ART

108) M. Iunius Nipsus, ein sehr problematischer gromatischer Schriftsteller. Literatur: W. Kroll bei Teuffel-Kroll Röm. Lit.-Gesch. III § 344, 7. M. Schanz Röm. Lit.-Gesch. II 2³, 517. In einem Teil der Überlieferung der Agrimensoren finden wir die Überschrift: Incipit Marci Iuni Nypsi liber II feliciter. In der Lachmannschen Ausgabe der römischen Feldmesser erscheint er daher als Verfasser folgender Abschnitte über Messungsmethoden und Berechnung des Flächeninhaltes verschiedener Figuren: 1. Fluminis varatio 285, 4 – 286, 10; 2. Limitis repositio 286, 11–295, 15. Beide behandelt von E. Stoeber Die römischen Grundvermessungen (München 1877) 126 und 128; 3. Podismus 295, 16–301, 14 ; eingehende Betrachtung darüber von M. Cantor Die römischen Agrimensoren (Leipzig 1875) 103. Ein ungedrucktes Fragment des Podismus gab L. Bachmann Zur Handschriftenkunde III (Rostock 1861) aus dem Codex Rostochiensis IV. III, 4 heraus.

Mommsen Röm. Feldm. II 148, 7 wies darauf hin, daß der Abschnitt über den Podismus sich von den beiden ersten dem I. N. beigelegten Abschnitten wesentlich unterscheide, von denen er überdies durch Exzerpte aus Balbus in der Überlieferung getrennt sei, und vermutete, daß seine Grundlage doch vielleicht der Schrift des Balbus angehöre. N. Bubnow Gerberti Opera [1070] mathem. (Berlin 1899) 428 ist sogar der Meinung, daß die Schrift des Nipsus zusammen mit dem Schluß des Podismus ausgefallen und die zitierte Überschrift an falsche Stelle geraten sei. Beweisen läßt sich das nicht; vgl. C. Thulin Abhandl. Berl. Akad. 1911 II 13.

Die hsl. Grundlage der Lachmannschen Ausgabe ist nicht genügend. Sorgfältige Untersuchung der Überlieferung des ganzen Corpus agrimens. Rom. von Thulin a. a. O. 3, der humanistischen Hss. Rh. Mus. 1911, 417, der Exzerptenhss. und Kompendien Vetensk. Handling., Göteborg 1911. Eine Textausgabe des Corpus agrimens. Lat. von demselben hat Leipzig zu erscheinen begonnen. Die Latinität der dem I. N. beigelegten Stücke macht jede andere Heimat des Verfassers als Rom wahrscheinlicher; vgl. M. Cantor 103. Sollten sie ihm aber auch fälschlich zugeschrieben worden sein, an der Existenz eines Gromatikers dieses Namens ist nicht zu zweifeln. M. Hase Journal des Savants 1849, 249 A. wollte ihn nicht unter das 2. Jhdt. n. Chr. heruntersetzen. Das Kognomen Nipsus oder ein ähnlich klingendes ist bisher in römischen Inschriften nicht aufgefunden. Ein Νύψιος aus Neapel begegnet bei Plutarch und Diodor; vgl. Cantor a. a. O. Die daselbst erwähnte Beobachtung, daß Iunii nach dem 2. Jhdt. n. Chr. überhaupt nicht mehr vorhanden seien, wird schon durch die Tatsache hinfällig, daß es einen Stadtpräfekten Iunius Tiberianus Ende des 3. und Anfang des 4. Jhdts. gegeben hat; vgl. Mommsen Herm. 1890, 257, 1 (= Schriften VII 329, 2).

Dem I. N. sind unberechtigterweise von einem Teile der Überlieferung beigelegt worden auch die Ex demonstratione artis geometricae Excerpta 392–412 La. Vgl. v. Jan Ztschr. f. A.-W. 1844, 433. F. Blume Röm. Feldm. II 67.
[Tolkiehn.]

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