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Der Satz "Cui bono?" (Lateinisch Wem zum Vorteil?) - häufig und falsch als "Qui bono?" - zitiert, taucht bei dem römischen Redner, Staatsmann und Philosophen Marcus Tullius Cicero in drei Reden auf:

  • Rede für Sextus Roscius Amerinus 30,84;
  • Rede für Milo 12,32;
  • 2. Philippische Rede 14,35.

Wie schon bei Cicero ist die Frage, wem ein Verbrechen Nutzen bringt, auch heute von grundlegender Bedeutung bei kriminalistischen Untersuchungen.

Bei römischen Gerichtsurteilen spielte die Frage Cui bono? außerdem eine wichtige Rolle, weil die römische Rechtsprechung utilitaristisch ausgerichtet war und es vermied, Urteile zu fällen, die niemandem nutzten. Vgl. dagegen: Fiat iustitia, et pereat mundus

"Cui bono" ist ebenfalls bei der Bewertung heutiger Lebensumstände hilfreich: - wem nützt es, wenn ich die Partei ABC wähle? - wem hilft es, wenn ich das Produkt DEF kaufe?

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