch nicht genauer untersucht worden; Beachtung haben bislang nur die Stellen gefunden, wo sich Zitate auch aus anderen Autoren als Vergil finden. Hierher gehört zunächst die Quaestio über aufero aufugio autumo 637, 19–32, gekürzt 600, l7–22 und 632, 6–9, die auf den ersten Blick aus Gell. XV, 3 entnommen zu sein scheint (Schoemann 39f.); M.‚ der ja Gellius anderwärts so stark verwendet, könnte das Kapitel in seiner Weise frei wiedergegeben (adsertor!) und das Terenzzitat hinzugefügt haben. Ebenso könnte die Sache bei 648, 4–8 liegen im Hinblick auf Gell. XV 12, 9 (Form und Beleg nur an diesen zwei Stellen). Bedenklich machen aber zahlreiche andere Zitate, die bei Gellius ebenso fehlen wie die dabei behandelten Fragen, und überhaupt in der grammatischen Literatur bis auf einzelne nicht weiter vorkommen; dafür ergeben sich aber öfter Beziehungen zu Diomedes‚ wo dieser aus gelehrter Quelle schöpft, und auch zu Priscianus. So ist zu 650, 20–25 zu vergleichen Diom. GL I 343, 6ff. (Verg. Aen. II 145. Ter. Eun. 178). Prisc. GL II 398, 9 und 397, 25 (Lucil.); zu 606, 38ff. Diom. 380, 15ff. und 372, 4, Prisc. 419, 7 und 526, 14; zu 607, 3, Diom. 372, 21 (Cic. pro Tullio); zu 624, 24 = 645, 31 Diom. 341, 11 (Sall. Iug. 6, 1), auch zu 645, 31 Diom. 341, 16 (s. Keils Anm. zu M); zu 629, 18 = 654, 26 Prisc. 528, 26 (Varro); zu der Quaestio 617, 5–15 (hier wohl die Originalfassung: aestiment, dazu das Lob Vergils) = 638, 8–17 vgl. Diom. 435, 22ff. = Charis. 16, 5ff. (Verg. buc. 8, 43). Aus derselben Quelle wohl auch die Quaestio 651, 27–652, 3 = 626, 25–22 (gekürzt) mit Zitaten aus Properz, Coelius in primo‚ Ennius (2 mal), Plautus Rud. und Sallust Hist; ferner 618, 14–18 mit Lucilius u. a.; 624, 30ff. = 645, 35ff. u. a. mit Zitat aus Varro in Scaevola; 645, 9 Ennius in X Annalium, u. a. m. Berücksichtigt man dies alles zusammen, so ergibt sich die Vermutung, daß M. entweder ein grammatisches Werk der mehr gelehrten Richtung hinzugezogen oder eine Schulgrammatik benutzt hat, die, wie eine Reihe der erhaltenen, mit gelehrten Zusätzen versehen war. Diese letzteren weisen aber in der Richtung auf den Berytier Probus, und da auch bei Genius vieles auf diesen zurückgeht, so erklärt sich möglicherweise die oben erwähnte Übereinstimmung auf diesem Wege.
Auch in der grammatischen Schrift ist M. im wesentlichen Kompilator, aber auch hier kein bloßer Abschreiber, sondern bemüht, bei Gelegenheit eine persönliche Note in die Darstellung des Stoffes zu bringen, den er von anderen übernommen hat, wenn ihm auch dabei der eine oder andere Schnitzer untergelaufen ist (s. z. B. Schoemann 41f.). Das Bild, das man von der Persönlichkeit und der Schriftstellerei des M. aus den beiden besser erhaltenen Werken gewinnt, wird durch diese Schrift durchaus bestätigt.
Vgl. noch Schanz RLG IV 2 § 1092. Teuffel RLG III⁶ § 444. Sandys A hist. of class. scholarship² 237ff. Wessner Burs. Jber. 188, 129f. 192ff.
[Wessner.]
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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