38) Livia Iulia. Pros. imp. Rom. II 292 nr. 211.
Inhaltsverzeichnis
Name:
Abstammung
Leben
Aussehen
Name:
[Claudia] Livia Iulia, gewöhnlich Livia genannt (Inschriften, bei Tacitus passim). Der Name Iulia begegnet in der Inschrift CIL VI 5198 = Dessau 1752 (vgl. Zonar. 11, 2: Λιβίαν ἥν τινες Ἰουλίαν ὀνομάουσιν). Aus der Tatsache, daß ihre Freigelassenen den Namen Claudius bezw. Claudia führen (CIL VI 5226, 15 502 = Dessau 8054), schließt Mommsen, daß ihr voller Name Claudia Livia Iulia lautete (CIL VI 5198 adn.). Der in der Familie für sie übliche Name scheint Livilla gewesen zu sein, wie sie bei Sueton ständig genannt wird (Suet. [925] Tib. 62. Claud. 1. 3. Cass. Dio. LVII 22. LVIII 11. CIL VI 8711).
Abstammung.
Ihre Eltern sind Nero Claudius Drusus (o. Bd.III S. 2703ff.), der Sohn der Kaiserin L. (s. o. S. 900), und Antonia minor, die Nichte des Augustus (CIG IV 206 = Dessau 8787 = Riewald, Diss. phil. Hall. XX (1912), 3, 33l nr. 129. Suet. Claud. 1. o. Bd. I 2640). Ihr Geburtsjahr ist nicht bekannt, doch muß man aus der eben zitierten Stelle bei Sueton schließen, daß sie im Alter zwischen ihren Brüdern, Germanicus und Claudius stand, die in den J. 15 bezw. 10 v. Chr. geboren sind (s. o. Bd. X S. 435 und Bd. III S. 2782).
Leben.
Nach dem frühen Tode des Vaters im J. 9 v. Chr. siedelte L. mit ihrer Mutter und ihren Geschwistern ins Haus der Großmutter Livia über (o. S. 910), die sich mit der Mutter in die Sorge für die Erziehung der vaterlosen Kinder teilte (Not. d. scav. [1890] S. 8 = Dessau 1828). Schon früh wurde L. in die Familien- und Ehepolitik des Augustus mit hineingezogen und bereits im J. 1 v. Chr. mit dem ältesten Enkel und Adoptivsohn des Augustus, C. Caesar, vermählt (Zonar. 10, 36. Tac. ann. IV 40; o. Bd. X S. 426). Diese Ehe fand durch den schnellen Tod des jungen Thronfolgers im J. 4 n. Chr. ein jähes Ende, und die junge Prinzessin wurde bald darauf von neuem vermählt. Auch die neue Ehe bildete ein Glied in der Kette der dynastischen und Familienpolitik des Augustus. Die Neuregelung der Thronfolgerfrage, die der schnelle, unerwartete Tod der beiden Adoptivsöhne des Augustus nötig machte, führte die einstige Kronprinzessin als Gemahlin an die Seite ihres Vetters Drusus, des Sohnes des Tiberius, dem durch diese Heirat seine Ansprüche auf die künftige Herrschaft gleichsam bestätigt wurden (Tac. ann. IV 40). Obwohl politische Konvenienzehe, scheint der Bund doch glücklich gewesen zu sein (Tac. ann. III 34. Incerti Octavia 94l). Aus der Ehe gingen mehrere Kinder hervor (Tac. ann. II 43; III 34), von denen aber nur drei mit Namen in den Berichten der Schriftsteller genannt werden, bezw. in den späteren Ereignissen eine Rolle spielten, eine Tochter Iulia, deren Geburtsjahr wir nicht kennen (o. Bd. X S. 908; sie ist vielleicht gemeint in dem Bericht bei Sueton [Aug. 99] über die letzten Lebenstage des Augustus: de Drusi filia aegra interrogat), und 2 Söhne, die Zwillinge Tiberius und Germanicus Gemelli, deren Geburt Tacitus unter den Ereignissen des J. 19 n. Chr. erzählt (ann. II 84), die aber von Hirschfeld (Kl. Schriften [1913] 857f.) wohl mit Recht in das J. 20 n. Chr. gesetzt wird. (CIL V 431l = Dessau 170).
Bei Hofe spielten die beiden Kronprinzessinnen, Agrippina, die Gattin des Germanicus, und L.‚ die Gattin des Drusus, natürlich eine wichtige Rolle. Jede hatte innerhalb des Kaiserhauses ihren eigenen Hofstaat von Freigelassenen und Sklaven mit ganz bestimmten festumrissenen Funktionen, wie die zahlreichen Inschriften der Freigelassenen der L. lehren (CIL VI 4349 = Dessau 1751; VI 5198 = Dessau 1752; VI 8899 = Dessau 1843). Im Osten des Reichs wurde auch der L. göttliche Verehrung zuteil (IGR IV 206 = Dessau. 8787 = Riewald 33l, [926] 129). Infolge des herrschsüchtigen Charakters, der, wie den meisten Frauen des iulisch-claudischen Hauses, auch den beiden Kronprinzessinnen im hohen Maße eigen war, blieb es nicht ohne Reibereien und Eifersüchteleien zwischen den Frauen des kaiserlichen Hauses (Tac. ann. II 43). Agrippina behauptete in der Gunst des Volkes und wohl auch im Einfluß am Hofe den Vorrang vor L., selbst nach dem Tode des Germanicus (Tac. a. a. O.). Ihre Söhne Nero und Drusus wurden nach dem Tode des Germanicus von Tiberius gleich in den Kreis der dynastischen Politik des Kaiserhauses eingefügt, allerdings wurde durch die Vermählung des älteren Germanicussohnes Nero mit Iulia, der Tochter des Drusus und der L., im J. 21 n. Chr., die Verbindung zwischen diesen beiden Familien noch enger geknüpft (Tac. ann. III 29. IV 60. o. Bd. X S. 474). Das gespannte Verhältnis zwischen den herrschsüchtigen beiden Frauen, die hauptsächlich darauf bedacht waren, ihren Söhnen dereinst die Herrschaft zu sichern (Tac. ann. IV 40), scheint dann Seian für seine eigenen Herrschaftsgelüste sich nutzbar gemacht zu haben. Durch seine Versprechungen, ihr und ihren Söhnen zur Herrschaft zu verhelfen, verleitete er Livia zum Ehebruch und schließlich zur Teilnahme an der Ermordung ihres Gatten Drusus im J. 23 n. Chr. (Tac. ann. IV 3, IV 8-11. Suet. Tib. 62. Cass. Dio LVII 22, LVIII 11. Zonar. 11, 2. Incerti Oct. v. 941). Der Arzt Eudemus, der bei Tacitus nur als Mitwisser und Helfer bei der Ausübung des Verbrechens genannt wird, erscheint bei Plin. n. h. 29, 30 als Liebhaber der Livia. Vielleicht hat Seian mit Absicht die Prinzessin in allerhand unsaubere Liebeshändel verstrickt, um als Mitwisser derartiger Händel sie nur noch besser seinen Wünschen gefügig zu machen. Noch im J. 34 n. Chr. wurde unter den Anklagepunkten gegen Mamercus Scaurus, einen Freund des Seian‚ u. a. adulterium Liviae genannt (Tac. ann. VI 29).
Kurz nach dem Vater noch im J. 23 n. Chr. starb auch der eine der Zwillingssöhne der Livia, Germanicus Gemellus (Tac. ann. IV 15).
Wie sehr Seian bei der Ermordung des Drusus nach einem wohldurchdachten Plan, der ihm die Herrschaft verschaffen sollte, zu Werke ging (vgl. Lang Beiträge z. Gesch. des Kaisers Tiberius Diss. Jena 1911 gegen Spengel, Zur Gesch. des Kaisers Tiberius, S.-Ber. Bayr. Akad. d. Wiss. 1903), zeigt seine Forderung an Tiberius, ihm die Witwe des Drusus zur Frau zu geben. Daß aber auch Tiberius der Erwägung Raum gab, der neue Gatte der einstigen Kronprinzessin könne mit der Hand der Gattin auch den Anspruch auf künftige Herrschaft zu erwerben hoffen, zeigt der Brief des Kaisers, in dem er — allerdings in höflichster Form — die Werbung des Seian zurückweist (Tac. ann. IV 39 und 40). Der Brief läßt deutlich erkennen, mit welchen Schwierigkeiten Tiberius infolge der Intrigen und Parteibildungen innerhalb des Kaiserhauses zu kämpfen hatte. Livia hat trotz dieses Mißerfolgs den Kampf gegen Agrippina und ihre Söhne noch nicht aufgegeben, sondern hat Seian in seinen geheimen Machenschaften gegen die Familie des Germanicus unterstützt, wobei sie ihre Tochter Iulia, die Gattin des jungen Nero, [927] als ahnungsloses Werkzeug benutzte (Tac. ann. IV 60; o. Bd. X S. 475). Sie erlebte auch noch die Katastrophe der Agrippina und ihrer Söhne, die Verbannung der Agrippina und des Nero und den Tod des Prinzen und die Gefangenhaltung des Drusus mit, dann aber wurde sie selbst in den Sturz des Seian mit hineingezogen. Die Anklagen der Apicata, der Gattin des Seian, brachte das an Drusus begangene Verbrechen ans Tageslicht (Tac. ann. IV 11. Cass. Dio LVIII 11, 6). Die Nachrichten über den Untergang der L. liegen in 2 Fassungen vor. Seiner Hauptquelle folgend, berichtet Cassius Dio, Tiberius habe sie mit den andern Schuldigen töten lassen. Aus einer anderen Quelle fügt er aber die Mitteilung hinzu, aus Rücksicht auf ihre Mutter Antonia sei sie von Tiberius begnadigt und der Mutter übergeben worden, diese hätte sie dann gezwungen, den Hungertod zu sterben (Cass. Dio LVIII 11, 7; o. Bd. X S. 514). Auf Befehl des Tiberius sprach der Senat nachträglich zu Beginn des J. 32 n. Chr. über die Tote die damnatio memoriae aus (Tac. ann. VI 2).
Aussehen.
Über die äußere Erscheinung der L. besitzen wir bei Tacitus die wichtige Mitteilung, daß sie sich aus einem häßlichen Kind zu einer außergewöhnlichen Schönheit entwickelt habe (Tac. ann. IV 3). Wie weit ihrer bildlichen Darstellung auf dem großen Pariser Cameo (Bernoulli, Röm. Ikonogr. II 1 S. 285ff. Tafel XXX) Porträtwert zukommt, ist nicht zu entscheiden.
[Lotte Ollendorff.]
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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