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4) C. Lucilius, Begründer der römischen Satire; gest. 102/1 v. Chr.

I. Der Name. a) Nomen gentile: Der Dichter nennt sich so 688 M. (und C. 250. Stowasser Wien. Stud. 27, 214, Ci. U. 143, S. 31); 366. 774 (C. 273, S. 44). 672 (C. 245, Ci. U. 72. 102, S. 25f.). 580; er läßt andere von sich erzählen 712 (C. 256, S. 33). 822 (C. 286, S. 48). 373 (unsicher). b) Pränomen: C. Der Dichter wird angesprochen: 1035 (C. 331, Ci. U. 195). c) Patronymikon: 1361 (C. 433). d) bei anderen Autoren: Lucilius, C. Lucilius, Lucilius poeta, C. Lucilius saturarum scriptor.

II. Lebenszeit. Diese bestimmen Gell. XVII 21, 49 (nach Nep. Chron.) … Pacuvio iam sene Accius clariorque tum in poematis eorum obtrectandis Lucilius fuit … und nach Nepos oder der gemeinsamen Quelle Atticus, Vell. II 9,3 clara etiam per idem aevi spatium fuere ingenia .., in tragoediis Pacuvi atque Acci …, celebre et Lucili nomen fuit, qui sub P. Africano Numantino bello eques militaverat; vgl. noch Macr. Sat. III 16, 14. Geburts- und Todesjahr gibt Hieronymus in der Chronik an, und zwar zum Jahre Abr. 1915 (Cod. Amandinus 1915, die anderen Cod. 1914): Gaius Lucilius (Codd. Oxon. et Berol. C., Gaius Lucius, die übrigen codd.) satyraum scriptor Neapoli moritur ac publico funere effertur anno aetatis XLVI (102/1 v. Chr.), ferner zum Jahr [1618] Abr. 1869 (Cod. Amandinus, die übrigen 1870) Lucilius poeta nascitur (148/7 v. Chr.).

Diese Angaben des Hieronymus können nicht richtig sein, denn sonst müßte L. 14jährig als eques vor Numantia gestanden haben. So wenig eine solche unrichtige Angabe bei Hieronymus auffallen kann, so schwierig ist doch die Lösung. Nachdem P. Bayle Dictionaire historique et critique, Amsterdam 1789 III 200ff.), die Unvereinbarkeit der Nachrichten des Velleius und Hieronymus gezeigt hatte, suchte M. Haupt den Widerspruch durch die Annahme zu beseitigen, daß Hieronymus die bei Sueton genannten Consuln des J. 180 v. Chr. (A. Postumius Albinus, C. Calpurnius Piso) mit denen des J. 148 (Sp. Postumius Albinus, L. Calpurnius Piso) verwechselt und dann auch unrichtig zum Todesjahr die Zahl XLVI beigeschrieben habe.

Die bestechende Konjektur fand Billigung; sie erklärt z. B. gut den intimen Verkehr (Hor. Sat. II 1, 71ff.) des L. mit Scipio, der so nur um 5 J. älter war (vgl. Hauler Z. ö. G. 1909, 903). Wenn anderseits Ci. U. wegen der Angabe des Velleius meinte, die Konjektur Haupts sei falsch, denn alles, was über die militärische Dienstzeit in jener Zeit bekannt sei, widerspreche dem, daß L. mit 47 Jahren [nicht etwa als höherer Offizier, sondern nur als eques (Reiter)] im Heere aktiv diente, so ist schon von ihm betont worden, daß die Notiz des Velleius die Zugehörigkeit zur φίλων ἴλη bezeichne (anders Baehrens Herm. LIV [1919] 80 A 1, ebendort andere Literatur; ferner Münzer N. Jahrb. N. F. XXIII [1909] 180ff.). In Hor. Sat. II 1 30ff. kann ich ferner nicht einen Beweis dafür erblicken, daß L. schon frühzeitig geschrieben und veröffentlicht hat; denn es liegt in den publizierten und dem Horaz bekannten Satiren nicht die ganze Lebensgeschichte (so erklärt Ci. U. vita senis), sondern die ganze Lebensführung klar zutage. So scheint es mir am richtigsten, Haupts Konjektur beizubehalten und sich darüber klar zu sein, daß die Angaben des Hieronymus nicht richtig sein können (anders Sajdak Charisteria in hon. Morawski, Krakau 1922, 189ff.).

III. Heimat. Aus Iuv. I 20 magnus equos Auruncae flexit alumnus ergibt sich (so schon die alte Scholienmasse und darnach wohl Auson. XV 9 p. 173 S), daß er in Suessa Aurunca geboren ist (unberechtigte Zweifel Münzer 181, 1).

IV. Civität. Da die Bewohner von Suessa Aurunca bis zum Sozialkrieg nicht das römische Bürgerrecht besaßen, so wäre es an und für sich möglich, daß L. überhaupt nie römischer Bürger gewesen ist. Diese Meinung vertritt Marx XVIII; er glaubt, L. sei stete Socius nominis Latini gewesen (auch S.-Ber. d. Verh. d. Sachs. Ges. phil.-hist. Kl. LXIII (1911) 70, 1.

Nach Marx hätte auch L. als römischer Bürger auf römische Bürger nicht Angriffe richten können, und zwar wegen der Vorschrift des XII-Tafelgesetzes (Cic. d. r. p. IV 12 = Aug. de civ. Dei II 9 nostrae contra XII tabulae cum perpaucas res capite sanxissent, in his hanc quoque sanciendam putaverunt, si quis occentavisset sive carmen condidisset quod infamiam faceret flagitiumve alteri), ohne der schweren Strafe des Gesetzes zu verfallen. Doch als Italiker habe sich L. [1619] oben außerhalb des römischen Gesetzes gestellt. Dabei ist wohl übersehen, daß die in Buchform veröffentlichte Satura (die im Freundeskreis vorangegangene Verbreitung unterlag natürlich überhaupt nicht dem öffentlichen Strafrecht, es sei denn, es hätte sich ein Anzeiger gefunden, vgl. z. Β. Tac. ann. XIV 48f.) nicht unter den Begriff des öffentlich gesungenen Schmähliedes (vgl. Mommsen Röm. St.-R. 794 und E. Fränkel Gnomon I [1925] 185ff.) fällt, anderseits der römischen Jurisdiktion sowohl der römische Bürger wie auch der auf römischem Gebiete weilende Ausländer unterworfen ist (Mommsen 68). Macr. Sat. III 17, 6 spricht nicht dagegen, denn: Italicis existimantibus Fanniam legem non in se, sed in solos urbanos cives esse conscriptam gibt keinen staatsrechtlichen, sondern einen lokalen Unterschied an; die lex Fannia wurde auf die Bewohner Roms (gleichgültig ob cives Romani oder nicht) bezogen, daher wurde die lex Didia geschaffen … ut universa Italia non sola urbs lege sumptuaria teneretur.

Ci. U. 1ff. u. 14ff. suchte ferner auf direktem Wege die römische Civität des L. zu erweisen, aber doch wohl nicht mit durchschlagenden Gründen (vgl. Kappelmacher Wien. Stud. XXXI [1909] 82ff.). Die Frage der Civität des L. ist insoweit von Wichtigkeit, als man mit ihr seine literarische Tätigkeit verknüpfte und auf sie (s. u.) Schlüsse zog. Freilich ist es kaum glaublich, daß Scipio bei seiner Freundschaft mit dem Dichter und bei der gering geachteten sozialen Stellung der Latini dem L. nicht die römische Civität verschafft haben sollte (vgl. ferner V. und VI).

V. Familienverhältnisse. Nach 427: hunc si quid pueris nobis me et fratre fuisset hat der Dichter nur einen Bruder besessen, ferner sind die Brüder nicht allzuweit im Alter auseinander gewesen. Welcher der Brüder der ältere war, ist natürlich nicht zu ersehen. Der Bruder des L. war sicher Senator und durch ihn Pompeius Magnus ein Verwandter des Dichters. Vell. II 29, 2 sagt von Pompeius: Fuit hic genitus matre Lucilia stirpis senatoriae und Porphyrio zu Horat. Sat. II 1, 29: Constat enim Lucilium avunculum maiorem Pompei fuisse. Etenim avia Pompei Lucilii soror fuerat (vgl. Schol. zu Hor. a. a. O. und Vers 75). Danach hatte der Bruder des Dichters, der Senator war, eine Tochter Lucilia, die Mutter des Cn. Pompeius Magnus und Gattin des Cn. Pompeius Strato cos. 89. In dem Dekret von Adramyttium (Viereck Serm. Graec. 22) aus dem J. 110 (?) v. Chr. will nun Ci. den Bruder als M. Lucilius M. f. Pomptina gefunden haben. Der Namen erscheint im Konsilium des Oberbeamten an 16. Stelle. Diese Identifizierung und alle Schlüsse, die Ci. daran knüpft, sind aber unsicher, z. B. ist schon auffällig, daß die Söhne M. und C. heißen, also keiner den Namen des Vaters führt. Hält man ferner mit Haupt an dem Geburtsjahr des Dichters 180 v. Chr. fest, so ist es wenig wahrscheinlich, daß der (nach Ci.) ältere Bruder noch 110 v. Chr. in einer Provinz als Mitglied eines Kollegiums wirkte (vgl. Kappelmacher und zustimmend Baehrens). So ist es dann nur mehr eine wenig sichere Kombination, wenn Ci. den Münzmeister M. Lucilius Rufus (Babelon II S. 150) aus 89 v. Chr. zum [1620] Neffen und den Volkstribunen M. Lucilius (Fronto V 41, 42) zum Vater des Dichters macht, nur weil sie Senatoren waren. Dagegen erschließt Ci. richtig aus Vell. II 29, daß stirpis senatoriae nicht als ‚Tochter eines Senators‘, sondern als Angehörige einer senatorischen Familie zu fassen ist. Hat hier Velleius wirklich an die Familie im weitesten Sinne und nicht nur an die Zeit des Pompeius gedacht, so wäre dies ein Zeugnis auch für den senatorischen Rang und somit für die Civität des Dichters.

L. scheint unverheiratet gewesen zu sein, dazu stimmt z. Β. sein Haß gegen die Frauen und die Ehe: XXVI 678ff. XXVI 684ff. und XXX 990ff.; ferner ist das Buch XVI einer Geliebten Collyra gewidmet.

VI. Besitz. Der Reichtum des Dichters bezw. der Familie ergibt sich aus XXVI 667, wie Marx sah (C. vgl. Ci. U. 102 und S. 24), wo freilich der Dichter nicht in eigener Person, sondern in der eines decumanus spricht; den Reichtum erwähnt ferner Hor. Sat. II 1, 74 quidquid sum ego quamvis infra Lucili censum ingeniumque, natürlich auf Grund von Stellen in den Satiren des L. Ob Cic. de or. II 284 … Apii maioris illius, qui in senatu quom ageretur de agris publicis et de lege Thoria (114, Ci. U. 61) et premeretur Lucilius ab iis qui a pecore eius depasci agros publicos dicerent … inquit … (Lucullus cod. Hacl.), wirklich C. Lucilius gemeint ist oder sein Bruder oder ein anderer Lucilius, muß (trotz Μ. und Ci. U. 22, Röm. Stud. 67ff.) fraglich bleiben. Denn meiner Ansicht nach darf nicht übersehen werden, daß wir zweierlei Lucilii fassen können: solche aus der Tribus Pomptina (vgl. M. Lucilius M. f. Pomptina aus dem Dekret von Adramyttium) und solche aus der Pupinia. Unter den Lucilii, die zu Zeiten des großen Pompeius im Senate saßen, erwähnt Cic. den C. Lucilius C. f. Pupinia Hirrus (Ad. fam. VIII 8, 5). Er ist ein getreuer Anhänger des Pompeius und bereit, sich für ihn zu exponieren (Cic. ad Quint. fr. III 8, 4). Die entschiedene Parteinahme für Pompeius in einer für Pompeius persönlichen und heiklen Angelegenheit findet ungezwungen ihre Erklärung bei der Annahme, Hirrus sei ein Verwandter des Dichters gewesen. In die Familie des Dichters führt auch das Pränomen Gaius (vgl. Kappelmacher 87 A. 1 und Ci. R. Stud. a. a. O.). So würde sich die Pupinia eventuell als Tribus der Familie des Dichters ergeben; jedenfalls sieht man, es geht nicht an, ohne weiteres Grleichsetzungen vorzunehmen; man muß mit einer größeren Verzweigung der Lucilii rechnen als es gewöhnlich geschieht.

Sicher läßt auf Wohlhabenheit des Dichters schließen Ascon. in Cic. Pis. p. 19 S.: Tradunt et Antiochi regis filio obsidi domum publice aedificatam, inter quos Atticus in Annali; quae postea dicitur Lucili poetae fuisse. Freilich, daß das Vermögen deshalb schon ein fürstliches gewesen ist, ist damit nicht gesagt und man kann nicht ohne weiteres annehmen, daß es den Ritterzensus bei weitem überschritten habe (Ci. U. 23); ebensowenig sind sichere Schlüsse erlaubt über die Zeit, wann er das Haus erworben hat (Ci. U. 11). Weiter erschloß man Grundbesitz, und zwar Latifundienbesitz in Sizilien (XXVI 667. VI 254 [1621] und infolge der Autopsie auch aus III passim. und VI 256), vielleicht auch aus Cic. de fin. I 27 (XXVI 594, vgl. Ci. U. 23f); dagegen ist aus XVI 525 und 1109 nichts Sicheres zu entnehmen (vgl. Kappelmacher Z. ö. G. 1909, 903). Vom Vater ererbt ist wohl ein Besitz in Aurunca, in dessen Nähe sich das Lavernium des Scipio (Marx XXIV) befand, wodurch die freundnachbarlichen Beziehungen erklärlich sind, vgl. Schol. zu Hor. Sat. II 1, 71: Scipio Africanus fertur inter domum iam civilis fuisse et carus Lucilio, ut quodam tempore Laelius circa lecios triclinii fugienti supervenerit, cum eum Lucilius obtorta mappa quasi feriturus sequeretur (Ci. U. 54ff.). Der Grundbesitz erklärt das Interesse für den bubulcus III 105 und den vilicus XV 512, die Wohlhabenheit den thesaurophylax XXII 581. Wenn aber der Vater den verschwenderischen Sohn warnt, XII 428f., so ist das gewiß nicht zu ernst zu nehmen. Ob ferner XXIX 879f. wirklich von L. über seinen eigenen ungetreuen Dispensator (Marx XX) geklagt wird oder es sich um eine satirisch nachgeahmte Komödienszene handelt (Ci. U. 171), wird noch gezeigt werden (X b). Schon der Landsitz in Aurunca allein würde die intime Kenntnis und das Interesse für Viehwirtschaft 1246 begründen; die Erziehung auf dem Lande erklärt das Interesse für die Reitkunst 506ff. 313. 1109, ganz allgemein sind 1041f. zu fassen. Wenn aber L. XXVI 671 publicanus vero ut fiam ut scripturarius | pro Lucilio, id ego nolo, et uno hoc non muto omnia | sagt und damit kundgibt, daß er nicht Staatspächter der Provinz Asien werden will (Ci. U. 72ff.), so ist zu Recht aus der Stelle geschlossen worden, daß L. das hierzu geeignete Vermögen und die sonstige Qualifikation besaß, d. h. selbst Ritter und römischer Bürger war, da nach der Lex Sempronia nur Ritter diese Steuern pachten konnten (Real-Enz. II 1546).

VII. Aufenthalt in Athen. L. ist bekanntermaßen von griechischer Bildung durchtränkt; kein Zweifel, er, der Sizilien aus Anschaung kannte, hatte dort in Unteritalien, aber auch in Rom (s. jetzt Kappelmacher Literat. d. Röm. Heft 1 und 2) reichlich Gelegenheit, griechisches Wesen und griechische Bildung aufzunehmen; so erklären sich Erwähnung der Mysterien (652), griechische Sprichwörter 1211, selbst intimere Kenntnis griechischen Kulturlebens wie 641. 804; auch von den Piraten im Ostmeer (1292) und dem lebhaften bunten Treiben in Delos, mit dem er das in Puteoli vergleicht (123), sind zu verstehen, ohne daß ein Aufenthalt im Osten deshalb erschlossen werden müßte. Aber wie soll man es erklären, daß Kleitomachos, der 127/6–110 der Scholarch der Akademie in Athen war, just dem L. eine Schrift widmete? Sie benützt Cic. Acad. II 102f. Ferner schildert er XXVIII mit genauer Kenntnis attischer Sitte (752, vgl. 321) ein Gastmahl, dessen Teilnehmer über philosophische Themen diskutieren 751. 755–759. 754. 753. 757; endlich erwähnt er I 31 den Tod des Karneades. All dies findet, wie Ci. U. 40ff. zeigte, ungezwungen seine Erklärung, wenn ein Aufenthalt des L. in Athen angenommen wird. Daß er nicht gerade als Student dort geweilt haben muß, bemerkte richtig Münzer a. a. O.

[1622] VIII. Kriegsdienst des L. Vell. II 9, 3 (s. o.) berichtet, daß L. im J. 134/3 vor Numantia als eques Kriegsdienst getan hat. Dabei ist eques nicht ohne weiteres als Standesqualifikation zu nehmen (so Ci. U. 29), sondern es gab auch cives Romani, die als Reiter im römischen Heere dienten, nur stand der eques der Stadt Rom dem Offizier nahe (Mommsen St.-R. III 481); am richtigsten dürfte, wie schon oben (II.) angedeutet wurde, die Annahme sein, daß er der Cohors praetoria seines Freundes Scipio angehörte. Erinnerungen an deu Feldzug bieten die Satiren (288. 398. 465f. 468. 490f. usw.). Während man aber gewöhnlich annimmt, L. sei nur mit Scipio in Spanien gewesen, glaubt Ci. U. 29ff. zeigen zu können, daß der Dichter schon früher in Spanien war; er stützt sich auf Verse wie 288. 289, in denen die Lusitaner nach Autopsie geschildert werden. Da Scipio nicht gegen diese kämpfte, glaubt Ci., es müsse ein früherer Feldzug gemeint sein und denkt an den Kampf unter M. Popilius 139–137 v. Chr., übersieht aber dabei, daß es auch Kämpfe des Q. Fabius Maximus Servilianus (Appian. Ib. 67) gewesen sein könnten; aber L. muß doch gar nicht die Lusitaner selbst im Kampfe gesehen haben, es können ganz gut Erzählungen altgedienter Soldaten zugrunde liegen. Ζ. Β. 472. 476 beziehen sich auf Viriathus, den Feldherrn der Lusitaner (Diod. 33, 19); nach Ci. sind wieder Kämpfe des Popilius anzunehmen, doch diese Verse schließen sich mit anderen des Buches XIV (467. 468. 469. 470. 471) zusammen: Ein Feldherr, der nicht Scipio sein kann - sein Quaestor in Spanien ist nämlich bekannt (Real-Enz. VI 2915) - beklagt sich über seinen Quaestor: Publius Pavus mihi †tubitanus quaestor Hibera | in terra fuit, lucifugus, nebulo, id genus sane |. Anderseits klagt der Quaestor über seinen Feldherrn: si mihi non praetor siet additus atque agitet me |, non male sit. ille, ut dico, me exenterat unus | (469f.) und quem metuas saepe, interdum quem utare libenter |. Diese Charakteristik führt auf Q. Fabius Aemilianus, der bereits 145/4 in Spanien war. Die Sache hat man sich wohl so vorzustellen, daß in der Szene bei L. der Feldherr (also Q. Fabius Aemilianus, Appian. a. a. O. 65) selbst im Verlaufe seiner Erzählung die Worte anführt, die sein schlechter Quaestor über ihn geäußert hat; der Feldherr hat natürlich auch die lebensvolle Schilderung des Viriathus 472. 476 gegeben. Auch XI 405ff. annos hic terra iam plures miles Hibera nobiscum meret führen sicher einen Soldaten ein, der schon mehrere Jahre spanischen Kriegsdienst getan hat, also, da Scipio nur ein Jahr vor Numantia weilte, schon vor Scipio in Spanien diente. Ci. hält L. für den Sprecher, aber es geht nicht an wegen nobiscum den Dichter selbst ohne weiteres als Sprecher zu supponieren; denn dieser spricht mit Vorliebe im Singular von sich, was bei einer das Ichgefühl so stark betonenden Persönlichkeit, wie es L. war, gar nicht auffallend ist (590/1, 592, 622, 641, 671/2). Endlich hat Ci. auch aus dem Vers 621 percrepa pugnam Popili, facta Corneli cane wegen der Erwähnung des Popilius auf einen spanischen Aufenthalt des Dichters vor Scipio bezogen; dabei ist aber übersehen, daß der Dichter die Wahl der Namen vornimmt, um die Klangwirkung der Alliteration zu erzielen. [1623] Es lassen sich keine zwingenden Gründe anführen, daß gegen das direkte Zeugnis des Velleius ein spanischer Kriegsdienst des L. vor Scipio anzusetzen ist (vgl. über diese Frage und die hiehergehörigen Fragmente Kappelmacher Wien. Stud. 1919, 89ff.).

IX. Freunde und Feinde des L. L. gehört zum engsten Kreise des Scipio 1138; er gibt ihm den Beinamen Magnus 394. Die Freundschaft bezeugt offenbar auf Grund der Satirenlektüre Hor. sat. II 1, 71ff. und der Scholiast hierzu; vgl. noch Cic. de or. II 22. Ob aber XXVII 688 wirklich auf Scipio geht, so daß dieses Buch ihm gewidmet wäre, ist sehr fraglich; es ist populi nicht popli (= Publi) überliefert (s. u.). Mit Scipios Taten beschäftigen sich die Fragmente mehrfach, wobei die Beziehungen in Buch XIV z. Τ. ohne Grund von Ci. und Münzer bezweifelt wurden. - Mit den auch sonst bekannten Mitgliedern des Scipionenkreises ist der Dichter befreundet; aber abgesehen davon, ist es auch sonst ein weiter Kreis, in dem er sein Leben führt; das zeigen z. Β. die zahlreichen Widmungen: 181ff.; 413 (Pacenius); die Grammatiker Laelius Archelaus und Vettius Philocomus, die später die Satiren edierten und erklärten (Suet. de gram. 2 und 1322). Ferner wurden dem L. die politischen Gegner des Scipio zu seinen persönlichen, so Q. Caecilius Metellus Macedonicus, Censor 131 v. Chr. (Hor. sat. II 1, 67 und Schol. zu Hor. sat. II 1, 72); auf ihn beziehen sich von den Fragmenten 676ff.: der Dichter meidet Spiele, die Metellus (C. 246) oder die Metelli (Ci. U. 131ff. S. 27f.) geben; er bekämpft die Ehegesetze des Metellus ebenda (vgl. Gell. I 6); er griff ferner dessen Sohn C. Caecilius Metellus Caprarius, Praetor designatus 117, an (vgl. 1130, 210, ferner Schol. zu Hor. sat. II 1, 67 mit falscher Beziehung, C.; Ci. U. 277. Münzer 193). Auf den Schwiegersohn des Macedonicus, C. Servilius Vatia, gehen die Verse 800. 801 (vgl. Cic. pro dom. 123, Ci. U. 154ff. Münzer 153ff.), wenn nicht eher P. Mucius Scaevola pontifex maximus, Consul 133, ein Hauptgegner des Scipio (Cic. de rep. p. Ι 31) gemeint ist, Ci. U. 57. Den Gegner Scipios Ti. Gracchus scheint der Dichter, wenigstens nach dessen Ende, liebevoll zu erwähnen; denn 691 nullo honore, 〈here〉 dis fletu 〈nullo〉, nullo funere (so nach Βuecheler, Ci. U. 145 und S 34) scheinen sich auf ihn zu beziehen. Besonders giftige Pfeile sendete L. gegen L. Cornelius Lupus, den Princeps senatus von 131-125 (3) (s. u.); auf ihn beziehen sich 784ff. (vgl. S 45) und vor allem I 3, 47, 54; vgl. ferner Pers. I 114, wo auch die Angriffe auf Q. Mucius Scaevola Augur 121 (vgl. Buch II) erwähnt sind (vgl. auch Cic. de or. I 72 und Iuv. I 151). Zu den Angegriffenen gehören ferner Q. Opimius, Consul 154, und wohl auch sein Sohn L. Opimius, Consul 121, der sich als Gesandter an Iugurtha 116 kompromittiert hatte (vgl. II 418ff. und 421, Cic. de or. 277). Dagegen bezieht sich 1089 eher auf die Teilungskommission 130/129 (so C. z. St. und S. 14) als auf die durch Opimius herbeigeführte Zerstörung von Fregellae (Ci. U. 208ff., gebilligt von Münzer 191). Auch in 1307 Tappulam rident legem †conteȓ opimi kann ich den Eigennamen Opimius nicht gesichert erkennen (anders Ci. U. 31 und Münzer 191). In einen politischen Zusammenhang [1624] gehören ferner vielleicht auch die berühmten Verse über die virtus (1326ff.) auf einen Albinus, wohl den geldgierigen A. Postumius Albinus (Sall. Iug. 37ff. Oros. V 13, 16), den Iugurtha 109 besiegte. Der in 849 cohibet domi | maestus se Albinus, repudium quod filiae | remisit Genannte kann sein Vater sein (über den Vers noch unten). Als Gegner des Scipio wird Ti. Claudius Asellus 394 (C.; Ci. U. 57. Meyer Or. Frag. 2, 183ff.) angegriffen, ferner L. Aurelius Cotta, Consul 144, v. 141 (C.; Ci. U. 57), endlich der Redner M. Papirius Carbo 1313, weil es hieß, er habe den Scipio getötet (C.; Ci. U. 57).

L., der sich in den Satiren nicht scheute, gegen andere heftigst loszufahren, hat einmal (Auct. ad Her. II 13, 19) einen Schauspieler angeklagt, der ihn auf offener Bühne mit Nennung des Namens gehöhnt (in scaena nominatim laeserat). Der Richter, wohl der bekannte Historiker und Jurist L. Caelius Antipater (Ci. U. 59) sprach aber den Schauspieler frei. L. wird von der Sache selbst in den Satiren gesprochen haben, vgl. 426.

X. Literarische Tätigkeit. Die Satiren waren in 30 Bücher geteilt, erhalten sind nur Fragmente (nach der Ausgabe von Marx 1378 Verse), größtenteils wegen einzelner auffallender Worte zitiert; Hauptquelle Nonius (vgl. M. Prol.), ferner auch Cicero.

a) Abfassungszeit. Aus dem Plusquamperfekt militaverat, das Vell. II 9, 3 (s. ο.) gebraucht, schloß M. XXVI (vgl. Ci. U. 63), daß L. vor der Rückkehr aus Numantia nichts publiziert hatte; dazu stimmen die chronologischen Indizien aus den Satiren. Es ist natürlich auffallend, daß ein so lebhafter Mann wie L. erst so spät, also als Fünfzigjähriger, sich seiner Anlage entsprechend als Schriftsteller betätigte. Die literarische Tätigkeit, die also 132/1 beginnt, erstreckt sich bis zu seinem Tode 102/1 (aus 85 läßt sich nicht mit Hilfe von Plin. n. h. XXXVI 185 eine andere Abgrenzung gewinnen, vgl. u. und Ci. U. 64ff.). Die 30 Bücher zerfallen in drei Corpora, Bücher I–XXI, Bücher XXII–XXV und Bücher XXVI–XXX. Diese drei Teile sind durch die Metra geschieden. I–XXI enthalten nur Hexameter, XXII–XXVI elegische Distichen, XXV. XVII bieten ausschließlich trochäische Septenare, zu diesen treten in XXVIII und XXIX Senare und Hexameter, Buch XXX enthält nur Hexameter. L. ist also von den seinem Genus verwandten und wohl auch durch die Komödie volkstümlichen Maßen erst später zum Hexameter übergegangen. Dieser allmähliche Übergang zum daktylischen Versmaß, das dann in der Hauptmasse festgehalten ist, zeigt, daß die Bücher XXVI–XXX den ältesten Bestandteil der Dichtungen enthalten (vgl. Lachmann M. Stud. Luc. 87. Prol. ΧΧIΧ). Das Corpus von 21 Büchem bezeugt Varro ausdrücklich (de l. l. V 17). So erklärt sich auch, daß von Buch XXI gar kein Fragment erhalten ist, es stand eben am Schlusse. Von Buch XXII haben wir Fragmente, von Buch XXV nur zwei Worte bei Charisius (GL I 125, 8 K.), Arabus, Artemo, zwei Worte, die aber keine hexametrische Messung zulassen (vgl. hierüber C. 219). Die Chronologie der einzelnen Satiren kann als noch nicht gesichert bezeichnet werden. Marx hat zwar eine Chronologie aufgestellt, aber durch die Arbeiten, [1625] die seither erschienen sind, ist wieder der anscheinend feste Bau ins Wanken gekommen. Aus XXVI 587–596 schloß M. (Prol. XXXI = Stud. Luc. 88), daß L. in diesem Buch sein poetisches Programm entwickelt habe (vgl. auch Kappelmacher Stud. Iuv. Diss. Vind. VII 2, 190ff.) und daß daher dieses Buch zuerst ediert wurde; aus 620/1 ergehe sich die Zeit nach 133 und durch Vers 678, die sich auf die Ehegesetze des Numidicus beziehen, komme man auf 131. Derselbe Numidicus habe 131 den L. Lentulus Lupus zum Princeps senatus gewählt; er werde XXVIII 784ff. als schlechter Richter angegriffen; ferner fänden sich XXIX und XXX wie in XXVI Angriffe auf Frauen, also schließe sich der Ring: XXVI–XXX seien um 131/30 vor dem Tode des Scipio gedichtet und ediert, es seien die Bücher, an denen sich der Scipionenkreis erfreute (Hor. II 1, 63ff.). Buch I falle unmittelbar nach dem Tode des Lupus, den M. auf 126 bestimmt; dazu sei (37) eine tempestas erwähnt, die sich nach Iulius Obsequens auf das J. 126 bestimme (29. 89). Die Pause zwischen der Edition der Bücher XXVI–XXX (131 v. Chr.) und dem I (126) erkläre sich durch den Tod des Scipio 129 und die rechtlose Stellung des Dichters, der ja nach M. socius nominis Latini ist; so erkläre sich auch, daß erst 119 wieder ein Buch (II) ediert wird; die folgenden Bücher III–XXI reichen bis in das J. 106. Aus Plin. n. h. XXXVI 185 (vgl. Verse 84f.) ergebe sich als letztes sicheres Datum die Zeit von 105–101, und zwar meint M., 106 habe L. mit der Edition aufgehört. Denn des Plinius Worte frequentata vero pavimenta Poenica ante Cimbricum magna gratia animorum iudicio est Lucilianus ille versus: (85) arte pavimento atque emblemate vermiculato deutet er so, daß Cimbricum sich nur auf die J. 105–101 uud nicht auf die gesamten Kämpfe der Römer mit den Zimbern von 113–101 beziehen (vgl. aber oben und Ci. U. 64ff., der wegen Flor. I 38 mit Recht diese Einschränkung bekämpft).

XXVI–XXX seien gesondert erschienen; z. Β. Buch XXVI an einen jungen Historiker gerichtet; die Sonderpublikation ergebe XXX 1013: et sola ex multis nunc nostra poemati ferri. L. oder ein Grammatiker habe sie dann gesammelt und chronologisch geordnet. I–XXI seien vom Dichter selbst gesammelt und herausgegeben worden (Varro de l. l. V 17), und zwar 106 v. Chr. Endlich seien XXII–XXV wohl in Neapel nach 106 gedichtet und nach dem Tode des L. von einem Sammler ediert worden.

Gegen diese Aufstellungen sind nun manche Bedenken geltend zu machen: v. 596 wünscht sich L. den Iunius Congus (gest. 54 v. Chr. nach Cic. pro Planc. 58) zum Leser; wäre Buch XXVI wirklich vor Scipios Tod, also um 131 ediert, so müßten wir etwa einen Zeitraum von 77 Jahren annehmen und glauben, daß Congus so an 100 Jahre alt geworden, denn daß sich L. ausgerechnet Leute unter 20 Jahren als Leser gewünscht, ist doch wenig glaublich (Ci. U. 171ff.). Wichtiger noch ist, daß 670/1 doch nur eine ungezwungene Erklärung zulassen, wenn wir an die publicani Asiae denken, die es erst seit 123 gab. Dann aber kann Buch XXVI nicht zu Lebzeiten Scipios gedichtet sein; die Verse gehören einer Geleitssatire (s. u.) der Bücher XXVI–XXX an, [1626] sie ist die jüngste und fällt gleichzeitig mit der Edition dieser Bücher durch den Dichter.

Die Abfassung von Buch I ist gleichfalls strittig geworden: Gegen M. meint Ci., U. 182, P. Lentulus sei 123 Princeps senatus geworden, dann falle der Tod des Lupus in dieses Jahr. Er nimmt nun an, die Bücher XXVI–XXX seien zu Beginn des J. 123 veröffentlicht, denn C. Gracchus habe sein Gesetz De Asia a censoribus locanda gleich nach seinem Amtsantritt am 10. Dez. 124 eingebracht. Nach dem Tod des Lupus im Verlaufe 123 falle dann Buch I. Diese Kombination ist unmöglich; denn Lentulus war schon 124 Princeps senatus; Cic. div. in Caec. 69 heißt es P. Cornelius Lentulus, is qui princeps senatus fuit, accusabat M.’ Aquilium; die Anklage fällt aber in das J. 124 (Appian. bell. civ. 37 = M. Prol. XXXIX), dann ist aber an dem J. 125 festzuhalten (Baehrens a. a. O.). Die ganze, komplizierte Sache fordert folgende Erklärung: Der Tod des Lupus wurde von dem Dichter behandelt, dieses von ihm zunächst im Freundeskreis verbreitete Gedicht hat, bei dem aktuellen Interesse, das der Stoff hatte, den Weg in die Öffentlichkeit gefunden und dem Dichter offenbar auch Feindschaften gebracht. 123 publiziert er nun eine Sammlung früherer Gedichte, in einer Einleitung setzt er sich mit dem Publikum auseinander. Dann hat er viel später noch die zweite Sammlung, die Bücher I–XXI, die wieder früher im kleinen Kreise bekannt waren, vereinigt und ediert. Die letzte Sammlung stammt, (s. o.) aus dem Nachlaß. Einzelheiten der Chronologie sollen bei der Besprechung einzelner Satiren noch erörtert werden.

b) Inhalt der Satirenbücher bezw. einzelner Satiren. Es ist möglich, Verse als zusammengehörig zu erkennen und so vereinigte Bruchstücke zu betrachten. Diesen Weg hat schon besonders Lachmann eingeschlagen, M. ist ihn mit bewundernswertem Scharfsinn erfolgreich weitergegangen, Ci. ihm kühn gefolgt. Leo suchte, Für und Wider, sorgsam abwägend, weiterzukommen, S. hat eine tüchtige Nachlese zu XXVI–XXX gehalten. Es soll versucht werden, die Resultate kritisch zusammenzufassen und so den Inhalt einzelner Bücher bezw. Satiren darzulegen:

Buch XXVI. M. unterscheidet drei Satiren: Über des Dichters eigenartige Poesie (587–634), über Dichtungs- und Lebensführung (635–675); über die Frauen und die Ehe 676–687. Ci. U. 101ff. erkennt 1. die Geleitssatire (671. 672. 675. 667. 666. 668. 644. 669, 670. 596ff.), 2. Verse an den Historiker (617. 612. 613. 614. 625. 626. 620. 621. 622. 627. 609. 610. 611. 954. 955. 953. [957. 958.] 615. 616); er bezieht sie auf Iunius Congus (vgl. Cic. de or. I 256), den er dem Historiker M. Iunius Gracchianus (Plin. n. h. XXXIII 35 und Cic. de leg. III 49. Dig. I 13, 1. Varro de l. l. VI 95) gleichsetzt; er sucht sogar mit Hilfe der von ihm gewonnenen Historikersatire unser Bild von der Schriftstellerei des Gracchianus zu erwarten (vgl. Real-Enz. s. v.), 3. eine literarische Polemik, vorzüglich gegen Accius als Tragiker und Grammatiker gerichtet (649. 650. 628. 629. 630. 590. 632. 608. 587. 597–602. 605–607. [653]. 654-657. 651 und 652), 4. die Satire über die Ehe (s. o.). S. findet: 1. Das Programm, dem er nach M.’ Vorgang auch die Tragikerverse [1627] zuzählt (587. 588/9. 687. 608. 590/1. 592-595. 597/8. 599/600. 601. 605. 606. 607. 654. 655. 656/7. 603/4). 2. Einen Brief an einen jungen Mann über Fragen der Lebensführung (609. 610. 611. 617. 625. 626. 627. 631, 3. Über des Dichters Eigenart als Mensch und Dichter und über epische Dichtung (612. 613/4. 615/6. 620. 621. 622. 623. 628. 629. 630. 632. 633/4). 4. Eine Auseinandersetzung über Krankheitserscheinungen und ärztliche Behandlung (635–643. 645. 646. 602. 659. 651/2. 650. 649). 5. Gegen die Luxuria (662 663. 664. 666. 665. 667. 668. 644). 6. Gegen die Metelli (676. 677-696). 7. Gegen die Ehe (680-686). Leo endlich glaubt eine Satire als Einleitungsgedicht, der 671/2. 592-595. 620-623. 590 angehören, zu erkennen, ferner ein Gedicht an einen jungen Historiker (vgl. Ci. U.) (612-616. 617. 601. 611. 610).

Zweifellos heben sich eine Anzahl Verse ab, in denen L. von sich spricht 590. 592ff. 622. 623. 628. 629. 630. 641. Unter diesen treten wieder eine Anzahl dadurch hervor, daß die erste Person besonders betont und im Gegensatz zu einer zweiten Person steht. Der Dichter unterredet sich mit jemand, der von ihm etwas verlangt, was seinem starken Selbstbewußtsein und seiner besonders betonten Ichheit widerspricht; es handelt sich um das poetische Schaffen und so hat M. gewiß recht, wenn er eine Satire annimmt, in der L. seine Dichtung gegen einen Interlocutor, der ihn von der Satirendichtung abbringen will, verteidigt, und zwar mit Hinweis auf seine natürliche Anlage. So ist das Thema dasselbe, das auch Horat. sat. II 1 behandelt. Soweit kann kein Zweifel bestehen (vgl. Kappelmacher Stud. Iuv.). Der Dichter hat jedenfalls von seiner aus dem Innern quellenden Dichtung gesprochen: 590 ego ubi quem ex praecordiis | ecfero versum |; der Freund, der sich vielleicht mit 618 curet aegrotum, sumtum homini praebeat, genium suum | defrudet, 〈det〉 alii, parcat {Pflichten des Freundes nach Epikur) einführte (dazu 611), mag ihn recht derb gewarnt haben 647/8 und 649/50. 659. 661; er solle lieber Vernünftiges tun, wie es seine adulescentia versprochen: 617 tuam probatam mi et spectatam maxume adulescentiam, er solle römische Geschichte behandeln oder Taten des Scipio besingen 612-616. 620-622 veterem historiam inductus studio scribis ad amores tuos | ~ ut Romanus populus victus vi et superatus proeliis | saepe est multis, bello vero numquam, in quo sunt omnia ~ contra flagitium nescire, bello vinci a barbaro | Viriato, Annibale – | und hunc laborem sumas, laudem qui tibi ac fructum ferat ~ | percrepa pugnam Popili | facta Corneli cane. Der Dichter weist es zurück, si tibi porro istaec res idcirco est cordi, quod rere utilem (daß die r. u. die Geschichte sei, sah Ci. U.). Es ist überhaupt zwischen ihnen keine Einigung zu erzielen, was dem einen richtig erscheint, mißfällt dem andern, der Dichter kann aus seiner Haut nicht heraus: 628. 629. 630. 623 und 622 ego si, qui sum et quo folliculo nunc sum indutus, tum queo … Im übrigen will der Dichter zufrieden sein, wenn er nur etwas Erfolg habe: 632 … evadat saltem aliquid aliqua, quod conatus sum, selbst bei größter Mühe 633/4. Auch die Leser, die er sich wünscht, hat er bezeichnet 594/5 (vgl. jetzt Baehrens z. St.). Diese Verse können [1628] aus den erhaltenen Fragmenten, wenn man die starke Individualität des L. berücksichtigt, etwa für die Geleitssatire in Betracht kommen.

Anscheinend eine eigene Satire bilden die ‚Tragödienverse‘; sie sind zu einer wohl gegen Accius gerichteten Satire zu vereinigen: 587. 588 (vgl S. 6). 589. 597-607. 653-657. In dieser Satire mag er von sich gesagt haben 650 si quod verbum inusitatum aut zematium offenderam. Sicherlich hat der Dichter in einer Satire über die Ehe (676ff.) und in einer anderen aber Philosophie gehandelt: sie lehre körperlichen Schmerz überwinden 635-643, ferner gehört zu diesem Gedichte wohl 624. In einer anderen Satire fiel er scharf über die ehrgeizigen Mitmenschen her; vgl. Vers 608 …nunc ignobilitas his mirum ac monstrificabile.

So ergibt sich für Buch XXVI ein bunter Inhalt: Gesellschafts- und politische Satire, Angriffe auf die Mitmenschen usw. Die bisherigen Rekonstruktionen (S. ausgenommen) leiden meiner Ansicht nach darunter, daß mit Ausnahme des sicheren Gedichtes über die Ehegesetze, alle anderen im Inhalt sich zu sehr berühren würden.

Buch XXVII. Nach M. wäre es an Scipio gerichtet, ganz oder wenigstens das erste Gedicht. Er schloß dies aus 688f., den Nonius 481 L. so überliefert item populi salutem (oder e et) fictis versibus Lucilius | quibus potest impertit | dagegen 54 L. salutem fictis versibus Lucilius | quibus potest impertit totumque hoc studiose et sedulo. M. liest nun, aber nicht überzeugend (Ci. U. 143. S 32) te, Popli, salute et fictis versibus Lucilius | quibus potest impertit, totumque hoc studiose et sedulo, während ich die Lesung item populis (Stowasser W. St. 27, 214) vorziehe. Es ist klar, daß es sich um eine politische Satire handelt; populi sind die Latini, vgl. Liv. I 45, 2. VIII 13, 10 und Fest. 276 L (nach Cincius). L. bietet ihnen seine Dienste an, es gewinnt so auch sedulo = sine dolo einen tieferen Sinn. L. unterstützt ehrlich die Tätigkeit des Scipio (129, vgl. Mommsen R. G. II 99); vielleicht gehören dann hierher auch die politisch gefärbten Verse 690 und 691 proferam ego iam, vester ordo scelera quae in se admiserit ~ nullo honore, 〈here〉 dis fletu 〈nullo〉, nullo funere, wo dann auch eine Beziehung auf Ti. Gracchus (Ci. U. 143ff.) anzunehmen wäre. Die Verbindung mit 739. 731. 712/3, an die S. 32ff. denkt, lehne ich ab. In diesem Buche hat L. auch über Parasiten und Hetären gehandelt.

Buch XXVIII enthält Fragmente in trochäischen Septenaren, iambischen Senaren und Hexametern, also mindestens drei Satiren. In den trochäischen Septenaren (742-749) war von praktischer Lebensweisheit, und zwar in Dialogform (749) die Rede, dabei berief sich der Sprecher auf die χρεία πρὸς Διονύσιον des Aristipp (742, Diog. Laert. II 83); alles weitere ist unklar (weitere Versuche bei S 40/1). An Anspielungen auf Zeitgenossen hat es gewiß nicht gefehlt, so hat Ci. U. 151 richtig 750 nec parvo Catulo pretio mit Plin. n. h. VII 128 und Suet. de gram. 3 verbunden und gezeigt, daß damals Q. Lutatius Catulus den Grammatiker Daphnis für einen ungewöhnlich hohen Preis kaufte. Unter den Fragmenten in iambischen Senaren bilden eine Gruppe 751-758. 762/3; in diesen war, wie M. und nach ihm Ci. U. 44ff., [1629] ferner S. 40ff. richtig sahen, ein Gastmahl (vgl. Horat. sat. II 9) geschildert; der Schauplatz ist Athen (751. 752 Chremes, Demaenetus, Ephebus). Es wurde die Lehre Epikurs (753) widerlegt wohl von einem Akademiker; der Diskussion gehören 757. 762. 763 an. Dazu paßt, daß aus der Schulgeschichte der Akademie mancherlei geboten wurde (755/6. 754).

Ob S. 42ff. gut getan hat, in den Versen 759–772 mit ihren derben Wendungen wie 765 nil parvi ac pensi, uti litteras doceas, lutum: ‚Es verschlägt nichts, daß du Schmutzfink, den Gelehrten spielen willst‘, und 766/7 anus rursus ad armillum: ‚eine alte Vettel läuft wieder zum Weinfaß‘ und in dem Gleichnis von dem dummen Sklaven 768–772 ein eigenes Gedicht anzunehmen, für dessen Inhalt er nur recht Saftloses vorbringt, ist mir fraglich; ich meine eher, daß solch etwas gepfefferte Diskussion den luzilischen Philosophen zuzutrauen ist. Daher möchte ich (vgl. M. und Ci. U.) gegen S. erst von 773 an bis 793 die Reste eines neuen Gedichtes erkennen: es handelt sich um eine amica, einen Sklaven, eine Erstürmung eines Hauses, Streit zweier Parteien und Androhung einer Klage. Schauplatz dieser an Plautusszenen erinnernden Handlung ist Rom (784–790), der Dichter ist selbst beteiligt (774), dabei kriegt noch Lupus einen Hieb (S. 44). Die ganze Geschichte soll natürlich irgendeine Episode aus des Dichters Leben lustig schildern.

In den Hexametern steckt (M. durch Vergleich mit Plin. n. h. XXXIV 19) eine Verspottung des Dichters Accius wegen seiner kleinen Gestalt, ferner hat Ci. U. 153 überzeugend gezeigt, daß die Pliniusstelle auf L. zurückgeht, also Accius gehöhnt war, daß er sich selbst eine Statue errichtete, die obendrein im Verhältnis zu seiner wirklichen Größe zu groß war. Aus 800/1 varicosus vatax ergibt sich (Ci. U. 154), daß in den Hexametern C. Servilius Vatia, der Schwiegersohn des Metellus Numidicus, verulkt war. Ob natürlich die Hexameter nur einem Gedichte angehören, ist nicht zu ersehen.

Buch XXIX. Nach M. enthält das Buch fünf Satiren, und zwar in folgender Anordnung: Septenare, Senare, Hexameter, Septenare, Senare (Prol. CVII und CXI). Sicher ist in den Trochäen 802. 803. 806. 807. 808. 809. 811. 812 eine Satire zu erkennen, in der L. einen cupidus (= avarus) aufs Korn nimmt; der Schwerthieb, den Iason v. Pherae (so nach der glänzenden Interpretation von M., vgl. Plin. n. h. VII 166. Cic. de nat. deor. III 70. Val. Max. I 8, ext. 6) vom Feinde erhielt, hat ihn geheilt; so will L. den cupidus durch seinen Hieb heilen, daher gehören auch 811. 812 hierher (anders S. 55ff.). In Senaren war von Hannibal die Rede 823. 824. 825. 826. 827. 828/9 (mit der Lesung von M. C. 488). M. bezog die Verse auf den Sieg Scipios bei Zama, Ci. hat sie richtig auf die Überlistung Hannibals durch Claudius Nero 207 bei Canusium (Frontin. I 1,9 usw.) gedeutet, während sie S. (zum Teil richtig 49ff.) einem Bramarbas in den Mund legt. Nun ist aus 826/7 sic, inquam, veteratorem illum, vetulum lupum, Annibalem acceptum – gewiß ein der Komödie entsprechender Ton zu entnehmen. Das Ganze muß zu einem ganz bestimmten Zwecke erzählt worden sein, eben als Beispiel einer geglückten [1630] Unternehmung. Ich würde ohne weiteres einsehen, daß Hannibals Besiegung in einem Gedichte zu Ehren Scipios gefeiert wird. Was soll aber die Erzählung einer Überlistung Hannibals, bei der Scipio nicht mitgewirkt hat und dazu noch im Tone des miles gloriosus. Eine Erklärung ergibt sich, wenn man die Hannibalszene in Zusammenhang mit den übrigen Senaren des Buches bringt. Es wird ähnlich wie in XXVIII (vgl. M., Ci. U., S.) wieder ein Liebesabenteuer des Dichters, die Erstürmung eines Hauses erzählt 835–847, wobei Terenz Eunuch IV 7 (S.) benützt ist; es gab auch eine Beratung über den Kriegsplan 846 primum exadvorso si quod est cenaculum, | quo recipiat te … Da mag einer auch die Überlistung des Hannibal zum Besten gegeben haben. Es läßt sich auch sonst noch ein klares Bild (vgl. S.) gewinnen: L. will in das Haus, der Türhüter fragt 836 … ‚quis tu homo es‘? ‚nemo sum homo‘ antwortet L. als zweiter Odysseus: Der Ostiarius fürchtet den Herrn 835 quod te intro misi, gratiam referat mihi; auch erwartet er einen Angriff des L. und ist daher mißtrauisch: 821/2 amicos hodic cum improbo illo audivimus | Lucilio adesse – |. Zum Angriff kommt es 841. 837. 839. 840. 843. Die Situation wird lebhaft geschildert, z. Β. fürchtet ein Angreifer, er könnte durch einen Steinwurf am Bein getroffen werden, darauf ein anderer 844: crus lapide? nihil est, credam, si te offenderit. Dabei ist Gnatho mit der Ausführung des Angriffes betraut: 845 Gnato, quid actum est? ‚depilati omnes sumus‘. L. hält wie Thais (Terenz. Eun. 781) hinter der Front, empfängt Meldungen und gibt Kommandos.

Ein anderes Gedicht, und zwar in Hexametern, beginnt 851ff. Es handelt sich um die Ermahnungen eines Mannes, und zwar eines vornehmen 853 (S. 62), der eine besondere Leidenschaft für matronae hat 863f. L. verweist ihn lieber auf den puer 867. Als er neue Einwände hört, höhnt er den Angeredeten, er solle sich an virgines machen, dort finde er, was er suche: (859/60) hic corpus solidum invenies, hic stare papillas | pectore marmoreo – |. Darauf (scil. matronae) wohl im Abschluß 868/9 ‚at non sunt similes neque dant‘. quid? si dare vellent? | acciperesne. doce – |.

Die Trochäen 870ff. 872f. 874. 875. 876 enthalten Parodien von Tragödien, vielleicht Verwünschungen auf den Tragödiendichter, indem seine Verse parodiert werden (S.).

Sicher gehören ferner zusammen 881. 879. 880. 882. 883, in denen ein senex sich über den Sklaven ärgert, der ihn bei einer Rechnungslegung betrügt; 884. 885. 886. 887. Es ist wieder eine Art Komödienszene. Doch wenn Ci. sie auf die Hymnis des Caecilius bezieht, indem er 663 heranzieht, so ist das kein durchschlagender Beweisgrund, ebensowenig wie Baehrens Recht hat, wenn er gar noch die auf Hymnis sich beziehenden Verse 888. 889. 894 damit verbindet. Wir können nur feststellen, daß irgendwie Gedichte, in denen die Liebe zu einer Hymnis eine Rolle spielte, vorhanden waren (s. noch den Senar 480/1 und den Hexameter 491).

Es bleiben von den Trochäen des Buches immerhin noch 810. 817. 818. 890. 891/2, für die sich ein Zusammenhang nicht ergibt. Dagegen lassen sich die bei M. unter 5 vereinigten [1631] Senare vielleicht in ihrem Zusammenhange fassen: 895/6 Apollost numen, qui te antiquis non sinet | deliciis maculam atque ignominiam imponere spricht ein verschmitzter puer delicatus zu seinem früheren Amator, der jetzt einem Weibe nachläuft 900/1 … tu, qui iram indulges nimis, manus | a muliere abstinere melius est, ihm früher Liebe und Beistand geschworen hat 902 favitorem tibi me, amicum, amatorem putes und 903/4, und 905 cuius si in periclo feceris periculum, jetzt ihm aber seine Bitte 912 ut nunc 〈in〉 hac re mihi opem atque auxilium offeras nicht gewährt mit Hinweis auf andere Beanspruchung 913 adde alios omnes meo periclo ex ordine, was der puer als Hohn empfindet 914 insulta miserum tu quoque in me. Es war ein Dialog. Alles Weitere muß wieder als unklar bezeichnet werden. Es scheint mir daher nicht richtig, daß S. diese Versgruppe mit anderen verbindet und die angedeuteten Fäden weiter spinnt, oder daß gar Ci. 902–904 mit 830–833. 834. 908. 909. 910. 905 zu ‚philosophischen Senaren‘ vereinigt.

Buch XXX. Ist ganz in Hexameter abgefaßt. 970–979 wird ein calvus, der sich im Palantinischen Krieg 137 v. Chr. (Appian. Ib. 80ff.) nicht bewährt hatte, angegriffen: 972 calvus Palantino quidam vir non bonus bello. Von ihm redet man aller Orten, man berstet über die Geschichten vor Lachen (970. 971); würde er nochmals zur Welt kommen, so dürfte er sich nur wünschen, als Schaf oder als Esel geboren zu werden; den Heldentod würde er jedenfalls nicht gesucht haben, denn sein Ideal sind Orte, wie das Schlaraffenland (978. 979). 1069 hat aber mit diesen Versen doch nichts zu tun (vgl. anders Ci. U. 205 und Kappelmacher 96, 1).

980–989 behandeln in einem nicht mehr erkennbaren Zusammenhang die äsopische Fabel vom Löwen und Fuchs. 990–1007 erzählen, wie ein Mann ganz in den Netzen einer Frau ist (990), ihr Schmuck gibt (991), doch sie betrügt ihn mit allerlei Ausreden (993. 994. 992); dabei geht das Hauswesen zugrunde (995). Der Mann, dem die Frau ewige Treue geschworen, geht in die Fremde (996), er will wieder neues Vermögen erwerben. Aus Sehnsucht (1000) kehrt er bei erstbester Gelegenheit zurück (998. 999). Aber er wird nicht eingelassen, er gilt als tot (1003); trotzdem er recht grob wird (1002) und ruft, ersehe, daß man schnödes Treiben vor ihm verbergen will (1001), soll er draußen bleiben. Doch plötzlich faßt sich die Frau, schmeichelt ihm 1004, sie habe sich nur vor seinem langen Bart gefürchtet, der müsse fallen 1007. Der Dichter höhnt den Mann 1005, wo freilich mit Roth stolidum zu lesen ist (vgl. S. 68). Es ist eines der köstlichsten Stücke, das wir fassen können, es zeigt deutlich den Zusammenhang zwischen der literarischen Satire und der volkstümlichen mimetischen Hypothesis.

In den Versen XXX (2) = 1008–1038 ist schon von M. eine literarische Polemik erkannt und Hor. sat. I 4 herangezogen worden. Ci. hat nun geistreich, aber nicht überzeugend, in 1009–1011 eine Widmung erkannt und sie also erklärt: Der Dichter naht dem Adressaten, gezwungen durch seine Freunde, und legt ihm sein Gedicht vor; denn niemand besitze so feines Verständnis, daß er die [1632] Darbietung freundlich entgegennehme; dafür dankt er dem Freunde und dem Adressaten zugleich. Diese Auffassung der Stelle veranlaßt Ci., anzunehmen, daß nicht Scipio, dem ja L. auch ohne Vermittlung sich nahen konnte, sondern ein anderer der Adressat sei; er denkt an Sempronius Tuditanus, dem L. bisher ferngestanden ist. Kann aber L. nicht etwas geschrieben haben, was er erst auf Veranlassung anderer dem Scipio zeigen will, und zwar etwas, was ein besonders feines ingenium verlangt? Ich meine schon, eben die folgende literarische Polemik. Und zum Schlusse, nicht zu Anfang, dankt er dann dem Adressaten (1011). Die literarische Polemik selbst hat Ci. in zwei Teile geteilt, eine zunächst gegen einen Komödiendichter (wegen 1029, hier hat M. den Hinweis auf die Komödie richtig erkannt). Der Dichter beklagt sich, daß L. ihn geschmäht (1014. 1015. 1016), glaubt aber, daß L. damit keinen Erfolg haben wird (1021). Die Bloßstellung erfolgte wegen des Lebenswandels (1019. 1020. 1033. 1034); L. meint, er soll in Hinkunft anständig leben (1030. 1012. 1032. 1026); anderseits will der andere L. angreifen 1035, doch L. berührt das nicht 1037. 1038, und dabei greift er, L., nur an, weil er selbst angegriffen wurde 1036. 1037.

Ci. denkt daran, daß der Komödiendichter Afranius ist, weil er sicher (274 R.) den L. benutzte (957. 958), und zwar meint er, daß Afranius in einem Prologe den L. angegriffen hat, weil er gegen die Ehegesetze des Metellus geschrieben hat (360. 362 R.). Von diesen Versen scheidet C. ferner andere, 1024. 1012. 1013. 1022. 1023, und bezieht sie wegen 1028, indem er an die im Musentempel aufgestellte Statue denkt, auf Accius, und zwar speziell auf dessen Didaskalien. Nun ist aber 1028 cui sua, commitunt mortali claustra Camenae einfach als Metapher zu fassen, ferner 1029 sicut te, qui ea quae speciem vitae esse putamus im Munde des L. am einfachsten auf Scipio zu beziehen, selbst wenn species vitae die Komödie ist (vgl. Vita Terentii). Damit aber fallen die Stützen für die Hypothese Ci. Es bleibt eine literarische Polemik mit einem Dichter übrig, von dem bald in der dritten, bald in der zweiten Person gesprochen oder mit dem auch bisweilen ein kurzer Dialog abgeführt wird: Wer es gewesen ist? In der sog. Widmung, die von dem Ganzen nicht zu trennen ist, haben wir den Rahmen für eine Satire zu erkennen, in der L. seine Dichtung (daher die Beziehungen zu Hor. sat. I 4) bespricht; den Dichter, gegen den die Polemik sich richtet, können wir nicht nachweisen, da Accius, dessen Leben einwandfrei war, nicht paßt und für Afranius kein stichhaltiger Grund ins Treffen zu führen ist. Wie aber, wenn der Gegner nur fingiert ist? An Feinheit gewänne so die Satire.

Die Verse 1039–1059 gehören, wie M. gesehen hat, zusammen: Eine Alte, die der Dichter höhnisch als virgo bezeichnet, erhält ihren Denkzettel.

1060–1076/7 wird ein Gastmahl geschildert. Die Kline ist alt und schlecht (1060. 1061), ebenso der Tisch 1062; die Unterhaltung dumm 1063 die Gesellschaft samt dem Wirt wert λὰξ ποδί hinausgeworfen zu werden (excutiamus, es [1633] scheint der Dichter selbst zu. sprechen, der mit seinen Freunden dabei ist); zwei unappetitliche moechae (1065. 1066), echte Stalldirnen (1067) sind auch geladen (1068). Sie werden durch ihre Wirkung auf Gäste beschrieben, einer sagt von der einen 1071 nemo istum ventrum pertundet, der andere darauf delicat me (S. 81) darauf wieder als Antwort: uti 〈perge〉 via atque videbis. In der Runde wird von dem Säufer Troginus gesprochen 1069, der stets volltrunken die Runde verläßt 1070 serus cum eo medio a ludo bene potus recessit, einen alten Soldaten, der infolge seiner Trinktüchtigkeit im Lager calix hieß. Die Gäste erzählen von ihm (1075. 1073/4. 1077ff.), wie er sich Erleichterung verschaffte. Die Erwähnung des Soldaten Troginus (spanischer Name M. und Ci. U. 215ff.) führen nach Spanien; L. erzählt eine Schnurre, offenbar dem Scipionenkreis.

Politischen Inhaltes war das Gedicht, dem 1089 angehörte: quanti nos faciant, socii, quom parcere possint. M. bezieht die Worte auf das J. 130 (Appian. bell. civ. I 18, 19), als die Teilungskommission ihres Amtes schonungslos waltete; ihm pflichtet S. 84 bei, doch hat Ci. U. 209 wegen der Angabe bei Nonius veniam dare = parcere mit Recht ein Ereignis gesucht, wo es keinerlei Gnade für die socii gab. Das war der Fall 125, als die socii, durch die Lex Iunia Penni erbittert, in Fregellae losschlugen, die Stadt zerstört und die Gemeinde aufgelöst wurde. Auf die gleiche Lex läßt sich auch 1088 accipiunt leges, populus quibus legibus exlex beziehen: die Tribunen nahmen Gesetze an, durch die der populus vogelfrei ist; es sind die peregrini gemeint; dann gehört auch 1093 hierher inspirato abiit, quem una angina sustulit hora, in dem der plötzliche Tod des Scipio, des Freundes der socii, beklagt wird, den die Gegner freilich als den Superbus betrachten (1098) quodque adeo fuerint qui temnere … superbum. Diese Deutung scheint mir richtiger als die Worte auf Ti. Gracchus zu beziehen (s. S. 83; vgl. noch Auct. de vir. ill. 58, 8 und Plut. apoph. Sc. 22. 23).

Noch verbleiben die Verse 1079–1086, in denen man mit Recht ein Lob auf einen Feldherrn erkannt hat. Ci. will in Caeli 1079 (vgl. Müller zu Nonius) eine Beziehung auf Ennius 401 V. (= Macrob. sat. VI 3, 3} erkennen und die Verse auf Sempronius Tuditanus beziehen. Kann aber nicht ut semel in pugnas caeli te invadere vidi einfach heißen: ‚sobald ich dich ernstlich den Kampf um den Himmel (die Unsterblichkeit) beginnen sah‘? Es sind dann Worte, die auf den toten Scipio gehen. Die vorangegangenen Verse zeigten schon eine Verherrlichung des großen Scipio; sein Vorgehen gegen die Bundesgenossen wurde gepriesen und sein Tod war beklagt worden. Nun heißt es 1082: quantas quoque aerumnas quantosque labores exanclaris: Wie große Mühen und Sorgen Du ausgeschöpft hast, 1084 haec virtutis tuae chartis monumenta locantur = diese Taten werden in ‚chartis aufbewahrt‘, 1085 et virtute tua et claris conducere chartis ‚der durch deine Tüchtigkeit und berühmte Darstellungen (gewonnene Ruhm) trage bei (zum Ruhme) des p. R.‘ (S. 83); 1080 ist von einer pugna praeclara die Rede, solche gab es im Leben des Scipio viele (‚sobald zu den Ehren [des Volkes] der [1634] Ruf einer berühmten Schlacht gedrungen‘). Der Dichter will nur Andeutungen geben, daher his te versibus interea contentus teneto (scil., bis ein Würdigerer mehr bietet). So weit die Fragmente! Der Dichter (Leo R. L. 413 Α 3) ist auf den epischen Ton eingegangen; er scheint ein Epos für Scipio zu versprechen, wie z. Β. Properz oder Vergil für Augustus, natürlich ebenso nicht an die Erfüllung des Versprechens gegangen zu sein; die Verse selbst sollen ein Epos ersetzen. Jedenfalls paßt es in das Bild der Freundschaft, daß er seinem toten Gönner und Freund ein Denkmal setzt, natürlich mit Seitenhieben auf die politischen Gegner.

Aus den Büchern der zweiten Sammlung (I–XXI): I. Buch. Sicher zu erkennen ist das von Lact. div. inst. IV 13, 12 benannte Concilium deorum, ein Titel, der nur eine Grammatikerbezeichnung ist (M. C). Die Satire führte (Serv. Aen. X 104) eine Beratung der Götter vor, in der sie über den Tod des Lupus berieten und ihn beschloßen. Eine Götterberatung hatten schon Naevius und Ennius gegeben und deutlich sind Beziehungen zu Ennius zu erkennen. Anderseits ist L. in Senecas Apokolokynthosis benützt (Weinreich 36. 94. 99. 127). Richtig hat M. (C. 3) erkannt, daß der Dichter die Götter wie Senatoren seiner Zeit reden ließ, auch schon mit den Künsten der modischen griechischen Rhetorik (das tut auch Seneca so). Die Götter halten Rat; der Dichter erzählt, daß die Götter beraten, wie sie Rom vor dem Untergang bewahren könnten (5, 6). Es sprach sicherlich Iuppiter (9), nach ihm (19) Apollo (19–25), ferner Neptunus (31); in der Debatte wurde Apollo angesprochen (34–35. Romulus, der einem früheren Concilium (vgl. Naev. Enn. Hor. od. III 3), das anläßlich seiner Erhebung zum Gotte stattgefunden hatte, nicht beiwohnte, hielt auch eine Rede; wie Martial zeigt, wohl nach L., ist er Rübenesser und hielt an der altfränkischen Sitte fest. Ihm sind 26–29 zuzuteilen: vel〈lem〉 concilio vestrum, quod dicitis olim | caelicolae 〈hic habitum, vellem〉 adfuissemus priore | concilio, dann vielleicht 30 concilio antiquo sapiens vis solus fuisti, vielleicht, da er ja für die Erhaltung Roms ist, 37–39, und in einer Debatte gegen Neptunus wohl 40–43, worin er die Beseitigung des Lupus befürwortet: venti prius Ermathii vim | , ventum, inquam, tollas. Er wird sich als Mann der alten Sitte über die neumodischen Römer beklagt haben (10. 11. 12–18). Anderseits ist es natürlich ein guter Witz des Dichters, daß auch Romulus, von der neumodischen Rhetorik angesteckt, an Apollo das Enthymem 33–35 richtet: si me nescire hoc nescis, quod quaerere dico | quare divinas quicquam? an tu qua〈erer〉e debes | ipse? et si scis qu〈od〉 b〈ellum〉 e〈st〉 scire, hoc dic〈are〉 t〈empta〉 |. Denn das nescire wird ihm, als dem Neuling, vorgeworfen worden sein. Natürlich ist die Mehrzahl der Götter von Haus aus für die Erhaltung der Römer und nur für die Vernichtung des Lupus. Einer der Götter war für Lupus eingetreten (7), wohl wegen 40ff. Neptunus. Der Debatte gehört auch 36 an: …nodum in scirpo insane quaerere voltis, in dem nach der glänzenden Emendation von M. der Opposition vorgeworfen wurde, Schwierigkeiten zu suchen, wo keine sind. Auf die [1635] Frage, wer Lupus sei und wie er aussehe (43), war er geschildert worden, und zwar als senex (44), als heiser bellend (2 und Persius I 33), als frech (45), als gefräßig (46) und verschwenderisch, indem erzählt wurde, wie er Leute einlud (51/2) und sie bewirtete (49/50). Auch über die Todesart war beraten worden (Unterschied zu Seneca, der so seine Unterweltsszene gewinnt!): der eine riet, daß er an Krebs oder Aussatz sterben solle (53), ein anderer sieht ihn als Schlemmer zugrunde gehen (54). – Die Klagen über die Entartung der Römer scheinen mir (anders M.; vgl. aber Ci. U.) im Munde des Romulus passend. Über die Ungesetzlichkeit der Römer wird Iuppiter geklagt haben; es handelte sich ja um Vorgänge, durch die der Bestand der Stadt in Frage gestellt war; so gehört wohl 48 seiner Rede an: per saturam aedilem factum qui legibus solvat. Der populus sei so geartet, daß er den Senat nötige, einen gegen die Ordnung (per saturam) gewählten Ädilen von den gesetzlichen Bindungen der Wahlqualifikation zu dispensieren. So ist nur der Vers 1: aetheris et terrae genitabile quaerere tempus nicht untergebracht. Ci. hat wegen Vers 1 an ein Einleitungsgedicht zur Sammlung, wegen 9. 51. 52. 48 und 10 an mehrere Satiren im ersten Buch gedacht. Doch es wird wohl richtiger sein Vers 1 auch in das Lupusgedicht zu bezieben. Der Dichter lehnt es einfach ab, große philosophisch-physikalische Fragen zu erörtern, ihn interessiert das Los der Menschen. Die anderen Verse ließen sich unterbringen; so hat dann wohl Buch I – und so urteilte auch M. – nur die Lupussatire enthalten. Das Gedicht ist natürlich nicht nur unmittelbar unter dem Eindruck des Todes des Lupus gedichtet, sondern auch veröffentlicht. (Gegen den Ansatz von Ci. vgl. besonders Leuze und Baehrens.)

Buch II. Q. Mucius Scaevola, der 121/120 als Praetor in Asien war (Cic. de or. II 269) war nach der Verwaltung der Praetur 120/119 von dem Gräkomanen Albucius wegen Erpressung angeklagt, aber freigesprochen worden. Über diesen Prozeß berichtet Cic. de or. III 171, der natürlich sein Wissen aus Lucilius schöpfte (vgl. De fin. I 8). Aus der Einleitung ist 55 erhalten: fandam atque auditam iterabimus famam. Erzählt wird des Albucius Rede und Verhalten vor Gericht, wo er sich auch auf Zeugenaussagen berief (62. 63). Es wurde zweierlei dem Mucius vorgeworfen: Eine Gewalttätigkeit (57. 59), wonach er in Asien einen Menschen gewürgt und getötet hätte, ferner Bereicherung neben Unsittlichkeit und Freßgier (66. 67. 68): so spielen Gewänder, offenbar einer meretrix, eine Rolle (71), die schnell geraubt worden waren (67. 68), obszöne Handlungen, die 72. 73 erwähnt werden, ferner der Vorwurf des Vielessens (75. 78. 80). Endlich wird Scaevola als Rechtsgelehrter verhöhnt (81) und das Schlußwort des Albucius angeführt (82ff.): non dico: ‚vincat licet, et vagus exulet, erret | exlex‘. Dann folgt die Rede des Scaevola, der den Albucius als Gräkomanen verspottet (88–94) und zeigt, wie die Anklage nur aus gekränkter Eitelkeit erhoben wird. 84–86 wird seine Redeweise verhöhnt. 87 zur Widerlegung der Anklage übergegangen. Scaevola zeigt, daß die Gewalttat nicht zum Tode des Mannes führte; es habe sich [1636] vielmehr herausgestellt, daß die mit der Untersuchung betrauten Beamten im Sarge die Leiche eines andern fanden (60. 61), so daß dem Scaevola noch Genugtuung wurde, wie er witzig sagt, ‚er nach allen Regeln entsühnt wurde (69/70)‘. Die Urheber des Geredes sind vielleicht 76 und 77 genannt (Catax, Manlius).

Das von Cic. de or. II 281 erzählte Witzwort des Praeco Granius gehört wohl besser zu 411 und ist von Buch II zu trennen (vgl. M. C).

L. hat natürlich nicht den Hergang des Prozesses geschildert, sondern herausgehoben und witzig gestaltet, was ihm geeignet schien. Nun ist Scaevola Stoiker, Albucius Epikureer. Es wird wohl den Hauptreiz der Satire gebildet haben, die beiden als Philosophen herabzuziehen. Denn L. ist auch sonst gegen Scaevola, der als Schwiegersohn des Laelius dem Scipionenkreise angehörte, scharf geworden, Cic. de or. I 72. Ferner nennt unter den Angegriffenen in einem Atem Pers. I 114 den Lupus und Mucius, ebenso stimmt dazu Iuv. I 151. Übrigens nimmt auch Hör. Sat. I 7 für keinen der Prozeßgegner Partei.

Buch III. Es enthält jene Satire, die Horaz im Iter Brundisinum (Sat. I 5) als Vorbild benutzte (vgl. Porphyrio ad Hor. Sat. I 5). Aus Porphyrio erfahren wir auch, daß L. eine Reise bis Kapua und von da an bis Sizilien beschrieben hat. Das Gedicht hatte die Form der Epistel, die an einen Freund gerichtet war (98. 99). Der Grund der Reise ist die Erkrankung des Bubulcus (105. 106). Scherzhaft wird der holprige Weg bei Setia beschrieben (110–113). Der zweite Teil der Reise wird zur See zurückgelegt, Puteoli und Salernum werden genannt (121. 122. 124); aus der Beschreibung der Küste stammen ferner 125. 127. Der Seeweg war als der bessere gewählt worden (109). Natürlich schildert der Dichter auch Gaudia, so einen Gladiatorenkampf (115–121), und zwar haben wir keinen Grund mit Ci. U. wegen Hor. Sat. I 5, 51ff. an ein Spiel der scurrae zu denken; gerade derlei wird Horaz gegenüber L. geneuert haben. Ferner wird der Aufenthalt bei einer Schenkwirtin 128–141 geschildert. Die Syrerin wird geweckt, legt ihre Schuhe an, sie erscheint dem Dichter als eine equa aspera. Die Mahlzeit ist einfach der Krätzer tut ihnen nicht gut. Daß es L. wie Hor. 84f. ergangen, steht nicht da, denn 140 Tantalus qui poenas ob facta nefantia, poenas | pendit, läßt sich ungezwungen so erklären, daß Tantalus, der ‚ewig Dürstende‘, besser daran war als die den Krätzer trinkenden Gäste. Auch von anderen Stationen ist die Rede (115).

Besondere Schwierigkeiten bereiten die Verse 99. 100. 101. 102–104. 107–108. L. spricht über eine Reise nach Sizilien, die ein anderer tun soll. Ci. meint, in dem Buche sei ein zweites Gedicht, eine Art Propemptikon, enthalten gewesen. Es ist wohl eher so, daß der Dichter in Kapua einen Freund trifft, der eine Reise plant, und der Dichter ihn über die Sicherheit der Gegend beruhigt und ihm Ratschläge gibt.

Das Iter Siculum ist das erste derartige Gedicht, das nach griechischem Vorbild in der lateinischen Literatur erscheint und dieses Genus lebte bis zum Ausgange der lateinischen Literatur (Caesar, Valgius Rufus, Persius, Rutilius, Lactantius, Ausonius).

[1637] Die Reste der übrigen Bücher, ausgenommen VII, XI und XIV (s. o.) bieten weniger zusammenhängende Partien. Erwähnt seien aber noch: IV 149–158, die Schilderung eines Gladiatorenkampfes (Ci. U. 262ff.), V 181–190, eine Epistel, in der der kranke L. einem Freunde scherzhaft in Form isokrateischer Ὁμοιοτέλευτα Vorwürfe macht. Nach Charisius (G. L. I p. 100, 29 K.) und Schol. zu Verg. Georg. I 120 war auch ein ländliches Mahl witzig in V behandelt (vgl. 193. 194. 195. 223f.). Endlich beziehen sich 214–222 auf den Ligurischen Krieg (Ci. U. 273ff.). Im IX. Buch 338–347 sind die Reste einer literarischen Epistel zu erkennen, in der der Dichter den Unterschied zwischen ποίημα und ποίησις darlegt (M. C.). Die Hauptmasse wendet sich gegen Accius (vgl. Porph. zu Hor. serm. I 10, 53); es handelt sich um orthographische Streitfragen (vgl. jetzt über die von L. befolgte stoische Doktrin Sommer Herm. XLIV [1909] 70ff.). Auch Buch X enthielt Polemik gegen Accius (vgl. Schol. zu Hor. a. a. O.) und gegen neumodische Literaten (vgl. Persiusvita).

XI. Literatur: Grundlegend und die älteren Arbeiten überholend: Marx Lucilii Carminum Reliquiae 2. Bd., Leipzig 1904 u. 1905 (als M. und M. C. zitiert). Cichorius Untersuchungen zu Lucilius, Berlin 1908 (Ci. U. zitiert); ders. Röm. Stud., Berlin 1922, 67–82). W. Schmitt Satirenfragm. d. Lucilius, Münch. 1914 (S. zitiert). A. Kusch De saturae Roman. hexametro quaestiones histor., Greifswald 1915. W. Schreiber De Lucili Syntaxi, Breslau 1917. Altkamp Examinatur Quintiliani de Lucilio iudicium, Warendorf 1913. G. C. Fiske Lucilius and Horace (University of Wisconsin Studies in Language and Literature nr. 7) Madison 1920. L. Radermacher (Wien. Stud. XLIV 1924/25) 210ff. Diese neuere Literatur verzeichnet und verarbeitet die ältere. Die Artikel in Τeuffel-Schwabe-Kroll, Leo, Schanz, Norden.

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