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Denarius. Denarius nummus, gewöhnlich denarius schlechthin, hiess die römische Hauptmünze in Silber, weil ihr ursprünglich der Wert von 10 Assen in Kupfer zukam.

1. Der älteste D. stellte die Hälfte einer ägyptisch-babylonischen Gewichtsnorm dar, die sich zurück bis in die Mitte des dritten Jahrtausends v. Chr. verfolgen lässt. Die ägyptische kite = 9,096 g. galt ebenso wie andere älteste Gewichte als eine Einheit, die zugleich, weil ihr zwei halb so grosse Einheiten zur Seite standen, ein Doppeltes war. Die Babylonier nannten sowohl das Ganze als seine Hälfte šiḳlu (Schekel), d. i. Gewicht, die Griechen das Ganze στατήρ, die Hälfte δραχμή (s. d.); die Neueren bezeichnen das Ganze als schweren, die Hälfte als leichten Schekel. Ein leichter Schekel kann seinerseits wieder als ein schwerer gelten und leichte Schekel als Hälften unter sich haben. Sechzig schwere Kiteschekel bildeten die babylonische Silbermine zu 545,8 g., 60 leichte Kiteschekel ein italisches Pfund zu 272,9 g. Auf diese Norm ist das älteste römische Schwerkupfer, der as libralis, ausgebracht worden. Die babylonische Mine und das um die Hälfte leichtere Pfund unterschieden sich sowohl durch die Einteilung als durch ihre Anwendung im Verkehr. Die babylonische Mine zerfiel in 50 schwere oder 100 leichte Schekel, die italische Mine war schon lange, ehe sie im Westen auftauchte, von den Ägyptern duodecimal in Unzen und Teile der Unzen bis zum 288stel zerlegt worden und, während in Babylonien das Gold nach anderem Gewichte wie das Silber, und die Handelswaren wieder nach besonderen Gewichten zugewogen wurden, so galt nach ägyptischem, wie später nach römischem Brauche jedes im Verkehr gültige Gewicht je nach Bedarf auch für die Abwägung der Wertmetalle. Anderweit ist in Ägypten schon in frühester Zeit aus der Mine von 60 Kite zunächst als 50ster Teil ein mit dem babylonischen Silberschekel identischer Schekel im Gewichte von 11/5 Kite, weiter eine Mine von 60 solchen Schekelu, die demnach 72 Kite = 654,9 g. wog, entwickelt worden. Da sie [203] ebenso wie jene nach Italien gewanderte Mine von 30 Kite = 272,9 g. duodecimal geteilt wurde, so bezeichnen wir sie als schwere Libralmine. Ihre Hälfte, im Betrage von 36 Kite = 327,45 g., erscheint in Italien zuerst als das Pfund, auf dessen scripulum = 1/288 mit Einführung der Silberprägung der sestertius als Wertäquivalent des libralen Kupferasses geschlagen wurde, dessen Vierfaches der D. war. Da dieses Pfund im römischen Staate fortan nicht etwa blos für die Silbermünze, sondern auch für das Kupfergeld, später auch für die Ausprägung des Goldes, ja überhaupt für alles Abwägen, soweit nicht daneben provinciale Gewichte geduldet wurden, als gesetzliche Norm gegolten hat, so werden wir es passend, zum Unterschiede von dem Pfunde des libralen Asses und von andern Gewichten mit nur localer Geltung, das Reichspfund nennen. Nissen Iw. Müllers Handb. I² 885ff. Lehmann Actes du 8e Congrès international des Orientalistes, section sémitique (b) 167ff. Hultsch Abh. Gesellsch. d. Wiss. Leipzig, philol.-hist. Cl. XVIII 2 (1898), 10ff. 20ff. 33f. 53f. 64f. 194, 2; Jahrb. f. das class. Altert. 1899 I 186ff.

2. Der römische Staat hat, so lange seine Macht auf Italien beschränkt blieb, an der Kupferwährung festgehalten. Das Ganzstück stand zwischen 11 und 9 Unzen des Reichspfundes (Kubitschek o. Bd. II S. 1509f. Hultsch Metrol.² 277f.), wonach auf ein Normalgewicht von 10 Unzen zu schliessen war. Dies war das Pfund von 60 leichten Kiteschekeln (§ 1), und das 60stel selbst (= 4,55 g.) wurde die Norm für das Ganzstück der ersten Silberprägung, den D., mit seiner Hälfte, dem quinarius, und seinem Viertel, dem sestertius.

Nach Plin. n. h. XXXIII 44 haben die Römer Silber zuerst im J. 185 der Stadt (= 269 v. Chr.), nach der annalistischen Überlieferung bei Liv. epit. XV u. a. im folgenden Jahre ausgemünzt. Die Abweichung ist wahrscheinlich dahin zu erklären, dass im J. 269 das Gesetz über die Silberprägung ergangen und im nächsten Jahre mit der Ausmünzung begonnen worden ist. Mommsen Gesch. des röm. Münzwesens 300 (Traduct. Blacas II 27f.). Hultsch Metrol. 267f. Als Normalgewicht des ältesten D. ist von Borghesi (Oeuvres II 288) 1/72 des römischen Pfundes = 4,55 g. ermittelt und durch die Untersuchungen von Mommsen (a. a. O. 296ff.) u. a. bestätigt worden. Hultsch Metrologici Script. I 67f.; Metrologie 269f.

Da der D. seinem Ursprunge nach als 1/60 des Pfundes des libralen Asses, andererseits aber als 1/72 des Reichspfundes sich herausgestellt hat, so fragt sich, welches von diesen Gewichten zur Zeit der ersten Silberprägung als die vorherrschende und von Staatswegen gesetzte Norm zu betrachten ist. Als solche mag früher, als die reine Kupferwährung herrschte, das leichtere, ein Gewicht von 30 Kite darstellende Pfund gegolten haben; auch wurde dieses mit Einführung der Silberprägung, wie das Fortbestehen des libralen Kupferasses beweist, nicht sogleich aus dem Verkehr verbannt. Allein die Silbermünze, mochte ihr Ganzstück auch nach alter Überlieferung als 1/60 des Kupferpfundes bemessen sein, wurde von Anfang an eingefügt in das duodecimale System des [204] Pfundes von 36 Kite, das wir als Reichspfund bezeichneten. Nach der römischen Duodecimalrechnung (Hultsch Metrol. 144ff.) waren die kleinsten benannten Teile die Sextula = 1/72 des As = 1/6 der Unze, und das Scripulum = 1/288 des As = 1/24 der Unze. Das waren die Normen für den D. und den Sesterz, zwischen denen der Quinar sich ebenso einschob, wie zwischen der Sextula und dem Scripulum die dimidia sextula (s. d.). Ähnlich sind auch später die verminderten Gewichte der Silbermünze und die reducierten Kupferasse jedesmal nach dem Reichspfunde, nicht etwa nach dem Pfunde des libralen Asses, geregelt worden.

3. Nach der einstimmigen Erklärung der Alten erhielt das Ganzstück der ersten Silberprägung den Namen denarius, weil ihm der Wert von 10 in Kupfer ausgemünzten Assen zukam. Varro de l. l. V 173. Didym. περὶ τῆς παρὰ Ῥωμαίοις ἀναλογίας bei Prisc. de fig. numer. 18. Vitruv. III 1, 8. Verr. Flacc. bei Paul. p. 98, 1. Plin. n. h. XXXIII 44. Volus. Maec. 46. Plut. Camill. 13 u. a., vgl. Mommsen Gesch. des röm. Münzw. 288f. (Traduct. Blac. II 11ff.). Hultsch Metrol. 277. So trug auch der D. auf der Vorderseite des Gepräges das Wertzeichen ✕, und entsprechend war der Quinar mit der Sesterz mit bezeichnet.

Die Kupfereinheit, auf welche diese Zahlen hindeuten, war nach Varro de l. l. V 173 (vgl. mit 169. 174. 182; r. r. I 20, 2) und den übrigen vorher angeführten Autoren das römische Reichspfund, statt dessen nach Verrius bello Punico oder, wie derselbe bei Fest. 347, 15 genauer berichtet, im zweiten punischen Kriege wegen der Kriegsnot ein Kupferas von nur 2 Unzen (as sextantarius) eingeführt worden sei (statt des zweiten punischen Krieges setzt Plin. XXXIII 44, der ebenfalls aus Verrius geschöpft hat, den ersten Krieg). Darnach würde, als im J. 269 oder 268 die ersten Denare geprägt wurden, 1/72 Pfund Silber gleich 10 Pfunden Kupfer gegolten haben, mithin das Silber zum 720fachen Werte des Kupfers ausgebracht worden sein. Das erscheint nach allem, was sonst über die Wertverhältnisse des Silbers zum Kupfer aus dem Altertum bekannt ist, unglaublich, und wenn man auch die Berichte bei Varro und Verrius dahin deuten wollte, dass statt des Reichspfundes das den alten Autoren unbekannte Pfund des libralen Asses einzusetzen sei, so würde das dann sich ergebende Wertverhältnis von Silber zu Kupfer = 600 : 1 immer noch viel zu hoch sein. Dazu kommt, dass das Viertel des D., der sestertius nummus, von vornherein nicht blos die durch das Zeichen ihm zugeschriebene Wertbedeutung gehabt hat. Er ist, wie Huschke Verf. des Königs Servius 167 zuerst beobachtet und Mommsen a. a. O. 206f. 302ff. zweifellos nachgewiesen hat, jene Silbereinheit gewesen, die, ähnlich wie der νόμος im sicilischen Litrensystem, als nummus schlechthin den Wert eines Kupferpfundes darstellte. Das war in Rom der vor Einführung des Silbergeldes gültige librale Kupferas, der noch einige Zeit neben dem Sesterz als gleichwertig umgelaufen sein mag und später, als mit Einführung der reinen Silberwährung das Kupfer nur noch als Scheidemünze galt, in den auf aes grave gestellten Rechnungen die gleichen Beträge von Sesterzen [205] bedeutete. Liv. XXII 33, 2. XXIV 11. 7f. XL 52, 2. Gell. X 6, 3. Mommsen a. a. O. 302ff. 381. Marquardt Röm. St.-V. II² 15f. Hultsch Metrol. 273ff. 293. Samwer Wiener Numism. Ztschr. XV 186ff. Es galt also eine Silbermünze im Gewicht von 1/24 der Unze des Reichspfundes (§ 2 g. E.) gleich einem Kupferas von 10 Unzen, d. h. das Silber war zum 240fachen Werte des Kupfers, ähnlich wie ehedem in Sicilien zum 250fachen Werte, ausgebracht.

4. Somit ist erwiesen, dass die Aufschrift auf dem Sesterz nicht 2½ librale Asse, mithin auch die ✕ auf dem D. nicht 10 librale Asse, wie die Gelehrten der Kaiserzeit meinten, bedeuten kann. Wie steht es nun mit dem zweiten Teil der alten Überlieferung, dass im zweiten punischen Kriege an Stelle des libralen Asses plötzlich der sextantare As getreten und damit eine Herabminderung aller Schuldforderungen auf 1/6 des früheren Betrages angeordnet worden sei? Eine so einschneidende Massregel schien für die bedrängten Zeiten des hannibalischen Krieges wohl glaublich; allein die erste Einführung eines reducierten Asses ist nicht erst damals, sondern wie die Aufschrift auf dem Sesterz beweist, spätestens im J. 268 oder vielleicht um etwas früher erfolgt. Will man also von der alten Tradition, die bereits in zwei Hauptpunkten widerlegt ist, wenigstens etwas retten, so bleibt nur der Ausweg, die Prägung von Assen nach dem sextantaren Fusse in dieselbe Epoche zu verlegen, in welcher die ersten Silbersesterze ausgebracht und mit dem Wertzeichen versehen wurden. Da ein Sesterz 1/24 Unze und 2½ sextantare Asse 5 Unzen wogen, so würde dann das Silber 120 mal so viel als das Kupfer gegolten haben, eine Wertausgleichung, wie sie auch in Ägypten unter den Ptolemaeern bestanden hat. Hultsch Metrol. 649f. Krall Ztschr. f. ägypt. Sprache 1894, 42f. Wilcken Griechische Ostraka I 722f. Pick Handwörterb. der Staatswiss. V² (1900), 916. Vgl. unten Drachme § 12.

5. Die alte Überlieferung über die Geltung des D. zu 10 Pfund Kupfer und die plötzliche Herabsetzung des libralen Asses auf den sechsten Teil des früheren Betrages hat sich also nicht bestätigt; nur das Bestehen eines sextantaren Asses musste zugelassen, dessen Epoche aber vom hannibalischen Kriege zurück in das J. 269/8 versetzt werden. Genauere Kunde konnte nur aus einer Quelle fliessen, bis zu welcher die Alten nicht vorgedrungen sind. In allen grösseren Sammlungen von altem römischen Kupfergelde folgt auf den Fuss des libralen Asses unvermittelt ein etwa um die Hälfte leichterer Fuss, in welchem Mommsen Gesch. des römischen Münzw. 283ff. (Traduct. Blac. II 1ff.) die Norm von 4 Unzen erkannt hat. Das war also ein as trientalis, das Doppelte des von den Alten erwähnten sextantarius, und nach dem Befunde der Asstücke und ihrer Vielfachen und ihrer Teile war zu schliessen, dass mit einemmale durch staatliche Anordnung statt des libralen Asses von 10 Unzen ein leichteres von 4 Unzen eingeführt worden ist. Da der Sesterz, der erwiesenermassen mit Einführung der Silbermünze das Wertäquivalent für den libralen As gebildet hat, durch die Wertbestimmung auf einen reducierten As hinwies und die Werte [206] von 10 und 4 Unzen sich wie 2½ : 1 verhalten, so lag die Folgerung nahe, dass der Übergang vom libralen zum trientalen As gleichzeitig mit der ersten Silberprägung erfolgt sei. Mommsen a. a. O. 306. Hultsch Metrol. 273ff. Babelon Monnaies de la rép. rom. I, introduction XIIIf. Doch hat Mommsen a. a. O. es vorgezogen, die Einführung des trientalen Asses früher als die erste Silberprägung zu setzen, indem er auf die in Rom schon vorher üblichen Silberrechnungen hinwies, bei denen ein Silbergewicht von 1 Scrupel, d. i. der später im Sesterz ausgeprägte Wert, so viel galt als ein libraler Kupferas. Wenn die Römer mit solchen Silbereinheiten schon vor dem J. 269 rechneten, so brauchte die Umwertung des libralen Asses zu 2½ trientalen Assen nicht abhängig von der ersten Silberprägung zu sein. Als Wertverhältnis des Silbers zum Kupfer blieb auch unter dieser Voraussetzung der früher nachgewiesene Ansatz von 240 : 1.

Nun hat Samwer in der Wiener numism. Ztschr. XV (1883), 66ff. darauf hingewiesen, dass die Hauptmasse der zwischen 268 und 201 geprägten Silber- und Kupfermünzen mit Beizeichen versehen ist, die auf die Person des Münzmeisters hindeuten, woraus zu schliessen sei, dass schon am Anfange dieser Periode dem D. von 1/6 Unze ein Kupferas im Normalgewichtc von 2 Unzen zur Seite gestanden habe. Bestätigt sich diese auch von Kubitschek o. Bd. II S. 1511 vertretene Annahme, so würde weiter folgen, dass zwar vor Einführung der Silberprägung, vermutlich während eines längeren Zeitraumes, der Scrupel Silber zu 2½ trientalen Assen umgerechnet wurde, wobei Silber zu Kupfer wie 240 : 1 stand, aber seit dem J. 268 schon 2½ sextantare Asse den Wert des auf Scrupelgewicht ausgemünzten Sesterzes erfüllten, so dass seitdem Silber zu Kupfer im Wertverhältnisse von 120 : 1 stand.

6. Die Münzstätte für die Silberprägung wurde im Tempel der Iuno Moneta errichtet und zur Aufsicht die Behörde der tresviri aere argento auro flando feriundo eingesetzt. Suid. s. Μονήτα. Mommsen Gesch. des röm. Münzw. 366ff.; Röm. St.-R. II² 586ff. 620ff. Marquardt R. St.-V. II² 34f. Hultsch Metrol. 268. Als ältestes Gepräge des D. erscheint auf der Vorderseite der nach rechts blickende Kopf der Göttin Roma mit dem Flügelhelm. Unterhalb des Helmes im Nacken des Kopfes ist das Wertzeichen ✕ angebracht. Die Rückseite zeigt die berittenen, nach rechts sprengenden Dioskuren mit eingelegten Lanzen und wehenden Mänteln, auf dem Haupte den spitzen Schifferhut und darüber den Stern des Morgens und des Abends. Als Unterschrift ist in oblonger Umrahmung ROMA zu lesen. Die Teilstücke (§ 3) tragen dasselbe Gepräge und unterscheiden sich nur durch die Wertzeichen (Quinar) und (Sesterz). Statt des Dioskurenpaares erscheint schon frühzeitig bisweilen Diana auf einem Zweigespann, später zeigt sich häufig die Victoria, ebenfalls auf dem Zweigespann. Mommsen-Blacas (vgl. Hultsch Metrol. 269. 2. 284. 2) II 19. 182. 206ff. IV 24ff. Taf. XXII 1-6. XXIII 6. Bahrfeldt Ztschr. f. Numism. V (1878) 30ff. Taf. III. Ailly Rech. sur la monnaie romaine II 1, 40ff. Taf. Lf. Babelon Monnaies de la rép. rom. I 38ff. Über die Formen [207] der Unterschrift ROMA die Typen der Roma vgl. Hultsch Metrol. 268, 4. 269, 1.

Erwähnt wird die biga als Gepräge des römischen Silbers von Plin. XXXIII 46; daher bigati bei demselben sowie bei Liv. XXIII 15, 15. XXXIV 10, 4 und Tac. Germ. 5, ferner argentum bigatum bei Liv. XXXIII 23, 7. 9. XXXIV 46, 2. XXXVI 21, 11. Die von Plin. a. a. O. und Liv. XXII 52, 2 erwähnten quadrigati weisen auf das um 154 v. Chr. aufgekommene Gepräge einer von der Victoria bekränzten Göttin auf dem Viergespann hin. Mommsen-Blacas II 182. 286. IV 34f. Taf. XXVI 1. Babelon I 22 und introd. XXIf.

Auf dasselbe Gewicht wie der römische D. und gleichzeitig mit dessen Ausmünzung wurden auch in Etrurien Silberstücke mit dem Wertzeichen ✕ geschlagen. Seit dem 2. Jhdt. v. Chr. hörte die etrurische Silberprägung auf. Deecke Etruskische Forschungen II 15f. 68f. 87. Hultsch Metrol. 688.

7. Bei dem normalen Gewichte von 1/72 Pfund oder 1/6 Unze (= 4,55 g.) sind die römischen Münzmeister nicht lange verblieben. Schon in den älteren Serien sind nur einzelne Stücke voll ausgeprägt; andere aber sinken bis auf 4 g. und darunter. In den Reihen mit Beizeichen stehen die Durchschnittsgewichte zwischen 4,45 und 4,03 g., ausnahmsweise auch etwas darunter bis zu 3,91 g. Seit dem J. 241 erhebt sich das Durchschnittsgewicht nicht mehr über 3,88 g. Also ist vielleicht schon damals, sicher aber um etwa 30 Jahre später das geringere, von Celsus und Plinius bezeugte Normalgewicht von 1/7 Unze = 3,90 g. eingetreten. Cels. V 17, 1. Plin. n. h. XXXIII 132 (über Scribon. Larg., Galen u. a. s. die Nachweise bei Hultsch Metrol. script. I 67. 207, 24f.; Metrologie 284f.|. Mommsen-Blacas II 206ff. Bahrfeldt Ztschr. f. Numism. V 43ff. Samwer Wiener numism. Ztschr. XV 85. 92ff.

Für die Kupfermünze diente auch nach der Abminderung des D.-Gewichtes der sextantare Fuss noch eine Zeit lang als Norm; doch sank das thatsächliche Gewicht bald auf etwa 1½ Unze und darunter, bis im J. 217 durch die Lex Flaminia der unziale Fuss eingeführt und zugleich auf den D. 16 neue Asse statt, wie früher, 10 schwerere Asse gerechnet wurden. Seitdem galt also ein Silbergewicht von 1/7 Unze gleich 16 Unzen Kupfer, d. h. das Silber war zum 112fachen Werte des Kupfers angesetzt. Verrius bei Fest. 347 b 15. Plin. XXXIII 45. Volus. Maec. 47 (auch Vitruv. III 1, 8 a. E. rechnet 16 asses aeris auf den D.). Mommsen-Blacas II 153ff. 214ff. Hultsch Metrol. 282. 289ff. Samwer a. a. O. 85. 95ff. 190ff. Kubitschek o. Bd. II S. 1511.

Da das flaminische Gesetz, wie Verrius a. a. O. bemerkt, erlassen war, um in den Zeiten der Kriegsnot den Schuldnern eine Erleichterung zu verschaffen, so ist anzunehmen, dass die früher auf Asse, deren 10 einen D. betragen, lautenden Schuldforderungen mit den neuen, herabgesetzten Assen, d. i. mit einem Nachlasse von 37½ % zurückgezahlt wurden. Den im Heere dienenden Bürgern und Bundesgenossen blieben jedoch die früheren Bezüge unverkürzt, und das geschah in der Form, dass ihnen nach wie vor Zehntel des [208] D. für den Tag gut geschrieben wurden. Da der Sold in der Regel für mehrere Monate zusammengelegt und, nach Abrechnung der Naturallieferungen, an die Legionare schliesslich nur die Überschüsse ausgezahlt wurden, so wurden die Hauptbeträge durch Silbermünzen (später durch Goldstücke) beglichen; wenn aber ausserdem kleinere Beträge auszuzahlen waren, so galt jedes dem Soldaten zukommende Zehntel des D. gleich 13/5 neuen Assen und musste mit einem Betrage von Kupfermünzen getilgt werden, der nicht kleiner war als der auf Zehntel lautende Sollbetrag. Seit Caesar wurde, wie es scheint, diese Doppelrechnung vereinfacht, indem statt des täglichen Sollbetrags von Zehnteln des D. ein nicht minderwertiger Betrag von ganzen Assen zu 1/16 D. gerechnet wurde, Plin. XXXIII 45. Tac. ann. I 17. Hultsch Metrol. 290f. Marquardt Röm. St.-V. II² 95f.

8. Auch nach Herabsetzung des D.-Gewichtes ist das Gepräge im wesentlichen dasselbe wie früher geblieben; doch traten gegen Ende der zweiten Münzperiode, die nach Mommsen vom J. 154–134 reicht, auf der Rückseite, ausser den von früher her üblichen Götterbildern (§ 6) auch neue, eigenartige Typen auf, die vermutlich in Beziehung zu den Familien der Münzmeister stehen. Kleinere Beizeichen, wie Jagdspeer, Pinienzapfen, Hasta u. s. w. waren als Symbole oder Wappen schon in den ältesten Serien der Silbermünze und gleichzeitig auch auf der Kupfermünze erschienen; auch abgekürzte Namen von Münzmeistern hatten schon frühzeitig sich gezeigt. Beide Arten der Bezeichnung werden häufiger und mannigfaltiger mit der Ausprägung des D. auf die Norm von 1/7 Unze. Das Wertzeichen blieb ✕ und erschien etwa seit 134 auch in der durchstrichenen Form . Das der Münzordnung vom J. 217 entsprechende Zahlzeichen XVI kommt nur ganz vereinzelt im 7. Jhdt. der Stadt vor (mit Unrecht deutet Babelon I, XXIII die durchstrichene Form als XVI). Die Zeichen ✕ und XVI sind bis vor dem J. 89 nachweisbar; später sind sie weggeblieben, war doch der D., nachdem die Ausprägung von Quinaren und Sesterzen aufgehört hatte, die einzige Silbermünze des römischen Staates. Auch der Gemeindename ROMA, der ursprünglich niemals fehlte, beginnt um dieselbe Zeit hin und wieder auszubleiben und fehlt seit dem J. 84 regelmässig. Dafür werden die Namen der Münzmeister durch mehr Buchstaben, als es anfangs üblich war, ausgedrückt. Mommsen-Blacas II 169ff. 214ff. Samwer Wiener Numism. Ztschr. XV 92ff. Babelon Monnaies de la rép. rom. I, XLVIff.

Als Kennzeichen der alten republicanischen Silbennünzen erwähnt Tac. Genn. 5 ausser dem Typus der Biga (§ 6) auch den sägeförmigen Rand: pecuniam probant veterem et diu notam, serratos bigatosque. In der That erscheint der Rand der Münze, wenn auch nur vereinzelt, schon in der Periode der ältesten Prägung ausgezackt, dann häufiger seit dem J. 104, und so hat sich dieser Gebrauch, ohne indes jemals zur Regel zu werden, forterhalten bis gegen das Ende der Republik. Mommsen-Blacas II 196ff. III 51. Mommsen Ztschr. f. Numism. II 33. Babelon I 48. 72. 148 u. ö.; introduct. LIIf.

[209] Der Wert des republicanischen D. in deutschem Gelde ist nach der im J. 1871 festgesetzten Wertgleichung von 10 Silberthalern (deren jeder 162/3 g. feines Silber hält) mit 30 Mark Gold zu bestimmen. Darnach gilt der älteste D. im Normalgewichte von 1/6 Unze = 0,82 Mark und der auf 1/7 Unze herabgesetzte D. = 0,70 Mark. Hultsch Metrol. 25. 282. 297ff.

9. Der D. ist seit Beginn der Silberprägung bis gegen Ende der Republik die Hauptmünze Roms gewesen; die Rechnungen wurden jedoch vornehmlich nach dem alten libralen As (aeris gravis), an dessen Stelle der silberne Sesterz getreten war, geführt. Hultsch Metrol. 287. 292f. Marquardt Rom. St.-V. II² 15f.

Nach dem Normalgewichte verhielt sich der D. zur euboisch-attischen Drachme wie 25 : 24. Hultsch Metrol. 271. 1; Jahrb. f. class. Philologie 1895, 91, 20: Abh. Gesellsch. der Wiss. Leipzig, philol.-hist. Cl. XVIII 2 (1898), 157, 1.

In der frühesten Epoche der römischen Silberprägung überstieg der auf 4,55 g. ausgebrachte D. das Gewicht der attischen Münzdrachme um so mehr, als diese von der Norm von 4,37 g. auf ungefähr 4 g. herabgesunken war. Da jedoch seit der Abminderung des D.-Gewichtes auf 1/84 Pfund = 3,90 g. (§ 7) die beiden führenden Silbermünzen, der D. in Italien und die attische Drachme in Griechenland und dem Osten, keinen erheblichen Unterschied mehr zeigten, so pflegten griechische Schriftsteller beide Münzen einander gleichzusetzen und Beträge von D. durch die gleichen Zahlen von Drachmen auszudrücken oder Zahlen von Sesterzen mittelst Division durch 4 auf Zahlen von Drachmen zurückzuführen. So entstand ein attisch-römisches Rechnungstalent von 6000 Denardrachmen, welches sich auch erhielt, als unter Nero das Gewicht des D. weiter herabgesetzt wurde (§ 10). Seitdem verhielt sich die Mine des römischen Rechnungstalentes dem Gewichte nach zum römischen Pfund wie 100 : 96 = 25 : 24. Hultsch Metrol. 250f. 252; Abh. a. a. O. 150f., vgl. mit 160ε; Jahrb. f. das class. Altert. 1899 I 192. In einer Inschrift von Pergamon aus der Zeit Hadrians [Altertümer v. Perg. VIII 2 nr. 374 D 7) wird ein Betrag von 1019/16 D. bezeichnet durch μνᾶν ᾱ Ἁ (d. i. ἀσσάρια) ϑ.

10. Gegen Ende der Republik prägten Sulla und andere Heerführer Goldstücke auf die Normen von 1/30 oder 1/36 oder 1/40 Pfund aus. Die von Caesar eingehaltene Norm von 1/40 Pfund sank unter Augustus auf 1/42 Pfund, gleich einem Gewichte von 2 Denaren jener Epoche, später allmählich bis auf 1/50 Pfund herab. Hultsch Metrol. 302. 306. 308ff. Auf dieses Goldstück wurden seit Caesar 25 D. oder 100 Sesterze gerechnet, und da vom Anfang der Kaiserzeit an das Gold zum führenden Metalle wurde, so dass thatsächlich die Goldwährung an Stelle der Silberwährung trat, so bestimmte sich seitdem der Wert des D. nach dem Aureus. So lange der letztere nahe bei der Norm von 1/42 Pfund sich erhielt, betrug der D. soviel wie 0.87 Mark (Metrol. 302. 300. 308ff. 317.). Entsprechend der seit Nero bis Titus üblichen Ausmünzung des Aureus zu etwa 7,4. g. (ebd. 309) sank der Münzwert des D. auf 0,83 Mark und später noch weiter herab.

In der ersten Kaiserzeit wurde der D. ebenso [210] vollwichtig und fein wie unter der Republik ausgebracht; allein unter Nero wurde zunächst das Gewicht auf 1/96 Pfund = 3,41 g. herabgesetzt. Damit lebte jene weit ältere Norm wieder auf, nach welcher bei Beginn der römischen Silberprägung neben dem D. und seinen Teilstücken der Victoriatus als Münze für den auswärtigen Handel geschlagen worden war. Hultsch Metrol. 287ff. 311; Jahrb. f. das class. Altertum 1899 I 190. 192. Bahrfeldt Zeitschr. für Numism. X 186ff. Babelon Monnaies de la rép. rom. I, XXV. Hätte Nero mit der Verringerung des Gewichtes auf 1/96 Pfund sich begnügt, so würde der Wert des D. keinen erheblichen Abbruch erlitten haben, da seit Augustus das Wertverhältnis des Goldes zum Silber gestiegen war, mithin auch das geringere D.-Gewicht noch gleichwertig mit 1/25 des Aureus gelten konnte. Da jedoch ausserdem auch das Korn der Münze, anfangs zwar mässig, später aber nach steigenden Verhältnissen durch Beimischung unedlen Metalles verschlechtert wurde, so sank der thatsächliche Wert des D. immer auffälliger unter seinen Münzwert herab, unter Nero bis auf 0,51 Mark, unter Traian bis Severus von 0,46–0,30 Mark. Damit war der Verfall des römischen Münzwesens im 3. Jhdt. und die Entwertung des D. zu einer kleinen Scheidemünze vorbereitet, Hultsch Metrol. 312f.

11. Auch als Gewicht wird der D. häufig erwähnt. Die Ärzte Cornelius Celsus und Scribonius Largus, die in der ersten Hälfte des 1. Jhdts. n. Chr. lebten, geben dem D., entsprechend dem damaligen Münzfusse, das Gewicht von 1/84 Pfund (Hultsch Metrol. 284, 3). Demselben Ansatze folgt Plin. n. h. XXXIII 132, obgleich zu seiner Zeit der D. schon auf 1/96 Pfund herabgesetzt war (ebd. XII 62 steht minae im Sinne von librae). Auch Galen περὶ συνθέσεως φαρμ. τῶν κατὰ γένη V 789 (Metrol. Script. I 214, l5) hat ein D.-Gewicht zu 1/84 Pfund in älteren Quellen vorgefunden, wie es auch die älteste noch erhaltene metrologische Tafel und eine andere jüngere ausweist. Metrologie 285; Metrol. script. Ι 67. 106. 208, 1. 232, 8. In diesen griechischen Quellen, sowie in den noch zu erwähnenden, die das jüngere Gewicht zu 1/96 Pfund bezeugen, steht δραχμή im Sinne von D., vgl. o. § 9.

Der neronische D. ist als drachma, δραχμή, in das damals sich herausbildende römisch-griechische Gewichtsystem aufgenommen worden. Er wog 1/8 Unze = 3 Scripula = 6 Obolen = 18 Siliquae (κεράτια) = 3,41 g. Galen, Epiphanios u. a. (nachgewiesen Metrol. script. II 174. 239 unter δραχμή nr. 4 und drachma). Hultsch Metrol. 149f. 311. Noch im 3. Jhdt. und später, als der gemünzte D. nicht mehr als festes Gewicht gelten konnte, ist δηνάριον (oder δηνάριος) zur Bezeichnung des Gewichtes von 1/8 Unze in Gebrauch geblieben, Metrol. 338 vgl. mit 311, 3. 344, 2.

Da Constantin sowohl seine Goldmünze, den Solidus, als das silberne Miliarense nach dem ursprünglichen Denargewichte von 1/72 Pfund = 1/6 Unze ausbrachte, so haftete seitdem der Name δηνάριον auch an diesem Gewichte. Metrol. script. I 96ff. Ἔκθεσις περὶ σταθμῶν ebd. I 228, 19. 229, 1 u. a. (nachgewiesen ebd. II 171 unter δηνάριον 3). Vgl. u. § 15. [211] 12. Im 3. Jhdt. wurde die Goldmünze anfangs in ihrem Gewichte vermindert, später aber ganz regellos auf grössere oder kleinere Gewichte ausgeprägt, sodass der Wert der umlaufenden Stücke nur durch die Wage ermittelt werden konnte (Metrologie 319f.). Noch auffälliger zeigte sich der Verfall des Münzwesens bei der Silbermünze. Der D. erhielt immer grössere Zusätze von unedlem Metall und sank zuletzt zu einer Scheidemünze herab, welche den flüchtigen Silberglanz, den man ihr durch Weisssieden verliehen hatte, im Umlaufe schnell verlor und nur noch nach ihrem Kupferwerte galt. Auch eine neue, unter Caracalla im J. 216 zuerst ausgeprägte Silbermünze, der sog. Antoninianus (s. d.), konnte den Verfall der Währung nicht aufhalten, da sie ebenfalls mit immer stärkerer Legierung ausgebracht wurde.

Wie die Entwertung des D. im einzelnen verlaufen ist, entzieht sich unserer Kenntnis, denn die verschiedenen Versuche, die Wertzeichen XX oder K und XXI oder KA zu deuten und bestimmte Werte festzusetzen, welche Mittelstufen zwischen Goldpfund und Scheidemünze bildeten, mochten dies nun Silbermünzen (s. Miliarense und Siliqua) oder Rechnungsgrössen (s. Follis) sein, haben bisher noch nicht zu sicheren Ergebnissen geführt. Caracalla hat, wie es scheint, den Antoninianus zum Werte von l¼ D. oder 20 As ausgebracht. Metrologie 322f. Pick Handwörterb. der Staatswiss.² V 919. Was Kubitschek o. Bd. I S. 2569 a. E. dagegen bemerkt, es sei ohne Analogie, ,dass eine antike Silbermünze sich selbst als Multiplum der Kupfereinheit bezeichnet‘, bedarf keiner Widerlegung: s. o. § 3f. 6. Seeck Ztschr. f. Numism. XVII 81f. nimmt an, dass der As als Teil des D. bis ins 5. Jhdt. fortbestanden habe.

Bald nach der Einführung des Antoninianus mag der D. zunächst auf den halben Wert der neuen Creditmünze und dann weiter herabgesetzt worden sein. Nach Mommsen Gesch. des röm. Münzwesens 828 wurde der D. gleich anfangs = ½ Antoninianus angesetzt und sank nach Mommsen Herm. XXV 30f. unter Aurelianus auf 1/20–1/21 des Antoninianus. Jedenfalls ist bis zum Ende des 3. Jhdts. die Entwertung in so schnellem Laufe fortgeschritten, dass im J. 301 Diocletian in dem Edictum de pretiis rerum venalium als höchste Zahlung für 1 Pfund feinen Goldes 50 000 D. festsetzte, woraus wir weiter schliessen, dass schon damals der Bankier, wenn man bei ihm ein Goldpfund oder einen Teilbetrag des Pfundes kaufen wollte, für das ganze Pfund mehr als 50 000 D. und entsprechende Summen von D. für Teilbeträge zu fordern pflegte. CIL III Suppl. p. 1951, 30, 1 a. Mommsen-Blümner Der Maximaltarif des Diocletian 48. 59. Mommsen Herm. XXV 25f. Seeck Ztschr. f. Numism. XVII 52f. 63. Damit war aus dem Silber-D., der noch unter Severus einen Metallwert von etwa 30 Pfennig gehabt hatte (o. § 10). eine kleine Scheidemünze zum Curswerte von 1.8 Pfennig oder weniger geworden. In den umfänglichen Resten des Maximaltarifs kommt der Preis von 1 D. nur ein einzigesmal vor; dann finden sich Preise in den geraden Zahlen 2, 4, 6 u. s. f., dazwischen 15 als Vielfaches der 5. [212] Von 25–100 herrscht das Princip der Teilbarkeit durch 5 vor, und auch die höheren Preiszahlen folgen gewissen Regeln der Teilbarkeit durch 5 oder 10 und der decimalen Abrundung, so dass neben Hunderte nur noch Zehner, neben Tausende nur Hunderte, neben Zehntausende nur Tausende gesetzt werden, Blümner a. a. O. 59.

Im 4. Jhdt., wahrscheinlich schon unter Constantin, erscheint plötzlich die Würderung des D. auf 1/6000 Solidus. Statt 50 000 galten nun erst 432 000 D. (jeder im Werte von nur 0,21 Pfennig) gleich dem Goldpfunde. Am Ende des 4. oder zu Anfang des 5. Jhdts. war die Zahl der D., die den Wert eines Solidus erfüllen sollten, weiter auf 6800 gestiegen. Im J. 445 verordnete Valentinian III., dass der Solidus von jedermann für wenigstens 7000 nummi, d. i. Denare, genommen werden sollte, während die Wechsler 7200 D. berechneten, wenn sie einen Solidus gegen Kleingeld abgaben. Doch die Entwertung war nicht aufzuhalten. Zu Anfang des 6. Jhdts. verlangten die Wechsler sogar 8750 D. für das Goldstück. Der Versuch Iustinians, diesen niedrigsten Curs durch Festsetzung einer Taxe von 7500 D. zu heben, ist gewiss ebenso vergeblich gewesen als frühere Anordnungen der Art. Mommsen Gesch. des röm. Münzw. 840ff. (Traduct. Blacas III 164ff.); Herm. XXV 26ff. Hultsch Metrol. 338ff. 343ff. 348. Kenyon Greek papyri in the Brit. Mus. I 198f. Ein abweichendes System der Denarwährung seit Constantin stellt Seeck Ztschr. f. Numism. XVII 65ff. 71ff. 124ff. auf. Während nach Mommsen nummus im 4. Jhdt. und später in gleicher Bedeutung wie D. gebraucht wird, rechnet Seeck den letzteren zu 16 nummi und als Hälfte eines Kupferfollis. Nach dem Preisedict Diocletians kommen auf 1/72 des Goldpfundes, d. i. auf das später als Solidus ausgemünzte Goldgewicht, nahezu 700 (genauer 6944/9) D.; im J. 396 sollen schon 500, im J. 445 schon 450 D.). den Wert eines Solidus erreicht haben, und diese Werterhöhung sei weiter nachzuweisen bis zum J. 558, wo der D. auf 1/360 Solidus gestiegen sei (vgl. o. Bd. III S. 1927 die Übersicht über die Werte des centenionalis, einer Kupfermünze, die von Seeck = 1/2 D. gesetzt wird). Wohl ist es erklärlich, dass verschiedene Kaiser den Versuch gemacht haben, den von ihnen geschlagenen Kupfermünzen einen höheren Curswert zu verleihen, als die Masse des von früher her umlaufenden Denarkupfers hatte, aber die Entwertung der Scheidemünze war dadurch nicht aufzuhalten. Ein hauptsächliches, von Seeck aufgeführtes Argument kommt in Wegfall, da dort von Golddenaren oder Solidi (u. § 15) die Rede ist.

13. Die griechischen Schriftsteller bezeichneten den D. gewöhnlich durch δραχμή (o. § 9); doch hat Didymos περὶ τῆς παρὰ Ῥωμαίοις ἀναλογίας bei Prisc. de fig. numer. 18 (Metrol. script. II 86. 17), um das lateinische Wort zu erklären, δηνάριος geschrieben (eine Form, die auch in den Gloss. nom. Metrol. script. I 308, 20 wiederkehrt), daneben aber (Metrol. script. II 86, 16. 22) die den Griechen geläufigere Form δηνάριον (nämlich νόμισμα) gebraucht. Wie Didymos, so bestimmt auch Plut. Cam. 13 das δηνάριον zu 10 ἀσσάρια (vgl. o. § 3). Den D. zu 16 Assen der Periode [213] von 217 v. Chr. bis ins 2. Jhdt. n. Chr. bezeichnen durch δηνάριον Matth. 18, 28. 20, 2. 9f. 13. 22, 19. Mark. 6, 37. 12,15. 14,5. Luk.7, 41. 10, 35. 20, 24. Ioann. 6, 7. 12, 5. Apokal. 6, 6. Plut. Cic. 8; de plac. philos. IV 11. Galen, περὶ συνθέσεως φαρμ. τῶν κατὰ τόπους VIII 160 Kühn (Metrol. Script. I 209, 21f.). Metrologische Tafeln Ἐκ τῶν Κλεοπάτρας κοσμητικῶν u. s. w. Metrol. Script. I 324, 12. 254, 22 u. a., nachgewiesen ebd. II 171, δηνάριον 2 (vgl. o. § 11 g. E.). Inschrift von Kibyra CIG ΙΙΙ 4380 a: τοῦ Ῥωμαϊκοῦ δηναρίου ἰσχύοντος ἀσσάρια δεκαέξ (vgl. Drachme § 9). Ancient Greek Inscr. in the Brit. Mus. III 481, 128: δηνάρια χ[εί]λια ὀκτακόσια, vgl. ebd. Z. 132 und die abgekürzte Form δη 150. 171. 177 u. ö. CIG III 4224 add. (Telmissos in Lykien): δηνάρια πεντακισχείλια. IGIns. I 95 b 4 (Rhodos, nach der Ergänzung Hillers v. Gaertringen, während in Z. 6 das Zeichen sich findet). IGS I 168. 2681. 2712, 80. 2725. 4148. IGI 759 (Neapolis): χείλια καὶ διακόσια δεινάρια. Auch die Angabe in der unter Eusebios Namen überlieferten metrologischen Sammlung, Metrol. Script. I 278, 12f.: δηνάριον Γο δ’. νουμμὸς Γο α’ gehört hierher, denn der νουμμός ist der seit Augustus in Messing und im Gewichte einer Unze ausgeprägte Sesterz (s. Dupondius), mithin wird das δηνάριον zum Werte von 4 Sesterzen = 16 Assen angesetzt.

In Ägypten blieben unter römischer Herrschaft die aus der Ptolemaeerzeit überkommenen Rechnungsweisen nach Silberdrachmen, Obolen und Kupferdrachmen bestehen. Die Silberdrachme (= 6 Rechnungsobolen) war unter Augustus noch die ptolemaeische; seit Tiberius trat an ihre Stelle eine Billondrachme im Werte von ¼ D. Nach solchen Drachmen wurde allgemein gerechnet (s. Drachme § 17); doch kommen in Urkunden aus dem 2. und 3. Jhdt. auch δηνάρια vor. Wilcken Griech. Ostraka I 736f. II nr. 1128. 1142. 1265 (vgl. u. § 14 die für das Zeichen angeführten Belege). Mommsen Archiv für Papyrusforschung I 1900, 274, 4; Herm. XXXV 443ff.

Über das ägyptische Talent von 6000 D. im 4. Jhdt. n. Chr. vgl. Drachme § 17 a. E., über das δηνάριον des 5. Jhdts. bei Epiphanios und in späteren aus Epiphanios abgeleiteten Fragmenten Metrol. Script. an den im Index nr. 6. 7 verzeichneten Stellen und ο. Δεκανουμμίον, über das δηνάριον χρυσοῦν u. § 15.

14. Auf den Münzen ist neben das ursprüngliche Wertzeichen ✕ schon im 2. Jhdt. v. Chr. die durchstrichene Form getreten (o. § 6. 8). Letztere wird auch von den Ärzten Celsus und Scribonius Largus (Metrologie 284, 3), sowie von Maecianus (Metrol. script. II 18f. 67, 16 u. ö.) und Priscianus (ebd. 83, 6) bezeugt. Auch in Inschriften findet sich häufig, s. CIL IV 2041. VIII 4508. IX 1619 u. ö. CIG I 1786. III 4303 g (p. 1140). 4305. IGIns. I 95 b 6. IGS I 2808. IGI 830, 23. 1452 u. ö. Altertümer von Pergamon VIII 2 nr. 374 B–D. 591. Grenfell and Hunt The Oxyrhynchus Papyri I 263. Wilcken Griech. Ostraka II nr. 1169. 1170, vgl. ebd. I 737. In den lateinischen Fragmenten des Edictum Diocletiani de pretiis rerum venalium ist die regelmässige Form; in den griechischen Fragmenten wechselt sie mit einem quer durchstrichenen [214] Υ oder mit Υ, Mommsen-Blümner Der Maximaltarif des Diocl. 9ff. (vgl. Blümner ebd. IX).

15. Der Grammatiker Didymos, dessen Erklärung des Wortes D. vor kurzem angeführt wurde, bezeichnet (Metrol. script. II 86, 21–23) nachträglich die römische Silbermünze als δηνάριον ἀργυροῦν und stellt ihr das δηνάριον χρυσοῦν im Werte von 25 Silber-D., d. i. den Aureus des Caesar und Augustus, gegenüber. So werden auch von Petron. sat. 33 aurei argenteique denarii und im Peripl. maris Erythr. 8. 49 δηνάριον χρυσοῦν τε καὶ ἀργυροῦν zusammengestellt. Mommsen Gesch. des röm. Münzw. 725. 750, 35. Hultsch Metrol. 308, 1. Kubitschek o. Bd. II S. 2547. Ähnlich wie Petronius spricht auch Plin. n. h. XXX 42 von einem scelus eius qui primus ex auro denarium signavit und XXXIV 37 nennt er die Goldstatere, die Lysippos, der Zeitgenosse Alexanders d. Gr., sich gespart hatte, denarii aurei. Seitdem Constantin durch seinen Solidus das Gewicht des ursprünglichen D. (§ 2) wieder ins Leben gerufen hatte, bezeichnet δηνάριον (oder στάγιον) die Goldmünze im Gewichte von 1/6 Unze oder 4 Scripula (o. § 11 a. E.). Solche Goldstücke sind auch gemeint bei Bruns und Sachau Syrisch-römisches Rechtsbuch aus dem 5. Jhdt., Abteil. 2, 58 § 40. 36 § 118. 38 § 121. Denn wenn dort die Mitgift der Frau zu 100 D. oder mehr oder weniger, und die vom Manne ihr zu verschreibende δωρεά auf denselben Betrag oder ,im Lande der Herrschaft des Ostens‘ auf 50 D., ferner die durch die Executoren von den Klerikern zu erhebende Sportula auf ½ D. angesetzt wird und als Jahressteuern für Weideland 1 oder 2 oder 3 D. erwähnt werden, so können diese Beträge selbstverständlich nicht auf Kupfer-D., wie Seeck Ztschr. f. Numism. XVII 72f. vermutet, gestellt sein. Denn nach Seeck o. Bd. III S. 1927 hat der centenionalis im J. 445 auf 1,41 Pfennig, mithin sein Doppeltes, der D., auf 2,82 Pfennig gestanden. Wollten wir nun diesen D. dem syrischen Rechtsbuche aufzwingen, so würden wir auf eine Mitgift von 2,82 Mark, die aber auch geringer sein konnte, auf eine Executionsgebühr von noch nicht 1½ Pfennig und auf Steuern für Weideland von noch nicht 3 oder 5½ oder nahezu 8½ Pfennig kommen, was an sich unstatthaft ist und auch durch Cod. Iust. I 3, 32 § 5 widerlegt wird, da dort die im Rechtsbuche erwähnte Executionsgebühr auf unum semissem, nämlich solidi, wie aus dem Zusammenhang der Stelle deutlich hervorgeht, festgesetzt wird (vgl. Kubitschek o. Bd. II S. 2547, 25). Wenn wir dagegen in dem D. des Rechtsbuches den Solidus erkennen und diesen = 12,689 Mark rechnen (Metrologie 348). so erhalten wir als den beispielsweise gewählten Betrag einer Mitgift 1269 Mark, als Executionsgebühr 6,34 Mark, als Steuern für Weideländereien 122/3–38 Mark.

16. In einer frühestens im 7. Jhdt. verfassten Übersicht der Gewichte vom Chalkus bis aufwärts zum Talente wird der d. Gallicus = 1 scripulus gesetzt: er wog also 1/288 Pfund = 1,14 g., Metrol. Script. II 131, 3. So auch in einer Tafel der Teile des Asses, ebd. 128, 8: scripulus denr. I. Dagegen werden in einem Tractate de ponderibus, der in Anlehnung an die Mass- und Gewichtstafeln [215] Isidors niedergeschrieben ist, iuxta Gallos 240 D. auf das Pfund, 12 D. auf einen solidus gerechnet. Da hiernach 1 solidus = 1/20 Pfund = 3/5 Unze ist, so werden weiter 5 solidi mit 3 Unzen geglichen, ebd. 139, 12-17.
[Hultsch.]

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