.
1) Q. Pedius wird merkwürdigerweise in den Acta triumph. (CIL I² p. 50) M. f. und in den Fasti Colot. (ebd. p. 64) Q. f. genannt. An sich könnten jene die höhere Autorität beanspruchen, doch für diese spricht sein eigenes Praenomen (Drumann GR² III 687, 9; schwankend CIL I² p. 54. 351) und dessen Wiederkehr bei seinem Sohne Nr. 2 (CIL VI 358 = Dess. 3102) und seinem Enkel Nr. 7 (Plin. n. h. XXXV 21); eine sichere Entscheidung ist freilich nicht zu treffen. Etwas ähnlich liegt es bei einer zweiten Schwierigkeit hinsichtlich seiner Abstammung. Suet. Caes. 83, 2 sagt von dem Dictator Caesar: novissimo testamento tres instituit heredes sororum nepotes, Gaium Octavium ex dodrante et Lucium Pinarium et Quintum Pedium ex quadrante reliquo. Man beruhigt sich allgemein bei dem Urteil Drumann ebd. 687, 3: ,Glandorp Onom. [historiae Romanae, Frankfurt 1589] p. 432 vermutet, die [letzt]eren seien vielmehr Söhne der Iulia gewesen, weil sie schon bei Lebzeiten des Dictators erwachsen waren [wörtlich: virilis et iam consistentis aetatis]; aber selbst Octavian hatte schon ein Alter von fast 19 Jahren erreicht, als jener starb.‘ Das beweist nichts für P.; denn dieser muß nach seiner Ämterlaufbahn und als Vater eines bereits 713 = 41 zur Quaestur gelangten Sohnes (Nr. 2) mindestens um 666 = 88 geboren sein, zu einer Zeit, wo der spätere Dictator Caesar ein zwölfjähriger Knabe war. Mag nun der Altersunterschied zwischen diesem und der älteren Schwester noch so groß gewesen sein, mag die Heirat der Schwester selbst und ebenso die Heirat ihrer als Mutter des P. anzusetzenden Tochter in noch so frühem Alter erfolgt sein, mag der Sohn des P. noch so jung zur Quaestur befördert worden sein, – so bleibt es dennoch kaum denkbar, daß von zwei Geschwistern, deren gemeinsamer Vater erst etwa ein Vierziger war (o. Bd. X S. 185f. Nr. 130, dazu Reste eines neuen [39] Elogiums Not. d. scav. 1933, 459f.) der Bruder nicht mehr als zwölf Jahre zählte, als die Schwester schon einen Enkel bekam. Daher ist in der alten Realencyklopädie stillschweigend P. nicht als Enkel, sondern als Sohn der Iulia, der älteren Schwester Caesars (ebd. S. 893f. Nr. 545), angesehen worden. Nicht in gleichem Maße läßt sich diese Möglichkeit für seinen Miterben L. Pinarius (Scarpus s. d.) zur Wahrscheinlichkeit erheben, und Suetons Bezeichnung aller drei Erben des Dictators als sororum nepotes wäre noch unzutreffender, wenn zwei von ihnen Schwestersöhne und nicht Schwesterenkel gewesen wären, als sie schon ist, wenn sie für einen nicht stimmen sollte. Die Frage bleibt demnach in der Schwebe. (Vgl. darüber auch Herm. LXX H. 4.) Jedenfalls diente P. als Legat unter Caesar 697 = 57 in Gallien (Caes. bell. Gall. II 2, 1f. 11, 3), vermutlich schon 696 = 58 und weiterhin bis 699 = 55 (Groebe bei Drumann² III 700), und wird wohl daraufhin von Cic. Planc. 17 im J. 700 = 54 als fortis vir bezeichnet. Er bewarb sich für 700 = 54 um die curulische Aedilität, erlag aber den Gegenkandidaten Cn. Plancius und A. Plotius (Cic. Planc. 17. 54). Nach Ausbruch des Bürgerkrieges war er einer der Vertreter Caesars in Campanien: Am 24. März 705 = 49 empfing er in Capua einen Brief Caesars aus Brundisium vom 14. d. Mts. und schickte ihn sofort an Cicero nach Formiae (Cic. ad Att. IX 14. 1). Am 28. März reiste Caesar nach seiner Zusammenkunft mit Cicero in Formiae sofort weiter nach einem Landgut des P. bei Norba (ebd. IX 18, 8: Continuo ipse in Pedi Norbanum, ego Arpinum nach Schmidt Briefwechsel des Cic. 164f.). 706 = 48 war P. Praetor und unterdrückte etwa im Februar den Aufstandsversuch Milos im Gebiet von Thurii (Caes. bell. civ. III 22, 2 lückenhaft). Wahrscheinlich erhielt er auf Grund der Bekleidung der Praetur für das folgende J. 707 = 47 die Statthalterschaft von Hispania citerior mit dem Titel pro consule (s. u.), ging aber vielleicht erst spät im Jahre dorthin ab, nachdem Caesar aus dem Osten zurückgekehrt war. Ganz klar sind die Kommandoverhältnisse der spanischen Provinzen in diesem und im folgenden Jahre bis zu Caesars persönlichem Eintreffen nicht, weil die von Caesar dorthin geschickten Statthalter in Wirklichkeit nichts als seine Legaten waren und deshalb in der literarischen Überlieferung als solche bezeichnet werden: Beim J. 708 = 46 Dio XLIII 31, 1: ἦσαν μὲν γὰρ ἐν τῇ Ἰβερίᾳ καὶ τοῦ Καίσαρος στρατηγοὶ Κύιντος τε Φάβιος Μάξιμος (o. Bd. VI S. 1791) καὶ Κύιντος Πέδιος, οὐ μέντοι καὶ ἀξιόμαχοί οἱ νομίζοντες εἶναι αὐτοί τε ἡσύχαζον καὶ ἐκεῖνον σπουδῇ μετεπέμποντο. Anfang 709 = 45 bell. Hisp. 2, 3f.: (Caesar) quos legatos ante exercitui praefecerat, Q. Pedium et Q. Fabium Maximum de suo adventu facit certiores … ad quos celerius, quam ipsi opinati sunt, adpropinquavit (vgl. 12, 2: milites, qui antea cum Fabio et Pedio fuerant). Ende 709 = 45 Dio XLIII 42, 1 mit der Verbesserung Mommsens St.-R. 130, 2: καὶ τῷ Φαβίῳ [τῷ Κυίντῳ] τῷ τε Κυίντῳ [Πεδίῳ] καίτοι ὑποστρατηγήσασιν αὐτῳ καὶ μηδὲν ἰδίᾳ κατορθώσασι διεορτάσαι ἐπέτρεφε (s. auch Wilsdorf Leipz. Stud. I 131f. Letz Provinzialverwaltung Caesars [Diss. Straßburg 1912] 36f.). [40] Der Triumph, dessen kümmerliche Ausstattung lächerlich erschien (Dio 42, 2), wird vor allem bezeugt durch Acta triumph.: Q. Pedius M. f. procos. ex Hispania īdib. Dec., sowie noch durch Plin. n. h. XXXV 21 (triumphalis). In Caesars Testament, das am 13. Sept. 709 = 45 errichtet wurde, war P. zusammen mit L. Pinarius zum Erben eines Viertels des Nachlasses eingesetzt, während C. Octavius der Haupterbe mit drei Vierteln sein sollte (Plin.: coheres Augusto datus. Suet. Caes. 83, 2 [s. o.]. Appian. bell. civ. III 82. 86. 89. 388); als dieser dann im Sommer 710 = 44 die auferlegten Verpflichtungen gegen das römische Volk zu erfüllen begann, stellten ihm die beiden Miterben ihre Anteile an der Hinterlassenschaft zur Verfügung (Appian. 86. 388). Im J. 711 = 43 erzwang der junge Caesar seine eigene Beförderung zum Consulat, das er am 19. August antrat, und ließ sich P. zum Kollegen geben (Fasti Amitern. Amerin. Colot. [s. o.] CIL I² p. 61. 63. 64. Vell. II 65, 2. 69, 5. Plin. Tac. dial. 17. Appian. 388: αἱρεθεὶς δὲ αὐτὸς σὺν ᾧ περ ἐβούλετο Κοΐντῳ Πεδίῳ. Dio XLVI 46, 1 [daraus Zonar. X 15]: καὶ αὐτῷ καὶ συνάρχων, εἴγε τοῦτο δεῖ, ἀλλὰ μὴ ὕπαρχον αὐτὸν εἰπεῖν, ὁ Πέδιος ὁ Κύιντος ἐδόθη). Als willfähriges Werkzeug des Caesar brachte P. die seinen Namen tragende Lex Pedia zur gerichtlichen Verfolgung der Caesarmörder ein (Vell. II 69, 5. Suet. Nero 3, 1; Galba 3, 2: sonst ohne Nennung des P. als Gesetz des Caesar erwähnt s. Weiss o. Bd. XII S. 2401) und in Abwesenheit seines Kollegen einen Senatsbeschluß auf Aufhebung der gegen Antonius und Lepidus ergangenen Achtserklärung (Appian. 396f. Dio XLVI 52, 3). Nach Abschluß des Triumvirats und vor dem Einzug der neuen Machthaber in Rom, im November, erhielt P. von ihnen den Befehl zur Beseitigung von siebzehn (Appian. IV 21: δυώδεκα δὲ ἄνδρας ἤ, ὡς ἕτεροι λέγουσιν, ἑπτακαίδεκα; doch einfach οἱ ἑπτακαίδεκα 25. 28. 55) ihrer Gegner, womit der Beginn der Proskriptionen bezeichnet wurde. Nachdem vier von den Männern rasch getötet worden waren (ebd. 22), verbrachte P. eine Nacht voll größter Aufregung, teilweise selbst im unklaren über die Absichten der Triumvirn, teilweise durch seine Unsicherheit die allgemeine Verwirrung und Angst vermehrend (ebd. 24f.), bis er ἐκ καμάτου τῆς νυκτὸς ἐτελεύτησεν (ebd. 26 vgl. Dio XLVII 15, 2: τοῦ μὲν Καίσαρος τὴν ἀρχὴν ἀπειπόντος … τοῦ δὲ συνάρχοντος αὐτοῦ μεταλλάξαντος), also wohl ,den Folgen der Gemütsbewegung und zu heftiger Anstrengung erlag‘ (Drumann² I 269 vgl. III 688). Seine Gemahlin war aus der Familie des M. Valerius Messalla Corvinus (Plin.).
[Münzer.]
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