45) Rhetor oder Philosoph aus unbestimmter Zeit. Unter seinem Namen überliefern die Scholien zu Aphthon. II 7 W. = Nicol. progymn. III 451 Sp. eine Definition der Rhetorik, die sich an die aristotelische anlehnt, aber gleich auf die Teile der Rhetorik Bezug nimmt (δύναμις εὑρετικὴ καὶ ἑρμηνευτικὴ μετὰ κόσμον τῶν ἐνδεχομένων πιθανῶν ἐν παντὶ λόγῳ, worin μετὰ κόσμου von Spengel Rh. Mus. XVIII 1863, 492 auf die anständige Haltung des Redners und den Vortrag bezogen wird). Volkmann Rhetorik² 13f. hält diesen D. für identisch mit dem Alexandriner (Nr. 46), dem Sohne des unter Hadrian lebenden Valerius Pollio. Die Definition findet sich wörtlich (nur ist πιθανός nicht mit persuasibilis, sondern credibilis wiedergegeben) bei Quint. II 15, 16, wo die Hss. Theodorus oder Eudorus überliefern; Spengel, der anfänglich Synag. 102, 41 unter Berufung auf die oben angeführte Stelle bei Quintilian Diodorus eingesetzt hat, hat später Rh. Mus. a. O. 521, 18 seine Vermutung wieder zurückgezogen. An Theodoros von Gadara (s. Halm Ind. z. Quint. II 384) zu denken, verbietet schon die § 21 folgende abweichende Definition des Gadareners. Unter der Annahme, dass Diodorus die richtige Lesart bei Quintilian sei, hat man auf den Peripatetiker [708] D., den Schüler des Kritolaos (Nr. 44), als Urheber der obigen Definition geraten.
[Brzoska.]
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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