4) Epaphroditus, ein Freigelassener Neros. Er verwaltete das Amt a libellis, Suet. Nero 49, spätestens von 65 n. Chr. an (Tac. ann. XV 55), vielleicht aber schon seit 62 als Nachfolger des Doryphorus (s. o. S. 1579). Im J. 65 trug er mit dazu bei, die pisonische Verschwörung gegen Nero aufzudecken (Tac. a. a. O.), und er blieb diesem Kaiser bis an dessen Lebensende treu. Er war einer der drei Freigelassenen, die Nero auf seiner Flucht aus Rom begleiteten, und als Nero sich selbst töten wollte, aber nicht genug Kraft und Mut dazu besaß, half ihm E., den tödlichen Dolchstich zu führen, Suet. a. a. O.; Dom. 14. Dio ep. LXIII 27. 3. 29, 2 (Auszug des Xiphilinos, Ioann. Ant. FHG IV 576, 92 und Zonar. XI 13 p. 42 Dind.; vgl. ed. Boissevain III p. 94. 98). Epit. de Caes. 5. Unter Domitian sehen wir E. wieder in seinem früheren Amt (Suet. Dom. 14), doch fiel er im J. 95 der Despotenlaune dieses Kaisers zum Opfer, der ihm nun erst vorwarf, daß er an seinem kaiserlichen Herrn, wenn auch mit dessen Einwilligung, Hand angelegt habe; er wurde zuerst verbannt, dann getötet, Suet Dom. 14. Dio ep. LXVII 14, 4 (= Zonar. XI 19). Ein Freigelassener von ihm war der Grammatiker Pinytos, Steph. Byz. s. Βιθύνιον, einen seiner Sklaven, namens Felicio, erwähnt Epict. diss. I 19, 19–23. IV 1, 150 spottend. Der bekannteste unter seinen Sklaven ist der Stoiker Epiktet selbst, Suid. s. Ἐπίκτητος; wenngleich E. da als Angehöriger der kaiserlichen Garde bezeichnet wird (τῶν σωματοφυλάκων τοῦ βασιλέως Νέρωνος), darf an der Identifizierung nicht gezweifelt werden. Das bezeugen auch die Stellen, an welchen Epiktet seines Herrn gedenkt; diss. I 1, 20. 19, 19–23. 26, 11f.; er wird da als Freigelassener Neros genannt und seine großen Reichtümer werden hervorgehoben. [2711] Daher sind wohl auch die horti Epaphroditiani Frontin. aq. 68, nach einer zweifelhaften Ergänzung Lancianis auch c. 5; vgl. Richter Topogr. der Stadt Rom² 314) sein Eigentum gewesen; vgl. Hirschfeld Beitr. zur alten Gesch. II 52, 8. 59. Wahrscheinlich ist er auch der von Josephos mehrfach als Gönner ehrenvoll erwähnte E., der ihn zur Abfassung seiner jüdischen Archäologie ermunterte (ant. Iud. I prooem. 8. 9) und dem er dieses Werk (Vita 430) und auch seine Streitschrift gegen Apion (I 1. II 1. 296) gewidmet) hat. Denn wenn er auch Vita 359 von Agrippa II. († 101) als einem bereits Verstorbenen spricht, so ist doch sicher die Archäologie unter Domitian, und zwar im J. 93 veröffentlicht worden (ant. XX 267) und Vita 430 erwähnt er die Überreichung dieser Schrift an E. als gleichzeitig erfolgt mit der Beendigung seiner Lebensbeschreibung. Die früher zitierte Stelle aber, wie überhaupt das ganze c. 65 der Vita, das eine ausführliche Polemik gegen Iustus von Tiberias enthält, macht deutlich den Eindruck einer späteren Einschaltung, die wohl durch das Erscheinen von Iustus’ Geschichtswerk veranlaßt wurde. Vgl. auch Dessau Prosop. II 36, 51. 69, 189. 164, 89 gegen Friedländer Sittengeschichte I6 178. Schürer Gesch. d. jüd. Volk. I² 62, 4. 67f. 501. Kaum anzunehmen ist die von Lanciani Bull. com. V 172f. vermutete Gleichsetzung des CIL VI 8759 genannten Epaphroditus Aug(usti) l(ibertus) a cubiculo mit unserem E.
[Stein.]
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