.
Delos (ἡ Δῆλος, dorisch ἁ Δᾶλος; der Name ist kaum aus hellenischem Sprachgut geschöpft; die Deutung lässt Fick Beiträge zur Kunde der indogermanischen Sprachen XX 1897, 33 unversucht). Jetzt heissen D. und Rheneia Δῆλες (Δῆλοι), D. allein ἡ μικρὴ Δήλη (Δῆλος).
Geographie, Chorographie, Topographie. Litteratur (Auswahl, vgl. auch S. 2500): Adler Arch. Ztg. XXXIII 1875, 59. Edou. Ardaillon hat mit Convert eine Karte von Delos 1 : 1000 aufgenommen (unveröffentlicht [?]); veröffentlicht sind die Aufnahmen der Häfen und Schiffswerfte (vgl. Comptes rend. de l’Acad. de inscr. 1895, 28–31) Bull. hell. XX 1896, 428ff. pl. II. III (Relevé des fouilles du port de D. 1/2000)- G. Attinger Beiträge zur Gesch. von Delos, Frauenfeld 1887. Ch. Benoît Fragment d’un voyage entrepris dans l’archipel grec en 1847, III Délos, Archives des miss. scient. II 1851, 386ff. Blouet Expédit. scient. de Morée III 1831, 1ff. Bory de S. Vincent Mémoire sur les mines de Délos, Journ. Institut 1839, 188. Chr. Buondelmonti Liber ins. Arch. c. 32, vgl. die griech. Übers. herausg. von Legrand 49ff. 205 und Karte. E. Burnouf Rev. Arch. N. S. XXVI 1873, 105ff.; Revue générale de l’archit. et des trav. publ. IVe sér. XXXI 1874 I pl. I et II. Bursian Geogr. von Griechenland II 451ff. G. F. A. comte de Choiseul-Gouffier Voyage pittoresque de la Grèce, Paris I 1782, 49–64. Chamonard Théatre à Délos et la question du logeion; Bull. hell. 1899, 257–312. 390ff. 563–580. Convert ebd. Grundriss des Theaters I : 3000. L. Couve Statue d’homme trouvée à D., Rev. Arch. III série XXXII 1898, 14ff. A. Daenius De insula Delo, Lugd. Bat. 1851. O. Dapper Naukeurige Beschryving der Eilanden in de Archipel der Middellandschen Zee, Amst. 1688, 166ff. Sp. Dukakis Ἒκδρομὴ εἰς Δῆλον. Τὰ Δήλια. Progr. d. Gymn. v. Syros 1889. Etienne Dragoumis Quelques remarques à propos des inscriptions choragiques de D., Bull. hell. VII 1883, 383. Du Loir Relation du voyage du Levant. Paris 1645. Off. A. Dumont Rev. Arch. XXVI 1873, 287. K. G. Fiedler Reise in allen Teilen des Königreichs Griechenland II 269ff. G. Fougères in Guide Joanne. Grèce II, Paris 1891, 443ff. Ad. Furtwängler Arch. Ztg. XL (1882) 321–367. G. Gilbert Deliaca, Diss. Göttingen 1869. Jules Girard Recherches s. D., Journal des Savants 1876. 512. Hauvette-Besnault Bull. hell. VI (1882) 295ff. VII (1883) [2460] 5–14. 103–125. K. F. Hermann De theoria deliaca, Gott. 1847. G. Hirschfeld Deutsche Rundschau 1884 Heft 2. M. Homolle Plan des fouilles executées à D., Rev. Arch. N. S. XL (1880). Théoph. Homolle in den Jahrgängen des Bull. hell, von I (1877) 219 an; Monuments grecs nr. 7 (1878); Les Fouilles de D., Paris 1879; Rev. arch. N. S. XL (1880) 85ff.; Conférence sur l’île de Délos, Nancy 1881, 6; De antiquis Dianae simulacris Deliacis, Paris 1885; Les archives de l’intendance sacrée à Délos (315–166 av. C.) = Bibl. des éc. franç. d’Ath. XLIX, Paris 1887. C. Jebb Journ. of Hell. St. I (1880) 7–62. W. Kinnard Antiquities at Athens and Delos in Stuart and Revett The Antiquities of Athens IV pl. IV 2. Kyriacus von Ancona im cod. Vatic. 5252 und im cod. Lat. Monac. 716, vgl. O. Jahn Bull. d. Inst. 1861, 182. X. Landerer Ἀνάλυσις τοῦ ὕδατος τῆς ἐπὶ τῆς Δήλου ἱερᾶς λίμνης, Ἐφημ. ἀρχ. 1855, 1329. Larcher Mem. s. les Délies, Acad. des inscr. XLVIII. W. Leake Travels in Northern Greece III 95ff. Alb. Lebègue I. Recherches sur l’île de Delos, Paris 1876 (bis jetzt trotz einiger Irrtümer Hauptwerk). II. Rech. s. Délos. Observat. diverses, Rev. Arch. 1886 (Zusätze und Verbesserungen). Le Roy Ruines des plus beaux monuments de la Grèce, Paris 1758. G. Lolling in Baedekers Griechenland. Marcellus Souvenirs de l’Orient, Paris 1839 I 213; Episodes littéraires en Orient, Paris 1851 II 7. A. Miliarákis Κυκλαδικά, Ἀθ. 1874, 53ff. P. Nenz Quaestiones Deliacae, Diss. Halle 1885. Nénot Restaurierter Plan des Bezirks des grossen Apollontempels s. Fougères. Jacques Ph. d’Orville Observationes criticae novae VII 1ff. Παρατηρήσεις περὶ τῶν νήσῶν Δήλου καὶ Ῥηνείας καὶ περὶ ἐμπορίου s. Miliarakis a. a. O. 91. P. Paris Bull. hell. VIII 406ff. 473ff. Pasch di Krienen Breve Descrizione dell Arcipelago, Liv. 1773, 85ff. Rich. Pococke Voyages du Levant traduits de l’Anglois sur la seconde édition par M. Eydous, Neuchâtel 1773 VI ch. XXII 263ff. S. Reinach Rev. Arch. 1883 I 75–83; Bull. hell. VII (1883) 328ff. E. Renan Bull. hell. IV 1880. v. Riedesel Remarques d’un voyageur moderne au Levant, Amsterdam 1773, 63–72. L. Ross Reisen auf den griechischen Inseln des aegaeischen Meeres I 30ff. II 167ff. Sallier Histoire de l’île de D. in Mémoires de litterature tirez des regîres de l’académie royale des inscript. et de belles lettres depuis 1711 jusqu’à 1718 IV (à la Haye 1724) 523ff. Schläger Pauca quaedam de reb. ins. D. Mitav. 1840. Val. v. Schoeffer De Deli insulae rebus, Berlin 1889. Schwenck Delia corum partic. I, Francof. 1825. Spon Voyage d’Italie, de Dalmatie, de Grèce et du Levant fait aux années 1675 et 1676, Lyon 1678 I 172ff. Stamatakis Ἀθήναιον II 13lff. IV 456ff. V. de Stochove Vovage du Levant. Stuart and Bevett The antiquities of Athens III pl. LI 2. LΙΙIff. IV 1–3. Melch. Thévenot Reisen in Europa, Asia und Africa u. s. w. anjetzo aber in das Hoch-Teutsche übers., Frankf. 1693. Fr. Thiersch Leben von H. Thiersch II 142. Jos. Pitton de Tournefort Voyage du Levant, Lyon 1727 I 290, dt. Übers. Nürnberg 1776 I 449–495. H. F. Tozer The islands of the Aegean. Oxf. 1890, 5ff H. N. Ulrichs Reisen und Forschungen [2461] in Griechenl., Bremen 1846–1863, II 204. L’Univers, Iles de la Grèce 451ff. Ussing Abh. d. dän. Ges. d. W. 1874 nr. 1. G. Welcker Tagebuch einer griech. Reise II 269ff. G. Wheeler Voyage de Dalmatie de Grèce et du Levant traduit de l’anglois, Lyon 1678 I 172. La Haye 1723 I 95ff.
Inschriften: In sehr vielen der eben angeführten Werke. Ausserdem CIG II. CIA u. add. L. Delamarre in Rev. Philol. XXI (1896) 110ff. Dürrbach in Bull. hell. X (1886) 112ff. Th. Homolle Ἐφημ. ἀρχ. 1894, 142ff. Bull. hell. XX (1896) 502–522. Münzen: Head HN 413. Head-Sworonos for. ἱστ. νομ. I 616ff. Sworonos Νομίσματα τῶν ἐν Δήλῳ Ἀθ. κληρούχων εὑρεθέντα ἐν Δήλῳ καὶ Μυκόνῳ, Journ. internat. d’arch. numism. III 1900, 51 (nach dem rhodischen oder ptolemaeischen Münzfuss. Pauly-Wissowa IV,2 2461 b.jpg Apollonkopf, Artemiskopf – Lyra, Palmbaum. Athen. Mitt. VI 238).
Karten und Pläne: Buondelmonte ed. Legrand 205 und Phototypie 32. Tournefort, Wheeler, Dapper, Graves und Brock (1843) British Admir. Chart nr. 1815, Ross, Blouet (Miss. Scientif.). Lebègue, Th. und M. Homolle Rev. Arch. N. S. XL (1880), Blondel zu Hauvette-Besnault Bull. hell. VI 1882; Lolling-Nénot und Th. Homolle zu Fougères, Ardaillon.
Erforschung der Reste: Die Überreste des Altertums auf der hochberühmten Insel haben seit Buondelmonte und Kyriaeus von Ancona (1444 und 1445) viele Reisende angezogen. Die älteren von ihnen fanden noch eine grosse Menge von Statuen in der Nähe des Apollontempels am Ufer. Besonders bemerkenswert sind hiefür die Zeichnungen des Kyriaeus von Ancona im Cod. lat. Vatic. 5252 und daraus copiert in Cod. lat. Monac. 716. Spätere Reisende bemerken, dass sie sie nicht mehr antrafen. Sie waren nach Mykonos geschafft worden. Ludwig Ross hat mit Scharfsinn die Ruinenstätten durchforscht und das Bett des Inopos zum erstenmal richtig angesetzt. Die Blosslegung der wichtigen Ruinen und die Festlegung der Namen für die Stätten verdanken wir den Bemühungen der französischen archäologischen Schule in Athen. Auf eine Anregung Dumonts hin begann 1873 Lebègue das alte Heiligtum am Kynthos und die Reste auf dessen Gipfel blosszulegen und zu erforschen. Dort fand er die heiligen Bezirke des Zeus und der Athena. Stamatakis nahm im Auftrag der griechischen archäologischen Gesellschaft Sondierungen an der Stätte des Heiligtums der fremden Götter vor. 1877 begannen die grossen mit vielen Mühen verbundenen, 1877–1880, 1885 und 1888 von Th. Homolle durchgeführten Ausgrabungen, die das Heiligtum des Apollon und die dazugehörigen Gebäude an der Küste freimachten. 1881 legte Hauvette-Besnault das Heiligtum der fremden Götter bloss. 1882 fand S. Reinach das Kabeireion am Inopos, das Gebäude der phoinikischen Poseidoniasten und den Teil der schola Romanorum an der τροχοειδὴς λίμνη). Paris. Fougères, Doublet, Legrand, Chamonard (Theater), Ardaillon, Convert (Häfen), trugen das ihrige dazu bei, dass das Apollonheiligtum, die Reste von 60 Gebäuden, die Häfen, mehr als [2462] 2000 Inschriften, eine stattliche Reihe archaischer Bildwerke bekannt sind. Das alles ist mit den verhältnismässig geringen Mitteln von 50 000 Frcs. erreicht worden.
Mythen über die Entstehung und das Auftauchen der Insel: Nach dem homerischen Hymnos auf den delischen Apollon 65ff. fürchtete die kleine Insel, der Gott, der zur Welt kommen sollte, würde sie später wieder in den Abgrund stossen. Wie Thera, Rhodos, Anaphe soll sie eines Tages aus dem Meer aufgetaucht sein. Es hiess nach Lucian. dial. mar. 10, sie sei von Sikelien abgerissen, nach Callim. hym. in Del. 30f. Pind. frg. 57. 58 Bergk vom Himmel gefallen, nach Callim. v. 34 auf den Wellen umhergeirrt. Erst nach der Geburt der Götter soll sie mit diamantenen Säulen auf dem Grund des Meeres befestigt worden sein. Die Alten haben freilich nicht berücksichtigen können, dass D. aus solidem Urgestein aufgebaut ist. Die Legende, als ob D. ursprünglich auf der See geschwommen sei, hat wohl dadurch Nahrung gefunden, dass das Eiland von viel höheren Nachbarinseln umgeben und dem Vorüberfahrenden nicht selten verdeckt, dem Schiffer nach kurzer Zeit an anderer Stelle aufzutauchen schien.
Grösse, Gestalt und Lage. Der Flächeninhalt beträgt 5,19 qkm. (die Eilande Langeoog und Juist haben je 6 qkm.), während das gegenüberliegende Rheneia 17 qkm. (Norderney 15 qkm.) gross ist. Ihre Flächenform wurde (wie der Stadtplan von Alexandreia in Aigyptos) mit einer ausgebreiteten Chlamys verglichen (daher der Beiname Χλαμυδία), von Pindaros frg. 57. 58 Bergk und Kallimachos hymn. in Del. 37 mit einem Stern. Von der grösseren Nachbarinsel Rheneia ist sie nur durch einen seichten durchschnittlich 2 km. breiten (an der tiefsten Stelle 54 m. tiefen) Sund getrennt, der obendrein noch wie Brückenpfeiler zwei winzige Eilande, jetzt ὁ μέγαλος (Insel der Hekate oder Psammetiche) und ὁ μικρὸς Ῥεματιάρης (d. h. Eiland in der Meeresströmung oder im Luftzug) genannt, enthält. Welcker nennt sie Βουρδίχι μεγάλο und μικρό. Die Alten nahmen an, die Insel sei der Mittelpunkt der im Kreis um sie gelagerten Nachbarinseln, der Kykladen. Daher nannte sie Kallimachos (h. in Del. 325) Ἱστίη d. h. den Herd der Kykladen und v. 3 und 199 Κυκλάς. Lehrreich ist das Schema des Scholiasten zu Dionysios dem Periegeten Geogr. gr. min. ed. Müller II 451 a. Die Lage in den stürmischen ikarischen Fluten schildert treffend Kallimachos h. in Del. 11ff.: Κείνη δ’ ἠνεμόεσσα καὶ ἄτροπος, οἷα θ’ ἁλιπλὴξ Αἰθυίῃς καὶ μᾶλλον ἐπίδρομος ἠέπερ ἵπποις Πόντῳ ἐνεστήρικται· ὁ δ’ ἀμφί ἑ πουλὺς ἑλίσσων Ἰκαρίου πολλὴν ἀπομάσσεται ὕδατος ἄχνην.
Verticale und horizontale Gliederung. Geologie. Wasser. Im Kynthos (Κύνθος, schwerlich griechisches Wort, dichterisch [Aisch. Eum. 9] Δηλία χοιράς) erhebt sich in sanftem Anstieg die Insel zu einer Höhe von nur 118 m. (Strab). X 484 muss statt ὄρος ὑψηλόν ψιλόν = kahl, unbewachsen, gelesen werden; hoch konnte Strabon diese Höhe nicht nennen, das sieht jeder beim Vorüberfahren; Bäume konnten auf dem Granitboden nicht gedeihen). Sie fällt nach Osten steil ab. Ihr oberer Teil besteht aus graubraunem Granit, ihr unterer aus gelbbraunem Glimmerschiefer. [2463] Die Ränder der Insel sind ziemlich ausgezackt. Sie ist reich an Vorgebirgen und Vorsprüngen z. B. jetzt κάβος Καμήλα (von der Form, hier heisst καμήλα Schiffskiel, oder eher Kamel, dessen Rücken sie gleicht), κακὴ Πούντα (= bösartige Spitze), und hat in ihrem südlichen Teil eine Einschnürung, wie fast alle Nachbarinseln. Am südwestlichen Ende liegt ein schmales Eiland, die vereinzelte Spitze einer unterirdischen Erhebung. Der Fels ist Granit und Glimmerschiefer, der natürlich das Wasser rasch abfliessen lässt. Ross fand 1835 nur eine einzige Quelle auf der Insel. Darum war man gezwungen, grössere (z. B. die τροχοειδὴς λίμνη) und kleinere Wasserbehälter anzulegen. Denn der Inopos (Ἰνωπός, auch kaum aus griechischer Wurzel) führt fast das ganze Jahr hindurch kein Wasser und hat überhaupt nur ein ganz kurzes Bett, Strab. X 485 ποταμὸς δὲ διαρρεῖ τὴν Νῆσον Ἰνωπὸς οὐ μέγας. In einem möglicherweise interpolierten Vers Hymn. in Apoll. Del. 18 heisst es, Apollon sei ἀγχοτάτω φοίνικος ἐπ’ Ἰνωποῖο ῥεέθροις geboren. Mit dem unverdienten Beiwort καλλίροος schmückt ihn ein an seinem Rinnsal gefundenes Epigramm (Bull. hell. 1883, 331). Tournefort suchte sein Bett im äussersten Nordosten der Insel, Choiseul-Gouffier, Stuart und Bevett, Leake u. a. in einem sehr kurzen Trockenbach, der seinen Anfang am Südabhang des Kynthos nimmt und beim Hafen Fúrni (d. h. die Backöfen) mündet.; Ross hat ihn zuerst richtig angesetzt, und die französischen Gelehrten, die zuletzt auf D. geforscht haben, stimmen ihm bei (S. Reinach Bull. hell). Ein Ἰνωποφύλαξ (wie ein κρηνοφύλαξ Quellenaufseher) zur Instandhaltung der Einbettungsbauten in Inschriften. Sein Steigen und Fallen soll mit den gleichen Erscheinungen am Nil gleichzeitig gewesen sein oder gar damit unmittelbar zusammengehangen haben (Callim. in Dian. 171; in Del. 206. 263. Plin. n. h. II 229. Paus. II 5, 2).
Pflanzen und Tiere. Bekannt ist die Erwähnung eines aufspriessenden Palmbaumschösslings am grossen Altar des Apollon, Od. VI 162 φοίνικος νέον ἔρνος ἀνερχόμενον und an der kurz vorher angeführten Stelle des homerischen Hymnos auf den delischen Apollon. Aber im übrigen scheint schon im Altertum die Insel dürr und kahl gewesen zu sein. Kein alter oder neuer geographischer Name geht auf Pflanzenwuchs zurück. Jetzt ist das Eiland nur mit kurzgewachsenen dünnen Macchien und mit Gestrüpp bedeckt. Darum erscheint mir die Deutung des Namens Κύνθος als des finsterbewaldeten Berges (L. Grasberger Stud. z. d. griech. Ortsnamen 240) verfehlt (s. o. S. 2462). Ob man aus dem Namen Ὀρτυγία, den mehrere Inseln der aegaeischen Inselflur trugen, auf Vorhandensein vieler Wachteln schliessen darf, ist mehr als fraglich (s. u. S. 2474f.). Hasen mag es darauf viele gegeben haben, daher der Beiname Λαγία. Ein kleines Eiland dicht östlich an dem Nordteil von Rheneia heisst jetzt Κουνελλονήσι d. h. Kanincheninselchen.
Bewohner. Δήλιος heisst nicht nur der auf D. geborene, sondern auch der von Athen dahin gesendete Kleruch. In ziemlich frühen Zeiten war das Eiland Sitz karischer Seeräuber, da der Sund zwischen Rheneia und D. gute Ankerplätze [2464] für kleine Fahrzeuge hat. Bei der Reinigung von D. von allen Gräbern 426 v. Chr. zeigte sich, dass mehr als die Hälfte Leichen von Karern bargen, die an den beigegeben Waffen (Schilden) und der Bestattungsart als solche kenntlich waren (Thuc. I 8 und Schol.). Der Apolloncult ist entweder von Thessalien (den Minyern am pagasaeischen, oder den Achaiern am malischen Meerbusen) ausgegangen, wobei auch (vgl. Bursian 454 A.) das kretische Knosos nicht unbeteiligt war, dessen Apolloncult auf Lykien zurückweist (der Lykier Olen auf D. Herodot. IV 35; Karer und Lykier sind nahe verwandt). Die ältesten griechischen Besiedler sind wohl Ioner gewesen. Wenn die Delier die Hülfe der Spartiaten gegen die Athener anriefen, so geschah es nur, weil sie in diesen Widersacher gegen ihre Bedrücker erkannten. Nach athenischen Chronologien soll Ion, Sohn des Xuthos, D. colonisiert haben (Vell. Paterc. I 4, 3). Es sind aber alle mythologischen Angaben über Besiedelung von D., wenn sie von athenischer Seite herrühren, mit grösster Vorsicht aufzunehmen. Eine athenische Erfindung ist sicher die Behauptung, Athener hätten unter Antiochos, dem Sohn des Herakles und Begründer der antiochischen Phyle in Athen, 60 Jahre nach der Herakleidenwanderung eine Ansiedelung auf D. gegründet. Über sonstige Mythen s. den Abschn. Geschichte. Die späteren Einwohner wurden wegen ihrer Bereitwilligkeit, bei Veranstaltung von Opferschmäusen als Tafeldecker, Köche u. s. w. zu helfen, ἐλαιοδύται, παράσιτοι τοῦ θεοῦ oder καρυκοποιοί (Tunkenköche, Küchenmichele) genannt, Polykrat. u. a. bei Athen. IV 173 b–d, vgl. Inschriften. Dass sie im Rufe von Schwimmern standen, zeigt das Sprichwort vom Δήλιος κολυμβητής Diog. Laert. II 22. IX 12. Suid. s. v. ἐπὶ τῶν ἄκρως νηχομένων. Purpurmuschelfischerei am Isthmos von Mykonos an der jetzt Κόρφο (d. h. Κόλπος) genannten Bucht und bei der Insel der Hekate (Bull. hell. VIII 1884, 313f.); die Bemerkung Kr. Zrseks Ethnika a geografika v přislovich a pořekadlech řeckých, Kolin 1896 (Progr. Realgymn.), 23, dass nach Hesychios κολυμβηταί auch ἐκ τῶν φρεάτων ἀναπέμποντες τοὺς κάδους geheissen haben (das würde bedeuten, dass man auf D. das meiste Trinkwasser aus Cisternen holte), ist kaum zutreffend. Schon in der hadrianischen Zeit war die Insel menschenleer (Paus. VIII 33, 2), und (jetzt ist D. sowie Rheneia, wenn dieses letztere Eiland zur Zeit epidemischer Seuchen nicht als Quarantänestation für Schiffe aus der Türkei verwendet wird (wie 1900), nur im Sommer von wenigen Hirten aus Mykonos bewohnt. Nahrungsmittel, wie Getreide, mussten im Altertum aus der thrakischen Chersones oder von Libyen bezogen werden.
Häfen. Die Hafenanlagen der Stadt sind von Ardaillon (s. o.) und Convert untersucht und aufgenommen worden. Der heilige Hafen (auf der Karte ,Mittlerer Hafen‘; s. auch den Plan), wo die Festgesandtschaften anlegten, ist eine Bucht (jetzt λιμάνι d. h. Hafen), die durch Wellenbrecher geschützt war, jetzt versandet, zwischen Gross- und Klein-Rematiári, ein weiter Ausschiffungsplatz mit einem Anfang für den heiligen Weg. Nikias liess (wohl 425) wahrscheinlich mit Benützung des jetzt Μικρὸς Ῥεματιάρης genannten Eilandes hieher die [2465] von Athen mitgebrachte hölzerne Brücke von Rheneia nach D. schlagen. Der Handelshafen teilt sich in zwei Becken, er lag etwas südlicher bei der kleinen Bucht von Φοῦρνοι (d. h. gewölbte Backöfen).
Stadt und Siedelstätten. Es gab nur ein städtisches Gemeinwesen auf der Insel. Die Stadt dehnte sich nordwestlich vom Kynthos über die Thalsenkung nördlich und südlich vom heiligen Bezirk aus. Ein Stadtteil, vielleicht der gegen das heutige Cap Kamhla hin auf den Hügeln gelegene, hiess Kolvnow (CIG 158 B), ein anderer mit einem Bad Pedion (ebd.). Die Anlagen vieler Häuser
[2466] sind den in Pompeii gefundenen ähnlich. Daneben besassen wohl die meisten Delier, da vom J. 426 an eine Zeit lang gemäss Verfügung der athenischen Republik keine Geburten und Todesfälle auf D. stattfinden durften, Landhäuser auf Rheneia. Ein Landhaus, das dem Tempel des Apollon gehörte, lag im Stadtteil Κολωνός (s. o.). Nach Serv. Aen. III 85; Georg. IV 31 hiess eine Gegend auf D. Tymbra (alii Tymbram locum in Delo consecratum Apollini tradunt). Lebègue (31) vermutet, man müsse Thymbra lesen und, wenn es je eine Gegend dieses Namens auf D. gegeben habe, sei sie auf dem Westabhang des Kynthos zu suchen.
[2467] Die Reste (s. Karte S. 2465f. und den von den Herren Th. Homolle und Nénot und der Verlagsbuchhandlung der Herren Hachette & Co. aus Guide Joanne Grèce II freundlich zur Verfügung gestellten Plan; verwiesen ist auf die Karte mit 1, 2, 3 u. s. w., auf den Plan mit 1 a, 2 a, 3 a u. s. w.
A. Im heiligen Bezirk. Hierüber insbesondere die übersichtlichen Darlegungen von Fougères. Da Strabon nur weniges über D. sagt, Pausanias ganz schweigt, so sind die spärlich gefundenen Inschriften die einzigen Quellen, die ein Wiedererkennen der Bauwerke ermöglichen. Wie in Olympia und um das Heraion von Samos standen auch hier im heiligen Bezirk des Apollon Tempel anderer Götter. Der Peribolos, begrenzt durch Umfassungs- und Stützmauern oder die Mauern von Gebäuden, hat die Form eines Trapezes.
Das ἱερόν (1 und 1 a). Der Apollontempel, auf dem jetzt τὰ Μάρμαρα (= die Steinblöcke) genannten Platz. Aussenmasse: 29,49 ✕ 13,55 m. (1 m. Höhe des Stylobates), also etwas kleiner als das sogenannts Theseion in Athen. Als Kyriacus 1444 und 1445 die Ruinen sah, fand er ihn schon vollständig zerstört. Bis zu den Ausgrabungen der Franzosen bot die Stätte den Anblick eines gewaltigen aus Säulentrommeln, Capitellen, Basen und Gebälkstücken bestehenden Schutthaufens, der auf etwas erhöhtem Grunde stand. Nur drei Säulen standen aufrecht. Die erste Gründung schrieben die Athener dem Erysichthon, Sohn des Kekrops, zu. Die Reste, die die Franzosen entdeckten, sind die des neuen Tempels Δηλίων νεώς (im Gegensatz Ἀθηναίων νεώς). Als die Insel von Athen unabhängig war, etwa um 397, war der neue Tempel vollendet. Von Architekten hat ihn Le Roy zuerst untersucht. Stuart und Blouet haben Architekturteile abgebildet. Eine genauere Beschreibung von Th. Homolle Monum. gr. nr. 7, 31ff. Die Substructionen des von Osten nach Westen orientierten Tempels sind aus einheimischem Stein, der Stylobat und die inneren Teile alle aus parischem Marmor. Die Säulen des Stylobates sind dorisch. Der Tempel, ein dorischer περίστυλος, hatte vorn und hinten je 6, an den Seiten je 13 Säulen, die am Fuss und Capitell canneliert waren. Der ναός (die Cella) 11,50 ✕ 5,60 m. hatte einen πρόναος und einen ὀπισθόδομος mit je zwei Säulen in antis. Innen befanden sich keine Säulen. Der Eingang war im Osten vom heiligen Platz her. Die Statue des Gottes war von den Naxiern Tektaios und Angelion angefertigt. Die Giebelsculpturen (Raub der Oreithyia durch Boreas und des Kephalos durch Eos) wurden im Nachbartempel gefunden. Fragmente eines Apolloncolosses (2 und 2 a), Weihgeschenks der Naxier, s. die Zeichnungen einiger Teile in den Manuscripten des Kyriacus. Buondelmonte c. 32 p. 92 praeparatum columnarum (= aus Säulen oder Marmor) idolum videmus quod in tanta magnitudine iacet, quod nullo modo nos, qui mille fuimus, erigere potuimus argumentis rudentum galearum. Jetzt liegen ausser der Basis (5,18 ✕ 3,50 ✕ 0,75 m.) mit der archaischen Inschrift des 6. Jhdts. Ἀϝυτὸ λίθο ἐμὶ ἀνδριὰς καὶ τὸ σφέλας und der späteren Νάξιοι Ἀπόλλωνι in der Nachbarschaft der grossen Exedra ein Stück der Brust und ein Stück der Schenkel; [2468] eine Hand (40 cm. hoch) wird im Wächterhäuschen aufbewahrt; ein Fuss ist in London. Das Heiligtum mit den Stierfiguren (3 und 3 a), ein langes, schmales (67,20 ✕ 8,86 m.) von Südwesten nach Nordosten orientiertes Rechteck. Die Grundmauern aus Glimmerschiefer und Granit. Drei Teile: Im Süden ein πρόναος mit einer dorischen Säulenstellung, eine mittlere Galerie, die in der Mitte ein vertieftes Rechteck, ringsherum eine Art Trottoir hatte. Hier zwei dorische Halbsäulen mit knieenden Stieren darauf (daher die Benennung). Im Norden der κερατών oder κεράτινος βωμός, nach Kallimachos (hymn. in Apoll. 60) aus den linken Hörnern der von Artemis auf dem Kynthos gejagten Ziegen von dem vierjährigen Apollon errichtet, nach Plut. Thes. 21; soll, an. 35 aus Rindshörnern. Eins der Weltwunder und oft erwähnt (etwas Ähnliches im heiligen Bezirk des ephesischen Artemisions). Vor ihm wurde der Γέρανος genannte heilige Tanz aufgeführt. Die Überlieferung der Athener, Theseus habe auf der Rückkehr von Krete den Γέρανος-Tanz zuerst um den Altar getanzt, ist offenbar Erfindung, um frühe Beziehungen zu D. herzustellen. Γέρανος (= Kranich) soll der Tanz geheissen haben, weil dessen Evolutionen dem Auseinanderfliegen eines aufgestiegenen Kranichzugs in Keilform geglichen haben sollen. Er sollte so das Umherirren und die Wehen der Leto symbolisch darstellen. Das Gebäude wurde im 3. Jhdt. gebaut, um die Tanzenden vor Hitze und Regen zu schützen. Restaurierter Plan von Homolle und Nénot Bull. hell. VIII 1884, 417 pl. XVIIff. Das Heiligtum war der Mittelpunkt der religiösen Feier bei den Delien. Darum münden die heiligen Strassen bei ihm zusammen, und das Südostthor bei ihm führte zum περίβολος hinaus. An der südöstlichen Ecke erhob sich der aus Granitstufen erbaute Altar des Zeus Polieus. Der Raum östlich bis zur Peribolosmauer wurde vom heiligen Hain des Apollon, der wohl mit Palm- und Olivenbäumen und mit Lorbeergebüsch bestanden war, umgeben.
Um den Rand des Bezirks des Apollontempels im engeren Sinn gruppierten sich verschiedene Gebäude. Ein grösseres Rechteck im Südosten war der Tempel des Dionysos, der mit dem Temenos des Apollon keine Verbindung hatte. Im Süden bildeten den Zugang (s. Processionsweg) die Süd-Propylaeen, an dessen Ost- und Westrand je eine Stoa lag (s. u.). Diese Propylaeen (Stylobat mit drei Stufen, vier dorischen Säulen und drei Thoren) haben die französischen Archaeologen mit der πομπικὴ εἴσοδος zur Altis in Olympia verglichen. Geweiht wurden sie von den Athenern dem Apollon in der zweiten Hälfte des 2. Jhdts. Durch sie kam man auf eine ausgedehnte mit bläulichem Marmor gepflasterte Esplanade, die Altäre, Statuenbasen und halbrunde Hallen (Exedren) enthielt. Darunter fand man viele ältere Mauern und Abzugscanäle, die in die See mündeten. Von den Propylaeen aus verzweigten sich die heiligen Wege. Von den vor den Südpropvlaeen gelegenen Säulenhallen war die grössere im Westen die von König Philippos V. von Makedonien (der zwischen 205 und 197 Herr der Kykladen war) dem Apollon geweihte Stoa. Auf dem Architrav die Inschrift: Βασιλεὺς Μακεδόνων Φίλιππος βασιλέως Δημητρίου Ἀπόλλωνι. Es war [2469] ein grosses (90 ✕ 21 m.) Rechteck mit 2 Galerien und dorischen Säulen. Nach den Forschungen der französischen Archaeologen diente die Stoa zur Ausstellung der Waren der Händler. Ebenso die östlich vom Processionswege gelegene kleinere (76 ✕ 14 m.) Stoa, die in 8 Gelasse (Verkaufsbuden) geteilt war und zahlreiche Statuenbasen vor sich hatte. Ingleichen enthielt die viel grössere (53 ✕ 45 m.) östlich daran anstossende grosse rechtwinklige Stoa um einen kleinen ionischen Tempel der Aphrodite und des Hermes angeordnete Geschäftsräume für Wechsler u. dgl. erbaut auf Kosten der Italiker und Athener, 97 v. Chr., unter dem Epimeleten Polykleitos. Im Mittelalter
[2470] waren hier bis zum Heiligtum mit den Stierfiguren Befestigungswerke der Rhodiserritter angelegt.
Nördlich vom Apollontempel lagen zwei kleinere Tempel mit dem Eingang von Westen her, a) das Letoon (20,50 ✕ 11,50), ein Tempel der Leto ohne Opisthodomos mit je 6 dorischen Säulen im Osten und Westen, und b) ein noch kleinerer (17 ✕ ll) Antentempel, vielleicht wie die französischen Archaeologen vermuten, das in mehreren Inventaren erwähnte Aphrodision. Im Halbkreis um die eben genannten und den Tempel des Apollon lagen der Ναξίων οἶκος, der Ἀνδρίων οἶκος, Schatzhäuser, kleine Tempel und Priesterwohnungen. Auch ein [2471] Haus der Lyder und der Delier wird auf Inventarinschriften erwähnt.
Die lange Nordfassade des περίβολος wurde von den Nordmauern verschiedener Gebäude gebildet: der πώρινος οἶκος, aus Tuffstein erbaut, war ein Raum, der den Hieropoien als Aufbewahrungsort von Geräten diente. Die im Osten anstossenden Räume sind durch Einbauten von Kapellen und Wohnungsräumen für die Rhodiserritter stark überbaut. Eine 125 m. lange Stoa (mit den Stierköpfen ,Portique des cornes‘) schliesst sich nach Osten an den Nordwestplatz. Die Gelasse hinter der Säulenstellung waren als καταγώγια zur Aufnahme der im Auftrag ihrer Städte oder Könige erschienenen Theoren bestimmt. Die französischen Archaeologen ziehen zur Vergleichung das Leonidaion in Olympia heran und setzen nach den Einzelheiten der architektonischen Ausschmückung die Entstehung des Heiligtums mit den Stierfiguren und der Stoa mit den Stierköpfen in dieselbe Zeit.
Der Bezirk des Heiligtums der Artemis (40 ✕ 40 m.) lag in den Peribolos einbezogen nordwestlich vom grossen Apollontempel. Ziemlich in dessen Mitte fand man die Substructionen des alten kleinen (16 ✕ 11 m.) nach Osten orientierten Artemisions (Ναὸς, οὗ τὰ ἑπτὰ ζῷα oder ἀγάλματα, hiezu Lebègue II 8ff.) und ebendaselbst Homolle die altertümlichen Standbilder der Göttin. Er war offenbar zu klein; man erbaute einen neuen grösseren (24 ✕ 17 m.) nach Südosten geöffneten Artemistempel. Man fand darin eine Statuenbasis des L. Cornelius Sulla procos.
B. Umgebung des Apollontemenos im Norden. Eine breite Strasse trennt den Peribolos von dem Geschäftsviertel im Norden, der eigentlichen ,Stadt‘. Im Norden der Strasse befanden sich ein Asklepiostempel (in der Nähe des πώρινος οἶκος), ein Clubhaus der Italiker, von den älteren Reisenden schola Romanorum genannt, die grösste (95 m. von Osten nach Westen, 70 m. von Norden nach Süden) Räumlichkeit auf D., Homolle Les Romains à Délos, Bull. hell. VIII 1884, 113ff. Noch nicht ganz ausgegraben. Nur einige Loggien: des L. Orbius magister, des C. Cluvius praetor procos., des C. Ofellius Ferus mit dessen Statue von Dionysios und Timarchides aus dem 2. Jhdt. sind aufgedeckt. S. Reinach fand hier auch eine Statue eines verwundeten Galliers von Agasias. Ἡ τροχοειδής (τροχόεσσα Callim. in Del. 261; περιηφής in Apoll. 59) λίμνη (4), ein grosser ausgemauerter Teich liegt hinter dem Clubhaus der Römer. Das Wasser, das jetzt nur in geringer Menge vorhanden ist und durch Ausdünstungen Krankheiten verursacht, wurde im Altertum von allen Seiten herbeigeleitet und nur zu Cultuszwecken verwendet. Der Teich beherbergte die Schwäne des Apollon. An ihm soll Leto Apollon geboren haben. Auf dem Abhang westlich davon fand S. Reinach das Clubhaus der Poseidoniasten von Berytos. Im Osten von der λίμνη die alte Palaistra (5). Daran fand Fougères das archaische Bildwerk einer Löwin. Noch nördlicher das Gymnasion (6) oder die neue Palaistra (Tournefort, Ross, Fougères); die französischen Archäologen fanden grosse Ähnlichkeit mit der Palaistra von Olympia. Nördlich davon (7) das Stadion (Ross S. 32f.), ein στάδιον [2472] μιᾶ πλευρ? wie beim Stadion auf Aigina (Paus. II 29, 8, ähnlich in Olympia). Die Nordwestseite war an dem Hügel angebaut; auf der östlichen oder linken Seite waren nur wenige Sitze, in der Mitte befand sich eine künstliche Tribüne (καθέδρα) mit drei oder vier Sitzreihen.
Im nördlichen Teil der Insel befindet sich ein Brunnen (8) und auf der etwas höheren östlichen Halbinsel jetzt Χερσόνησος eine reichliche Quelle (9). Der erstere (jetzt τοῦ Μαλτέζου τὸ πηγάδι – Malteserbrunnen) war, als Ross die Insel 1835 besuchte, der einzige wasserhaltende Brunnen. Der oben erwähnte Isthmos ist an seinem Hals durch Quermauern von den übrigen Teilen der Insel abgesperrt gewesen. Der abgesperrte Teil enthält Reste eines grossen Gebäudes, und Terrier, der Gewährsmann Lebègues, glaubte hier die Wohnräume der Sclaven ansetzen zu müssen, von denen es auf D., dem Mittelpunkt des griechischen Sclavenhandels, in der Blütezeit der Insel stets eine Menge gab.
C. Hafenmauern und Docks (Ardaillon). Die Athener hatten die drei Häfen an der Westküste mit Hafenbauten und Magazinen versehen. Erst unter dem Epimeleten Theophrastos 1l1 wurden die Hafenmolen vollendet. Der mächtigste Molo ragt beim heiligen Hafen, gegenüber dem südlichen Teil von Μικρὸς Ῥεματιάριης wie ein gebogener Arm in die See hinaus. Unregelmässige Felsblöcke hat man mittels eines dunklen Cements, der sehr hart geworden ist, mit kleineren Felsbrocken, die die Lücken ausfüllen mussten, verbunden und darauf sehr grosse Stufen Granitfels gesetzt. Die meisten und wichtigsten Magazine lagen vor der breiten Strasse, die das Temenos des Apollon von dem Clubhaus der Italiker trennte. Hier lag die ἀγορά der Geschäftsstadt. Die Häuserreihen reichten bis auf die Höhen hinauf. Ihre Mauern waren aus kleinen Kalkschieferbruchsteinen mit Mörtel erbaut und umschlossen einen gepflasterten oder mit Mosaikwerk bedeckten Hof, in dem eine Cisterne sich befand. Auf dem Stuck, der die Wände bekleidet, erkannte Ross noch hin und wieder Spuren von Farbe. Die Granitsäulen im Innern, zu 8 oder 12 im Geviert, bildeten die den inneren Hof umgebenden Säulenhallen. Die Cisternen waren teils mit schmalen Bogen überwölbt, teils mit langen Granitbalken überdeckt.
D. Der Teil der Insel zwischen der Schlucht des Inopos und der Westküste. Südlich vom Apollontemenos steigt das Gelände etwas an. Die Schlucht, durch die der Inopos fliesst, trennt die westlichen Höhen vom Kynthos. Die Lage der Häuser hier war der Gesundheit zuträglicher. Etwas südlich über der Stelle, wo der Inopos sich in der Ebene verliert (10), stand ein Herakleion und ein Kabeireion (Tempel der Kabeireni. Ausgegraben von S. Reinach. Etwas südlicher, höher, liegen die Reste des Theaters (11), von dem Kyriacus einen nicht uninteressanten Aufriss der zu seiner Zeit erhaltenen Reste giebt. Das κοῖλον war, wie das der meisten griechischen Theater, an den Abhang gelehnt. Nach Westen war es geöffnet. Drei Zugänge im Osten führten hinein. Man unterscheidet noch die acht Treppen der κερκῖδες. Eine Reihe Sitzplätze, dann 26 Stufen bis zu einem διάζωμα; darüber 17 Stufen. Die [2473] Orchestra ist ganz erhalten. Unter der Skene befindet sich eine Cisterne. Inschriften und einen Hermes fand S. Reinach.
E. Der Kynthos und seine Abhänge (Lebègue 1873). Gegenüber dem Kabeireion (s. o.) auf einer Terrasse: ein kleines Odeion (12) mit 100 Sitzplätzen, das vielleicht als Versammlungsplatz für eine religiöse Genossenschaft oder für den Senat oder die Prytanen gedient hat ((Lebègue). Südlich von ihm trifft man die Reste einer Stoa und noch weiter südlich, nach Überwindung einiger Treppen, die Heiligtümer der fremden Götter, ausgegraben von Hauvette-Besnault, zuerst in einer Vertiefung der Bergwand das Tempelchen der Isis (?) oder der syrischen Aphrodite (?) (13) mit einem nach Westen geöffneten Pronaos, dann das Serapeion (14) mit Altären des Serapis, der Isis, des Anubis und des Harpokrates. Die öffentliche Verehrung der syrischen Aphrodite (durch athenische Priester) ist erst während der zweiten athenischen Herrschaft (nach 397) bezeugt (vgl. Furtwängler Arch. Ztg. XL 335). Das älteste Bauwerk auf dem Kynthos ist das jetzt Δρακοντοσπηλία (= Drachengrotte) genannte Steingewölbe, Caverne du Dragon, Temple caverne (15) der französischen Archäologen (Lebègue). Das Gebiet zwischen dem Serapeion und der Δρακοντοσπηλία war der Athena Organe (Inschrift aus dem 5. Jhdt.) geweiht. Die Δρακοντοσπηλία (Ansicht, Aufriss, Durchschnitt, Situation von E. Bournouf Revue Générale de l’Architecture et des Travaux Publics XXXI [= IV série I 1874] pl. 1. 2) hat gegen 5 m. Länge und am westlichen Eingang ebenso grosse Breite, verengt sich aber nach innen bis zu 2,60 m. Die spitzwinklige Decke wird durch zehn Steine gebildet, je fünf auf jeder Seite, die 3–4 m. lang und 1 m. stark und breit sind und die sich wie die Sparren eines Daches gegen einander lehnen. Über die Bestimmung hat man viel gestritten. Lebègue, der erste Erforscher, hielt es für ein ἄδυτον der Pelasger oder Karer, wo man Orakel gab und astronomische Beobachtungen anstellte, für das ursprüngliche Heiligtum des Apollon Kynthios (s. noch II 8). Auf dem Gipfelplateau des Kynthos befand sich, von Terrassenmauern gestützt, das Temenos (16) des Zeus Kynthios und der Athene Kynthia (Lebegue).
Mit Spannung sehen wir dem abschliessenden Werk von Homolle entgegen. Es wird über viele Dinge Aufklärung bringen. Denn wir wissen aus den Inschriften noch vom Vorhandensein eines βουλευτήριον, eines πρυτανεῖον (ersteres auch Staatsarchiv, letzteres Aufbewahrungsort der Geräte für die grossen Festschmäuse, Bull. hell. VII 109f.), eines ἐκκλησιαστήριον, eines Gebäudes ἡλιαία (Sitzungssaal der Richter?), eines ἐπιστάσιον (einer im Tempelbezirk gelegenen Amtswohnung der ἀπιστάται, der Tempelverwalter, CIA II 814 b 30), eines ἀγορανόμιον, eines θεσμοφόριον, Ἡραῖον, der Heiligtümer der Leukothea, des Poseidon und des Pan, eines πλίνθινος οἶκος. Die Bauten der Johanniterritter finden dann wohl auch Würdigung.
[Bürchner.]
ΙΙ. Geschichte. D. zeichnet sich in der Reihe der hellenischen Kleinstaaten dadurch aus, dass, ohne je eigene politische Geschichte besessen zu haben, es doch eine hervorragendere [2474] Rolle in der Geschichte von Hellas gespielt hat, als mancher viel bedeutendere Staat. Freilich ist diese Rolle eine äusserst passive, denn die ganze Geschichte von D. ist nichts, als eine Reihe von Versuchen der jeweilig das aegaeische Meer beherrschenden Mächte, den religiösen Nimbus des apollinischen Eilandes und teilweise auch seine günstige commercielle Lage inmitten der Kykladen den Interessen ihrer eigenen Grossmachtspolitik dienstbar zu machen, wobei der einheimischen Bevölkerung je nach Umständen ein grösserer oder geringerer Grad von Selbständigkeit zugestanden wurde. Wie das Apollonheiligtum von D. die Interessen jener auswärtigen Mächte auf sich concentrierte, so bildete es den Mittelpunkt, um den sich die ganze innere Verwaltung des Staates drehte, so lange dieser noch einen Schatten selbständiger Existenz besass. Diese religiöse Weihe hat sowohl der äusseren, wie der inneren Geschichte von D. ihren eigenartigen Stempel aufgedrückt, sie hat die Bürger derselben von der Ruhmlosigkeit der Pholegandrier und Sikiniter bewahrt, aber zum Segen ist sie ihnen nur ausnahmsweise geworden, viel häufiger zum Fluche, bis sie schliesslich daran ihren Untergang, wenigstens als Gemeinde, fanden. Die Geschichte von D. gliedert sich am natürlichsten in vier Epochen: 1. die Vorgeschichte bis zu den Perserkriegen; 2. die Zeiten der athenischen Herrschaft, durch den peloponnesischen Krieg in zwei Hälften geteilt; 3. die Epoche der Selbständigkeit; 4. das Nachleben von D. als athenische Kleruchie. Jede dieser Epochen bildet einen Einschnitt nicht nur für die äussere Geschichte, sondern auch für die inneren Zustände, ja sogar die cultlichen Einrichtungen des kleinen Staates, die dementsprechend auch in Verbindung mit ersterer behandelt werden müssen; dass der Epoche der Selbständigkeit die grösste Ausführlichkeit in der Darstellung zu teil wurde, ist nicht nur durch den äusseren Umstand bedingt, dass die bedeutendere Zahl der erhaltenen (leider noch immer bei weitem nicht vollständig publicierten) Documente sich auf diese Zeit beziehen – es war die Glanz- und Glückszeit der Insel.
I. Die mythische Geschichte von D. ist nicht reich und nur der Mythus von den Irrfahrten Leto und der Geburt des Apollon (s. d.) wirklich der uralt – letzterer so fest im Glauben der Hellenen begründet, dass kein anderer Cultort es wagen konnte, D. den Ruhm, der Geburtsort des Gottes zu sein, streitig zu machen. Wie andere berühmte Plätze soll auch D. in mythischen Zeiten verschiedene Namen getragen haben; die meisten aber beruhen entweder auf einem Irrtum oder verdanken ihren Ursprung einem poetischen Einfall: Ἀγάθουσα (Hesych.), Ἀνάφη (Phil. π. ἀφθαρ. κόσμ. 960). Ἀστερία (Kallim. in Del. 37), Ζάκυνθος (Steph. Byz.), Κύναιθος (Plin. n. h. IV 22. Solin. XI 19), κύνθος (Plin. a. a. O. Solin. XI 30. Schol. Apoll. Rhod. I 307. Serv. Aen. III 12. 72), Λαγία (Plin. Solin. a. a. O.). Πελασγία (Steph. Byz.), Πυρπόλος oder Πυρπίλη (Plin. Solin. a. a. O.), Σκυθιάς und Χλαμυδία (Plin. Steph. Byz. aa. OO.). Nur ein angeblicher Name von D. verdient ein paar Worte, Ὀρτυγίη = ,Wachtelinsel‘, weil letztere schon bei Homer (Odyss. V 123) als heilige Insel der Artemis erscheint und [2475] (so schon Phanodemos bei Athen. IX 392 d). Ersteres ist sicher uralter Glaube, und dementsprechend erscheint der Name überall, wo es einen alten Cult der Artemis gab, sowohl in Ephesos, als in Syrakus, aber das beweist nur, dass der Mythus von der gleichzeitigen Geburt der Artemis und des Apollon (genauer, dass Artemis einen Tag früher als ihr Bruder geboren sei und ihrer Mutter dann bei den Wehen beigestanden habe) hysterogenen Ursprungs ist, wie wohl auch die Verbrüderung beider Götter (Preller-Robert Gr. Myth. I 297). Es ist der Versuch gemacht worden (Lebègue Rech. sur D. 267f.), Spuren von uralten Culten der Pelasger, Karer, Phoiniker auf D. nachzuweisen, aber er ist nicht überzeugend; unzweifelhaft ist nur die Existenz eines sehr primitiven Heiligtums am Abhange des Berges Kynthos (S. 2473), aber warum dasselbe nicht von Anfang dem hellenischen Apollon geweiht sein sollte, ist unerfindlich. Praehistorische Funde, sowie von Scherben ,aegaeischer‘ oder ,mykenischer‘ Vasen sind bis jetzt auf D. nicht gemacht worden. Die einzige Stelle des Epos, wo des Altars des Gottes und der heiligen Palme der Leto Erwähnung geschieht (Odyss. VI 162), gehört zu den jüngeren Partien desselben, aber das beweist nichts gegen das Alter der Cultstätte auf D., nur dass dieselbe (ebenso wie diejenige in Pytho) den asiatischen Ionern erst verhältnismässig spät bekannt wurde. Aber auch bei ihnen gelangte dieselbe bald, wohl schon zu Anfang des 7. Jhdts., zu hohem Ansehen, denn im homerischen Hymnus auf Apollon (146–164) erscheint die daselbst gefeierte Panegyris schon von allen Ionern eifrig besucht, und der Sänger nennt sich ausdrücklich von Chios gebürtig (172ff.). Ein noch viel höheres Datum für die Begründung dieser Feier würde die Nachricht liefern, dass der messenische König Phintias eine Theorie nach D. geschickt habe, wobei der Hymnus von Eumelos von Korinth gedichtet sei (Paus. IV 4, 1. 32, 2. V 9, 10), aber die ihm zugeschriebenen Verse sind sicher apokryph, und danach erscheint die ganze Legende als späten Ursprungs, wohl kaum älter als die Neugründung Messenes. Ebensowenig Glauben verdienen die Sagen, welche die uralten Beziehungen Athens zu D. betonten, über des Kekrops Sohn Erysichthon, der die erste attische Festgesandtschaft nach D. geführt und dem Gotte den Tempel erbaut hatte, über Theseus, welcher den heiligen, γέρανος genannten Tanz zur Erinnerung an die Irrwege des Labyrinthes eingesetzt haben sollte – natürlich war dieser Tanz der Deliaden eine symbolische Nachahmung der Irrfahrten der Leto (Gilbert Deliaca 4f. Lebègue Recherches 177f.). Die erste verbürgte Nachricht über eine Verbindung zwischen Athen und D. giebt ein verstümmeltes Gesetzesfragment des Solon (Athen. VI 234 e) über die sog. ,Deliasten‘. Es scheint aber, dass noch früher ein cultlicher Zusammenhang zwischen D. und der marathonischen Tetrapolis, dem Ursitz des Ionertums in Attika, bestanden habe, und dass von da eine besondere Theorie zu der delischen Festfeier abgesandt worden sei (Philochor. frg. 158; vgl. Toepffer Herm. XXIII 321). Auch die aus Prasiai, wo das Grab des Erysichthon gezeigt wurde (Paus. I 31, 2), nach D. gelangenden [2476] mystischen Gaben der Hyperboreer (die Hyperboreerjungfrauen Upis und Hekaerge oder Arga [Herod. IV 35], die Dienerinnen oder richtiger Hypostasen der Artemis, hatten sie zuerst überbracht) mögen in diesem Zusammenhang erwähnt werden. In der zweiten Hälfte des 6. Jhdts. machte Peisistratos zuerst den Versuch, D. in Abhängigkeit von Athen zu setzen und die delische Amphiktyonie seinen Grossmachtsplänen dienstbar zu machen; nach Orakelspruch aus Delphi reinigte er den Teil der Insel, welcher vom Tempel aus sichtbar war, indem er alle daselbst befindlichen Gräber versetzte (Herodot. I 64. Thukyd. III 104). Die Vorstandschaft Athens in D. dauerte aber vorläufig nur kurze Zeit; Polykrates von Samos, der sich eine Thalassokratie im aegaeischen Meere gegründet hatte, gewann auch auf D. die Übermacht – als sichtbares Zeichen derselben weihte er dem Gotte die Insel Rheneia, sie mit eisernen Ketten an D. fesselnd (Thukyd. a. a. O.), und feierte dem Gotte sein Fest (Suid. Phot. s. Πύθια.). Durch den jähen Sturz des Tyrannen fand auch diese Herrschaft bald ihr Ende.
II. Während der Perserkriege hat D. unzweifelhaft das Schicksal der übrigen Kykladen geteilt, indem es sich den Feinden unterwarf. Datis soll die Bewohner als ἄνδρες ἱεροί anerkannt und 300 Talente Weihrauch zu Ehren Apollons verbrannt haben (Herodot. VI 97) – eine delische Legende, die kaum der Erwähnung wert gewesen wäre (auf einem Feldzug beladet man die Schiffe nicht mit Weihrauch), wenn nicht in einem Tempelinventar des 3. Jhdts. ein Kranz des Datis angeführt würde, der aber in anderen Inventaren einer Tochter des Babes zugeschrieben wird (Homolle Bull. hell. XV 140); zu der Legende hat sich die entsprechende Reliquie gesellt. Als nach dem Siege über die Barbaren sich unter Athens Hegemonie der Bund der Insel- und Küstenstädte des aegaeischen Meeres bildete (478 v. Chr.: Arist. Ἀθην. πολ. XXIII 5), wurde D. zum Centrum dieser attisch-delischen Amphiktyonie und zum Sitz des Bundesrates auserkoren; in seinem Apollontempel wurde der Bundesschatz deponiert und von den athenischen Hellenotamien verwaltet. So sehr diese Wahl das Ansehen des Heiligtums heben musste, da es factisch nie der Mittelpunkt einer so ausgedehnten Amphiktyonie gewesen war, so drückend musste den Einwohnern die Einmischung fremder Beamten in die Verwaltung ihrer Tempel erscheinen. Das Verhältnis verschob sich noch zu ihren Ungunsten, als zwar der Bundesschatz nach Athen verlegt wurde (454 v. Chr. nach dem überzeugenden Nachweis U. Köhlers), aber die Tempeladministration nach wie vor in athenischen Händen blieb. Diese Beamten trugen den Namen von Amphiktyonen; da sie in einem Document (Bull. hell. VIII 283) ausdrücklich mit dem Zusatz Ἀθηναίων bezeichnet werden und da im 4. Jhdt. neben ihnen Ἀνδρίων Ἀμφικτύονες erscheinen (CIA II 814), so ist die Hypothese nicht unwahrscheinlich, dass dies der Name der ursprünglichen Beisitzer des Bundesrates war und dass auch nach 454 die Verwaltung des Bundesheiligtums von D. nominell durch die Abgeordneten aller Bundesstaaten besorgt wurde, wenn auch factisch die noch autonom gebliebenen Mitglieder es unterliessen, [2477] solche abzusenden, und folglich die Athener alle Geschäfte allein besorgten. Als Zeugnisse ihrer Thätigkeit haben sich zwei Rechnungsurkunden, leider unvollständig, aus den Jahren der Archonten Krates = 434/3 v. Chr. (CIA I 283 mit Commentar von Boeckh Kl. Schr. V 430f.) und Glaukippos = 410/9 (Bull. hell. VIII 283) erhalten, aus denen hervorgeht, dass diese Beamten jährlich wechselten, dass sie sowohl die heiligen Gelder des Gottes und seinen und der Artemis Tempel verwalteten (der höchste Cassenbestand belief sich auf fast 25 Talente), als auch die Liegenschaften des Gottes und zwar für zehn Jahre verpachteten (die Ländereien und Häuser auf D. selbst für 900 Drachmen, die Ländereien auf Rheneia für 7110 Drachmen jährlich), und dass sie in ihrer Thätigkeit von delischen Beamten, νεωκόροι genannt, assistiert wurden. In die innere Verwaltung des Staates selbst scheinen die Athener sich nicht eingemischt zu haben, wie auch in den angeführten Urkunden das Jahr sowohl nach den attischen wie nach den delischen Archonten datiert wird. In der Festfeier dagegen unternahmen sie eine tiefgreifende Neuordnung; während bisher jährlich der Geburtstag des Apollon im Monate Hieros (entsprechend dem attischen Anthesterion) durch eine oben erwähnte vielbesuchte Panegyris gefeiert wurde, deren Glanzpunkt die Chöre der Deliaden und der heilige Tanz des γέρανος um den sog. κερατὼν βωμός = Hörneraltar (dessen Reste Homolle entdeckt zu haben glaubt, Bull. hell. VIII 417f., o. S. 2468) bildeten, beschlossen die Athener im Winter Ol. 88, 3, dem Gotte ein grosses penteterisches Fest mit musischen, gymnischen und hippischen Wettkämpfen nach Muster der panhellenischen einzusetzen. Zu diesem Zwecke reinigten sie die ganze Insel von Gräbern und erliessen für die Zukunft das Verbot, dass niemand daselbst begraben noch geboren werden dürfe – beides durfte nur auf der Nachbarinsel Rheneia geschehen (Thukyd. III 104). Im folgenden Frühjahr wurde die Penteteris festlich begangen; höchst wahrscheinlich ist auf dieselbe die Nachricht Plutarchs über die glänzende Theorie des Nikias (Plut. Nik. 3) zu beziehen (gegen Boeckh Staatsh. d. Athen. IIS 85, der sie 417 v. Chr. datiert). Als andere Architheoren der folgenden Penteteriden dürfen wohl Autokles, des Tolmaios Sohn, Kallias, des Hipponikos Sohn, und wahrscheinlich Euthydikos, des Diokles Sohn betrachtet werden, die alle zusammen mit reichen Gaben in den Inventaren des 4. Jhdts. genannt werden (Bull. hell. X 465. CIA II 824). Sicher ist, dass bei jeder Penteteris das Volk von Athen (wie bei den grossen Panathenaien der Athena) einen goldenen Kranz im Gewicht von normal 100 Drachmen (in Einzelfällen stark schwankend) als ἀριστεῖον τοῦ θεοῦ dem Apollon darbrachte – sechs Feste waren gefeiert und ebensoviele Kränze dargebracht worden (Bull. hell. X 465 Z. 107ff.|, als die Katastrophe von Aigospotamoi hereinbrach (Näheres über das Fest s. o. S. 2433ff.). Dieser radicale Eingriff in die Festordnung scheint grosse Unzufriedenheit bei den Deliern hervorgerufen zu haben; wenigstens erschien es den Athenern erspriesslieh, der Feindschaft ein Ende zu machen, indem sie alle Einwohner von der Insel vertrieben (Ol. 89. 3 = 421 v. Chr., Thukyd. V 1. Diodor. XII 73). Dieselben [2478] wanderten nach Kleinasien aus und erhielten vom Satrapen Pharnabazos die Stadt Adramyttion zum Wohnsitz angewiesen, aber infolge der Hinterlist von dessen Unterbefehlshaber Arsakes verloren sie eine Anzahl ihrer angesehensten Mitbürger (Thukyd. VIII 108). Indessen dauerte dies Exil nur wenig über ein Jahr, denn auf Geheiss des delphischen Orakels beschlossen die Athener nach dem Frieden des Nikias, die Vertriebenen in ihre Heimat zurückzuführen (im Sommer 420: Thukyd. V 32. Diod. XII 77). Nach dem Zusammenbruch der athenischen Macht strebten die Delier selbstverständlich nach Wiedererlangung ihrer Unabhängigkeit, aber scheinen zuerst keinen rechten Anklang bei den Spartanern gefunden zu haben, wenn man der spöttischen Antwort des Königs Pausanias Glauben beimessen darf (Plut. apophth. Lacon. 15, wo derselbe irrtümlich Sohn des Kleombrotos genannt wird). Aber dass sie schliesslich ihr Ziel erreichten, beweist das Bruchstück eines nach den spartanischen Königen und Ephoren, wie dem delischen Archon datierten Beschlusses (Bull. hell. III 12), wo von den Tempeln und Geldern des Gottes die Rede ist – selbstverständlich konnte nur ihre Rückgabe an die Delier von den Spartanern decretiert worden sein. Die Zeit derselben bestimmt sich daraus, dass von den Ephoren keiner bei Xenophon (hist. gr. I u. II) vorkommt, also nicht vor 403, aber auch nicht später, da nach dem definitiven Friedensschluss zwischen Sparta und Athen keine Gelegenheit zu einem solchen Eingriff sich darbot. In den folgenden Jahren scheint sich D. der besonderen Gunst der Spartaner erfreut zu haben, wie die reichen Geschenke des Lysander und des Nauarchen Pharax (um 397) beweisen, die ersten Kränze, die in dem eben vollendeten neuen Apollontempel (über die Zeit der Errichtung desselben vgl. auch Furtwängler )Arch. Zeit. 1882, 335f.) geweiht wurden, demjenigen, der in den Rechnungen des 4. Jhdts. als Δηλίων νεώς (Bull. hell. X 461) dem alten Ἀθηναίων νεώς genannten Tempel gegenübergestellt wird (die Einwände Homolles Bull. hell. XV 141, der sich auf die Fortsetzung der Arbeiten an demselben noch im 3. Jhdt. beruft, sind nicht stichhaltig – es könnte sich um eine Erneuerung schadhaft gewordener Teile handeln). Auch die Athener unterliessen es nicht, die jährlichen Feste durch ihre Theorien zu beschicken; so Ol. 95, 1 die durch ihre Verbindung mit dem Tode des Sokrates berühmt gewordene Theorie (Xenoph. mem. IV 8, 2. Plat. Phaed. 58 c). Die penteterische Feier dagegen unterblieb bis zu Ol. 98, wie sich leicht aus der Zahl der dem Gotte geweihten Kränze berechnen lässt. Schon etwas früher, bald nach dem Siege bei Knidos (Isokr. XIV 28), haben die Athener versucht (wie Swoboda und U. Köhler nachgewiesen), die attisch-delische Amphiktyonie zu erneuern, und dementsprechend bemächtigten sie sich wieder der Verwaltung der delischen Tempel, wie das Fragment der Rechnungen ihrer Amphiktyonen aus Ol. 97, 3–4 beweist (CIA IV 2, 813 b). Sowohl nach dieser Urkunde, wie nach dem vollständigsten Document der athenischen Tempelverwaltung, dem sog. Marmor Sandwicense (CIA II 814. 814 b Add. = Dittenberger Syll. I² 86, dazu Boeckh [2479] Staatsh. d. Athen. II³ 68ff.) aus Ol. 99, 4–100, 3 zu urteilen, scheinen diese Beamten mehrere Jahre hintereinander im Amte geblieben zu sein, aber schon im letzten dieser Jahre trat eine Änderung ein, indem die Zahl derselben von vier auf fünf erhöht und ihnen ebensoviel andrische Amphiktyonen zugesellt wurden; im Zusammenhange damit wurde ihre Amtsdauer auf ein Jahr herabgesetzt, wie solches in allen Rechnungen und Inventaren des 4. Jhdts. als Regel erscheint (z. B. Bull. hell. X 411). Aus verschiedenen Einzelheiten kann man den ziemlich sicheren Schluss ziehen, dass damals überhaupt eine Neuordnung der Tempelverwaltung vorgenommen worden sei (De D. ins. reb. 56f., vgl. Dittenberger a. a. O. Add.); jedenfalls ist sicher das Fest der Delien vom dritten auf das zweite Olympiadenjahr verlegt und so im Verlauf des ganzen 4. Jhdts. gefeiert worden (ausser Marm. Sandw., CIA II 818 Z. 9. 824. Bull. hell. VIII 299f.). Dass die Andrier neben den Athenern an der Verwaltung beteiligt erscheinen und ihre Beamten dieselbe Remuneration erhielten (die fünf Andrier je 420 Drachmen, die Athener mit γραμματεύς und ὑπογραμματεύς; zusammen 2658 Drachmen), war eine Concession an die Bundesgenossen, von denen gerade die Andrier, wie übrigens auch die Naxier, auf D. einen eigenen olxos = Schatzhaus besassen (CIA II 827. Bull. hell. VIII 320. VI 100) – eine Concession, die freilich bald zurückgenommen wurde oder in Vergessenheit geriet, denn nur in einer Inschrift noch (Bull. hell. VIII 317) scheint ein Amphiktyon aus Andros erwähnt zu sein. Dagegen bei der Aufbewahrung der heiligen Gerätschaften im Artemision und den beiden Apollontempeln, oder wenigstens bei deren Übergabe, wurden die athenischen Amphiktyonen vom Rate von D. und den ἱεροποιοί assistiert, was auch sehr erklärlich ist, da nur die Ausrichtung des grossen penteterischen Festes (im Marm. Sandw. kurzweg ἡ ἐορτή genannt) den Amphiktyonen oblag, während alle sonstigen Opfer und Feiern, τὰ κατὰ μῆνα, von den Hieropoien besorgt wurden, wozu sie der heiligen Gerätschaften nicht entbehren konnten. Es geht daraus zugleich hervor, dass diese Beamten an Stelle der im 5. Jhdt. im selben Zusammenhange erwähnten νεωκόροι getreten sind, welche zwar nicht gänzlich abgeschafft (im 4. Jhdt. wird ihr Amtshaus, νεωκόριον, CIA II 827 Z. 9. Bull. hell. VIII 320 erwähnt, im 3. bis 2. kommen sie nicht selten vor), aber doch auf die niedrigeren Functionen bei der Tempelaufsicht beschränkt wurden; vielleicht ist auch diese Änderung nicht ohne Einfluss seitens Athens, wo bekanntlich die Hieropoien eine bedeutende Rolle spielten, zu stαnde gekommen. Die zwei angeführten fast unversehrten Documenta (CIA II 814. 814 b. Bull. hell. X 461 aus dem Jahre des Timokrates = 364/3) geben ein vollständiges Bild der athenischen Verwaltung auf D., zu dem ßo aus allen übrigen Fragmenten (CIA II 813–826. Bull. hell. VIII 282f.) nur wenig hinzukommt. Der bedeutendste Besitz des Heiligtums waren die Capitalien, welche auf fünf Jahre (so wenigstens im 5. Jhdt.) zu 10% ausgeliehen wurden und zwar sowohl an Staaten, als an Private, an letztere selbstverständlich nur unter genügender Garantie; unter ersteren erscheinen fast nur die [2480] Kykladen vertreten. Aus der Berechnung der Procente ergiebt sich, dass an Staaten ca. 43½ Talente, an Private etwas weniger als 4 Talente ausgeliehen waren, folglich der ganze Barschatz des Apollon sich auf rund 50 Talente, der jährliche Ertrag auf 5 Talente belief. Weniger eintragreich waren die im Besitz des Gottes befindlichen Liegenschaften, welche auf zehn Jahre verpachtet wurden; die Ländereien auf Rheneia ergaben in Ol. 100, 1–2 je 6600, in Ol. 100, 3 6400 Drachmen, diejenigen auf D. in denselben Zeiten 1242 und 1542 Drachmen, wozu noch die Miete der heiligen Häuser im Betrage von ungefähr 300 Drachmen hinzukam, also im ganzen betrug dieser Einkunftsposten nicht volle 1½ Talente. Dazu kamen noch gewisse ebenfalls verpachtete Gerechtsamkeiten (τέλη), so z. B. für Purpurfischerei am Isthmos von Mykonos und bei der Hekateinsel und ein Zoll im Hafen von Mykonos (Bull. hell. VIII 313f.); endlich werden noch gerichtlich eingetriebene und teilweise aus dem Erlös von verkauften Pfändern gewonnene Summen angeführt – alles in allem nicht über ½ Talent. Also beliefen sich die jährlichen Einkünfte des Heiligtums auf ungefähr 7 Talente. Leider lässt sich für die Ausgaben selbst eine ungefähre Berechnung nicht aufstellen. Dagegen kann für den Schatz an Gerätschaften und Weihgeschenken der Wert annähernd bestimmt werden, da der wertvollste Teil derselben in Silber und Gold genau gewogen wurde; ausgehend von der Annahme, dass das Gewicht nach aiginetischem Fusse bestimmt und dass das Verhältnis des Goldes zum Silber = 11 : 1 war (der Nachweis dafür De D. ins. reb. 70 Anm.), erhält man für diese Gegenstände einen Preis von ungefähr 37 Talenten attischen Geldes, und mit Einrechnung der nicht gewogenen (nur gezählten) Gerätschaften aus Bronze u. a. nahe an 40 Talente für das ganze Mobiliar der Heiligtümer. Das ganze Vermögen des delischen Apollon lässt sich folglich auf ungefähr 100 Talente schätzen. Trotz der oben erwähnten, freilich mehr nominellen Beteiligung der Magistrate von D. an der Tempelverwaltung und der inneren Autonomie der Insel, fuhren die Bewohner fort, die athenische Suprematie nur mit Widerwillen zu ertragen, und äusserten ihre gehässige Stimmung von Zeit zu Zeit in nicht gerade edler Weise. Die erste Spur des Ausdruckes des Volksunwillens findet sich schon im Marm. Sandw. Zu Beginn von Ol. 100 wurden acht Männer zu je 10 000 Drachmen Busse und ewiger Verbannung verurteilt, weil sie die Amphiktyonen aus dem Heiligtum mit Stockschlägen vertrieben hatten; der Name eines derselben ist übrigens später ausgemeisselt worden, wahrscheinlich weil es ihm gelungen war, seine Restitution durchzusetzen. Meistens wird freilich angenommen, dass der Name nach Zahlung der Busse gelöscht sei, aber das ist unannehmbar, erstens, weil dadurch der andere Teil der Strafe – Verbannung – unberührt blieb, zweitens, da es rein unmöglich ist, dass von den acht Verurteilten nur einer gezahlt habe. Ein zweiter Irrtum ist es, wenn meist angenommen wird, dass aus der Confiscation des Eigentums dieser Männer sich das Besitztum des Gottes an Häusern gebildet habe (Boeckh Staatsh. II³ 8,3. Dittenberger Syll. I² 86 und add. [2481] P. 641. Homolle Bull. hell. XIV 434f.); schon im 5. Jhdt. werden Häuser im Besitz des Apollon genannt, und unter den Namen der früheren Besitzer der ἱεραὶ οἰκίαι in derselben Urkunde kommt kein einziger der Verurteilten vor; auch ist es mehr als zweifelhaft, dass die angeführten Bussen in die Tempelcasse gelangt seien, denn dann müssten sie unter den Einnahmen verzeichnet sein – sie werden teils als Schmerzensgeld an die Amphiktyonen gezahlt, teils dem Staatsschatz von D. überwiesen worden sein, wie solches in Athen in ähnlichen Fällen Rechtens war. Verurteilt werden die Schuldigen von einem delischen Gericht sein, vor dem sie von athenischen vom Rate abgesandten Anwälten (CIA II 814 b Z. 32) angeklagt wurden. Dass es ein solches, von den Athenern unabhängiges Gericht auf D. gab, beweist das athenische Decret für den Delier Peisitheides (CIA II 115 b) aus der Mitte des 4. Jhdts.; dieser Mann war für seine Anhänglichkeit an Athen fast ermordet und dann zur Verbannung verurteilt worden – Athen konnte ihn nur durch Verleihung des Bürgerrechtes und eines besonderen Rechtsschutzes nebst Gewährung von Subsistenzmitteln entschädigen. Um diese selbe Zeit wurde die athenische Suprematie auf D. stark in Frage gesetzt. Als nämlich König Philipp nach Beendigung des heiligen Krieges die Neuordnung der delphischen Amphiktyonie vornahm, erschien den Deliern die Zeit günstig, durch ihn eine Rückgabe ihrer eigenen Tempelverwaltung durchzusetzen, und zu diesem Zwecke sandten sie Ankläger nach Delphi. Zum Vertreter der athenischen Interessen wurde zuerst Aischines und dann, da dessen Gesinnung keine genügende Bürgschaft bot, durch den Areopag Hypereides bestellt (Demosth. XVIII 271), von dessen glänzender Rede sich nur kleine Bruchstücke erhalten haben (Boeckh Kl. Schr. V, Erklärung einer Urk. § 5–7). Philippos fand es wohl unzweckmässig, den eben mit Athen geschlossenen Frieden durch Eingehen auf die Klagen der Delier zu gefährden, und liess sie fallen (345/4 v. Chr.). Alles blieb vorläufig beim alten; das beweisen die Urkunden aus den Jahren der (attischen) Archonten Archias (CIA II 822. Bull. hell. VIII 293), Sosigenes (ebd. 299), Nikomachos (ebd. 294) und Ktesikles (CIA II 824), ja aus der Zahl der penteterischen Kränze erscheint es unzweifelhaft, dass noch Ol. 112, 2 (= 330 v. Chr.) die Delien gefeiert worden sind, folglich die athenische Verwaltung auf D. noch bestand. Wenn auch nach diesem Jahr die Penteteris in Verfall kam, ist doch kein Grund ersichtlich, weshalb König Alexander den Athenern die Insel entrissen hätte, an deren Besitz sie so zähe festhielten – eher würde sich der Schluss des lamischen Krieges als Datum der Befreiung von D. empfehlen, wenn nicht dagegen gewichtige Gründe sprächen. Es ist nämlich Homolle gelungen festzustellen (Bull. hell. XV 149f.), dass neben den penteterischen Kränzen die Athener seit 344 (doch wohl seit dem Siege im Process gegen die Delier vor König Philipp) dem Apollon jährlich eine Schale von ca. 80 Drachmen Gewicht weihten und dass diese Gabe von ihnen stetig bis zum Jahre 315 entrichtet wurde. Das giebt einen Terminus post quem, während der Terminus ante quem durch das Decret der Delier zu Ehren [2482] des Philokles, Königs von Sidon, geliefert wird, der als Flottenführer des Ptolemaios ihnen behülflich gewesen war, die dem Gott geschuldeten Gelder vom κοινὸν τῶν νησιοτῶν einzutreiben (Bull. hell. IV 327), welches wohl erst beim Zuge des Ptolemaios durch das aegaeische Meer (im J. 308) sich gebildet haben wird; um diese Zeit hatte D. die freie Verfügung über seine Tempel erlangt, denn nicht die Athener, sondern die Delier sind es, welche sich um die Rückgabe der heiligen Gelder bemühen. Demetrios der Phalereer wird es gewesen sein, der unter dem Einflusse des Ptolemaios D. aus der Botmässigkeit Athens entlassen haben wird; dass die Befreiung eine freiwillige gewesen ist, beweisen die durch das erwähnte Decret bezeugten freundschaftlichen Beziehungen zwischen D. und Athen. Das Datum schwankt also zwischen 315 und 308; es möglichst dem letzteren Termine zu nähern (gegen Homolle Archives 26; Bull. hell. XV 154), rät eine Urkunde der amphiktyonischen Verwaltung (Bull. hell. VIII 323), in der eines Hieromnemon aus Koile Erwähnung geschieht, welcher erst unter Archon Euthios Proedre wurde – es scheint notwendig, beide Urkunden zeitlich einander möglichst nahe zu rücken. Das spätere Datum für die Befreiung von D. – 308 v. Chr. – erhält auch dadurch mittelbar eine Bestätigung, dass sich die delische Archontenliste nicht weiter, als bis zum J. 304 hinauf verfolgen lässt.
III. § 1. Wenn die Hypothese der Befreiung von D. durch Vermittlung des Ptolemaios richtig ist – und sie erhält einen bedeutenden Grad der Wahrscheinlichkeit durch die Weihung eines kostbaren Gefässes an Aphrodite, auf welchem derselbe einfach als Sohn des Lagos bezeichnet ist (Bull. hell. VI 48) – so unterliegt es keinem Zweifel, dass dieses zu dem Zwecke geschehen war, um die heilige Insel zum religiösen und politischen Centrum des von ihm gebildeten κοινον τῶν νησιωτῶν zu machen. Ob das schon im 4. Jhdt. geschehen sei, ist unsicher; jedenfalls um das J. 300 befand sich D. in Gewalt des Demetrios, der in einer Rechnung kurzweg als ὁ βασιλεύς bezeichnet und dessen persönliche Anwesenheit daselbst bezeugt wird (Homolle Arch. 67, 1). Erst nach dem Sturze von dessen Macht konnte sich das κοινόν von neuem unter Protectorat der Ptolemaier constituieren, und da erscheint D. als Centrum dieses Bundes; hier versammeln sich die σύνεδροι desselben (CIG 2772. Bull. hell VII 7), hier werden die Decrete derselben regelmässig im Heiligtum des Apollon aufgestellt (mit einer Ausnahme, CIG 2334) und ebenso die den Wohlthätern errichteten Statuen (CIG 2773. Bull. hell. IV 325), hier wahrscheinlich wurden die Πτολεμαῖα benannten Spiele begangen (Bull. hell. IV 323). Dies Verhältnis von D. zur neuen Amphiktyonie bedingte aber keineswegs irgendwelche Beeinträchtigung ihrer inneren Selbstverwaltung; die Ptolemaier bereicherten wohl den Schatz des Apollon durch kostbare Geschenke, wofür ihnen Statuen und Ehren decretiert wurden, fanden es aber ihren Verhältnissen unangemessen, sich um dessen Verwaltung zu kümmern, ja liessen es sogar ruhig geschehen, dass die Delier die Gaben anderer Herrscher, wie z, B. des Philetairos von Pergamon, selbst ihrer politischen Gegner, wie [2483] des Antigonos Gonatas, annahmen. D. wurde als Sitz des Apollon von allen Machthabern geehrt, seine Feste mit Theorien beschickt (besonders regelmässig von Alexandreia, Kos und Rhodos), welche jährlich reiche Gaben mitbrachten, seine Tempel, abgesehen von einzelnen Weihgeschenken, durch grosse Stiftungen bedacht, aus deren Ertrage jahraus jahrein Feste gefeiert und goldene Gefässe dem Gotte dargebracht wurden; das erste Beispiel gab, wie es scheint, Philokles von Sidon, ihm folgten Ptolemaios Philadelphos und des Demetrios Tochter, Königin Stratonike, dann Philetairos von Pergamon u. a. In der zweiten Hälfte der Kegierung des Ptolemaios Euergetes scheint die Oberherrschaft Ägyptens im Bereiche des aegaeischen Meeres stark erschüttert (obgleich noch unter dem vierten Ptolemaier ägyptische Garnisonen auf Thera und Kreta standen; vgl. Hiller v. Gaertringen Thera I 167f.) und die Vorstandschaft des Nesiotenbundes auf die Rhodier übergegangen zu sein; sie sind es, die gegen Ende des 3. und anfangs des 2. Jhdts. den Nesiarchen bestellen (Bull. hell. VI 37. XII 118 und wohl auch X 111). Auch auf D. wurde dem Rhodier Agathostratos, der die ägyptische Flotte in einer Seeschlacht besiegt hatte (Polyaen. V 18), eine Statue (CIG 2283 e Add.) errichtet (Schumacher Rh. Mus. XLI 226f.). Es scheint aber, dass D. sich um diese Zeit mehr an Makedonien anschloss; während Euergetes nur selten genannt wird, während die Theorien der Koer und der Rhodier aus den Inventaren gänzlich verschwinden, erscheint in denselben sehr häufig der Name des Antigonos Doson. Noch enger gestaltete sich das Verhältnis von D. zu Philippos, der, von den gewöhnlichen Geschenken abgesehen, dem Gotte zu Ehren eine prächtige Stoa errichtete und seinerseits von den Deliern, selbst nach seiner Niederlage im Kriege gegen die Römer, jährlich durch einen Ehrenkranz ausgezeichnet wurde (Bull. hell. VI 8. 10f.). Selbstverständlich konnte I). dabei nicht Mitglied des Nesiotenbundes bleiben; das scheint durch den Wortlaut der zu Ehren rhodischer Nesiarchen (um 200) abgefassten Beschlüsse (Bull. hell. X 111. 118) hervorzugehen, und dementsprechend ist das dieser Zeit angehörige Decret der Nesioten (CIG 2334, vgl. Bull. hell. VIII 20) nicht auf D., sondern auf Tenos aufgestellt worden. Überhaupt verfolgten die Delier in dieser Zeit eine Politik, die ihnen verhängnisvoll werden musste; obgleich sie mit den Römern in einem Bundesverhältnis sich befanden und sich die Kränze gefallen liessen, welche die römischen Feldherren von T. Flamininus an bis auf die beiden Scipionen jährlich dem Apollon weihten (Bull. hell. VI 38 Z. 85f.), zeigten sie eine verdächtige Hinneigung zu ihren Feinden. Teilweise fand eine solche Politik darin ihre Entschuldigung, dass sie nicht gern auf die pecuniären Vorteile des Tempels verzichten und die althergewohnten Huldigungen der Könige nicht missen wollten, und demgemäss dieselben nicht nur von den Freunden Roms annahmen, so von seiten Eumenes von Pergamon und des Massinissa (ebd. Z. 100f. 129f.), dem sie ihrerseits Kränze darbrachten (ebd. 10 Z. 43f.) und wenigstens drei Statuen errichteten (Bull. hell. II 400. III 469. XI 255), als auch von dessen Gegnern, wie Antiochos d. Gr. (Bull. hell. VI [2484] 36 Z. 67), dem zu Ehren auch eine Statue von seinem Gesandten Menippos, also wohl gerade vor dem Zuge nach Hellas, geweiht wurde (Bull. hell. III 360). Den Deliern selbst scheint es bange geworden zu sein; sie hielten es für nötig, eine Gesandtschaft nach Rom zur Erneuerung des Bündnisses zu senden (Bull. hell. VIII 87). Aber nicht gewitzigt durch diese Erfahrung traten sie in das engste Verhältnis zu den makedonischen Königen; über die dem Philippos erwiesenen Ehren war oben die Rede, des Perseus Gattin Laodike wurde vom Volke von D. durch eine Statue geehrt (CIG 2275 a); was aber in den Augen der Römer noch compromittierender erscheinen musste, es liess in seinem Heiligtum sowohl das Edict des Königs Perseus über die Rückberufung der Verbannten nach Makedonien vor dem Kriege mit Rom (Polyb. XXVI 5), als auch seinen Bündnisvertrag mit den boiotischen Städten (Liv. XLII 12) aufstellen. Wenn schon dieses zweideutige Verhalten die Römer reizen musste, so gab es noch ein anderes Interesse, welches ihnen den Gedanken nahe legen musste, die Insel möglichst in sichere Hände zu bringen. Dank nicht sowohl seinem Hafen, als besonders seiner günstigen Lage auf dem Hauptverkehrswege zwischen Italien und dem Osten war D. zu Ende des 3. und Anfang des 2. Jhdts. zu einem bedeutenden Handels- und Stapelplatz erwachsen. Darüber belehren nicht sowohl die Autoren, als die delischen Inschriften; die zahlreichen Proxeniedecrete, wie auch die Weihinschriften von Angehörigen verschiedener Länder liefern den sicheren Beweis (Homolle Rapport 26f. 32f.). Am häufigsten werden Alexandriner und Rhodier durch Decrete geehrt, weiter werden Byzantier und Angehörige kretischer Städte genannt; Byzanz spielte eine wichtige Rolle als Vermittlerin der pontischen Getreideausfuhr (auch die Chersonesiten erscheinen auf D.), die Kreter werden besonders als Sclavenhändler den Markt von D. besucht haben. Derselben Ware wegen standen die Delier in engen Beziehungen zu den Aitolern und dem König Nabis (Bull. hell. XX 503). Von den Ehren, welche Massinissa zum Dank für grosse Landungen numidischen Kornes erwiesen wurden, war oben die Bede. Seit der Mitte des 3. Jhdts. finden sich auch Römer oder Italiker (sehr häufig scheinen sich letztere den gewichtigeren Namen beigelegt zu haben) in D. ein, zuerst vereinzelt, so im J. 259 ein Spassmacher Serdon (Bull. hell. VII 113f.), dann in immer wachsender Anzahl. Zu gleicher Zeit wächst auch die Zahl der auf D. verkehrenden Orientalen. Tyrier, Aradier, Laodikenser, letztere ausdrücklich als Kaufleute bezeichnet (Bull. hell. I 285). Endlich muss auch die Zahl der ägyptischen Händler nicht gering gewesen sein, denn die Tempelverwaltung musste es zulassen, dass dem hellenischen Apollon ein mächtiger Concurrent in Person des Serapis und seiner Begleiter Isis und Anubis erstand, und zwar wurde das Serapieion von Staatswegen in einem besonderen Bezirke (Hauvette-Besnault Temple des dieux étrangers im Bull. hell. VI 295 mit Plan Taf. XI) errichtet oder wenigstens aus der Tempelcasse unterstützt (VI 52 Z. 220) – das geschah wohl erst um die Wende des 3. Jhdts., wie man aus der geringen Zahl der Weihinschriften [2485] vor der Zeit der athenischen Herrschaft schliessen darf. Auf das stetige Wachstum der Fremdenzahl führt Homolle mit Recht die stark steigende Wohnungsmiete bei sinkendem Pachtzins für Ländereien zurück (Bull. hell. VI 65).
§ 2. Für die Zeit der Selbständigkeit von D. besitzt man jetzt nach den französischen Ausgrabungen das reichste Urkundenmaterial, namentlich an Tempelrechnungen. Leider sind von letzteren nur drei aus den Jahren der Archonten Hypsokles (279), Demares (180) und Amphikles (170) veröffentlicht (Bull. hell. XIV 389. VI 1f. II 570) und geringe Bruchstücke aus den übrigen in den Commentaren Homolles zu den ersten zwei (im folgenden werden diese Urkunden nach den Archonten citiert). Alle übrigen Documente, meist Ehrendecrete und Weihinschriften, deren eine bedeutendere Anzahl bekannt gemacht sind, stehen an Bedeutung hinter diesen weit zurück, besonders die Volksbeschlüsse zeichnen sich durch ihre Inhaltsleere nicht vorteilhaft aus. Im allgemeinen lässt sich doch eine ziemlich klare Vorstellung von der Verfassung von D. gewinnen, weniger von der Verwaltung, diejenige der Heiligtümer ausgenommen. Die Verfassung kann als eine demokratische bezeichnet werden, doch als eine sehr gemässigte, wie bei Besprechung der Beamten näher auszuführen ist. Das Volk war in Phylen und Phratrien eingeteilt; die Phylen waren ohne Zweifel die vier ionischen, von denen eine – Ἀργαδίς – ausdrücklich bezeugt ist (Bull. hell. X 473). Die Phratrien werden nur einmal bei einer Bürgerrechtserteilung erwähnt, wobei dem Neubürger gestattet wird, sich die Phratrie beliebig zu wählen (Homolle Rapport 30 nr. 38). Häufiger erscheint eine andere Einteilung der Bürger, die Trittyen, von denen zwei, Θυεστάδαι und Ὠκυνεῖδαι, sicher als solche bezeugt sind (Dem.-Urk. öft.), zwei ihnen vermutungsweise zugesellt werden können, die Mapsichiden und Theandriden. Die Trittyen waren Unterabteilungen der Phylen, denn ihre Vorstände, die Trittyarchen, werden als Beamte der Phyle bezeichnet (ebd. Z. 127), deren Zahl scheint drei gewesen zu sein (ebd. Z. 55), die Trittye würde also ihrem Namen entsprechend ein Dritteil der Phyle, und ihre Gesamtzahl auf D. zwölf gewesen sein. Das Vorhandensein von Demen ist nirgends bezeugt, da die bekannten Ortsnamen nur topographische, nicht politische Bedeutung besitzen. Über die Volksversammlung, die natürlich ἐκκλησία, nicht ἡλιαία (so Nenz Qu. Del. 6) genannt wurde, sind die Kenntnisse äusserst dürftig; sie wird ungefähr dieselben Geschäfte besorgt haben, wie z. B. die athenische, aber von allen Volksbeschlüssen haben sich nur die Ehrendecrete (mit Belobigung, Verleihung des Titels eines Proxenos und Euergetes, der Proedrie, seltener des Bürgerrechtes, Homolle Ρapport 28 nr. 8. 30 nr. 38) erhalten. Dies ist nicht Zufall; zwar wird stets doppelte Ausfertigung der Urkunde (im Buleuterion und im Tempel aufbewahrt) vorgeschrieben, aber fast nie auf Stein (Ausnahme: Bull. hell. XIΙΙ 237), es war den Interessenten überlassen, auf eigene Kosten eine Stele zu errichten, folglich sind alle erhaltenen Decrete Privaturkunden. Daraus erklärt sich vielleicht ihre überaus kurze Fassung in den Formeln; nur der Antragsteller wird genannt, erst [2486] gegen Ende des 3. Jhdts. der Name des Präsidierenden (ὁ δεῖνα ἐπεωήφιζεν) am Schluss. Trotz dieser Kürze wird neben dem Volke meist des Rates gedacht; derselbe hatte, wie in Athen, das Recht, sein Probuleuma zu erteilen. Dieser Rat war jährig und in zwölf monatliche Prytanien eingeteilt, welche vielleicht den Trittyen entsprachen. Sowohl der Rat, als speciell die Prytanen hatten die Oberaufsicht über die Verwaltung der Tempelschätze – ohne erstere durfte keine Übergabe derselben vorgenommen werden, ohne letztere konnte die heilige Casse nicht aufgeschlossen werden (Bull. hell. VI 59), also müssen sie oder vielmehr ihr Präsident, dessen Titel unbekannt, den Schlüssel davon bewahrt haben. Sowohl Rat als Prytanen besassen ihr besonderes Amtslocal, βουλευτήριον und πρυτανεῖον; ersteres diente auch als Staatsarchiv, letzteres als Aufbewahrungsort für die bei den grossen Festschmäusen verwendeten Gerätschaften, welche der Obhut des Archon anvertraut waren (Bull. hell. VII 109f.). Als besondere Function des Rates ist die Aufbewahrung und Nutzbarmachung gewisser gestifteter Summen hervorzuheben, aus deren jährlichem Ertrage Opfer verrichtet und goldene, nach dem Namen des Stifters benannte Gefässe (στησίλεια, γοργίεια, φιλωνίδεια – ob auch andere, ist ungewiss) geweiht wurden. Über das Gerichtswesen sind die Kenntnisse äusserst dürftig; nur einmal wird ein Gebäude ἡλιαία erwähnt (Dem.-Inv. 112f.), welches man geneigt sein könnte, als Sitzungssaal der Dikasten zu betrachten; dass dieselben besoldet wurden, und zwar bisweilen aus der heiligen Casse, hat Homolle gezeigt (Bull. hell. XIV 491), der aus den gezahlten Summen eine Gesamtzahl von fünfhundert, welche in Sectionen von hundert Mann geteilt waren, mit grosser Wahrscheinlichkeit erschlossen hat. Die Beamten von D. dürfen in ordentliche und ausserordentliche eingeteilt werden; ihnen schliessen sich die Privaten an, welche unter dem Namen von Leiturgien oder sonstwie gewisse öffentliche Geschäfte besorgten; endlich ist noch das besoldete Dienstpersonal zu erwähnen. Unter den ersteren spielte die hervorragendste Rolle der Archon, welcher an der Spitze des Staates stand und nach dessen Namen das Jahr datiert wurde (vgl. Anhang S. 2501f.). Von seinen specielleren Functionen ist nichts weiter bekannt, als dass er bei der jährlichen Schatzesübergabe anwesend war und dass er die grössten Feste des Staates, die Apollonien und Dionysien, ausrichtete (Bull. hell. VII 103f. IX 146f.), zu welchem Zwecke ihm eine bedeutende Anzahl kostbarer Gefässe anvertraut war, die von ihm im Prytaneion aufbewahrt wurden – daraus dürfte man schliessen, dass er daselbst seinen Amtssitz hatte. Ob ihm auch die Gerichtsvorstandschaft zukam, wie es in Athen der Fall war, lässt sich nicht entscheiden. Die zweite Stelle unter den delischen Beamten nahm das Collegium der Hieropoien (ἱεροποιοί) ein, welches schon im 4. Jhdt. bestand und dann an Stelle der athenischen Amphiktyonen trat. Es zählte von Anfang an mehr als zwei Mitglieder, und da für eine Anzahl von Jahren vier bezeugt sind, wird das die gesetzliche Zahl gewesen sein. Weshalb in den meisten Jahren in den Tempelurkunden nur zwei Mitglieder angeführt werden (und zwar dieselben im Verlaufe des ganzen Jahres [2487] ebenso constant, wie in anderen alle vier), lässt sich nicht erforschen. Man könnte meinen, dass nur zwei mit der Geldverwaltung zu thun gehabt hätten, die beiden anderen mit Darbringung von Opfern und anderen Cultverrichtungen betraut gewesen wären (so Homolle Bull. hell. XIV 417), aber doch bleiben die Schwankungen einzelner Jahre unerklärt. Dieselbe Rolle, welche in der Tempelverwaltung die Hieropoien spielten, kam in Bezug auf die Staatscasse den Schatzmeistern (ταμίαι) zu, deren es jährlich zwei gab. Über deren Thätigkeit beschränkt sich die Kenntnis auf ihre Beziehungen zu den Hieropoien, welche in den Rechnungen letzterer ihre Erwähnung finden. Diese Beziehungen waren zweierlei Art: erstens machten die Tamiai gewisse Zahlungen an die heilige Casse, entweder zur Rückerstattung vom Staate entliehener Summen oder als Beiträge des Staates zu gewissen Ausgaben der heiligen Verwaltung; zweitens deponierte dieselbe zu bestimmten Zwecken assignierte Summen in der sog. κιβωτὸς δημοσία, welche im Tempel ebenso von den Hieropoien aufbewahrt wurde, wie die ihnen unmittelbar anvertraute ἱερὰ κιβωτός. Diese κιβωτὸς δημοσία darf keineswegs mit dem Staatsschatz identificiert werden, wie schon die Geringfügigkeit der Einnahmen und Ausgaben beweist (De D. ins. reb. 120f.). Überhaupt scheint die Finanzverwaltung des Staates derartig geordnet gewesen zu sein (wenigstens zu Anfang des 2. Jhdts.), dass auf Anweisung der Tamiai gewisse Trapeziten alle laufenden Einnahmen des Staates eincassierten und auf ihren Banken bewahrten, bis sie dieselben auf eine ähnliche Anweisung hin zur Deckung der Ausgaben nach dem Budget verwendeten, worunter auch die Zahlungen an die heilige Casse miteinbegriffen sind; nur gewisse Summen, welche voraussichtlich längere Zeit unverausgabt bleiben mussten und die im Budget nicht vorausgesehenen Überschüsse (τὰ ἀκατάτακτα: Dem.-Rechn. 95f. 119f.) wurden in die obengenannte κιβωτὸς δημοσία abgeführt. Eines nicht geringen Ansehens erfreuten sich die zwei Schreiber – des Staates und der Hieropoien; mehrere Inhaber dieser Ämter gelangten später zum Archontate. Unbestimmbar bleibt, ob der einmal genannte γραμματεὺς τῆς βουλῆς (CIG 2266) mit dem Staatsschreiber identisch ist oder von ihm verschieden, was wahrscheinlicher scheint. Zu der Tempelverwaltung in bestimmten Beziehungen stehend erscheinen die ἐπιστάται genannten Beamten, welche meist in Einzahl, seltener zu zweien oder dreien erwähnt erscheinen (De D. ins. reb. 128) und eine im Tempelbezirk gelegene Amtswohnung – ἐπιστάσιον – schon zur Zeit der athenischen Verwaltung besassen (CIA II 814 b 30). Sie mit den Epimeleten der Bauten zu identificieren (Nenz Del. 11ff.), ist nicht der geringste Grund vorhanden, aber ebensowenig lässt sich ein Beweis für die Ansicht Homolles (Archives 49) beibringen, dass ihnen die Besorgung der Feste oblag; wenigstens die bedeutenderen derselben standen unter Vorstandschaft des Archon. Viel wahrscheinlicher erscheint es, da sie meist in Verbindung mit den durch sie übermittelten Gaben von Privaten an den Gott genannt werden, sie als Oberaufseher des heiligen Bezirkes und Hüter der daselbst gelegenen Tempel zu betrachten; als [2488] solche waren sie die geeignetsten Mittelpersonen, um die täglichen Darbringungen von Andächtigen den nicht immer anwesenden Hieropoien zu übergeben. Über die Logisten (Dem.-Rechn. 203f.) ist man ebenfalls nur auf Vermutungen beschränkt; dass das Amt kein geringes war, beweist der Umstand, dass ein gewesener Hieropoie dasselbe nicht verschmähte. Man darf ihnen wohl dieselbe Controlle über das ganze Rechnungswesen, wie ihren athenischen Namensvettern zuschreiben, ob aber die Erwähnung von einmal ihnen gezahlten ἐφόδια zu dem Schlusse berechtigt (Nenz a. a. O. 13), ihre Functionen hätten sich auf die Eintreibung von Schulden an die Tempelcasse erstreckt, scheint zweifelhaft; ἐφόδια werden sehr häufig allgemein im Sinne von Vergütigung gebraucht. Auch ihre Zahl schwankt zwischen drei und fünf. Einmal wird ein Gymnasiarch und Hypogymnasiarch erwähnt (Lebègue Rech. 23). Den niedrigsten Rang unter den Beamten nahmen die drei Agoranomen ein, welche ausser der gewöhnlichen Aufsicht über Markt und Strassen auch gewisse baupolizeiliche Functionen auszuüben hatten (Nenz a. a. O. 13), da sie in einem Baucontract (CIG 2266) genannt werden, in welchem auch ihr Schreiber erwähnt wird, seltsamerweise als γραμματεὺς ἱεροποιῶν καὶ ἀγορανόμων. Ihnen lag ebenfalls die Sorge ob für Mass und Gewicht, zu welchem Zwecke in ihrem Amtslocal, dem ἀγορανόμιον, eine Normalwage stand (Sosisth.-Rechn. [uned.] 142f.). Über alle diese Magistrate lässt sich im allgemeinen nur sagen, dass sie für ein Jahr bestellt wurden, ob durch Wahl oder durch Los, darüber besitzt man kein Zeugnis. Wenn man aber sieht (De D. ins. reb. 131f.), wie dieselben Namen in den verschiedenen Ämtern vorkommen, wie diese Männer allmählich von den geringeren Stellen bis zum Archontat gelangen, wie sich auf Grund der Fasten ganze Genealogien einzelner Familien feststellen lassen, so wird man kaum den Schluss abweisen können, dass alle diese Ämter durch Wahl besetzt wurden und zwar aus den Mitgliedern gewisser durch Herkunft und Reichtum ausgezeichneter Familien, dass folglich die delische Demokratie bei weitem gemässigter war, als z. B. die athenische. Den ausserordentlichen Magistraten sind vor allem die ἐπιμεληταί zuzuzählen, welche zur Oberaufsicht über die öffentlichen Arbeiten vom Volk erwählt wurden, ob auf ein Jahr oder für ein bestimmtes Werk, lässt sich vorläufig nicht entscheiden; bei der ausgedehnten Bauthätigkeit auf D. mussten diese Commissionen fast permanent sein. Im Zusammenhang mit ihnen seien die μάρτυρες ἰδιωτῶν und οἱ ἕνδεκα erwähnt, welche einmal (CIG 2266) bei Verdingung einer öffentlichen Arbeit genannt werden, ohne dass sich über sie etwas Genaueres sagen liesse. Weiter sind die σιτῶναι zu erwähnen, welche, drei an Zahl (Dem.-Rechn. 122ff.), über 55000 Drachmen zum Ankauf von Korn von Staatswegen erhalten; sicherlich geschah das nur ausnahmsweise, um während einer Teuerung dem Volke billiges Getreide zu liefern, wie zu gleicher Zeit Massinissa an 3000 Medimnen als Geschenk sandte – für eine ständige Ausgabe dieser Art würden die Staatsmittel kaum gereicht haben. Besondere Commissionen wurden ebenfalls vom Volke gewählt, sowohl um die sich ansammelnden [2489] Fragmente goldener und silberner Geräte zu grösseren Klumpen (χύματα) zusammenzugiessen (Demar.-Invent. 1191), als auch εἰς κοπὴν τοῦ νομίσματος (Amphikt.-Rechn. 75). Von den Leiturgien, welche auf den reicheren Bürgern und den (hier allein genannten) Metoeken lasteten, ist nur die Choregie als solche bezeugt (Bull. hell. VII 103f. IX 146: 12 choregische Inschriften), und zwar wurden für das Hauptfest der Apollonien vier Choregen aus den Bürgern bestellt, welche die ἱεροὶ τῶν παίδων χοροί (Bull. hell. II 331. IV 351) ausrüsteten, für die Dionysien je vier für die Chöre παίδων κωμῳδῶν und τραγῳδῶν ebenfalls aus den Bürgern, aber daneben für die komischen und tragischen Chöre auch je zwei aus den Metoeken. Aus der Reihenfolge, in der diese Choregen in vier Inschriften (a. a. O. nr. 1. 3. 10. 12) genannt werden, nach je zwei Bürgern stets ein Metoeke, ergiebt sich und wird auch einmal (nr. 12) ausdrücklich bestätigt, dass in jedem Wettkampf eben je zwei Bürger und ein Metoeke den Siegespreis empfingen, woraus notwendigerweise folgt, dass die Bürger und die Metoeken nur unter sich kämpften. Kaum nötig ist es zu bemerken, dass derselbe Mann mehrfach zur Choregie herangezogen werden konnte. Der Staat übernahm dagegen die Bezahlung der sog. τεχνῖται. (Dem.-Rechn., Amph.-Rechn. öft.). Was für einen Sinn und Zweck die (vom Staate?) unter dem Namen τοῦ χορηγικοῦ gezahlte Summe hatte, lässt sich vorläufig nicht feststellen (De D. ins. reb. 143f. und teilweise abweichend Homolle Bull. hell. XIV. 444f.). Als eine Art Leiturgie darf wohl die Bürgschaft reicherer Bürger für die vom Staate bei der heiligen Casse aufgenommenen Anleihen gelten; in solchen Fällen nämlich (Bull. hell. VI 69) begnügte sich letztere nicht damit, dass der Staat ihr die öffentlichen Einkünfte verpfändete, sondern forderte noch die Stellung von Bürgen, προδανεισταί und ἀναδόχοι, je drei an Zahl, welche mit ihrem Hab und Gut einstanden, und zwar die προδανεισταί in erster Linie, die ἀναδόχοι stellvertretend im Falle der Insolvenz ersterer. Die ganze Schuldverschreibung wurde durch eine bei einem Privatmanne deponierte συγγραφή documentiert. Eine Mittelstellung zwischen Beamten und Privatleuten nahmen gewisse Trapeziten ein, d. h. Bankiers, welche wenigstens im 2. Jhdt. alle Geldgeschäfte, sowohl für die heilige, wie für die profane Casse führten; fast ohne Ausnahme wurden alle Einkünfte sowohl für den Tempel, wie für den Staat (vgl. o.) von ihnen eincassiert, und erst durch ihre Vermittlung gelangten sie in die Hände der Hieropoien, bezw. Schatzmeister, wobei die eigentlichen Zahler fast nie, stets dagegen die Bankfirmen nach ihren Inhabern erwähnt werden. Denn es gab mehrere solche Banken (drei in der Dem.-Rechn. genannt, noch eine vierte in den Amph.-Rechn., meist mit zwei Inhabernamen), welche stetig mit dem Tempel-und Staatsschatz in Verbindung standen. Die τράπεζαι befanden sich in einer gewissen στοά (wohl am Markt), und für das Recht, daselbst Geschäfte zu betreiben, zahlten die Inhaber an die heilige, wie an die Staatscasse je 200 Drachmen (Dem.-Rechn. 27. 77), später 110 Drachmen (Amph.-Rechn. 27). Es ist aber kaum glaublich, dass jede beliebige Bank das Recht gehabt hätte, diese Geldgeschäfte für Tempel und Staat zu betreiben; [2490] es werden privilegierte Firmen gewesen sein, und möglicherweise wurden sie gerade für ihre Mühen von der Abgabe für ihre τράπεζαι befreit. Den Beamten an Rang gleich sind die Priester zu nennen, von denen aber nur wenige bis jetzt aus den Inschriften bekannt sind: der Apollonpriester (Dem.-Inv. 43; freilich behauptet Homolle, ein solcher komme nirgends in den Inschriften vor, aber die Bezeichnung ἱερεύς ohne jede Erläuterung in einem Inventar des Apollontempels kann nur dem Apollonpriester gelten), der Asklepiospriester (ebd. 110) und die Priesterin der Demeter und Kore (ebd. 201). Unbestimmt ist die Stellung der ἱερισταί (Hyps.-Rechn. 88), nur dass sie σπονδαί zu verrichten hatten, ist bekannt. Unter den besoldeten Untergebenen der Beamten ist vor allem der ἀρχιτέκτων zu nennen, dessen Amt, was bei der grossen Anzahl heiliger Gebäude sehr begreiflich, ständig war und mit (gewöhnlich) 720 Drachmen jährlich besoldet wurde. Die Neokoren werden schon im 5. Jhdt. erwähnt und zwar als Beamte in Verbindung mit den athenischen Amphiktyonen genannt; im 3. sind sie zum Range von Lohndienern herabgesunken, ja man kann geneigt sein, sie als Staatssclaven aufzufassen, denn die Neokoren des Apollontempels (zwei) erhalten zusammen 180 Drachmen (Bull. hell. VI 83), diejenigen des Asklepieion, des Hekatetempels auf der ‚Insel‘, später auch des Serapieion je 120 Drachmen (Dem.-Rechn. 196), was nur als Verköstigungsgelder aufgefasst werden kann. Dieselbe Summe von 120 Drachmen, ausdrücklich als σιτηρέσιον bezeichnet, und noch je 15 Drachmen für Kleidung werden drei Dienern und einer Flötenbläserin, die bei den Opfern nötig war, gezahlt (Dem.-Rechn. 195), ebensoviel auch dem παλαιστροφύλαξ. Vielleicht darf auch der Inopophylax (Dem.-Rechn. 197) oder Krenophylax (Hyps.-Rechn. 86) mit 90 Drachmen Gehalt als δημόσιος angesehen werden. Das trifft nicht zu für Herold (auch ἱεροκῆρυξ genannt), der zwar ein Honorar von 60 Drachmen erhält (Demar.- u. Hyps.-Rechn. a. a. O.), aber ein freier Bürger war, wie unzweifelhaft der Schreiber der Hieropoien, der 80 Drachmen (Hyps.-Rechn. 84) bezog (vgl. Bull. hell. XIV 477ff.).
§ 3. Über die innere Verwaltung von D. ist, was sich sagen liess, bei Behandlung der einzelnen Magistraturen angeführt. Nur über die Tempelverwaltung ist man durch die zahlreichen Rechnungen und Inventare der Hieropoien genauer unterrichtet, aber auch hier wird eine eigentliche Geschichte derselben erst nach Veröffentlichung aller Documente möglich sein, da die Hypsoklesrechnungen von den um 100 Jahre jüngeren Demaresrechnungen so bedeutende Unterschiede nicht nur in den einzelnen Posten, sondern in der ganzen Geschäftsführung (es fehlt z. B. die Vermittlung der Trapeziten) und Verrechnung zeigen, dass es schwer fällt, sich ein Gesamtbild zu machen. Einen grossen Übelstand bildet auch der Umstand, dass die Hieropoien sehr häufig (und besonders seit Beteiligung der Trapeziten) nur die eincassierten Überschüsse der Einnahme über die Ausgabeposten, nicht diese selbst vermerkten, ein Übelstand, der nur durch die Vergleichung einer ganzen Reihe von Rechnungen gehoben werden kann, wie das Homolle [2491] mehrfach gethan hat. Darnach sind nur die Hauptpunkte dieser Verwaltung, welche im allgemeinen durch eine ἱερὰ συγγραφή geordnet war, hervorzuheben, für einzelnes muss auf die Commentare von Homolle (Bull. hell. VI 1f. XIV 389f. XV 113f.) verwiesen werden (vgl. De Del. ins. reb. 153f.). Das Tempelvermögen bestand wie früher aus Immobilien, d. h. Ländereien und Häusern, und aus Capitalien. Die Ländereien (über die Häuser lässt sich nichts Sicheres sagen) wurden auf zehn Jahre verpachtet, aber bei pünktlicher Erfüllung des Contractes durfte die Pacht auf weitere zehn Jahre verlängert werden unter Zuschlag von zehn Procent; im Falle unpünktlicher Zahlung des Pachtzinses, welcher für das ganze Jahr im Monat Lenaion erlegt werden musste, wurde die Pacht für den Rest der zehn Jahre auf einen neuen Pächter übertragen, für etwaige Verminderung des Zinses hatte der erste Pächter und seine Bürgen im anderthalbfachen Betrage aufzukommen. Für die ausgeliehenen Capitalien war kein fester Rückzahlungstermin festgesetzt; solange der Schuldner oder seine Bürgen für ihn zahlten, wurde das ausgeliehene Geld nicht zurückgefordert. Damit stets ein verfügbares Capital vorhanden wäre, war bestimmt, dass in der Casse stets eine Reserve von 24 000 Drachmen zurückbehalten werde (Hyps.-Rechn. 126f., ein Jahr später wurde sie auf 35 000 erhöht, Bull. hell. XIV 439). Der Zins betrug zehn Procent jährlich. Eine grosse Veränderung aber hatte sich seit Sturz der athenischen Herrschaft vollzogen; die Anleihen der ausländischen Staaten haben aufgehört, nur der Staat von D. selbst erscheint als Schuldner (ohne aber Zinsen zu zahlen), daneben lauter Private, meist aus D. selbst gebürtig. Die Einnahmen unter Hypsokles vergleichsweise mit denjenigen unter Demares stellen sich folgendermassen: Pachtzins der Ländereien (ἐνηρόσια) 12 000, bezw. 7000, Häusermiete (ἐνοίκια) ca. 900, bezw. über 1700, Zinsen von ausgeliehenen Capitalien (τόκοι) beidesmal an 1000, Gerechtsame (τέλη) über 340, bezw. 440, kleinere Einnahmen (θησαυροί im Apollon-, Asklepios- und Aphroditetempel, φιάλη im grossen Tempel u. s. w.) 200, bezw. 180, Beisteuern seitens des Staates 4000, bezw. 2100 Drachmen (diese Summe unterliegt besonderen Zweifeln, da gerade die grössten Feste im Ausgabeetat nicht genannt sind, augenscheinlich weil sie auf Staatskosten gefeiert wurden). Also beläuft sich die Gesamtsumme der Einnahmen unter Hypsokles auf ungefähr 18½ Tausend, unter Demares auf 12½ Tausend Drachmen (die Rückzahlung von Staatsschulden beidemal nicht eingerechnet). Was die Ausgaben betrifft, so zerfallen sie in drei Capitel, Ausgaben für Bauten und Reparaturen, Löhne der Angestellten und Ausgaben für Opfer, gewöhnlich als τὰ κατὰ μῆνα bezeichnet. Diese drei Capitel betrugen im Jahre des Hypsokles über 12 700 Drachmen, unter Demares nur an 5100, wobei nicht zu vergessen ist, dass wahrscheinlich sehr viele Ausgaben direct von den Trapeziten bezahlt worden sind, weshalb sowohl der Einnahme- wie der Ausgabeetat bedeutend verringert erscheint. Am Schluss des Jahres des Hypsokles waren über 41 400 Drachmen im Tempelschatz, und wenn man ca. 8500 Drachmen an ausgeliehenen Capitalien [2492] hinzuzählt, bekommt man 50 000 Drachmen als Gesamtschatz des Apollon; unter Demares ist diese Summe bis auf 80 000 Drachmen gestiegen. Dieses Wachstum des heiligen Schatzes in 100 Jahren kann nicht wundernehmen, wohl aber das starke Sinken desselben in den vorhergehenden Jahren: die einzige Erklärung lässt sich darin finden, dass die von den athenischen Amphiktyonen an fremde Staaten ausgeliehenen Gelder nach Sturz der attischen Macht nie zurückerstattet wurden. Ausser dem Reichtum an gemünztem Gelde bestand der Tempelschatz aus goldenen und silbernen Geräten, von minderwertigen Gegenständen nicht zu reden; derselbe wird von Homolle für das Jahr des Hypsokles auf ungefähr 48 Talente (Bull. hell. XV 166), von v. Schoeffer für das Jahr des Demares auf ungefähr 55 Talente (De D. ins. reb. 182) berechnet, welche Ziffern, da nur die gewogenen Gegenstände aus Edelmetall in Rücksicht genommen sind, bedeutend unter dem wirklichen Werte bleiben. Nicht überflüssig wird es sein, die Gebäude aufzuzählen, auf die sich die Verwaltung der Hieropoien erstreckte, da man dadurch auch einen Überblick über die auf D. verehrten Götter erhält. Es sind ausser den zwei Tempeln des Apollon, dem Artemision und dem Letoion (Strab. X 5, 2) und den mit ihnen eng verbundenen οἶκοι (Δηλίων, Ναξίων, Ἀνδρίων, πώρινος, πλίνθινος) und der Chalkothek der Dionysostempel, Aphrodision, Asklepieion, Hekatetempel ἐν νήσῳ, Thesmophorion, Pythion, Heraion, Leukotheaheiligtum, Tempel der Dioskuren, Tempel des Zeus Kynthios und der Athena Kynthia, Heiligtümer des Poseidon und des Pan, zu denen sich gegen Ende des 3. Jhdts. noch das Sarapieion gesellte – Hestia hatte einen Altar im Prytaneion, aber kein Heiligtum. Ausserdem waren der Aufsicht der Hieropoien noch das Theater (Chamonard Théâtre à Délos, Bull. hell. XX 256ff.) und die Palaistra unterstellt.
Für den Cultus der Götter und die ihnen gefeierten Feste ist man vorläufig meist auf die kurzen Bemerkungen von Homolle beschränkt, so dass es am zweckmässigsten erscheint, den von ihm zusammengestellten delischen Festkalender (Bull. hell. XIV 492) wiederzugeben. Im Lenaion: am ersten Reinigung des Heiligtums, Bekränzung der Altäre, des Pythion und der Propylaia, sowie im Verlaufe des Monats Opfer an allen Altären, im Pythion und Hieropoion (diese Caeremonien wiederholen sich allmonatlich); Opfer an Apollon und Artemis; Trankopfer von den ἱερισταί dargebracht; Opfer an Apollon, Artemis, Leto, Zeus Soter und Athena Soteira (dieses Opfer wurde vielleicht am Neujahrstage dargebracht); Fest der Χερσονήσια (Bedeutung rätselhaft). Im Hieros: Fest der Apollonien; Fest der Antigoneen (zu Ehren des Antigonos Gonatas). Im Galaxion: Dionysien (wobei jährlich dem Gotte ein Schnitzbild im Werte von 50 Drachmen dargebracht und dasselbe auf einem Wagen bis zum Leukotheatempel geführt wurde); Schmückung (κόσμησις) des Artemision für die Feste des nächsten Monats. Im Artemision: Reinigung der Hekateinsel; am sechsten Λήτια, am siebenten Ἀρτεμίσια, am achten Βριτομάρτια; Fest der Philokleen (zu Ehren des Königs von Sidon, Philokles). Im Thargelion: [2493] Fest der Dioskurien (nach Vermutung angesetzt). Für Panemos keine Feste bezeugt. Im Hekatombaion: Fest der Aphrodisien. Ἄλειψις des Hörneraltars. Im Metageitnion: Schmückung des Herabildes und (wahrscheinlich) Herafest, Thesmophorien (mit Opfer an Demeter, Kore und Zeus Eubuleus); Fest zu Ehren des Ptolemaios. Im Buphonion werden Theorien von Kos und Karystos erwähnt, aber zu welchem Feste sie abgesandt waren, bleibt unbestimmt. Im Apaturion: Fest der Apaturien (aus dem Monatsnamen erschlossen). Im Aresion: Nachtfeier, Νυκτοφυλαξία genannt. Im Poseideon: Fest der Eileithyia (teilweise in der Palaistra gefeiert), Poseidonsfest, Pansfest. Am Schlusse des Jahres an Apollon, Artemis, Leto (vielleicht nach Analogie des Jahresanfangs auch an Zeus Soter und Athena Soteira). Mit Recht erinnert Homolle daran, dass mit diesem Verzeichnis keineswegs die ganze Zahl der delischen Feste erschöpft sei. So lässt sich das bedeutende Fest der Asklepieen keinem bestimmten Monat zuschreiben. Ebenso bleiben der Zeit nach unbestimmbar die vielen Feste, welche infolge von heiligen Stiftungen gewissen Wohlthätern gefeiert wurden (wobei jährlich in ihrem Namen ein oder zwei Gefässe dem Gotte geweiht erscheinen; es sind ausser den oben erwähnten die Donakeen, Demetrieen, Echenikeen (von einer Delierin Echenike gestiftet, die schon Semos frg. 9 = Athen. XI 469 c erwähnt), Euergesien, Eutycheen, Gorgieen, Mikytheen, Philadelpheen, Philetaireen, Philippeen, Stesiseleen (nach einem Delier benannt), Sopatreen, dazu noch die Feste, welche die Trittyen (oben erwähnt) feierten. Beiläufig teilt Homolle auch wichtige Einzelheiten über die Feste mit, von denen nur hervorgehoben werden kann, was er über den uralten Chor der Deliaden bemerkt (ebd. 500f.): entgegen seiner ursprünglichen Bestimmung singt er nicht nur an den Apollonien und den mehr oder minder eng damit verbundenen Festen der Leto, Artemis, Britomartis und Aphrodite, sondern auch an den zu Ehren von Wohlthätern eingesetzten Festen, ja sogar für einzelne Theorien, welche zu Dank dafür durch die Deliaden dem Gotte Weihegaben überreichten – das religiöse Gefühl war abgestumpft und die Gewinnsucht gab den Ausschlag. Das heiligste Fest der Insel, die Apollonien, wurde sowohl durch musische, wie durch gymnische Wettkämpfe gefeiert (vgl. oben S. 2434). Letztere bestanden aus folgenden Kampfarten (Bull. hell. XV 505): Stadion (für drei Altersclassen), Diaulos, Dolichos, ἵππιος, ὀπλίτης, Lampadodromie (für drei Altersclassen), Ringkampf (für Jünglinge und Männer, die Knaben fehlen wohl nur zufällig), Faustkampf (für drei Altersclassen), Pentathlon. Bei den musischen Kämpfen werden nur die Knabenchöre erwähnt, über hippische Agone ist vorläufig nichts bekannt, aber sie werden wohl kaum gefehlt haben.
IV. § 1. Nach der Niederlage des Perseus erlangten die Athener vom römischen Senat, was sie schon früher angestrebt hatten (so ist am wahrscheinlichsten die fehlerhafte Angabe des Valerius Antias bei Livius XXXIII 30 zu erklären), nämlich die Einverleibung von D. in den attischen Staat (Polyb. XXX 18. 18 a). Um diese Einverleibung möglichst sicher zu stellen, wurden [2494] alle Einwohner von D. ausgetrieben und an ihrer Stelle zur Besiedelung der Insel athenische Kleruchen ausgesandt (der Name selbst ist nicht bezeugt; die Sache sicher). Die Delier wanderten nach Achaia aus, wo sie ein neues Vaterland fanden, aber ihren Volksnamen verloren. Nur wenigen Deliern wurde gestattet, in der Heimat zu bleiben, wobei sie sich aber Rhenaier nennen mussten, so z. B. der Musiker Amphikles (Bull. hell. XIII 245, vgl. IGS I 373 aus Oropos). Die Römer, als sie im J. 166 D. so rücksichtslos den Athenern überlieferten, verfolgten ihre eigenen Interessen. Schon oben ist auf die wachsende Bedeutung von D. als Zwischenlager im Handel des Occidents mit dem Orient hingewiesen worden und auf die steigende Zahl der italischen Handelsleute, welche es wünschenswert machten, die Insel in sicheren Händen zu sehen. Dazu gesellte sich der Wunsch, die Handelsmacht von Rhodos zu brechen, nicht sowohl zur Strafe für ihre Hinneigung zu Perseus, als einfach im Interesse der römischen Capitalisten. Dieses ward dadurch erreicht, dass zugleich mit der Übergabe von D. an die Athener daselbst ein Freihafen errichtet wurde; schon wenige Jahre später klagten die Rhodier im Senat, dass infolge dieser Massregel ihre Einkünfte von den Hafenzöllen von jährlich einer Million auf 15 000 Drachmen gesunken seien (Polyb. XXXI 7, 12). Die Bedeutung von D. als Hafen wuchs noch infolge der Zerstörung von Korinth (Strab. X 486), und auch die Einrichtung der Provinz Asien musste die Blüte des delischen Handels noch mehr heben; es ist kein Zufall, dass gerade aus der Zeit 130–90 sich die meisten Weihinschriften von Römern und andern Fremden erhalten haben. Auch die Besitzer der Insel, die Athener, sorgten ihrerseits für die Hebung des Handels durch grossartige Hafenanlagen, Dämme, Kaufhallen u. s. w., wie das schon Strabon (a. a. O.) bezeugt und die neuesten Untersuchungen näher nachgewiesen haben (Ardaillon Fouilles du port de D., Bull. hell. XX 428f., vgl. XXIII 56f.). Einheimische Waren sind nur wenige bekannt: delisches Erz (Plin. n. h. XXXII 144. XXXIV 9f.) und daraus gefertigtes Geschirr (Cic. in Verr. II 34. 72. 176; p. Rosc. Amer. 46), delische Salben (Plin. n. h. XIII 4), Hühner samt ihren Eiern (ebd. X 139). Blühend war vor allem, wie schon gesagt, der Transithandel zwischen Orient und Occident, die Hauptware bildeten die Sclaven, deren bisweilen an einem Tage etliche Tausend (Myriaden ist wohl etwas zuviel gesagt) gelandet, verkauft und wieder eingeschifft wurden (Strab. XIV 668). Diese Nachrichten der Schriftsteller (vgl. Gilbert a. a. O. 54f.) finden ihre vollste Bestätigung in den Inschriften, welche zwar über die Handelsgeschäfte nichts berichten, aber einen deutlichen Einblick in das Gewoge der Fremdenmasse geben, in dieser Zeit meist Händler, nicht Wallfahrer, obgleich ihre Namen grösstenteils auf Basen von Weihgeschenken erscheinen. Dieses trockene Material zu einem lebensvollen und (etwas Phantasie abgerechnet) wahrheitsgemässen Bilde verarbeitet zu haben, ist Homolles Verdienst (Les Romains à Délos, Bull.-hell. VIII 1ff.), und die seitdem gefundenen Inschriften bestätigen nur seine Resultate. Nicht sowohl die römischen Magistrate [2495] sind es, die besonders hervortreten, obgleich auch von ihnen eine bedeutende Anzahl genannt und geehrt werden seit A. Terentius Varro, dem Senatsgesandten aus der Zeit des Krieges mit Perseus, bis auf L. Cornelius Sulla; viel mehr machen sich die Negotiatores bemerkbar, häufig an sich kleine Leute, Libertinen, ja sogar Sclaven, aber Angestellte der grossen Handelscompagnien der römischen Capitalisten, Vertreter ihrer Interessen, durch ihren Einfluss und die ganze Macht und Ansehen Roms gedeckt. Nirgends wohl in der griechischen Welt haben sie so viele Spuren ihrer Thätigkeit hinterlassen, nirgends (die römischen Colonien ausgenommen) sind so zahlreiche lateinische oder bilingue Inschriften für einen verhältnismässig kurzen Zeitraum gefunden worden. Der Zahl nach erst den zweiten Platz nehmen die Inschriften ein, in denen Athener genannt werden, und diese erscheinen nicht sowohl als Handelsleute, denn als Amtspersonen im Dienste des Staates und der Götter. Dagegen sind es wieder Handelsleute und Bankiers, die aus allen Ländern des Ostens in D. zusammenströmen, und zwar ist das eigentliche Hellas und Makedonien gar nicht, die Inseln des aegaeischen Meeres nur schwach vertreten, den grössten Contingent liefert Alexandreia, Antiocheia, Herakleia am Pontos, darauf folgen die Städte Phoinikiens und Syriens (Tyros, Sidon, Berytos, Arados, Askalon, Laodikeia, Hierapolis-Bambyke) und die Städte in Bithynien und am Pontos (Nikomedeia, Nikaia, Amisos, Nymphaia). Von den Städten Italiens werden nur Tarent und Neapolis erwähnt, was sich daraus erklärt, dass die Italiker eine Heimatsbezeichnung dem Namen nicht hinzufügten. Alle diese Händler bildeten ihre nationalen Vereine, welche dem Schutze einer Gottheit unterstellt waren, im übrigen aber meist die gegenseitige Unterstützung in rein geschäftlichen Interessen vorwiegend zum Zwecke hatten. Von diesen Vereinen haben sich etliche Namen erhalten, die ἱεροναῦται aus Tyros, welche unter dem Schutze eines dem Apollon gleichgesetzten Baal standen (phoinikisch-griechische Weihinschrift Bull. hell. IV 69f., vgl. CIG 2271); die Ποσειδωνιάσται Βηρύτιοι ἔμποροι καὶ ναύκληροι καὶ ἐνδοχεῖς, welche neben einem phoinikischen Schutzpatron als Poseidon auch der Göttin Roma einen Cult widmeten (Bull. hell. VII 467f.); die εἰς Βιθυνίαν καταπλέοντες ἔμποροι καὶ ναύκληροι (Bull. hell. IV 222). Von allen Collegien das angesehenste war das von Italikern zu Beginn der attischen Herrschaft gegründete der Mercuriales, dem Mercurius und der Maia geweiht, griechisch als Ἑρμαισταί bezeichnet (Bull. hell. I 87. 284. IV 190. VIII 96. 108. 144f.), welche ein eigenes prächtig ausgestattetes Vereinshaus besassen. Mit ihnen verbanden sich noch vor 98 die Collegien der Ἀπολλωνιασταί und Ποσειδωνιασταί (welche keineswegs mit den obengenannten Tyriern und Berytiern zu identificieren sind; schon wegen des bekannten Widerwillens der Italiker gegen die Orientalen), indem sie sich einen gemeinsamen Vorstand von jährlich zwölf Magistri wählten (Bull. hell. I 87 – hier in der Abschrift des Cyriacus nur 11 –. IV 190. VIII 145), während früher die Mercuriales allein deren sechs besassen (ebd. I 284. VIII 96). Dieses Collegium existierte [2496] wenigstens noch im J. 75 (ebd. VIII 145). Neben diesen Handelsgesellschaften gab es auch andere Vereine, deren Zweck hauptsächlich ein religiöser Cultus, mit Festfeier vereinigt, war, obgleich man nicht leugnen kann, dass sie, vorwiegend ebenfalls von Ausländern gebildet, nebenbei auch die weltlichen Interessen ihrer Mitglieder ins Auge fassten. Bekannt ist die σύνοδος μελανηφόρων im Dienste der ägyptischen Götter (CIG 2293–2295. Ἀθην. II 134. Bull. hell. IV 318. 323. VIII 103; vgl. auch den Beschluss ebd. XIII 240f.) und die σύνοδος θεραπευτῶν der syrischen Göttin (Ἀθην. IV 461f. Bull. hell. VI 489. 492f. 501). Der Cultus der ersteren bestand schon seit Anfang des 2. Jhdts., der Dienst der hierapolitanischen Atargatis, mit welcher der Gott Adad verehrt wurde, oder wie sie in hellenisierter Form genannt wurde, der Ἁγνὴ θεὰ Ἀφροδίτη Συρία, ist erst unter athenischer Herrschaft eingeführt worden, zuerst als Privatcultus, der aber bald vom Staate recipiert wurde (Hauvette-Besnault Temple des dieux étrangers, Bull. hell. VI 470ff.). Nicht so sicher lässt sich das vom Culte der Kabiren (S. Reinach Sanctuaire des Cabires, Bull. hell. VII 329f.) behaupten, welche sich an die delischen Dioskuren angeschlossen hatten; gerade der Beschützer von D., Ptolemaios Philadelphos, war ein eifriger Verehrer der Kabiren, aber bis jetzt fehlen Documente über diesen Dienst aus dem 3. Jhdt. Dagegen kann man sicher sein, dass erst nach Begründung der athenischen Herrschaft, aber sehr bald darauf die Römer, und namentlich die kleinen Leute darunter, Freigelassene und Sclaven, den Dienst der Lares compitales und die Feier der Compitalia einführten; zu diesem Zwecke bildete sich der Verein der Κομπεταλιασταί, dessen Existenz sich durch eine lange Reihe von Jahren verfolgen lässt (bis 93 v. Chr., Bull. hell. XXIII 56f.) und dessen Mitgliederzahl im stetigen Wachstum begriffen war, wie die von 5 auf 12 vergrösserte Zahl der Magistri beweist (ebd. 72), unter denen zuletzt auch einzelne Griechen erscheinen (ebd. 69). Von der grossen Bedeutung der Ausländer, namentlich der Römer auf D., zeugen die Ehreninschriften, in denen diese neben den Athenern als Ehrende genannt werden; die vollständigste Formel lautet: Ἀθηναίων καὶ Ῥωμαίων καὶ τῶν ἄλλων Ἑλλήνων οἱ κατοικοῦντες ἐν Δήλῳ καὶ οἱ παρεπιδημοῦντες (oder καταπλέοντες εἰς τὴν νῆσον) ἔμποροι καὶ ναύκληροι (CIG 2287. Bull. hell. III 151. 156. V 463). Die Formel erscheint auch verkürzt (z. B. CIG 2286. 2288), aber nie werden die Italiker, bisweilen die Athener vergessen (CIG 2285 b. Bull. hell. V 390. VIII 119). Sehr bedeutsam sind auch die Weihgeschenke, die zu Ehren der Italiker, deren Namen bisweilen mit denjenigen des Apollon und Herakles verbunden erscheint, dargebracht werden (ebd. IV 190. VIII 128. 145. XI 268).
§ 2. Die athenische Kleruchie, ὁ δῆμος ὁ Ἀθηναίων τῶν ἐν Δήλῳ κατοικούντων, besass eine ziemlich uneingeschränkte Selbstverwaltung und übte dieselbe durch eine nach athenischem Muster eingerichtete Bule und Volksversammlung aus, deren Sitzungen im ἐκκλησιαστήριον teils regelmässige (κυρίαι), teils ausserordentliche waren. Beide wurden durch erloste Proedroi präsidiert, [2497] und den Formeln der Decrete nach war die Geschäftsordnung eine Copie der athenischen (CIG 2270. Bull. hell. X 35. 37, besonders ebd. XIII 413. 420, wo auch die prytanierende Phyle erwähnt wird, XVI 369f.). Wenn die Ehrendecrete bisweilen der athenischen Ekklesie mitgeteilt wurden (CIG 2270), so geschah das nicht, weil sie deren Genehmigung gebraucht hätten, sondern zum Zwecke der grösseren Ehrung des Betreffenden (so schon Corsini Fast. hell. I 370 und Boeckh ad CIG 2270). Auch in der Festgesandtschaft der Kleruchen zum Panathenaienfest (ebd.) drückte sich nur die Pietät gegen die Mutterstadt aus. Eine grössere Freiheitsbeschränkung der Kleruchie lag darin, dass sie ihre Magistrate und wenigstens die bedeutenderen Priester nicht selbst wählte, sondern von Athen aus zugeschickt erhielt: das ist nicht bezeugt, aber wenn man die wichtigsten Ämter von Männern besetzt findet, von denen eine ganze Reihe als am politischen Leben in Athen hervorragend beteiligt erscheint, so kann man wohl daran nicht zweifeln. Sicher steht das für die Spitze der Beamten, den Epimeleten der Insel und diejenigen des Hafens und die Verwalter des Tempels. Der Epimelet von D. stand an der Spitze der ganzen Verwaltung (sein Name wurde deshalb von Privaten zur Bezeichnung des Jahres gebraucht, officiell galt als Eponyme der attische Archon, der allein in den meisten Decreten genannt wird), und eben deshalb ist man über Einzelheiten seiner Thätigkeit wenig unterrichtet. Des häufigen Lobes seiner Gerechtigkeit wegen dürfte man ihm vielleicht die Prostasie der Gerichte zuschreiben (Lebègue a. a. O. 310). Ihm lag auch die Sorge für öffentliche Arbeiten ob (Bull. hell. VIII 123), selbst im Bereiche des Hafens, obgleich diesem drei ἐπιμεληταὶ ἐμπορίου vorstanden (CIA II 985 D. E. Bull. hell. XVI 375). Dem Epimeleten, der mit der Aufzeichnung der Decrete betraut war, war auch ein besonderer γραμματεύς zugeteilt (Bull. hell. XIII 415. XVI 371). Die Verwaltung der Tempel war einem doppelten Collegium von Zweimännern, den unmittelbaren Nachfolgern der Hieropoien, anvertraut: οἱ ἐπὶ τὰ ἱερά (CIG 2306. 2306 b. Ἀθην. IV 462. Bull. hell. VI 348. VII 337. VIII 126) hatten die Sorge für die herkömmliche Verrichtung des Cultes und die ordnungsmässige Feier der Feste, unter denen die erneuerten (penteterischen) Delien den ersten Platz vor den Apollonien einnahmen (Bull. hell. III 379); οἱ καθεσταμένοι ἐπὶ τὴν φυλακὴν τῶν ἱερῶν χρημάτων καὶ τὰς ἄλλας προσόδους (Bull. hell. XIII 426), zuweilen kürzer als οἱ ἐπὶ τὴν φυλακὴν τῶν ἱερῶν χρημάτων bezeichnet (CIA II 985 C. D), waren mit der Finanzwirtschaft betraut, welche nach den früheren Grundsätzen geführt wurde, nur dass die Capitalien (wie im 5. Jhdt.) nur auf fünf Jahre ausgeliehen wurden (Bull. hell. IV 185). Weiter ist man über ihre Verwaltung schlecht unterrichtet, da von ihren Rechnungen sich nur geringe Bruchstücke erhalten haben, von ihren zahlreichen Inventaren bis jetzt nichts veröffentlicht ist: nur aus den Decreten erfährt man, dass sie bisweilen angewiesen wurden, einem Geehrten eine Summe Geldes zu verabfolgen und die Stele zu bezahlen – die Verfügung über den Tempelschatz im allgemeinen muss ohne Zweifel dem [2498] athenischen Staate zugestanden haben. In engster Verbindung mit diesen Beamten wird ὁ ἐπὶ τὴν δημοσίαν τράπεζαν τὴν ἐν δήλῳ gestanden haben, als directer Nachfolger der früher erwähnten Trapeziten, nur dass er ohne Zweifel ein Staatsbeamter war (De D. ins. r. 207). Auch der einmal genannte ἀγωνοθέτης Δηλίων wird wohl vom Gesamtvolke bestellt worden sein, da er diese Function, natürlich nur zufällig, mit dem Epimeletenamte cumulierte (CIA II 985 D). Dagegen sind wohl als rein locale, von der Gemeinde auf D. selbst bestellte Beamte sowohl die Agoranomen aufzufassen, deren es in der ersten Zeit, wie früher, drei gab (Bull. hell. X 33) mit einem γραμματεὺς κληρωτός, seit Mitte des 2. Jhdts. nur zwei (CIA II 985 E. Bull. hell. XVI 371), als auch die Vorsteher der Epheben, der Gymnasiarch (CIA II 985 B. D. E), welcher die Rolle des athenischen Kosmeten spielte, und der mehrere Jahre hintereinander im Amte bleibende Paidotribe (über die Einrichtungen der delischen Ephebie und die damit in Verbindung stehenden Feste der Theseen und Hermeen vgl. Fougère Bull. hell. XV 238f.). Unter den Priestern nahm den ersten Rang ein derjenige des Apollon (Bull. hell. I 87. III 368. V 463. VII 337. 370), dessen Amt zu Beginn der Kaiserzeit lebenslänglich wurde (ebd. II 399. III 153. VIII 154. II 400. III 160. XXIII 85f. CIA III 1298). Häufiger noch wird der Serapispriester erwähnt, dann derjenige des Zeus Kynthios und der Athena Kynthia, derjenige der syrischen Aphrodite, der Kabeirenpriester (über diese alle vgl. De D. ins. reb. Append. II), der Priester des Dionysos (CIG 2270), des Asklepios (ebd.), der Artemis ἐν νήσῳ, d. h. der Hekate (CIA II 985 D. E), des Anion oder Anios (ebd. Bull. hell. XI 273), der Göttin Roma (ebd. X 34). Die zwei letzteren erscheinen erst unter athenischer Herrschaft, aber der Cultus des mythischen Königs Anios (s. d.) ist sicher ein uralter. Von den Athenern dagegen ist der Dienst ihres Nationalheros Theseus eingeführt worden, den die Sage in enge Beziehungen zu D. setzte; ihm zu Ehren wurden die Theseien gefeiert, und er wird sicher einen eigenen Tempel und Priester erhalten haben, obgleich solcher unbezeugt ist. Von Priesterinnen ist nur diejenige der Artemis bezeugt (Bull. hell. XI 262), neben der noch eine ὑφιέρεια erwähnt wird (ebd. III 379f.). Über die Bestellungsweise der Priester ist nichts bekannt, nur der Dionysospriester wird als erloster genannt (CIG 2270); meist werden sie wohl durch Wahl bestellt worden sein, wofür sowohl das Vorkommen von Iterationsfällen spricht, als auch der Umstand, dass die angeseheneren Priestertümer des Apollon, des Serapis, der Aphrodite häufig von den bedeutendsten Männern Athens bekleidet wurden. Aus den jüngeren Mitgliedern derselben edlen Familien, Knaben wie Mädchen, wurde das am Gottesdienst beteiligte niedrigere Cultpersonal bestellt, die Deliasten (Bull. hell. III 379f.), die Kleiduchen im Dienste des Zeus Kynthios und der ägyptischen Götter, die Kanephoren des Apollon, der Aphrodite, der Isis, des Dionysos (De D. ins. reb. 212 u. Append. II) Den Beamten muss auch der κῆρυξ zugezählt werden, da er im Verzeichnisse der Beiträge zur pythischen Enneteris unter solchen genannt wird (CIA II 985 D. E). [2499] Dagegen sind die ζάκοροι des Zeus Kynthios, des Serapis, der Aphrodite Syria (De D. ins. reb. 213 u. Append. II) entweder gemietete Diener (sie werden nie mit dem Demotikon bezeichnet) oder noch wahrscheinlicher δημόσιοι. Sie blieben demzufolge jahrelang in ihrer Stellung – einer von ihnen nicht weniger als 37 Jahre (Lebègue a. a. O. nr. 1 u. 2).
§ 3. Die Blüte von D. wurde geknickt durch den ersten mithridatischen Krieg. Zwar hatte Mithridates eifrige Verbindungen mit der Insel gepflegt – vier Statuen wenigstens sind ihm dort errichtet worden (CIG 2277. 2277 a. Bull. hell. VIII 103f.), und unter den Epheben bildete sich ein Verein der Εὐπατορισταί – aber D. war zu sehr durch seine eigenen Interessen an die Sache der Römer geknüpft, der Einfiuss der Italiker war zu stark, so dass selbst der Anschluss der Athener an den politischen König nur den Abfall der Insel von der Hauptstadt zur Folge hatte; Apellikons Versuch (88 v. Chr.), sie zur Botmässigkeit zurückzuzwingen, endete mit seiner schmählichen Niederlage durch den Römer Orbius (Poseidonios bei Athen. V 214 d – 215 b). In dieser Zeit lebte auch der alte Name der Delier wieder auf, mit dem sich die von der Metropole abgefallenen Kleruchen benannten (auf zwei Statuenbasen, Bull. hell. VIII 133. 181; auch die metrische Grabinschrift eines Deliers aus Korkyra, in der von Kriegsungemach die Rede ist, wird von Dittenberger dieser Zeit zugeschrieben, IGS III 878, vgl. 877). Diese Selbständigkeit von D. dauerte aber wohl nur wenige Monate; bei dem Zuge des königlichen Heeres nach Hellas wurde es von einem seiner Generäle besetzt (Strab. X 486), von Archelaos (Appian. Mithr. 28. Plut. Sull. 11) oder Metrophanes (Paus. III 23, 3) und gründlich verwüstet, wobei an zwanzigtausend Bewohner umgekommen sein sollen und der Tempelschatz nach Athen übergeführt wurde. Die Insel wurde den Athenern zurückgegeben und auch von Sulla ihnen nicht genommen. Die günstige Lage von D. zog nach dem Ende des Kriegs von neuem die Reste der früheren Bevölkerung und eine zahlreiche Fremdencolonie an, die Spuren der Verwüstung wurden möglichst getilgt, die herabgestürzten Statuen repariert (CIG 2285 b. Bull. hell. V 462. XI 270), neue errichtet (so dem Sulla, ebd. VIII 172, und seinem Quaestor Lucullus, ebd. III 146), auch das Collegium der Mercuriales bildete sich von neuem (ebd. VIII 144. 146) und sorgte eifrig für die Wiederherstellung der sog. Schola Romanorum. Diese Restaurationsthätigkeit wurde durch ein neues Verhängnis jäh unterbrochen: während des zweiten Kriegs gegen Mithridates landeten dessen Verbündete, die Seeräuber, unter der Führung des Athenodoros auf D. und brandschatzten die Insel noch gründlicher wie früher (69 v. Chr.); der herbeigeeilte Legat des Lucullus, C. Triarius (Bull. hell. XI 265), konnte nur die verödete Stadt durch eine Mauer befestigen (Phleg. Trall. frg. 12). Von diesem Schlage erholte sich D. niemals. Die tiefen Wunden, welche die mithridatischen und die Bürgerkriege den Ländern zu beiden Seiten des aegaeischen Meeres schlugen, mögen das ihrige dazu beigetragen haben, und die Neuerrichtung von Korinth, indem sie dem Handel neue Wege wies, [2500] besiegelte den Ruin der Insel. Die inschriftlichen Denkmäler werden spärlich, Italiker und Orientalen verschwinden gänzlich, mit ihnen auch die fremden Götter, Apollon allein herrscht wieder auf der verödeten und verarmten Insel (Alpheios von Mytilene, Anth. P. IX 100). Selbst die Kleruchen werden nur selten noch genannt, in den wenigen Unterschriften der Statuen (nur Augustus und seinen Angehörigen ist eine bedeutendere Anzahl davon errichtet worden), und auch dann nur als Anhängsel zum Athenervolk. Ein bedeutsames Zeichen des Verfalles der Insel und des Apolloncultes ist es, dass um diese Zeit die Function des Apollonpriesters zu einer lebenslänglichen wurde (Bull. hell. VIII 155), kein angesehener Mann würde sich für Lebenszeit auf der Insel haben einschliessen lassen – nur zum Apollonfest wird er die heilige Insel aufgesucht haben. Bald wurde noch ein Schritt weiter gethan, indem auch der Titel des Epimeleten auf Lebenszeit verliehen wurde; Tib. Claudius Novius zur Zeit des Nero vereinigte sogar beide Ehrenämter (Bull. hell. II 400. III 160) mit dem ebenfalls lebenslänglichen eines Epimeleten von Athen (CIA III 1085) – nicht viel Musse blieb ihm für D. übrig. Bei dem Neuaufleben von Hellas und Athen in der hadrianischen Zeit wurde der Versuch gemacht, auch das delische Fest zu neuem Leben zu erwecken; wie die athenische Pythaide, so wurde auch die delische Festgesandtschaft erneuert, und wenigstens viermal führte der Apollonpricster M. Annius Pythodoros eine Theorie nach D. (Colin Dodécade Délienne, Bull. hell. XXIII 85). Aber das war nur ein letztes Aufflackern des Lebens. Zwar wird noch ein Apollonpriester Musonius Rufus genannt (CIA III 1298), aber sehr bezeichnenderweise wird unter den auf Herodes Atticus gehäuften Ehrentiteln weder das Amt des Epimeleten, noch dasjenige des Apollonpriesters von D. erwähnt – sie schienen für den Mann zu unbedeutend. Aus derselben Zeit bezeugt Pausanias (VIII 33, 2) ausdrücklich, dass zwar jährlich von den Athenern eine Garnison nach D. geschickt wurde, sonst aber die Insel menschenleer war. Es wurde sogar von den Athenern der Versuch gemacht, dieselbe zu veräussern, aber es fand sich kein Käufer (Philostr. Soph. I 23). Nur selten noch wird D. einer Erwähnung gewürdigt, meist von den über seinen Sturz frohlockenden Kirchenvätern (Gilbert a. a. O. 52f. Lebègue a. a. O. 325f.), und nur antike Reminiscenzen bewogen den Kaiser Iulian. vor seinem Perserzug ein Opfer dem Apollon auf D. verrichten zu lassen (Theodoret. hist. eccl. II 21) – wohl das letzte, das ihm überhaupt dargebracht wurde.
Litteratur (vgl. auch S. 2459ff.): Lebègue Recherches sur Délos, Paris 1876. G. Gilbert Deliaca, Götting. Diss. 1869. P. Nenz Quaestiones deliacae, Halis 1885. G. Attinger Beiträge zur Gesch. von D., Frauenfeld 1887. Jebb Delos, Journ. of hell. Stud. I 7ff. (sehr übersichtlich). Homolles und seiner Genossen Aufsätze im Bull. hell. I-XXIII (alle wichtigeren citiert). Homolle Archives de l’intendance sacrée à Délos, Paris 1886 und Rapport sur une mission archéologique de Délos, Sep.-Abd. V. de Schoeffer De D. insulae rebus, Berol. 1889.
[2501] Anhang: Liste der delischen Archonten zur Zeit der Selbständigkeit. In seinem Buche ,Archives de l’intendance‘ hat Homolle eine fast vollständige Liste der delischen Archonten zusammengestellt, hauptsächlich auf Grund der Verzeichnisse von Weihgeschenken aus den oben erwähnten Stiftungen, welche in langen, einander parallelen Reihen jahraus, jahrein von den Hieropoien gebucht wurden. Einige Punkte seiner Darstellung geben zu Zweifeln Anlass, aber vor Veröffentlichung aller diesbezüglichen Documente lassen sich dieselben weder begründen, noch widerlegen, demzufolge wird es vorsichtiger sein und zugleich gerechter gegenüber dem hochverdienten Forscher, seine Liste unverändert zu bringen.
um 305 Philon.
301 Lysixenos.
300 Ktesikles.
299 Demonax.
298 Kleokritos.
297 Pyrrhides.
296 Phillis I.
295 Diodotos.
294 Xenon I.
293 Demokritos.
292 Androthales.
291 Olympiades.
290 Kokon.
289 Theodotos.
288 Aphthonetos.
287 Timothemis.
286 Demeas I.
285 Philios.
284 Aristokritos.
283 Poseidikos.
282 Kleostratos.
281 Glaukiades.
280 Charmos.
279 Hypsokles.
278 Menekrates I.
277 Demeas II.
276 Sosimachos.
275 Phillis II.
274 Antigonos I.
273 Kalodikos.
272 Kyrbelion.
271 Telemnestos I.
270 Meilichides I.
269 Charilas I.
268 Kallimos.
267 Meilichides II. Sohn des Echesthenes
266 Echemantis.
265 Prokles.
264 Polybos I.
263 Archedamas.
262 Elpines.
261 Tharsynon.
260 Amphikles I.
259 Phillis III, Sohn des Poseidikos.
258 Tynnades.
257 Theopropos.
256 Antichares.
255 Antigonos II.
254 Paches.
253 Anaxithemis I.
252 Phanos.
251 Artysileos.
250 Sosisthenes.
249 Archias.
248 Badros.
247 Parmenion I.
246 Eidokritos.
245 Mantitheos.
244 Xenokrates.
243 Dionysios.
242 Orthokles.
241 Anchitheides.
240 Akridion.
239 Agatharchos I.
238 Dorieus.
237 Timagenes.
236 Mennis.
235 Sosikos.
234 Bulon.
233 Anaxithemis II.
232 Dexikles.
231 Philoxenos.
230 Skylakos.
229 Menethales.
228 Amphoteros.
227 Lykades.
226 Polybos II.
225 Anektos.
224 Polystratos (?).
223 Aristobulos.
222 Euteles.
221 Meilichides III.
220 Charilas II.
219 Soteles(?)
218 Xenomedes (?).
217 Apollodoros I, Sohn des Amphikles.
216 Tlesimenes, Sohn des Leontiades.
215 Ihre Reihenfolge ist unbestimmt.
214 Pantainos
213 Antikrates
212 Sokleides
211 Agatharchos
210 Harpalis
209
208 Sotion
207 Kallisthenes
206 Kallias
205 Phillis IV.
204 Amnos
203 Telemnestos II.
202 Leukinos, Sohn des Phokaieus.
[2502]
201 Sosistratos, Sohn des Amphias.
200 Epiktemon.
199 Herakleitos.
198 Kosmiades.
197 Diogenes.
196 Apollodoros II.
195 Cnaireas.
194 Olympiodoros.
193 Polyxenos I.
192 Xenon II.
191 Menekrates II.
190 Aristarchos.
189 Telesarchides I.
188 Diokles.
187 Empedos.
186 Nikias.
185 Demetrios.
184 Ariston.
183 Apaturios.
182 Telesarchides II.
181 Phokaieus I.
180 Demares.
179 Xenotimos.
178 Oineus.
177 Phokaieus II.
176 Polyxenos II.
175 Polybos III.
174 Parmenion II.
173 Periandros.
172 Theodoros, Sohn des Theodoros.
171 Timoxenos, Sohn des Timoxenos.
170 Amphikles II.
169 Alkimachos.
(Es folgten noch drei Hieropoiencollegien 168–166, aber die Archontennamen sind unbekannt).
[v. Schoeffer.]
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