.
3) Flavius G., römischer Kaiser 367–383, Enkel des Vorhergehenden, Sohn Valentinians I. Seine Mutter nennt das Chron. Pasch. 369. 378 Marina, Socrat. IV 31, 10 Severa; aber was dieser von ihr erzählt, ist nachweislich romanhafte Erfindung. Die Nachricht des Chron. Pasch. verdient umsomehr Glauben, als Arcadius eine seiner Töchter Marina taufte (o. Bd. VI S. 917), dieser Name also im Kaiserhause heimisch war. G. wurde zu Sirmium (Vict. ep. 47, 1) im J. 359 geboren (Hieron. chron. 2375; vgl. Socrat. V 11, 9. Sozom. VII 13, 9. Vict. ep. 47, 7, wo vixit annos XXIV statt XXIX zu schreiben ist), nach der Chronik des Hydatius am 18. April, nach dem Chron. Pasch. am 23. Mai (Mommsen Chron. min. I 239). Im J. 366 bekleidete er als nobilissimus puer zum erstenmal das Consulat (Ammian. XXVI 9, 1. XXVII 2, 1. Symmach. or. III 2), dem nach seiner Thronbesteigung noch vier andere Consulate (371. 374. 377. 380) folgten. (Mommsen III 523). Am 24. August 367 (Mommsen I 241. Socrat. IV 11, 3. Vict. ep. 47, 1) wurde er zu Amiens auf Antrag seines Vaters zum Augustus ausgerufen (Mommsen a. O. [1832] Ammian. XXVII 6, 4–16. Zosim. IV 12, 2. Hieron. thron. 2383. Auson. vers. pasch. IX 26. Symmach. or. I 3. III 3–5). Gattin und Schwiegermutter sollen dies dem Kaiser angeraten haben (Vict. ep. 45, 4), weil dieser kurz vorher eine schwere Krankheit durchgemacht hatte und mass für den westlichen Reichsteil Usurpationen fürchtete, falls er ohne Hinterlassung eines anerkannten Herrschers starb (Ammian. a. O. Zosim. a. O.).
Charakterschilderungen. Vict. ep. 47, 4–6: fuit autem Gratianus literis haud mediocriter institutus: carmen facere, ornate loqui, explicare controversias rhetorum more; nihil aliud die noctuque apere quam spiculis meditari summaeque voluptatis divinaeque artis credere feire destinata. parcus cibi somnique et vini ac libidinis victor, cunctisque fuisset plenus bonis, si ad cognoscendam reipublicae gerendae scientiam animum intendisset, a qua prope alienus non modo voluntate sed etiam exercitio fuit. nam dum exercitum neglegeret et paucos ex Alanis, quos ingenti auro ad se transtulerat, anteferret veteri ac Romano militi adeoque barbarorum comitatu ac prope amicitia caperetur, ut nonnumquam eodern habitu iter faceret, odia contra se militum excitavit. Rufin. h. e. XI 13: is pietate et religione omnes paene, qui ante fuerant principes, superabat. usu armorum strenuus, velox corpore et ingenio bonus erat, sed iuvenili exultatione plus fere laetus quam sufficiebat, et plus verecundus quam rei publicae intererat. Ammian. XXXI 10, 18: praeclarae indolis adulescens, facundus et moderatus et bellicosus et clemens, ad aemulationem lectorum progrediens principum, dum etiam tum lanugo genis inserperet speciosa, ni vergens in ludibriosos actus natura laxantibus proximis semet ad vana studia Caesaris Commodi convertisset, licet hic incruentus. 19: intra saepta, quae appellant vivaria, sagittarum pulsibus crebris dentatas conficiens bestias, incidentia multa parvi ducebat et seria. XXVII 6, 15: quem oculorum flagrantior lux commendabat vultusque et reliqui corporis iucundissimus nitor et egregia pectoris indoles, quae imperatorem implesset cum veterum lectissimis conparandum, si per fata proximosque licuisset, qui virtutem eius etiam tum instabilem obnubilarunt actibus pravis. Ambros. de ob. Valent. 74 = Migne L 16, 1380: fuit enim et ipse fidelis in domino, pius atgue mansuetus, puro corde; fuit etiam castus corpore, qui praeter coniugium nescierit feminae alterius consuetudinem. Er war von christlicher Gesinnung (Auson. grat. act. 9, 43. Ambros. ep. 1), die er auch selbst in einem an Ambrosius gerichteten Briefe ausspricht (Migne L 16, 875). Er betete täglich (Auson. grat. act. 14, 63) und beschäftigte sich so eingehend mit der Dogmatik, daß er selbst über das Verhältnis von Vater und Sohn als Lehrer auftreten konnte (Ambros. de spir. sanct. I 1, 19 = Migne L 16, 709). Auf seine Veranlassung widmete ihm Ambrosius die Schriften de fide und de spiritu sancto, und die erstere veranlaßte ihn, eine Kirche Mailands, die er vorher zu Gunsten der Arianer sequestriert hatte, dem orthodoxen Kultus zurückzugeben (Ambr. de spir. sanct. I 1, 19–21). Den Donatisten in Afrika trat er entgegen (Cod. Theod. [1833] XVI 6, 2) und erteilte dem heidnischen Vikar Flavianus, der ihnen Duldung gewährt hatte, einen scharfen Verweis (Cod. Theod. XVI 5, 4; vgl. Seeck Symmach. p. CXIV). Über sein Vorgehen gegen das Heidentum soll unter dem J. 382 gehandelt werden. Frugalität und Keuschheit (Auson. grat act. 14, 66); Freigiebigkeit, namentlich gegen die Soldaten (Auson. grat. act. 2, 7. 8, 40. 15, 71. 17, 77); Freude an körperlichen Übungen, vor allem am Pfeilschießen (Auson. grat. act. 14, 64. 65); Beschäftigung mit Rhetorik (Auson. grat. act. 15, 68. Symmach. ep. X 2, 5). Seinen Stil kennen wir aus dem Brief an Ambrosius, der eigenhändig geschrieben war (Ambr. ep. 1, 3), und aus dem an Ausonius (grat. act 4, 17. 9, 43. 11, 53).
368. Der neunjährige Knabe begleitete seinen Vater bei einem siegreichen Feldzuge gegen die Alamannen (Ammian. XXVII 10, 6. 10. Auson. Mos. 422. Symmach. or. III 3. 7. 10). Der Dichter Ausonius scheint sich damals noch nicht in seiner Umgebung befunden zu haben. Denn er spricht zwar davon, daß er das Hoflager des Kaisers auf seinen Zügen begleitet habe (Gryph. praef. [XXVI 1] Bissul. 4, 4; epist. IV 81), aber so geschwätzig er über seine persönlichen Verhältnisse ist, deutet er doch niemals an, daß er Zeuge bedeutender Kriegstaten gewesen sei. Doch scheint er gleich nach Beendigung des Feldzuges an den Hof berufen zu sein. Denn schon Anfang 369 spielt Symmachus darauf an, daß G. von einem berühmten Schriftsteller unterrichtet werde (or. III 7), und Ausonius sagt, er habe um diese Zeit sein Tirocinium bei Hofe durchgemacht (Symmach. ep. I 32, 4). Er unterrichtete G. zuerst in der Grammatik, dann auch in der Rhetorik (Auson. ad lect. 26; vgl. ep. IV 1; grat. act. 2, 7. 5, 22. 24. 7, 30. 8, 39. 40. 10, 49. 18, 83; protrept. 82 und sonst), und wurde dafür später zum Comes, dann noch bei Lebzeiten Valentinians zum Quaestor ernannt (Auson. ad lest. 35; grat. act. 2, 11. 18, 83; protrept. 90; ep. 18, 3).
369 den 25. Februar hielt Symmachus seinen Panegyricus auf Gratian (or. III; vgl. Seeck Symmachus p. XLVI).
374. Die zwölfjährige Constantia, nachgeborene Tochter des Kaisers Constantius II. (o. Bd. IV S. 959), wurde aus dem Orient nach Gallien berufen, um mit G. vermählt zu werden (Ammian. XXIX 6, 7. 8; vgl. XXI 15, 6. Auson. grat. act. 11, 53. Themist. or. XIII 167c. 168a). Sie gebar ihm vor 379 einen Sohn (August. de civ. dei V 25).
375. Während G. in Trier zurückblieb, zog sein Vater gegen die Quaden au die Donau (Ammian. XXX 10, 1. Zosim. IV 19, 1) und starb in Brigetio am 17. November (Mommsen Chron. min. I 242. Socrat. IV 31, 6. Ammian. XXX 5, 15. 6, 6). Damit gewann der sechzehnjährige G. die selbständige Herrschaft über den westlichen Reichsteil. Doch wurde ohne sein Wissen schon am 22. November sein Halbbruder, der vierjährige Valentinian II., in Acincum von den Soldaten zum Augustus ausgerufen (Mommsen a. O. Socrat. IV 31, 7. Ammian. XXX 10, 5. Rnfin. hist. eccl. XI 12. Zosim. IV 19, 1). Doch zögerte G. nicht, ihn anzuerkennen (Auson. grat. act. 2, 7. Oros. VII 32, 15). Um diese Zeit wurde Theodosins, der Vater des späteren Kaisers, in [1834] Karthago hingerichtet (Hieron. chron. 2391. Oros. VII 33, 7. Ambros. de ob. Theod. 53 = Migne L 16, 1404), wahrscheinlich noch auf Befehl des Valentinian.
376 am 1. Januar wurde eine Proklamation, die das Programm der neuen Regierung enthielt, im Senat von Rom vorgelesen und von ihm mit großem Jubel begrüßt. Jedenfalls war sie von Ausonius ausgearbeitet, der als Quaestor berufen war, die kaiserlichen Erlasse zu stilisieren (Symmach. ep. I 13). Sie verkündete, daß G. nicht, wie sein Vater getan hatte, den Senat herunterzudrücken, sondern ihm Ehre und Einfluß zu gewähren beabsichtige (Symmach. or. V 3. IV 5. 6. 9). Der Lehrer, dem der Jüngling zu gehorchen gewohnt war, gewann jetzt auch auf politischem Gebiete den beherrschenden Einfluß über ihn (Themist. or. XIII 174a; vgl. 171d. 173a), was sich schon darin aussprach, daß die Ernennung seines Sohnes Hesperius zum Proconsul Africae eine der ersten Regierungshandlungen des Kaisers war. Denn jener ist schon am 10. März 376 in diesem Amte nachweisbar (Cod. Theod. XV 7, 3). Der Vater des Ausonius wurde durch die Titularwürde eines praefectus praetorio per Illyricum geehrt (Auson. epic. in patr. 52), sein Schwiegersohn Thalassius erst zum Vicarius Macedoniae, dann zum Proconsul Africae ernannt (Seeck Symmachus p. LXXVIII), Magnus Arborius, der Sohn seiner Schwester (s. o. Bd. II S. 420), und die Gatten ihrer Tochter und ihrer Großtochter gleichfalls zu hohen Ämtern befördert (Auson. epic. in patr. 49), so daß die Familie des Dichters in den folgenden Jahren die Verwaltung des westlichen Reichsteils völlig beherrschte. Auch wurde die Besoldung der städtischen Lehrer Galliens, aus deren Mitte Ausonius hervorgegangen war, am 23. Mai neu geregelt (Cod. Theod. XIII 3, 11). Vor allem aber zeigte sich seine Einwirkung darin, was er selbst (grat. act. 1, 3) mit den Worten ausdrückt: palatium, cum terribile acceperis, amabile praestitisti; d. h. die neue Regierung bezeichnete eine bewußte Reaktion gegen die vorhergehende; war Valentinian durch harte Grausamkeit verhaßt gewesen, so strebte sein Sohn unter Leitung des Ausonius danach, sich durch Milde populär zu machen (Auson. grat. act. 15, 71. 16, 72. Symmach. or. IV 15). Sogleich wurden alle Steuerschulden erlassen und die Register, in denen sie verzeichnet waren, in den Städten des westlichen Reichsteils auf offenem Markte verbrannt (Auson. grat. act. 16, 73. 74. Themist. or. XIII 175c) und bald darauf verboten, bei Eintreibung von Steuerrückständen die Folter anzuwenden (Cod. Theod. IX 35, 2). Die Verbannten wurden amnestiert, die Untersuchungsgefangenen befreit, den Erben derjenigen, welche Valentinian hatte hinrichten lassen, die konfiszierten Vermögen zurückgegeben (Themist. or. XIII 171c. 174b. 175a. 179 a–c. Ambros. de ob. Theod. 52 = Migne L 16, 1403). Den Präfekten von Gallien, Maximinus, der als Anstifter und schlimmstes Werkzeug der Grausamkeiten Valentinians galt (Ammian. XXVIII 1. Symmach. ep. X 2, 3; or. IV 13. 14), ließ G. aus Pietät gegen seinen Vater noch bis in den Frühling 376 im Amte, verbot ihm aber, Denuntiationen von Sklaven und Freigelassenen [1835] gegen ihre Herren anzunehmen (Cod. Theod. IX 6, 1. 2; vgl. 19, 4. Symmach. or. IV 10). Auch trat er durch ein Edikt der Furcht vor neuen Hochverratsprozessen entgegen (Auson. grat. act. 15, 71). Aber da Maximinus dem jungen Kaiser gegenüber die Autorität des alten und erfahrenen Beamten gar zu stark betonte, wurde er entlassen (Symmach. or. IV 10–12) und schon vor dem 23. Mai 376 durch Claudius Antonius ersetzt (Cod. Theod. XIII 3, 11; vgl. o. Bd. I S. 2584). Dadurch gewann der Senat den Mut, den gefallenen Machthaber durch eine Gesandtschaft beim Kaiser anzuklagen, was seine Hinrichtung zur Folge hatte (Symmach. or. IV 12; ep. X 2, 3. Ammian. XXVIII 1, 57). Wieder wurde eine Proklamation an den Senat gerichtet und Symmachus, der mit Ausonius Freundschaft geschlossen hatte und einen lebhaften Briefwechsel mit ihm unterhielt (Symmach. ep. I 13–43), mit ihrer Vorlesung beauftragt (ebd. X 2, 1). Auch seine Familie wurde hochgeehrt, sein Verwandter Virius Nicomachus Flavianus zum Vicarius Africae ernannt (Seeck Symmachus p. CXIV), seinem Vater auf Petition des Senats das Consulat für 377 verliehen, dessen Antritt freilich durch seinen Tod verhindert wurde (a. O. p. XLIII). Der Kaiser sorgte für die Kornzufuhren Roms und traf Maßregeln gegen die Verschlechterung der Münze und die übervorteilung der Untertanen bei der Steuererhebung (Symmach. ep. X 2, 4). Endlich besuchte G. selbst die Hauptstadt des Reiches, vielleicht um dort am 24. August seine Decennalien zu feiern. Denn der ἐρωτικός des Themistios (or. XIII) ist in seiner Gegenwart (165d) in Rom (177d. 178b; vgl. or. XV 191b) gehalten oder richtiger wohl vor den Toren der Stadt, um G. bei seinem Einzuge zu begrüßen, da von diesem als von etwas Zukünftigem gesprochen wird (179b). Der Philosoph war von Kaiser Valens, der, wie es scheint, das Vorgehen seines Neffen etwas gar zu selbständig fand (Eunap. frg. 42 = FHG IV 31. Zosim. IV 24, 4), als Bote oder Unterhändler zu G. nach Gallien geschickt worden (Themist. or. XIII 163c. 165d. 168a. 171b. 175c. XV 198 a. b. XXXI 354d) und von diesem wahrscheinlich nach Rom mitgenommen (Themist. XXXI 354d). Hier scheint G. eine Verfügung erlassen zu haben, die den privilegierten Gerichtsstand der Senatoren regelte, die Erhaltung von Roms alten Denkmälern zu sichern versuchte und die Aufführung neuer Prachtgebäude erleichtern sollte (Cod. Theod. IX 1, 13. X 19, 8. XV 1, 19. Cod. Iust. III 24, 2; die Datierung unsicher). Über Mailand (Ammian. XXVIII 6, 30) reiste er dann nach Gallien zurück und ist am 17. September wieder in Trier nachweisbar (Cod. Theod. IX 35, 2). Wahrscheinlich geschah es in seiner Abwesenheit, aber kaum ohne seine Zustimmung, daß der Stadtpräfekt Furius Maecins Gracchus, der am 1. Dezember 376 und am 4. Januar 377 im Amte nachweisbar ist (Cod. Theod. II 2, 1. IX 35, 3), den Mithraskult in Rom unterdrückte (Hieron. ep. 107, 2 = Migne L. 22, 869. Prud. c. Symmach. I 562).
377. G. ist bis zum 29. März in Trier nachweisbar (Cod. Theod. IX 35, 3. XIV 3, 15. VIII 5, 34. I 32, 3; unsicher datiert I 32, 2), am 28. Juli in Mainz (Cod. Theod. I 16, 13), am [1836] 17. September wieder in Trier (Cod. Theod. XI 2, 3). Das Westreich wurde von Hungersnot und Pest heimgesucht (Ambr. in Luc. X 10 = Migne L. 15, 1807). Da die Goten, welche Valens in das Reich aufgenommen hatte, sich erhoben (Mommsen Chron. min. I 242), sandte G. seinem Oheim Hilfstruppen aus Pannonien und Gallien (Ammian. XXXI 7, 3–5. 9, 1).
378. Nachdem schon im vorhergehenden Jahre Hesperius, der Sohn des Ausonius, vom Proconsul Africae zum Praefectus praetorio Italiae befördert war (Cod. Theod. I 15, 8. VIII 5, 34), wurde jetzt der Vater zum Praefectus praetorio Galliarum erhoben (Auson. grat. act. 8, 40). Sein Vorgänger Antonius ist zuletzt am 12. Januar nachweisbar (Cod. Theod. IX 20, 1. XI 39, 7), er selbst zuerst am 20. April (Cod. Theod. VIII 5, 35). Seine Mutter Marina, von der sich Valentinian hatte scheiden lassen, berief G. wieder an den Hof (Chron. Pasch. 378), wo sie nicht ohne Einfluß gewesen zu sein scheint (Ammian. XXVIII 1, 57).
Als die Lentiensischen Alamannen durch einen ihrer Landsleute, der unter den Leibwachen des Kaisers diente, die Nachricht erhielten, daß ein Teil der gallischen Truppen dem Valens zu Hilfe gezogen sei und G. selbst ihnen zu folgen gedenke (Ammian. XXXI 10, 3. 20), überschritten sie im Februar den zugefrorenen Rhein, wurden aber zurückgeschlagen (Ammian. XXXI 10, 4). Darauf sammelten sie ein Heer, das einige auf 40 000, andere gar auf 70 000 Mann schätzten, und erneuerten damit den Angriff. G. ließ einige der nach Pannonien vorausgeschickten Truppen zurückkehren, zog das gallische Heer zusammen und stellte Nannienus und Mallobaudes an seine Spitze. Diese schlugen die Alamannen bei Argentaria so gründlich, daß über 30 000, darunter der König Priarius, gefallen sein sollen und diejenigen, welche sich durch Flucht in die Wälder retteten, nur auf 5000 geschätzt wurden (Ammian. XXXI 10, 5–10. Vict. ep. 47, 2. Hieron. chron. 2393. Oros. VII 33, 8). G. war unterdessen in Trier geblieben, wo er bis zum 1. Juni nachweisbar ist (Cod. Theod. I 15, 9; vgl. VIII 5, 35). Doch als er jetzt den Zug nach dem Osten antrat, beschloß er, unterwegs die Lentienser völlig zu vernichten. Er brach daher in den Schwarzwald ein, ließ sich aber nach schwierigen und verlustreichen Gebirgskämpfen, in denen er persönlich tapfer mittat, zu einem Vertrage bewegen, nach dem die Alamannen ihm Rekruten stellten (Ammian. XXXI 10, 11–18. Auson. grat. act. 2, 8). Dann zog er über Arbor Felix, Lauriacum, Bononia nach Sirmium (Amian. XXXI 10, 20. 11, 6; vgl. Zosim. IV 24, 3), dann, obgleich er von einem Wechselfieber heimgesucht wurde, nach Castra Martis, wo ihm die Alanen ein Gefecht lieferten (Ammian. XXXI 11, 6). Seinen Comes domesticorum Richomeres sandte er mit einem Brief an Valens voraus, worin er bat, die Schlacht nicht zu übereilen, sondern seine demnächst bevorstehende Ankunft abzuwarten (Ammian. XXXI 12, 4. 5). Doch eifersüchtig auf die Erfolge seines jungen Neffen, beschloß Valens, die Goten alsbald anzugreifen, um sich allein den Ruhm des Sieges zuschreiben zu können (Ammian. XXXI 12, 1. 7; vgl. Zosim. IV 24, 4). Er erlitt am [1837] 9. August bei Hadrianopolis eine schwere Niederlage, die ihm selbst das Leben kostete (s. Valens). Als Victor, der sich aus der Schlacht gerettet hatte, dem G. die Nachricht überbrachte (Zosim. IV 24, 3), muß dieser, der schon in die thrakische Diözese eingerückt war (Auson. grat. act. 18, 82), sogleich nach Sirmium zurückgekehrt sein; denn hier designierte er Ausonius zum Consuln für das folgende Jahr (Auson. grat. act. 9, 42). Offenbar verzweifelte er daran, den Kampf gegen die siegreichen Goten selbst aufzunehmen, und wollte sich mit der Verteidigung des westlichen Reichsteils gegen ihr weiteres Vordringen begnügen. Einstweilen suchte er den Zorn Gottes, den Valens nach seiner Meinung durch die Begünstigung der Arianer über sich heraufbeschworen hatte, dadurch zu besänftigen, daß er allen orthodoxen Geistlichen, die durch jenen verbannt waren, die Rückkehr gestattete (Theodor. hist. eccl. V 2). Zugleich gewährte er allen christlichen Sekten mit Ausnahme der Eunomianer, Photinianer und Manichäer unbeschränkte Religionsfreiheit (Socrat. V 2, 1. Sozom. VII 1, 3), was er aber schon im nächsten Jahre zurücknahm (Cod. Theod. XVI 5, 5).
In seiner Not berief G. den Theodosius, der sich 374 als Dux Moesiae im Kampfe gegen die Sarmaten ausgezeichnet hatte (Ammian. XXIX 6, 15) und daher die Kriegs weise der Donaubarbaren gut kennen mußte, aus Spanien an seinen Hof (Vict. ep. 47, 3. Theodor. hist. eccl. V 5, 2. Parat. paneg. XII 10). Vielleicht hatte ihn sein Comes sacrarum largitionum Eucherius, der wahrscheinlich ein Oheim des Theodosius war (s. o. Bd. VI S. 882), auf diesen aufmerksam gemacht. Kaum an der Donau eingetroffen, schlug der jugendliche Feldherr die Sarmaten, welche die Bedrängnis des Reiches zu einem Plünderzuge benutzen wollten, mit geringen Streitkräften über den Strom zurück (Theodor. hist. eccl. V 5. 6. Themist. or. XIV 182c. Parat. a. O. Auson. grat. act. 2, 7. 8) und rief dadurch bei G. die Überzeugung hervor, daß er der geeignete Mann sei, um dem Ostreiche den Frieden wiederzugeben.
379 am 19. Januar erhob G. in Sirmium den Theodosius zum Augustus und übergab ihm den Reichsteil des Valens (Mommsen Chron. min. I 243. II 14, 2. 60. Socrat. V 2, 3. Sozom. VII 2, 1. 4, 1. Vict. ep. 47, 3. Theodor. hist. eccl. V 6, 3. Zosim. IV 24, 4). Um diese Zeit wurden die Präfekturen von Gallien und Italien vereinigt und durch Ausonius und seinen Sohn kollegialisch verwaltet, aber noch in demselben Jahre, nachdem Ausonius einen Nachfolger erhalten hatte, wieder geteilt (Seeck Symmachus p. LXXX). Der Kaiser blieb mindestens bis zum 24. Februar in Sirmium (Cod. Theod. VI 30, 1), am 2. Juli war er in Aquileia (Cod. Theod. VII 18, 2. XIII 1, 11), am 30. Juli in Mailand (Cod. Iust. VI 32, 4), wo er, wahrscheinlich durch Ambrosius beeinflußt, am 3. August ein Gesetz gab, durch das er die Toleranz der Ketzereien, die er kurz vorher selbst verfügt hatte, wieder aufhob (Cod. Theod. XVI 5, 5). Dann zog er, da die Alamannen in Gallien Raubzüge machten (Socrat. V 6, 1. Sozom. VII 4, 1), über Vicus Augusti (Aoste, s. o. Bd. II S. 2370), wo er am 10. August nachweisbar ist (Cod. Theod. XII 13, 4), nach Trier (Auson. grat. act. 7, 34. 18, 82. Cod. Theod. [1838] XIII 3, 12. XI 31, 7), wo ihm Ausonius beim Niederlegen seines Consulats die Gratiarum actio hielt (Auson. grat. act. 18, 80).
380. Ein Sieg des Kaisers wurde in Konstantinopel verkündigt (Mommsen Chron. min. I 243), wahrscheinlich über die Alamannen (Socrat. V 6, 2. Sozom. VII 4, 1. Die Vandalen nennt Iord. Get. 27, 141). Da Theodosius, durch eine schwere Krankheit behindert, den Raubzügen der Goten nicht entgegentreten konnte (Iord. Get. 27, 140; vgl. Socrat. V 6, 3. Sozom. VII 4, 3. Zosim. IV 34, 4), zog G. aus Trier, wo er bis zum 18. März nachweisbar ist (Cod. Theod. XI 16, 12; vgl. VI 35, 9. XIII 5, 16. 9, 3), über Mailand (Cod. Theod. XV 7, 4. 5 vom 24. April) und Aquileia (Cod. Theod. X 20, 10 vom 14. Mai, VI 35, 10 vom 27. Juni) nach Sirmium (Cod. Theod. VII 22, 11 vom 8. Sept.) und schloß mit den Goten einen Vertrag, durch den er ihnen Wohnsitze in Pannonien anwies und Korntribute bewilligte (Iord. Get. 27, 141; vgl. Zosim. IV 33, 2).
381. G. scheint in Trier überwintert zu haben (Cod. Theod. VIII 5, 36 vom 27. Febr.); im Frühling zog er über Mailand (Cod. Theod. VI 22, 5. 26, 2 vom 29. März) nach Aquileia (Cod. Theod. XV 10, 2 vom 22. April. XV 7, 8 vom 8. Mai) und kehrte dann nach Trier zurück (Cod. Theod. IV 22, 2 vom 14. Okt.).
382. G. zog über Mailand (Cod. Theod. VIII 4, 13 vom 3. Apr.), Brescia (Cod. Theod. XII 12, 9 vom 10. Mai) und Padua (Cod. Theod. XIV 18 vom 20. Juni) nach Viminacium an der Donau (Cod. Theod. XII I, 89; vgl. I 10, 1 vom 5. Juli), wahrscheinlich um hier einer neuen Bewegung der Goten entgegenzutreten. Dann kehrte er nach Mailand zurück (Cod. Theod. I 6, 8 vom 22. Nov.), wo er den Winter zubrachte (Cod. Theod. XI 13, 1 vom 19. Jan. 383). Hier dürfte der Bischof der Stadt, Ambrosius, großen Einfluß über ihn gewonnen haben, und dem ist es wohl zuzuschreiben, daß er um diese Zeit (Ambros. ep. 17, 10 = Migne L. 16, 963: ante biennium ferme) den Titel des Pontifex maximus, den er bis dahin noch geführt hatte (Auson. grat. act. 7, 35), als erster Kaiser ablegte (Zosim. IV 36, 5) und durch ein Reskript die Reste des offiziellen Heidentums, die sich in Rom noch erhalten hatten, zu unterdrücken suchte (Ambros. ep. 17, 5. 16). Er wies die staatlichen Leistungen, die bisher für die Ausrichtung heidnischer Feiern bestimmt gewesen waren, teils dem Fiskus, teils der Arca der Präfekten zu (Ambros. ep. 17, 3. 57, 2. Symmach. rel. 3, 7); die Gehalte der Vestalinnen, der Priester und ihrer Diener sollten künftig zur Erleichterung der Transportleistungen dienen (Symmach. rel. 3, 15. Ambros. ep. 18, 3. 12. 13), das unbewegliche Eigentum, das ihnen durch Testamente vermacht wurde, an den Fiskus fallen (Symmach. rel. 3. 13. Ambros. ep. 18, 16); ihre Befreiung von den Munera wurde aufgehoben (Symmach. rel. 3, 11. Ambros. ep. 17, 4. 14. 18, 11); endlich wurde der Befehl gegeben, den Altar der Victoria, der bis dahin im Senatslokal gestanden hatte, zu entfernen (Symmach. rel. 3, 3. Ambros. ep. 17, 9. 14. 18, 1. 7. 10. 31). Die Majorität des Senats schickte eine Gesandtschaft unter Führung des Symmachus an den Kaiser ab, um ihn zur [1839] Zurücknahme dieser Verfügungen zu bewegen. Doch der Papst Damasus übersandte eine Erklärung der christlichen Senatoren an Ambrosius, die dieser dem G. zugehen ließ, und es so erwirkte, daß die Gesandten gar nicht vorgelassen wurden (Ambros. ep. 17, 10. Symmach. rel. 3, 1. 20).
383. Es traten Ereignisse ein, welche die Heiden als Strafe der Götter betrachteten (Symmach. rel. 3, 15–17; ep. II 7, 3. Ambros. ep. 18, 3. 19–21). In den meisten Provinzen (Symmach. rel. 3, 15; ep. II 6, 2. 52, 1), vor allem in Africa (Symmach. ep. IV 74, 2) und Ägypten (Ambros. ep. 18, 19), deren Korn die Hauptstädte zu ernähren pflegte, gab es vollständige Mißernten, und wenn auch die Poebene, Gallien und Pannonien glücklicher waren (Ambros. ep. 18, 21), so reichten ihre Erträge doch nicht aus, um eine furchtbare Hungersnot abzuwehren. In Rom griff man zu dem verzweifelten Mittel, alle Fremden auszuweisen (Ambros. de off. min. III 7, 45. 49. Symmach. ep. II 7, 3. Ammian. XIV 6, 19. Themist. or. XVIII 222a. Liban. or. XI 174). In Rätien fielen die Juthungen ein (Ambros. ep. 18, 21. 24, 8). Constantia, die Frau des Kaisers, starb und wurde am 12. September in Konstantinopel beigesetzt (Mommsen Chron. min. I 244); ihr Kind scheint ihr schon im Tode vorangegangen zu sein, da Symmach. rel. 3, 19 andeutet, daß G. ohne Leibeserben blieb. Zwar trauerte er ihr nicht lange nach, sondern vermählte sich gleich darauf mit Laeta (Zosim. V 39, 4). Doch noch in dem Glück der Flitterwochen traf ihn selbst der Tod (Sozom. VII 13, 9. Socrat. V 11, 7. 8).
G. hatte sich im Anfang dieses Jahres in Mailand aufgehalten (Cod. Theod. XI 13, 1 vom 19. Jan. V 1, 3. XII 1, 95. XIII 10, 8. IX 27, 5. XII 1, 99. 100; zuletzt den 2. Mai III 1, 4); vom 21.–28. Mai finden wir ihn in Padua (Cod. Theod. XVI 7, 3. IX 1, 14. II 19, 5), von wo er über Verona (Cod. Theod. I 3, 1 vom 16. Juni) nach Rätien zog, um die juthungischen Alamannen abzuwehren (Socrat. V 11, 2. Sozom. VII 13, 1). Hier erhielt er die Nachricht, daß Maximus in Brittannien von den Truppen zum Kaiser ausgerufen und dann gleich nach Gallien übergesetzt war (a. O. Sulp. Sev. chron. II 49, 5; vit. Mart. 20, 3. Oros. VII 34, 9. Vict. ep. 47, 7. Zosim. IV 35, 3. 4. Rufin. hist. eccl. XI 14. Pacat. paneg. XII 23. 38. Mommsen Chron. min. I 461, 1183. 629. 646, 6. 9). G. eilte dem Usurpator bis Paris entgegen (Mommsen I 461, 1183). Aber da er, selbst dem Sport des Bogenschießens eifrig ergeben, eine Schar alanischer Schützen übermäßig bevorzugt hatte, fühlten sich die übrigen Soldaten zurückgesetzt und fielen von ihm ab (Zosim. IV 35, 2–5. Vict. ep. 47, 7. Ambros. in psalm. 61. 17. Hieron. ep. 60, 15 = Migne L. 14, 1173. 22, 599. Pacat. paneg. XII 23. 24). Mit einer kleinen Schar, die ihm treu geblieben war, wollte er über die Alpen fliehen, wurde aber am 25. August (Mommsen I 297. II 61) schon in Lyon durch den Verrat des Comes Andragathius getötet (s. o. Bd. I S. 2132). Richter Das weströmische Reich besonders unter den Kaisern Gratian, Valentinian II. und Maximus, Berlin 1865.
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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