46) L. Fulvius Curvus, L. f. L. n. (Acta triumph. zum J. 432 und Fasti Cap. zum J. 438), war Consul mit Q. Fabius Maximus Rullianus 432 = 322 (L. Fulvius Liv. VIII 38, 1. Cassiod. Plin. n. h. VII 136; Corvo Chronogr.; dagegen Cursore Idat. Chron. Pasch.; vgl. über die Wertlosigkeit dieser Angabe Mommsen R. Forsch. II 233f.; bei Diodor sind die Consuln ausgefallen). Der Livianische Kriegsbericht enthält am Schluß als Variante die Nachricht, daß beide Consuln gegen die Samniten gekämpft und über sie triumphiert hätten (VIII 39, 16), was mit den Triumphalakten übereinstimmt (L. Fulvius L. f. L. n. Curvus ... de Samnitibus) und dem Hauptbericht vorzuziehen ist (vgl. o. Bd. IV S. 1295. VI S. 1801f.). Von F. meldet Plin. n. h. VII 136: Tusculanorum rebellantium consul eodemque honore, cum transisset, exornatus confestim a p. R., qui solus eodem anno, quo fuerat hostis, Romae triumphavit ex iis, quorum consul fuerat. Im Zusammenhang mit dieser Überlieferung steht der Bericht des Liv. VIII 37, 8–12 zum vorhergehenden J. 431 = 323, es sei eine strenge Bestrafung von Tusculum beantragt worden, weil auf seine Veranlassung Velitrae und Privernum sich gegen Rom erhoben hätten, doch habe das Volk den Antrag verworfen. Die Erzählung des Plinius erregt die schwersten Bedenken nicht durch die Angabe, daß F. über die Tusculaner statt über die Samniten triumphiert habe, sondern durch die, daß er so rasch von dem höchsten Amte in einer andern Gemeinde zu dem in Rom gelangt sei (vgl. z. B. Dessau CIL XIV p. 253,[1] 4). Nach den Ausführungen A. Schäfers (Comment Mommsen. 3f.) ist es aber wahrscheinlich, daß [237] das Verfahren gegen Tusculum in die unmittelbare Nähe des Consulats des F. gerückt worden ist aus einer früheren Zeit, nämlich der des ersten Krieges mit Privernum 397 = 357. Vielleicht ist damals F. – oder schon sein Vater – auf die Seite der Römer getreten, von ihnen als Bürger aufgenommen und später bis zum Consulat befördert worden; die Ausgestaltung der Tradition aus den gegebenen Tatsachen – Herkunft der Fulvier aus Tusculum (Cic. Planc. 20 s. o.), Verfahren der Römer gegen Tusculum, aber in derselben Zeit erstes Consulat und Triumph eines F. in Rom – ist jedenfalls dann leicht verständlich, wenngleich auch andere Auffassungen der Überlieferung möglich und von verschiedenen Gelehrten vertreten worden sind. F. war nach dem Consulat im J. 438 = 316 als Magister equitum des Dictators L. Aemilius Mamercinus Privernas (o. Bd. I S. 571f.) bei den Kämpfen um Saticula beteiligt (Fasti Cap. Liv. IX 21, 2 vgl. Diodor. XIX 72, 4).
[Münzer.]
Anmerkungen (Wikisource)
Corpus Inscriptionum Latinarum XIV, 253.
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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