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Εἰκοσάπρωτοι (davon abgeleitet das Verbum εἰκοσαπρωτεύειν, wie von δεκάπρωτος δεκαπρωτεύειν) kommen vereinzelt auf kleinasiatischen Inschriften, vorwiegend auf solchen aus Lykien und Pamphylien, vor. Die εἰκοσαπρωτεία gehört gerade wie die δεκαπρωτεία zu den städtischen ἀρχαί. Die Digesten L 4, 18 § 26 zählen die Dekaprotie und die Eikosaprotie zu den mixta munera, nam decaproti et icosaproti tributa exigentes et corporale ministerium gerunt et pro omnibus defunctorum (wohl defunctis?) fiscalia detrimenta resarciumt, ut merito inter mixta hoc munus numerari debeat. Also was von den Dekaproten gilt, gilt auch von den Eikosaproten: ihre Haupttätigkeit bestand in der Eintreibung und Vereinnahmung der Tribute und sie waren für etwaige Ausfälle dem Fiskus gegenüber haftbar. Ganz offenbar verdanken die E. dem Bestreben, die Mitgliederzahl des Kollegiums der Dekaproten zu erhöhen, ihren Ursprung. Bezeichnend sind namentlich zwei Inschriften, die eine aus Arneai, worin ein Mann geehrt wird δεκαπρωτεύοντα ἀπὸ ἐτῶν ι[η], ἐξ οὗ δὲ καθεστάθησαν εἰκοσάπρωτοι, εἰκοσαπρωτεύοντα (Österr. Jahresh. V 198), die andere aus Akalissos-Idebessos (Journ. Hell. Stud. XV 118), worin die Vorfahren des Geehrten unter vielen anderen ἀρχαί auch die δεκαπρωτεία bekleidet haben, während der Geehrte selbst εἰκοσαπρωτεύων ist. Die Zeit dieser Inschriften bestimmt sehr scharfsinnig Hula Österr. Jahresh. V 197; darnach unterliegt es keinem Zweifel, daß dieselben dem Anfang des 2. Jhdts. angehören und daß dementsprechend auch die ganze Tendenz, die Mitgliederzahl des Kollegiums der [2100] Dekaproten zu erhöhen, diesem Jahrhundert zugeschrieben werden muß. Wäre die zuletzt erwähnte Inschrift, welche aus einer Abschrift der Papiere Daniells stammt, nicht sehr schlecht überliefert – daß ἐν τε αἷς τετέλεκεν ἀρχαῖς (ε ἀρχαῖς) καὶ ἐγ δευτέρου πολλὰ καὶ μεγάλα ἀναλώματα ποιησάμενος εἰκοσαπρωτεύων ἐπεικῶς καὶ δὴ καὶ ἀσύνκριτα ἀναλώματα verkehrt ist, leuchtet ja ein – und das Ändern daran mißlich, könnte man sich versucht finden, daß ἐγ δευτέρου, das ja mit dem Vorhergehenden keinerlei Bezug hat, da vorher nicht von irgendwelchen Ausgaben die Rede ist, mit εἰκοσαπρωτεύων zu verbinden und den Sinn zu fordern: als er die üblichen ἀρχαί bekleidete, machte er große und viele Ausgaben, als er aber zum zweitenmale Eikosaprot war, machte er ἀσύνκριτα ἀναλώματα – aber um hier zu ändern, ist auch die Überlieferung des Folgenden zu schlecht.

Jedenfalls wäre, falls ἐγ δευτέρου mit εἰκασαπρωτεύων zu verbinden ist, dieser Nachweis einer Iteration sehr willkommen und bewiese die nicht lebenslängliche Amtstätigkeit dieser Beamtenklasse. Hula gibt die Inschriften, worin E. vorkommen; leider sind alle, mit Ausnahme der beiden oben erwähnten, ganz unergiebig für alle Fragen nach dem Wesen dieser Beamten. Aber wie gesagt, was von den Dekaproten gilt, gilt auch sicher von den Eikosaproten.
[Brandis.]

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