Macedo (den Personennamen selbst gibt außer dem bei Ulp. Dig. XIV 6, 1 mitgeteilten Senatsconsult nur noch Theophil. Antecessor in der Paraphrasis Graeca inst. Caes. IV 7, 7).
1) Ein leichtsinniger Schuldenmacher, der, von seinen Gläubigern bedrängt, zum Vatermörder wurde, was den Anlaß zu dem von Vespasian beantragten (Suet. Vesp. 11) nach dem Verbrecher benannten SCtum Macedonianum gab, das Kreditgewährung an Hauskinder verbietet, die noch in der patria potestas stehen; ein solches Gelddarlehen kann der Gläubiger auch nach dem Tode des Vaters nicht eintreiben; s. außer den oben angeführten Stellen Inst. Iust. IV 7. Paul. sent. II 10. Cod. Greg. epit. III 10; vgl. Dig. XII 6, 26, 9. Cod. Iust. IV 28.
[Stein.]
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Antikes Griechenland
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