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9) Königin von Großarmenien, regierte gemeinsam mit ihrem Bruder Tigranes (Münzen mit der Legende Ἐρατὼ βασιλέως Τιγράνου ἀδελφή, Langlois Numism. de l'Arménie p. 39 = Mionnet IV 457, 11. 12. Imhoof-Blumer Porträtköpfe auf antiken Münzen S. 42). Sie ist danach wohl die Tochter des Königs Tigranes (II.), die, wie Tac. ann. II 3 ohne Namensnennung (im folgenden Kapitel nennt Tacitus eine Königin E. so, daß man gar nicht erkennen würde, daß es sich in beiden Fällen um dieselbe Person handelt) berichtet, Mitregentin und Gemahlin ihres Bruders war und die bei Dio LV 10 a, 5 zugleich mit Tigranes (III.) genannt wird. Da Dio LV 9, 4 (ed. Boissevain II p. 487 nach Xiphilinos und Zonar. X 35 p. 447 Dind.) zufolge nach dem Tode Tigranes II. (748 = 6 oder kurz vorher), der von den Römern eingesetzt worden war, Armenien sich vom Reich abwendete, so ist daraus zu ersehen, daß die Regierung E.s und ihres Bruders den Sieg der römerfeindlichen Partei in Armenien bedeutete. Augustus ließ daher das königliche Geschwisterpaar entfernen und Artavasdes (bei Dio Artabazos genannt) einsetzen; doch wurde dieser bald darauf mit parthischer Hülfe vertrieben, wobei die Römer eine Niederlage erlitten (Tac. II 4; im Mon. Ancyr. c. 27 ganz kurz gestreift, V 28 latein. [356] = XV 7f. griech.). Mit Unterstützung des Partherkönigs Phraataces wurden E. und ihr Bruder wieder eingesetzt (vgl. Dio LV 10, 18 = Zonar. X 36 p. 447f. Dind. Vell. II 100, 1). Da schickte Augustus seinen Adoptivsohn Gaius zur Ordnung dieser Wirren in den Orient, und auf die Nachricht davon zog Tigranes (III.) es vor, sich dem Kaiser zu unterwerfen; er erlangte Verzeihung und wurde, da Artavasdes eben gestorben war, wieder in sein Land eingesetzt, Dio LV 10, 20f. (exc. de leg. ed. Boissevain II p. 493f.), 753 = 1 v. Chr. Doch schon im nächsten Jahre (754 = 1 n. Chr.) fiel Tigranes im Kampfe gegen Barbaren, und E. legte freiwillig die Regierung nieder, Dio LV 10 a, 5. Von diesen Ereignissen spricht auch Ovid. ars amat. I 195ff. (195 fratres ... Caesos; 198 Hostis ab invito regna parente rapit); vgl. Mommsen R. g. d. A.² 113. Nun setzte der junge Gaius den Mederkönig Ariobarzanes auch in Armenien ein; schon im folgenden Jahre (755 = 2 n. Chr.) erhoben sich die Armenier gegen diesen, konnten aber, obwohl Gaius vor Artagira tödlich verwundet wurde, zur Ruhe gebracht werden, und Ariobarzanes wurde von Augustus neuerlich als Herrscher von Armenien bestätigt. Nicht lange danach starb er und es folgte ihm sein Sohn Artavasdes, Dio LV 10 a, 5–7. Tac. ann. II 4. Mon. Ancyr. c. 27. Ist die bei Tac. II 4 genannte E. dieselbe Persönlichkeit (was aus Tacitus Worten wie gesagt nicht hervorgeht), dann würde sie später noch ein drittes Mal zur Regierung gelangt sein. Tacitus berührt nur ganz flüchtig mit den Worten Ariobarzane morte fortuita absumpto stirpem eius haud toleravere, daß Artavasdes getötet wurde, und sagt, daß die Armenier es hierauf mit der Regierung einer Frau, der E., versuchten, die nach kurzer Zeit vertrieben worden sei; aber wir wissen aus Mon. Ancyr. a, a. O., daß nach der Ermordung des Artavasdes noch Tigranes (IV.) regierte. E. wäre danach erst gegen das Ende der Regierung des Augustus nochmals Königin geworden, vgl. Mommsen a. a. O. Dessau Prosop. II 38, 63. III 317, 148. 318, 149. 488, 670. Klebs ebd. I 148, 951. 151, 956. 957. A. Abbruzzese Riv. di storia ant. VIII (1904) 33–55.
[Stein.]

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