ART

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9) Didymos der Jüngere, aus Alexandreia, technischer Grammatiker, der in Rom lehrte. Über ihn berichtet Suidas im dritten D.-Artikel: Δίδυμος νέος, Ἀλεξανδρεύς, γραμματικός, ὃς ἒσοφίστευσεν ἐν Ῥώμῃ· ἔγραψε πιθανά, περὶ ὀρθογραφίας καὶ ἄλλα πλεῖστα καὶ ἄριστα. Über seine Lebenszeit wird nichts angegeben; er wird dem 1. Jhdt. n. Chr. angehören und wahrscheinlich nicht lange nach dem Chalkenteros gelebt haben, da er vermutlich zum Unterschiede von diesem Δίδυμος ὁ νέος oder ὁ νεώτερος genannt wurde. Auf die von Suidas erwähnten Schriften lässt sich mit Sicherheit nichts zurückführen. Über die Πιθανά schrieb Apollonios Dyskolos, wie wir durch Suid. s. Ἀπολλώνιος erfahren, wo in dessen Schriftenverzeichnis ein Buch περὶ τῶν Διδύμου πιθανῶν angeführt wird. Ohne triftigen Grund hat M. Schmidt (Didym. 2f. 335ff.) alles, was bei Suidas über diesen D. angegeben wird, auf den Chalkenteros bezogen, demgemäss angenommen, dass dieser nicht nur in Alexandreia sondern auch in Rom gelehrt habe, was aufs entschiedenste zu bestreiten ist, und mehrere grammatische Fragmente des D., die wahrscheinlich aus dem Buche περὶ παθῶν stammen (s. o.), der Schrift περὶ ὀρθογραφίας zugewiesen; den Kopf des Artikels (Δίδυμος νέος Ἀλεξ. γραμματικός) hat er dann gar mit dem sechsten Artikel (Δίδυμος Ἀλεξανδρεύς· γεωργικὰ ἐν βιβλίος ιε’) verbinden wollen, also einen Grammatiker aus dem Anfang der Kaiserzeit mit dem im 4. oder 5. Jhdt. lebenden Verfasser eines Werkes über Landwirtschaft und eines medicinischen Lehrbuches (s. o. Nr. 7) zusammengeworfen; vgl. E. Oder Rh. Mus. XLV 216. Nach Schmidt wäre also ein jüngerer Grammatiker des Namens D. eine Fiction des Suidas. Für seine Existenz giebt es aber noch ein zweites sehr gewichtiges Zeugnis in dem alten πίναξ berühmter Schriftsteller, den zuerst Montfaucon Bibl. Coisl. 596–598 aus dem Cod. Coisl. 387 (saec. X) herausgegeben hat; in diesem wird unter den γραμματικοί d. h. technischen Grammatikern auch Δίδυμος ὁ νεώτερος genannt. Vgl. O. Kroehnert Canonesne poetarum scriptorum artificum per antiquitatem fuerunt? (Regim. 1897) 7. Bernhardy wollte unsern D. mit dem im nächsten Suidasartikel [473] behandelten Claudius Didymus (Nr. 10) identificieren, wozu gleichfalls kein Grund vorliegt. Bedenken hat auch der Titel Πιθανά insofern erregt, als Ateius Didymus (Nr. 6) nach Suidas πιθανῶν καὶ σοφισμάτων λύσεις ἐν βιβλίοις β’ geschrieben haben soll; vgl. Bernhardy z. St. und Diels Doxogr. 86. Da dieser aber als akademischer Philosoph bezeichnet wird, so handelte es sich bei ihm jedenfalls um eine philosophische Schrift, während die Πιθανά unseres D. grammatische Dinge behandelten.
[Cohn.]

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