.
9) Horatius Cocles ist eines der berühmtesten und ältesten Musterbeispiele römischer Virtus, ja steht sogar geradezu an der Spitze von allen. Ein zusammenhängender Bericht liegt zuerst bei Polybios vor; im Anschluß an seine bekannte Schilderung der römischen Leichenfeiern und Leichenreden fährt er fort, daß dadurch die römische [2332] Jugend am meisten zum Streben nach Ruhm angefeuert werde, weil diese Erzählungen allgemein geglaubt würden (VI 54, 4: πίστιν δ’ ἔχει τὸ λεγόμενον ἐκ τούτων). Nachdem er dann kurz auf die Männer hingewiesen hat, die sich in Zweikämpfen ausgezeichnet, die den Opfertod für das Vaterland erlitten haben u. dgl., bringt er ὑποδείγματος καὶ πίστεως ἕνεκεν (ebd. 54, 6) den Fall des H. nach solchen Traditionen (vgl. λέγεται 55, 1): H. habe auf dem rechten Tiberufer am Eingang der Brücke gegen zwei Feinde gekämpft; als diesen zahlreiche andere zu Hilfe eilten, habe er gefürchtet, daß sie den Übergang erzwingen würden, und den Seinigen zugerufen, die Brücke abzubrechen, während er die Feinde abwehrte; er habe, mit Wunden bedeckt, ausgehalten, bis die Brücke abgebrochen war, sich dann in voller Rüstung in den Fluß gestürzt und seinen Tod gefunden, um ewigen Ruhm zu erlangen (ebd. 55, 1–3). Für Cicero ist dann H. bereits das allgemein bekannte Beispiel der Tapferkeit; seine kurzen Andeutungen (leg. II 10; parad. 12; off. I 61) lassen sich mit der Polybianischen wie mit jeder anderen Darstellung vereinigen; nur die Zusammenstellung mit Mucius Scaevola (parad. 12) läßt darauf schließen, daß für ihn die Tat des H. in den Porsennakrieg fiel. In den Porsennakrieg wird sie allgemein verlegt; die Etrusker kommen von Norden, besetzen das Ianiculum und hätten auf dem Pons Sublicius den Tiber überschritten und Rom im ersten Ansturm genommen, wenn H. sie nicht aufgehalten hätte. Die Situation ist bei Polybios ganz entsprechend den späteren Schilderungen, und wenn er auch die Gegner gar nicht bezeichnet, so ist es doch wahrscheinlich, daß die Erzählung schon zu seiner Zeit in der Geschichte des Porsennakrieges ihren festen Platz hatte, nicht mehr zeitlos war (so v. Wilamowitz Griech. Lesebuch II 125), sondern nur von Polybios aus dem Zusammenhang genommen und von allem, worauf es für seinen augenblicklichen Zweck nicht ankam, gelöst wurde. Im Porsennakriege hat sie zunächst bei Livius ihren festen Platz; bei ihm ist zu unterscheiden zwischen dem Hauptteil der Erzählung II 10, 2–11 und dem Anhang über die Belohnungen, d. h. also über die weitere Geschichte des Helden II 10, 12f. Nur der Hauptteil entspricht der Polybianischen Erzählung; eine bemerkenswerte Berührung bietet darin der kleine Zug Polyb. VI 55, 2: οὐχ οὕτως τὴν δύναμιν ὡς τὴν ὑπόστασιν αὐτοῦ καὶ τόλμαν καταπεπληγμένων τῶν ὑπεναντίων; Liv. II 10, 5: ipso miraculo audaciae obstupefecit hostes; und der Schluß II 10, 11: rem ausus plus famae habituram ad posteros quam fidei (vgl. Flor. I 4, 3) ist wohl ebenfalls mit Polybios Äußerung über die Glaubwürdigkeit der Erzählung (s. o.) zu vergleichen: die römischen Zeitgenossen des Polybios nahmen sie noch als Geschichte an, die des Livius als Sage. Die Livianische Erzählung ist im ganzen ausführlicher und ausgeschmückter als die übereinstimmende Polybianische; sie hat poetische Färbung und erinnert an epische Schilderungen ähnlicher Heldenkämpfe, sodaß man gern eine Benützung des Ennius annehmen mochte; beweisen läßt sich diese freilich nicht, denn sowohl der Enniusvers (ann. 129 V.²): hic occasus datus est: at Oratius inclutus saltu (vgl. Liv. 11: in Tiberim desiluit [2333] und Vahlen Proleg.² CLXVI), wie der von Niebuhr (R. Gesch. I 363) und neuerdings wieder von Soltau (Anf. der röm. Geschichtschr. 97, 1) herangezogene (ann. 54 V.²): teque pater Tiberine tuo cum flumine sancto (vgl. Liv. 11: Tiberine pater. inquit, te sancte precor) gehören nach den überlieferten Buchzahlen anderen Episoden, jener dem Zweikampf der Horatier mit den Curiatiern (s. Nr. 2). Außer diesen verhältnismäßig geringfügigen Erweiterungen weist Livius, verglichen mit Polybios, einen Zusatz und eine Umgestaltung auf. Der Zusatz ist die anfängliche Teilnahme zweier anderer Männer an der Abwehr der Feinde, und er hatte zunächst den Zweck, das Unwahrscheinliche der Heldentat des H. zu vermindern (vgl. Liv. 11: quod tumultuosissimum pugnae erat). Die beiden Gefährten bezeichnet Liv. a. O. als Sp. Larcium ac T. Herminium, ambos claros genere factisque; Dionys. V 23, 3, der anders als Livius (vgl. 2: ni unus vir fuisset) von Anfang an die drei Helden einführt, unterscheidet zwischen ihnen ἐκ τῶν πρεσβυτέρων und H. ἐκ τῶν νεωτέρων (unrichtig aufgefaßt von Niebuhr R. Gesch. I 568 Anm.), während Plut. Popl. 16, 6 ähnlich wie Livius trennt: πρῶτος δὲ Κόκλιος Ὁράτιος καὶ σὺν αὐτῷ δύο τῶν ἐπιφανεστάτῶνἀνδρῶν. Larcius und Herminius erscheinen in den Fasten als Consuln von 248 = 506; sie sind zusammen von dort in die Erzählung von H. (und auch in andere Episoden, vgl. o. S. 834, 18ff.) übertragen worden (vgl. noch Serv. Aen. XI 642); die Angaben über ihre Persönlichkeiten verraten noch deutlich diesen Ursprung und damit das ganze Wesen des Zusatzes. H. selbst, der nicht in den Fasten zu finden war, ist eine ganz andersartige Gestalt. Die Umgestaltung der Polybianischen Darstellung bei Livius ist der Schluß (11): incolumis ad suos tranavit (ganz übereinstimmend nur Val. Max. III 2, 1); diese Umgestaltung, daß der Held nicht stirbt, sondern am Leben bleibt, ist nun die Voraussetzung des zweiten, dem Polybios fremden Teiles der Livianischen Erzählung, der vorhin als Anhang über die weitere Geschichte des H. bezeichnet wurde; man kann daher wohl umgekehrt behaupten, daß die Umgestaltung vorgenommen werden mußte, als dieser Anhang hinzugefügt wurde. In der Tat hat der Anhang einen ganz anderen Charakter: Livius 12f. und Dionys V 25,2 vgl. 35, 1 unterscheiden genau zwischen den Auszeichnungen, die dem geretteten H. von Staatswegen zu teil wurden, nämlich Errichtung einer Statue und Schenkung von so viel Land, wie er an einem Tage umpflügen konnte, und zwischen dem Dank, den ihm die Bürger von sich aus abstatteten, indem jeder ihm während der allgemeinen Hungersnot etwas von dem Seinigen abgab; Auct de vir. ill 11, 2 gibt nur die beiden ersten, also die öffentlichen Belohnungen, Plut Popl. 16, 9f. alle drei ohne Unterscheidung der öffentlichen und der privaten. Freiwillige Besteuerung der Gemeinde zu Ehren eines ausgezeichneten Mannes wird auch sonst berichtet, so beim Leichenbegängnis des Menenius Agrippa; die auf H. bezogene Modifikation dieser Sitte konnte erst erzählt werden, als die Tradition über den Porsennakrieg mit Einschluß der durch ihn hervorgerufenen Hungersnot fest geworden war. Auch die Verleihung eines Stückes Land von dem angegebenen Umfang wird [2334] als allgemein üblich (Plin. n. h. XVIII 9, vgl. Sen. de benef. VII 7, 5) noch von anderen Männern, wie Mucius Scaevola (Dionys: V 35, 1) und Genucius Cipus (Ovid. met. XV 616-619, vgl. o. Bd. III S. 2565) überliefert (von H. noch Plut. praec. reip. ger. 27, 11. Dio frg. 24, 5 aus Tzetz. Chil. III 818–829). Beide Auszeichnungen gehören zu den Gewohnheiten, deren Ursprung man bis in den Beginn des Freistaats zurückverlegte und daher an eine hervorragende Persönlichkeit und Tat dieser Zeit anknüpfte; Kombination, nicht Tradition ist ihre Grundlage. Nach Ausscheidung dieser aitiologischen Bestandteile der Erzählung bleibt ein dritter von ähnlicher Art, der nicht an eine Institution, sondern an ein Denkmal anknüpfte, die Statue des H. Es ist nicht nur deren Existenz außer allem Zweifel (Plin. n. h. XXXIV 22. 29), sondern auch ihre Versetzung vom Comitium auf das Vulcanal in unbekannter, doch jedenfalls ziemlich früher Zeit. Darüber berichtet Gell. IV 5, 1ff. nach Verrius Flaccus rer. mem. dign. I, der die Grundlage dem XI. Buche der Buchausgabe der Annales Maximi entnahm: Statua in comitio posita Horatii Coclitis de caelo tacta est. ob id fulgur piaculis luendum haruspices ex Etruria acciti (vgl. die durchaus abschließende Erörterung darüber von Cichorius o. Bd. I S. 2252f.). An der Statue haftete also seit alter Zeit ganz fest und unlösbar der Name des H., und um der Statue willen scheint nun ein neuer Zug in die Erzählung von seiner Tat eingeführt zu sein, seine Verwundung. Bei Polybios stirbt der Held, bei Livius entkommt er unversehrt, bei allen übrigen aber empfängt er eine Wunde, infolge deren er zeitlebens lahm bleibt; daß er sie beim Schwimmen empfing, war offenbar das Ursprüngliche, weil er im Kampfe nicht wohl an diesem Körperteil getroffen werden konnte, doch ist das nicht immer festgehalten worden (vgl. Dionys. 24, 3. 25, 3. Plut. Popl. 16, 8. 10; fort. Rom. 3; praec. reip. ger. 27, 11. Appian. reg. frg. 10 [aus Suid. s. ἀχρηστία und Ὁράτιος]. Dio frg. 24, 5 [s. o.]. XLV 32, 3. XLVI 19, 8. Serv. Aen. VIII 646; unbestimmt Frontin. strat. II 13, 5: vulneribus oneratus). Von Späteren wurde dieser Zug benutzt, um zu erklären, weshalb sich der Name des H. trotz seiner Heldentat nicht in den Fasten fand: der Krüppel ist unfähig zur Bekleidung des Consulats (Dionys. Appian.; vgl. Mommsen Staatsr. I 494); auch ein Apophthegma wurde dem Helden wegen seines Hinkens angedichtet (Serv.). Doch wichtiger ist die Frage, woher der ganze Zug der Lahmheit des Helden stammt, und auf diese Frage hat Pais (Storia di Roma I 1, 473) die richtige Antwort gefunden, nämlich daß die dem H. zugeschriebene Statue die eines Lahmen war (vgl. die geradezu mit diesem Namen bezeichnete Statue des Philoktet von Pythagoras, also ein in Italien befindliches Werk eines alten italischen Meisters, Plin. n. h. XXXIV 59). Die weiteren Ausführungen von Pais leiden dagegen einerseits an seiner Neigung, die verschiedensten Sagen und Mythen miteinander zu vergleichen und zu vermischen, anderseits an dem Mangel einer Unterscheidung zwischen den verschiedenen Bestandteilen der Erzählung. Die Statue konnte den Anlaß bieten, die Verwundung des Dargestellten im Kampfe zu erfinden; es ist dagegen, [2335] auch wenn der Lahme in voller Rüstung dargestellt war (vgl. Dio XLV 81, 1; der entsprechende Zug bei H. stets festgehalten und auch in kurzen Berichten hervorgehoben z. B. bei Sen. ep. 120, 7. Ampel. 20, 4 vgl. auch die Darstellung des Medaillons [s. u.]), nicht abzusehen, wie die Erfindung des Kampfes an der Brücke von diesem Denkmal ihren Ausgang nehmen konnte. Daß in dieser Erzählung vielmehr ,die Notwendigkeit der die Pfahlbrücke betreffenden Ordnung symbolisiert und historisiert‘ wurde (so u. a. mit Berufung auf Plin. n. h. XXXV 100 Mommsen R. Gesch. I 463), erklärt auch noch nicht, weshalb sie den H. zum Helden hatte. Einen Vornamen hatte der Held nicht; wenn ihn Dionys V 23, 2 Publius nennt und zum Brudersohn des Consuls M. Horatius Nr. 15 macht, so ist das wertlose und späte Konstruktion entsprechend der Unterscheidung des Jünglings von seinen Gefährten (s. o.), und wenn Plutarch in seinem Hauptbericht (Pöpl. 16, 6–10) kein Praenomen nennt, wo er dagegen die Sage aus dem Kopf anführt, einmal (praec. reip. ger. 27, 11) ὁ Ῥωναῖος Πόπλιος und einmal (fort. Rom. 3) Μάρκος Ὡράτιος sagt, so ist das gleichfalls nur belanglose Ungenauigkeit (Πόπλιος vielleicht gar verschrieben für Κόκλιος), sodaß auch der Vorname M. bei Plin. n. h. XXXIV 22 möglicherweise nicht auf eine bestimmte Quelle, sondern auf Verwechslung mit dem Consul zurückgeht. Während also ein Praenomen nicht bekannt war (vgl. den ähnlichen Fall bei Nr. 2), stand das Cognomen fest, und auch dessen Deutung; es wurde allgemein (geringfügige Meinungsverschiedenheiten Plut. Popl. 16, 7), wenngleich mit zweifelhafter Berechtigung (vgl. W. Schulze Zur Gesch. latein. Eigennamen 288, 7), von oculus abgeleitet, mit Κύκλωψ gleichgesetzt und als ‚einäugig‘ erklärt (sämtliche Belege Thes. Ling. Lat. Suppl. 519f. s. v.). Aber außer dem ganz wertlosen Gewährsmann von Plut. parall. min. 8 (Θεότιμος δευτέρῳ Ἰταλικῶν! bezeichnend Name und Amt des H.; 'Ὁράτιος κάτλος στρατηγὸς χειροτονηθείς!) war niemand beim besten Willen im Stande, diesen Beinamen mit der einzigen bekannten Tat des Helden in Verbindung zu bringen; man half sich mit der kläglichen Ausflucht, er habe in einem früheren Kampfe ein Auge verloren (Auct. de vir. ill. 11, 1. Dionys. V 23, 2. Plut. Popl. 16, 7. Dio frg. 24, 5. Suid. I 2 p. 302, 8 Bernh. s. ἐξεκόπη). Darin liegt der beste Beweis, daß die Erinnerung an jene Verteidigung der Brücke, von der die Gracchenzeit eine schwächere Wiederholung tatsächlich erlebte (vgl. Vell. II 6, 6), fest und unlösbar an dem Namen des H. haftete: Man kommt nicht um das Zugeständnis herum, daß hier eine alte und echte Sagenüberliefemng vorliegt. Unklar bleibt nun freilich, weshalb derselbe Name, gleichfalls schon seit sehr früher Zeit, an jenem Standbild haftete; immerhin lassen sich dafür Erklärungen finden, z. B. daß auf eine Basis, in deren Aufschrift man den Namen des H. las oder zu lesen glaubte, eine nicht zugehörige Figur gestellt worden war (vgl. einen derartigen Fall aus viel späterer Zeit o. Bd. IV S. 1595, 43ff.). Jedenfalls aber sind von Haus aus Sage und Denkmal voneinander unabhängig gewesen. Das tritt noch bei Livius, der den alten Sagen gegenüber den richtigen Takt bewiesen hat [2336] (vgl. praef. 6 u. ö. Weissenborn Einl.⁸ 44), deutlich zu Tage; der alles verwässernde Dionys sucht dagegen die dem Stoff von seiner Herkunft anhaftenden Verschiedenheiten ganz zu verwischen und ihn zu einer möglichst nüchternen und deshalb glaublichen Geschichtsdarstellung zusammenzukneten, so wenn er die Deckung des Rückzugs der Römer über die Brücke den drei Helden H., Larcius und Herminius zuschreibt (V 23, 4) und dem H. allein nur die Abwehr während des Abbrechens der Brücke (V 24, 1). Für die Entstehung und den Wert der Überlieferung ist aus solchen späten Zutaten und Änderungen nichts zu lernen, ebensowenig aus ihren zahlreichen Anführungen bei späteren Autoren. Vielfach wird auch außerhalb geschichtlicher Darstellungen H. mit Mucius Scaevola und Cloelia zusammengestellt, deren Verherrlichung wie die seinige den unglücklichen Ausgang des Porsennakrieges verhüllen sollte (illa tria Romani nominis prodigia atque miracula Flor. I 4, 3), vielfach auch, wie eigentlich schon bei Polybios und deutlich bei Cicero, mit Mustern römischer Tapferkeit aus späteren Zeiten (vgl. z. B. Verg. Aen. VIII 650. Prop. III 11, 63. Culex 361. Manil. I 781. Sil. It. XIII 726ff. Iuven. 8, 264 mit Schol., auch Val. Max. III 2 Einl. Quintil. inst. or. V 11, 10. Dio LIII 8, 3). Eine bildliche Darstellung der Heldentat des H. bietet ein Medaillon des Antoninus Pius; der Held (Aufschrift: Cocles) schwimmt in voller Rüstung durch den Tiber; darüber ist der Pons Sublicius sichtbar; auf dem rechten Ende stehen zwei Etrusker, von denen der eine einen Speer herabschleudert, auf dem linken Ende drei Römer, von denen einer mit einer Axt die Brücke zerstört (beste Abb. jetzt bei F. Gnecchi Medaglioni romani [Mailand 1912] II 9 nr. 5 Taf. 43, 4; frühere Cohen Monn. de l’emp. rom.² II 283 nr. 127. Fröhner Médaillons de l’emp. rom. [Paris 1878] 60). Über die Aufschrift Cocles auf anderen Münzen s. S. 2321, 41ff. Zu den Zügen, mit denen die Rhetorik die Sage von H. ausgestattet hat, gehört auch der, daß die Römer ihn begrüßt hätten ὑμνοῦντες ὡς τῶν ἡρώων ἕνα (Dionys. V 25, 1); es mag erwähnt werden, daß ein berühmter Anhänger der bekannten Niebuhrschen Ansicht, daß viele römische Sagen aus alten balladenartigen Volksliedern stammten, diese Sage wählte, um sie in einer entsprechenden poetischen Form zu behandeln, nämlich Th. B. Macaulay in seinen Lays of ancient Rome 1842 (dieses Stück ins Deutsche übersetzt von Ferd. Freiligrath [Werke Ausgabe M. Hesse VΙI 88–107]).
[Münzer.]
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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