10) Claudius Postumus Dardanus, Consularis Viennensis, Magister libellorum, Quaestor sacri palatii, Praefectus praetoro Galliarum, vermählt mit Naevia Galla (Dessau 1279). Als Praefect wird er scheinbar zuerst in einem Gesetze des Honorius erwähnt, das mit dem Consulat von 409 bezeichnet ist (Cod. Theod. XII 1, 171); doch kann das Datum nicht richtig sein, da Gallien damals im Besitze des Usurpators Constantin III. war. Zwar hatte dieser Ende 409 mit Honorius sich vorübergehend ausgesöhnt; eine Verordnung des letzteren an einen gallischen Beamten wäre also an sich nicht unmöglich. Aber hätte Honorius das Municipal- und Steuerwesen Galliens in der Weise regeln können, wie es in diesem Gesetz geschieht, solange das Land nicht in seinen Händen war? Man wird daher mit Tillemont für Honorio VIII et Theodosio III AA. coss. zu schreiben haben Honorio IX et Theodosio V AA. coss. (412), eine Änderung, die um so leichter ist, als Kaiserconsulate im Codex Theodosianus unzähligemal verwechselt worden sind (Seeck Ztschr. d. Savigny-Stiftung f. Rechtsgeschichte, Roman. Abt. X 28. Krüger Commentat. Momms. [2180] 76). In Wirklichkeit erscheint er also zuerst im J. 412 in Gallien, als dieses schon durch Constantius dem italischen Kaiser zum grössten Teil unterworfen und eine Neuordnung seiner inneren Verhältnisse daher möglich und geboten war. Es gelang ihm 413, das Bündnis zwischen dem Usurpator Iovinus und dem Gothenkönig Athaulf zu lösen und diesen zu bestimmen, dass er jenen im Namen des Honorius bekämpfte (Mommsen Chron. min. I 654; vgl. Bd. II S. 1940, 14). Als Iovinus gefangen war und an das Hoflager nach Italien geschickt wurde, ermordete ihn D. in Narbo mit eigener Hand (Olymp. frg. 19 = FHG IV 61. Mommsen II 18). Bis zum J. 419 bekleidete er noch eine zweite Praefectur (Hieron. epist. 129, 8 = Migne L. 22, 1106); schon vorher war er zum Patricius erhoben worden (Dessau 1279). Hieronymus rühmt seine Beredsamkeit, Apollinaris Sidonius (epist. V 9, 1) schreibt ihm jede Untugend zu. An ihn gerichtet Hieron. epist. 129 und August. epist. 187 = Migne L. 22, 1099. 33, 832. Wenn bei Dessau 1279 ein Claudius Leontius der comes et frater des D. genannt wird, so bedeutet dies nach dem Sprachgebrauche jener Zeit wohl keinen Bruder, sondern irgend einen entfernteren Verwandten. Hirschfeld und Mommsen zu CIL XII 1524.
[Seeck.]
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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