10) Historiker, lebte um die Mitte des 4. Jhdts. [1522] n. Chr. Von seinen Lebensverhältnissen ist uns nur sehr wenig bekannt (genauer handelt über dieselben Pirogoff De Eutropii breviarii ab u. c. indole ac fontibus I, Diss. Berol. 1873. c. I). Suidas s. v. nennt ihn Ἰταλὸς σοφιστής. Letzteres bezeugt auch Georg. Codin. de orig. Constant. p. 18 Bonn, und Nicephorus Gregoras bei Lambecius Comm. de bibl. Vindob. VIII 136. Er war Heide (Niceph. a. O.) und als solcher Gegner des Constantinus und Anhänger des Iulianus (Niceph. a. O.), dessen Altersgenosse (Niceph. a. O.) und Begleiter auf dem Perserzuge des J. 363 (Eutrop. X 16, 1. Georg. Codin. a. O.) er war. Er bekleidete, wie aus der im Codex Bambergensis überlieferten Widmung seines Geschichtswerks an den Kaiser Valens (vgl. über sie Peiper Philol. XXXIII 686) hervorgeht, die Stellung eines Magister memoriae, gewiß aber nicht schon unter Constantin, wie Georg. Codin. a. O. angibt, der ihn ἐπιστολογράφος Κωνσταντίνου nennt. Ob unser E. einer der vielen Männer dieses Namens gewesen ist, die bei andern Schriftstellern aus jener Zeit genannt werden, ist schwer zu sagen. Seeck in seiner Ausgabe des Symmach. praef. CXXXII identifiziert ihn mit dem E., an welchen Symmach. ep. III 46–53 gerichtet sind, weil er in den Worten des Symmach. III 47: sed haec stilo exequenda tibi ante alios, cui pollet Minerva, concedimus eine Anspielung auf den Schluß des Breviariums erblickt. Ferner erklärt er es für wahrscheinlich, daß er der Neffe und Schüler des Rhetors Acacius von Caesarea war, von welchem Libanius öfters in seinen Briefen redet. Dann hätte E. sich 355–362 in Antiochia aufgehalten. Auf diesen Neffen des Acacius und damit auf unsern E. bezieht Seeck auch das, was Ammian. XXIX 1, 36 (vgl. Libanius de vita sua I 105) von der Anklage und Freisprechung eines E. berichtet, der 370 Proconsul von Asien war (anders Pirogoff a. O. 7).
Wenn wir dem Zusatze des Suidas .... καὶ ἄλλα trauen dürfen, ist die schriftstellerische Tätigkeit des E. eine umfangreichere gewesen; vielleicht enthalten auch die Worte des Priscian G. L. II 8: id etiam E. confirmat dicens (über x) eine Bestätigung dafür. Doch ist uns von ihm nur ein kleines Geschichtswerk erhalten, welches, wie Mommsen (Herm. I 468) auf Grund der Subscriptio des I. und IX. Buches im Gothanus feststellte, den Titel Breviarium ab urbe condita führte (vgl. Droysen Editio maior praef. IV). In einfacher und klarer Sprache, die sich zwar von den Einflüssen seiner Zeit nicht frei erhält (vgl. Sorn Der Infinitiv bei Sallust, Florus, E. und Persius, Hall [Österr.] 1888; Der Sprachgebrauch des Ε. I, Hall [Österr.] 1888; Der Sprachgebrauch des Historikers E., Laibach 1892), aber doch im großen und ganzen nur unerheblich von der Ausdrucksweise der klassischen Zeit abweicht, geben die zehn Bücher dieses Werkes einen kurzen Abriß der römischen Geschichte von der Gründung der Stadt bis zum Tode des Iovianus im J. 364. Die Darstellung gibt uns kein Recht, uns von E.s historischen und geographischen Kenntnissen eine besonders hohe Meinung zu machen (vgl. Enmann Philol. Suppl. IV 412. Wagener Philol. XLIV 334, welcher Dunckers Aufsätzen in den Jahrb. f. Philol. CXIX 641ff. und [1523] De Paeanio Eutropii interprete, Gymn. Progr. Greiffenb. 1880 den Vorwurf übertriebener Wertschätzung des E. macht), aber sie zeigt, daß er knapp und geschickt zu schildern und das ihm zu Gebote stehende Quellenmaterial passend zu verwerten versteht. Er beschränkt sich, dem Charakter seines Büchelchens entsprechend, auf die Mitteilung der bedeutsameren Tatsachen, nur in der Kaisergeschichte sind in der Regel kurze Charakteristiken der Herrscher hinzugefügt, die sich durch Unparteilichkeit auszeichnen.
Als Quelle diente dem E. für die Zeit der Könige und der Republik Livius nach Suidas s. Καπίτων (Εὐτροπίου ῥωμαϊστὶ ἐπιτεμόντος Λίβιον τὸν Ῥωμαῖον). Doch hat schon Mommsen (Abh. d. sächs. Ges. d. Wiss. III 1861, 552) darauf hingewiesen, daß E. nur einen Auszug aus Livius benutzt hat, der uns verloren gegangen ist (anders U. Koehler Qua ratione T. Livii annalibus usi sint historici Latini atque Graeci, Diss. Götting. 1860, 39). Daß diese Epitome die Hauptquelle des E. war, beweist Wagener (Philol. XLV 510ff.) an mehreren Beispielen (vgl. Pirogoff a. O. 39. Jacobi De Festi breviarii fontibus, Diss. Bonn. 1874, 35–36. Droysen Ed. mai. praef. XXXVII. Enmann a. O. 473). Doch hat E. noch eine Nebenquelle gehabt, deren Aussonderung das dritte Kapitel der Dissertation von Pirogoff gewidmet ist (vgl. Enmann a. O. 471–476, welcher dieser Nebenquelle einen biographischen Charakter beilegt und in ihr den ersten Teil der verlorenen Kaisergeschichte erblickt. Plew Gött. gelehrte Anzeigen 1884, 208).
Für die Zeit des Caesar und Augustus nahm man wegen der vielen Übereinstimmungen allgemein Sueton als Quelle an; indessen kommt Wagener (Philol. XLV 522ff.) zu dem Resultate, daß in diesen Partien als Hauptquelle ein Ausschreiber des Sueton, außerdem aber als Nebenquelle die Epitome des Livius anzusehen sei.
Die früher verbreitete Ansicht, für die Kaiserzeit bis Domitian habe E. den Sueton herangezogen, ja einfach exzerpiert (vgl. Mommsen Abh. d. sächs. Ges. d. Wiss. I 1850, 601. Pirogoff a. O. 86. Droysen Ed. mai. praef. XXXIV. Enmann a. O. 407ff.), wurde zuerst von Ebeling (Quaestiones Eutropianae, Diss. Hal. 1881) und dann abermals von A. Cohn (Quibus ex fontibus S. Aurelii Victoris et libri de Caesaribus et Epitomes undecim capita priora fluxerint, Diss. Berol. 1884) angegriffen. Das Ergebnis, zu welchem letzterer kam: E.s Autor habe Sueton ausgeschrieben und mit Zusätzen versehen, die vermutlich aus der gemeinsamen Quelle des Dio und des Tacitus geflossen seien (p. 48), fand gegenüber den Einwänden in der Rezension von Chambalu (Berl. philol. Wochenschr. V 919ff.) die Billigung von Wagener (Philol. XLV 521ff.; vgl. Philol. Rundschau I, 984ff.). Dagegen weist Wagener Ebelings Versuch, diesen Autor mit Cordus zu identifizieren, als unbegründet zurück.
Das von Mommsen-Droysen (Ed. mai. praef. XXVI) für die Zeit von Domitian bis Diocletian als Quelle E.s hingestellte chronicon quoddam Eutropiani simillimum hält Wagener (Philol. Rundschau IV 1560 und Philol. XLV 533ff.) für identisch mit der verlorenen Geschichte der römischen Kaiser, von welcher Enmann a. O. handelt.
[1524] Von Diocletian bis 357 endlich hat Enmann (a. O. 443ff.) eine Fortsetzung der verlorenen Kaisergeschichte als Vorlage E.s angenommen, fand aber Widerspruch bei Plew (a. O. 207) und Peter (Philol. Anzeiger XIII 550), die sich statt der Fortsetzung für ein selbständiges Werk aussprachen; Wagener (Philol. XLV 545) bezeichnet dasselbe als eine Familiengeschichte Constantins; X 15–18 hat E. als Schlußkapitel aus eigenem hinzugefügt.
Neben diesen Gewährsmännern E.s werden noch als Quellen von untergeordneter Bedeutung angenommen: ein Katalog über den Tod der römischen Könige (Pirogoff a. O. 46. 55; dagegen Wagener Philol. XLV 514); ein Itinerarium (Pirogoff a. O. 49; dafür Droysen Ed. mai. praef. XXXVII und Enmann a. O. 475, dagegen Wagener Philol. XLV 515); eine Stadtchronik (Mommsen Abh. d. sächs. Ges. d. Wiss. I 1850, 601. 652 Anm. 40; dafür Droysen Ed. mai. praef. XXXVI und Note zu VII 23, 5, dagegen Enmann a. O. 417. Cohn a. O. 39, 37. Wagener Philol. XLV 532); Herodian für VIII 19, 2 (Neumann Rh. Mus. N. F. XXXV 485f., widerlegt von Ebeling a. O. 44); Marius Maximus für VIII 15. 28 (J. J. Müller in Buedingers Untersuchungen zur Röm. Kaisergeschichte III 170) und eine Epitome aus Marius Maximus für VIII 1–22 (Jacobi a. O. These 1).
Die Vorzüge des Breviariums lenkten bald die Aufmerksamkeit auf dasselbe und veranlaßten schon um 380 (vgl. den Zusatz zu der Wiedergabe von IX 25 Anfang [Ed. mai. Droysen]: τοῖς εἰς τὴν ἡμετέραν ἡλικίαν ἀφικομένοις) eine Übersetzung ins Griechische. Dieselbe ist von Paeanius bewerkstelligt (vgl. über ihn Schultze Philol. XXIX 285ff.) und ist uns in einigen Hss. erhalten, die alle dieselben Lücken (VI 9–10. VII 3. X 12–18) aufweisen (herausgegeben in Droysens Ed. mai. des E.). Da Paeanius selbstverständlich eine äußerst zuverlässige Hs. besaß, so kann der Wert seiner Übersetzung für die Textkritik der E. kein geringer sein. Dennoch blieb bis in die neueste Zeit die abfällige Beurteilung maßgebend, die Sylburg, der erste Herausgeber der Übersetzung, dem Paeanius widerfahren ließ, und erst Duncker hat ihn in seinen beiden Abhandlungen gebührend gewürdigt. Daß Paeanius trotz seines Alters bei der Textkritik des E. nicht in erster Linie in Frage kommen kann, ist dem Umstande zuzuschreiben, daß er nicht wörtlich übersetzt, vielmehr den Text zusammenzieht, indem er nicht selten Teile der Erzählung, sehr oft auch kleine Notizen, wie Titel, Namen, Daten wegläßt (vgl. Droysen Ed. mai. praef. XXII). Dafür bietet er wieder Zusätze, deren Ursprung strittig ist (Schultze a. O. 298 und Droysen Ed. mai. praef. XXIII weisen sie dem Dio zu. Duncker Jahrb. f. Philol. CXIX 646 Anm. und Köcher De Ioannis Antiocheni aetate, fontibus, auctoritate, Diss. Bonn. 1871, 21 Anm. erheben Einspruch).
Eine zweite Übersetzung des E. ins Griechische, die des Capito von Lykien (vgl. Suid. s. v.), welche Müller FHG IV 133 in den Anfang des 6. Jhdts. setzt, kennen wir nur in den Fragmenten (gesammelt in Droysens Ed. mai. des E.), welche in die Chronik des Johannes von Antiochia (vgl. [1525] Köcher a. O. 17ff.) und aus dieser wieder wahrscheinlich in die sog. Planudeischen und Constantinischen Exzerpte, sowie in den Suidas übergegangen sind (vgl. Mommsen Herm. VI 86. H. Haupt Herm. XIV 36ff.; doch stammt ein Teil der hierher gehörigen Planudeischen Exzerpte auch aus Paeanius, vgl. Pirogoff a. O. 90–91. H. Haupt Herm. XIV 59ff.). Auch diese Übersetzung ist richtiger als eine freie Übertragung des E. zu bezeichnen, und zwar hat sie viel mehr Zusätze, als die des Paeanius. Dies brachte Köcher (a. O. 21) auf die Vermutung, daß uns nur ein Auszug aus E. erhalten sei, während Capito den vollständigen Autor vor Augen gehabt hätte; doch hat ihn Hartel (E. und Paulus Diakonus, S.-Ber. Akad. Wien LXXI 1872, 238ff.) überzeugend widerlegt.
Die Beliebtheit des E. spricht sich auch in der Beachtung aus, die er als Quelle bei späteren Historikern in reichem Maße gefunden hat. Zwar Jacobis (a. O. 45–50) Behauptung, daß Festus c. 20–25 aus E. entnommen sei, ist an dem Widerspruche von Mommsen-Droysen (Ed. mai. praef. XXV) gescheitert, welche für E. und Festus eine gemeinsame Quelle konstatieren (vgl. auch Schrader Jahrb. f. Philol. CXXIX 216 und Wagener Philol. XLII 522). Dagegen ist die Benutzung des E. seitens des Hieronymus, auf welche schon Scaliger aufmerksam machte, so sicher, daß Mommsen (Abh. d. sächs. Ges. d. Wiss. I, 1850, 672) geradezu von einer Verschmelzung des Eusebius und E. bei Hieronymus reden konnte und Schoene im zweiten Band seiner Eusebiusausgabe, entsprechend einer Anregung Μommsens (a. O.), an jeder Stelle die Entlehnung aus E. am Rand zu notieren vermochte. Ebenso ist E. eine Hauptquelle für Orosius, obgleich er von diesem nur zweimal zitiert wird (vgl. Moerner De Orosii vita eiusque historiarum libris septem adversus paganos, Diss. Berol. 1844, 49. 144. Zangemeister im Index scriptorum seiner großen Ausgabe des Orosius, Wien 1882, 695–697), für Isidor (vgl. Hertzberg Forschungen zur deutschen Geschichte XV 289–360), welcher für die Kaiserzeit Hieronymus und E. in der Weise nebeneinander benutzt, daß er der Darstellung des E. den Vorzug gibt, wenn beide Autoren über dasselbe berichten, und ganz besonders für Paulus Diaconus, der auf Wunsch seiner Schülerin Adelperga, der Tochter des Desiderius, das Breviarium unter Korrektur der sprachlichen Formen und Konstruktionen durch rein äußerliche Zusätze aus andern Schriftstellern erweiterte und in sechs neuen Büchern bis 553 fortführte (vgl. Hartel a. O. 292ff. Bauch Über die historia Romana des Paulus Diaconus. Diss. Götting. 1873, 1–14. Droysen Ed. mai. praef. XXXVIIIff. Ebert Allgemeine Geschichte der Literatur des Mittelalters II 36ff.). Unzweifelhaft ist auch die Ausbeutung des E. in der sog. Epitome des Aurelius Victor; doch sind, wie Opitz (Act. societ. philol. Lps. II 1874, 198–278) beobachtet hat, allein c. 37–38 fast ganz eutropianisch, während E. für c. 12–36, in denen er auch noch herangezogen ist, nur als Nebenquelle erscheint. Hier und da dient E. als Gewährsmann bei Augustinus de civitate dei (vgl. Pirogoff a. O. 87), Cassiodor in seiner Chronik (Mommsen Abh. d. sächs. Ges. d. Wiss. III 1861, [1526] 568. Droysen Ed. mai. praef. XXVIII), Jordanes de summa temporum (Mommsen Praef. ad Jordan. XXV), Beda historia ecclesiastica gentis Anglorum (Wagener Philol. XLII 532) und vielleicht auch bei Polemius Silvius (Mommsen Abh. d. sächs. Ges. d. Wiss. II 1857, 239).
Im spätern Mittelalter gewann die Historia Romana des Paulus Diaconus und weiter deren Erweiterung und Fortsetzung, die Historia miscella des Landolfus Sagax, allgemeine Verbreitung, so daß das Breviarium des E. gänzlich verdrängt wurde, bis endlich Schoonhoven (1546, erschienen 1552 Basel) den Versuch machte, E. ohne die Paulinischen Zusätze zu edieren. Er benutzte dabei einen alten Leidensis, den auch Merula, Haverkamp und Verheyk später ausbeuteten, wie Hartel (a. O. 285ff.) gezeigt hat. Doch hatte die Schoonhovensche Ausgabe immer noch neun fremde Zusätze (vgl. Droysen Herm. XII 385–386; Ed. mai. praef. XX). Schon im folgenden Jahre erschien die Ausgabe von Vinetus, welche auf Grund des Schoonhovenschen E. (Nachweis von Droysen Herm. XII 386 im Gegensatze zu Hartel a. O. 289) und eines inzwischen wieder verlorenen Codex Burdigalensis den E. von allen fremden Einlagen bis auf vier befreite. Besonders wichtig wurde auch die Ausgabe Sylburgs in den Romanae historiae scriptores Graeci minores, Frankf. a. M. 1590. III 63ff., weil hier ein neuer codex Fuldensis pervetustus den kritischen Apparat des E. bereicherte. Mommsen (Herm. I 468) identifizierte diesen seitdem wieder verschollenen Codex mit dem Gothanus, aber Lüdecke (Jahrb. f. Philol. CXI 874) hat den Nachweis geliefert, daß beide trotz naher Verwandtschaft doch von einander zu trennen sind. Auf Sylburgs Ausgabe folgte noch eine ganze Reihe anderer (Zusammenstellung in Tzschuckes Ausgabe Lpz. 1796, LXIff.), doch suchten sie ihre Aufgabe entweder auf dem Gebiete der Erklärung oder in der Mitteilung mehr oder minder zahlreicher Varianten, während sie sich im übrigen darauf beschränkten, aus den alten Texten nach Gutdünken das Richtige auszuwählen.
Das Verdienst, mit dem eklektischen System gebrochen und eine streng methodische Kritik auch auf E. angewendet zu haben, gebührt Hartel, welcher in seiner E.-Ausgabe, Berlin 1872 (sein Aufsatz ‚E. und Paulus Diaconus‘ ist die Ergänzung dazu), die in Betracht kommenden Hss. in solche, die den reinen E. enthalten, und solche scheidet, die auf die Bearbeitung des Paulus Diaconus zurückgehen. Da Hartel aber als Vertreter jener Klasse nur den Gothanus, die beste aller erhaltenen Hss., auf welche zuerst Mommsen (Herm. I 468) aufmerksam machte, und auch für die zweite Klasse nur zwei Hss. zu Grunde legte, so war sein kritischer Apparat zu wenig umfangreich. Diesem Mangel half Droysen ab, der nach einer kleinen Handausgabe (Berl. 1878) unter dem Titel: Eutropii breviarium ab urbe condita cum versionibus graecis et Pauli Landolfique additamentis rec. et adn. H. Droysen Berl. 1879 seine größere Ausgabe erscheinen ließ. Er fügt zur Klasse Α die von Sylburg mitgeteilten Lesarten des Fuldensis hinzu, welcher offenbar noch wertvoller war als der Gothanus (vgl. Droysen Ed. mai. praef. IV), und sondert die zahlreichen [1527] Hss., welche eine Bearbeitung des E. zeigen, wieder in zwei Klassen Β und C. Wenn er aber die Spaltung von Α und Β schon in die Zeit des E. hinaufrückt (Ed. mai. praef. XXIV), so begegnet er hier dem Widerspruche von Duncker (Jahrb. f. Philol. CXIX 646 Anm. u. Progr. v. Greiffenb. 14) und Wagener (Philol. Rundschau I 310; Philol. XLII 393).
An der von Droysen geschaffenen kritischen Grundlage ändern auch die spätern Ausgaben von Wagener (Prag 1884) und Rühl (Leipz. 1887) nichts, vielmehr haben diese ihre Bedeutung in der Rekonstruktion einzelner Stellen. Auf demselben Gebiete tätig sind Eussner (Specimen criticum ad scriptores quosdam Latinos, Diss. Würzb. 1868, 33–35; Blätter f. d. bayr. Gymn. VIII 1872, 75f.; Philol. Anzeiger IV 250ff.), Schultze (a. O. 298ff.), M. Haupt (Herm. VII 12), Rühl (Rh. Mus. N. F. XXIX 639f.), Wagener (Philol. XXXV 102. XXXIX 178ff.), Schrader (Jahrb. f. Philol. CXVII 218. CXXIX 216ff.), H. Haupt (Jahrb. f. Philol. CXIX 104), Duncker (in seinen beiden Aufsätzen) und Neumann Rh. Mus. N. F. XXXV 485f.). Vgl. die zusammenfassende Besprechung der Einzelkritik bei Wagener (Philol. XLIV 300ff.).
Zum Schlusse ist noch auf die wichtige Rolle hinzuweisen, die das Breviarium nicht nur in alter, sondern auch in neuer Zeit im Schulunterrichte gespielt hat (vgl. Robert Einige Gedanken über den E. und dessen vorzüglichen Gebrauch in den Schulen. Progr. Marb. 1780). Inhalt und Form vereinigten sich, um es als ein brauchbares Schulbuch erscheinen zu lassen, und gaben bis in unsere Zeit den Anstoß zu einer Reihe von Schulausgaben, die gewöhnlich mit Hinweisen auf gebräuchliche Schulgrammatiken und mit einem erklärenden Wörterbuche versehen wurden, z. B. von Grosse (Stendal 1810), Beck (Frankf. a. M. 1828), Ramshorn (Lpz. 1837). Seebode (Hannov. 1837), Meinecke (Lemgo 1841), Eichert (Breslau 1850 u. Hannov. 1871). Gleichem Zwecke dienen die neuen englischen Ausgaben von Hallidie (Lond. 1892], Welch and Duffield (Lond. 1892), Caldecott (Lond. 1893) und die portugiesische von da Silva Dias (Porto 1895).
[Gensel.]
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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