168) T. Flavius Sabinus, Consul im J. 69 und 72 n. Chr. Seine frühere Laufbahn kennen wir nicht; im J. 69 war er Suffectconsul, die genauere Zeit seines Consulates ergibt sich aus Tacitus und aus den Datierungen in den Arvalakten. Tacitus gibt (hist. I 77) an, daß das Consulnpaar (Cn. Arulenus) Caelius Sabinus und F., sowie die folgenden Consuln, die teils schon von Nero, teils von Galba designiert worden waren, von Otho (der am 15. Januar 69 zur Regierung kam) beibehalten wurden (vgl. auch Plut. Otho 1) und daß auch Vitellius dann nichts daran änderte; vorerst aber habe Otho selbst mit seinem Bruder Titianus den Consulat bis Ende Februar geführt, und den nächsten für (L.) Verginius (Rufus II) und (L.) Pompeius Vopiscus bestimmt, das wäre [2614] also, da wir in diesem Jahre sechs Consulnpaare kennen, bis Ende April, während vom 1. Mai an F. den Consulat antreten sollte, der, wie Tacitus ausdrücklich sagt, mit dem 1. Juli begrenzt werde. In den Arvalakten erscheinen aber er und sein Kollege als Consuln schon am 30. April (CIL VI 2051, 81 = Dessau 241); außerdem am 29. Mai (ebd. II 6). Es dürfte also die Consulatsfrist des Verginius Rufus und Pompeius Vopiscus etwas verkürzt sein und F. sein Amt einige Tage vor der dazu bestimmten Zeit angetreten haben. Zur Zeit der Kämpfe vor Betriacum (Mitte April 69) bezeichnet ihn Tacitus (hist. II 36) noch als Consul designatus. In diesen Kämpfen war er von Otho, der sich in Brixellum befand, an die Spitze der 2000 Gladiatoren gestellt worden, die bis dahin (Martius) Macer befehligt hatte (Tac. hist. II 36^ vgl. 11. 23), und trat nach Othos Sturz mit seinen Truppen zum siegreichen Vitellianischen Heer über (II 51). Schon aus diesem Grund wird man ihn trotz seines Namens kaum für einen Verwandten des Flavischen Kaiserhauses ansehen. Wahrscheinlich hatte Verginius Rufus, der Otho in den Krieg begleitet hatte und nach dessen Tode auch durch die Drohungen der Truppen nicht zur Übernahme des Imperiums bewogen werden konnte, auch den Consulat niedergelegt, so daß F. nun als Anhänger des Vitellius früher zum Oberamt gelangen konnte. Im J. 72 war er zum zweitenmal Consul, und zwar ordinarius mit C. Licinius Mucianus III (fasti feriar. Latin., CIL I² p. 59 = VI 2016 = XIV 2242, und Arvalakten, CIL VI 2053, außerdem CIL XIV 2242). Über die Verteilung der Consulate im J. 69 hat ausführlich Mommsen Ephem. epigr. I p, 190f. gehandelt.
[Stein.]
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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