ART

65) Cn. Domitius Lucanus. Quellen: 1. Inschrift aus Foligno in Umbrien CIL XI 5210; 2. Ziegelstempel CIL XV Hauptmasse nr. 990–1001, ferner nr. 116–120; 3. Cippus aus Rom, Bull. com. 1882, 161 nr. 560; 4. gelegentliche Erwähnungen bei Plinius und Martialis. Litteratur: Wilmanns Exempla 1148. Dessau 990. Liebenam Forsch. z. Verw. I 304. Pallu de Lessert Fast. des prov. Africaines 153. Zangemeister Heidelb. Jahrb. III 1ff. Willems Musée Belge IV 1900, 165f. Pros. Rom. II 17 nr. 107. Dressel Untersuchungen über die Chronologie der Ziegelstempel der Gens Domitia 24 = CIL XV p. 268ff. Sein vollständiger Name lautete Cn. Domitius Sex. fil. Vel(ina) Afer Titius Marcellus Curvius Lucanus (CIL XI 5210). Nach diesem inschriftlich erhaltenen Namen war er der leibliche Sohn eines sonst unbekannten Sex. Curvius (vgl. Bd. IV S. 1893). Lucanus wurde noch als Kind, wie die chronologischen Umstände zeigen, wohl im J. 42, von dem Redner Cn. Domitius Afer (vgl. Nr. 14 und Plin. ep. VIII 18, 5) zugleich mit seinem Bruder Tullus (s.Nr. 84) adoptiert und zum Erben eingesetzt. Er war der ältere Bruder, wie Mart. IX 51, 4 direct bezeugt; dies wird auch dadurch bestätigt, dass er zur Zeit seiner Aufnahme unter die Patricier bereits die Praetur bekleidet hatte, während Tullus erst Tribunus plebis gewesen war. Übrigens nennen die Stempel die Brüder stets Lucanus et Tullus, was nach dem Gesagten wohl nicht wegen der alphabetischen Aufeinanderfolge geschah. Die Familie der Curvii, der Lucanus und Tullus durch ihre Geburt angehörten, scheint aus Foligno zu stammen; so erklärt es sich nämlich, dass beide Brüder als patroni dieser Stadt geehrt werden (CIL XI 5210. 5211). Lucanus, durch seinen Adoptivvater Sohn eines Senators, schlug die übliche Senatorenlaufbahn ein und bekleidete zunächst das Amt eines IIIIvir viar. cur. Nachdem er seinen Kriegsdienst als Tribun der Legio V Alaudae geleistet hatte, wurde er dem Proconsul von Africa als Quaestor pro praetore zugeteilt. Hierauf war er Volkstribun und Praetor. Nach Bekleidung der Praetur wurde er vom Kaiser Vespasian während der Censur desselben, d. h. frühestens im J. 73, unter die Patricier aufgenommen (Mommsen St.-R. II³ 1101, 4 und Chambalu De mag. Flav. 19). Nachher wurde [1429] er als Befehlshaber aller Hülfstruppen auf den germanischen Kriegsschauplatz gesandt (praef. auxiliorum omnium adversus Germanos, donato ab imp. Vespasiano et T. Caesare Aug. f. coronis murali vallari aurea, hastis puris III, vexillis III). Da sich aus dem Cursus honorum ergiebt, dass dies nicht vor dem Jahre der Censur des Vespasian und Titus (73/74) geschehen sein kann, so ist es nicht möglich, an den Germanenkrieg vom J. 70/71 zu denken; da er ferner für seine Verdienste in diesem Kriege von Vespasian und Titus decoriert wurde, kann auch der Chattenkrieg Domitians im J. 83 nicht gemeint sein (beides wurde von Interpreten dieser Inschrift angenommen). Es ist vielmehr aus der Inschrift ein Krieg in Germanien für 73/74 zu erschliessen (vgl. Zangemeister Heidelb. Jahrb. III 1ff., der auf den Feldzug des germanischen Statthalters Cn. Pinarius Clemens hinweist). Lucanus scheint in seiner Stellung als Commandant der Hülfstruppen in Germanien der Nachfolger seines jüngeren Bruders Tullus gewesen zu sein; denn von diesem, der die gleiche Stellung bekleidete, wissen wir, dass er noch im Verlaufe des Krieges abberufen wurde (CIL XI 5211). Nach Beendigung des Feldzuges (75 ?) erhielt Lucanus vom Kaiser Vespasian und dessen Mitregenten Titus die für einen hohen Commandanten üblichen Auszeichnungen. Denn die in der Inschrift erscheinenden Decorationen sind, wie wir seit Bormanns Lesung der Inschrift wissen, die für den Legionslegaten oder Commandanten gewöhnlichen (Marquardt R. St.-V. II² 579), und daher Wilmanns Vermutungen (Exempla 1148 A. 6. 1149 A. 5) hinfällig. Später ging Lucanus als praetorius legatus prov. Africae imp. Caes. Aug. nach Africa, d. h. als Commandant der in Africa stehenden Legio III Augusta und der Auxiliartruppen (vgl. Marquardt R. St.-V. I³ 467ff.). Er wird diese Stellung zu Ende der Regierung Vespasians bekleidet haben. Nach oder sogar noch während des Commandos in Africa war er Consul (vgl. Wilmanns 1147 A. 2 und die dort verzeichnete Litteratur). Gleichzeitig erfolgte wohl seine Aufnahme unter die VIIviri epulones. Als Consular war er Legat seines Bruders in Africa (legatus eiusdem procinciae [scil. Africae] Tulii fratris CIL XI 5210). Dass er so im Range dem Statthalter selbst gleich war, ist bei dem nahen Verwandtschaftsverhältnis der beiden nicht auffallend (vgl. Mommsen St.-R. II³ 248, 1). Er wurde nachher selbst Proconsul der Provinz Africa (procons. prov. Africae CIL XI 5210), und dies sicher unter Domitian, da er bereits 93/94 starb. Eine genaue Zeitbestimmung ist bei dem dürftigen Quellenmaterial nicht möglich. Lucanus ist 93/94 gestorben; denn der Dichter Martial beklagt ihn in dem im J. 94 edierten Buch IX 51 als tot. Da er Ende der Regierung Vespasians bezw. Anfang der Regierung Domitians Consul gewesen ist, so ist er vielleicht mit Rücksicht auf das gesetzliche Minimalintervall von fünf Jahren (Mommsen St.-R. II³ 248) zwischen Consulat und Proconsulat als Proconsul von Africa gestorben. Lucanus war der Schwiegersohn des T. Curtilius Mancia, des Consuls suffectus vom J. 55 (Plin. ep. VIII 18, 4). Mit seinem Schwiegervater lebte er in Unfrieden, und die Tochter [1430] des Lucanus, Domitia Lucilla (vgl. Nr. 104), wurde nur unter der Bedingung von ihrem Grossvater als Erbin eingesetzt, dass der Vater sie aus der patria potestas entlasse. Dies geschah so, dass der Bruder des Lucanus, Tullus, sie adoptierte, ein Fall, den Mancia nicht vorhergesehen hatte. Als Lucanus starb, setzte er ganz correct, da er rechtlich seit der Emancipation seiner Tochter kinderlos war, seinen Bruder Tullus zum Erben ex asse ein (vgl. Plin. ep. VIII 18, 7). Solche Eintracht bewiesen die Brüder auch sonst. Sie lebten in Vermögensgemeinschaft (Plin. ep. VIII 18, 4) und liessen auch die ererbten Ziegeleien gemeinsam betreiben; es giebt nämlich keinen Ziegelstempel, der allein den Lucanus nennt, sondern es kommen nur die Namen beider oder der des überlebenden Tullus vor. Die Formeln, durch welche dieser gemeinsame Besitz bezeichnet wird, nennen stets die Brüder nach dem Alter und zwar Cn. Cn. Domitiorum Lucani et Tulli, duorum Domitiorum Lucani et Tulli, Cn. Cn. Domitiorum, duorum Domitiorum [D. D.) oder blos Domitiorum. Da Lucanus und Tullus erst nach dem Tode ihres Adoptivvaters Cn. Domitius Afer in den Besitz der Ziegeleien gelangt sein werden, ergiebt sich als Zeit des gemeinsamen Besitzes 59–93/4. Die Brüder haben die Fabrication der Ziegel in weit grösserem Umfang betrieben als Afer, wie die um vieles grössere Zahl der Werkführer und Arbeiter beweist (vgl. Dressel 24ff.). Die Eintracht der Brüder feiert auch Martial in schmeichelhafter Weise (IX 51; auch sonst V 28, 3. I 36); ein Landgut beider erwähnt er III 20, 17.
[Kappelmacher.]

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