ART

70) L. Cornelius Balbus der Jüngere. a) Name. L. Cornelius P. f. Balbus CIL I² p. 50 Acta triumph. Capitol.; Balbus Cornelius minor Cic. [1269] ad Att. XI 12, 1; Cornelius Balbus Vell. II 51, 3. Plin. n. h. V 36 [= Solin. 29, 7]. XXXVI 60. Suet. Aug. 29. Dio LIV 25, 2; sonst Balbus minor oder Balbus.

b) Leben. C. war ein Spanier (Vell. II 51, 3) aus Gades (Strab. III 169. Plin. n. h. V 36 = Solin. 29, 7). Noch im Kindes- oder Knabenalter wurde er gleichzeitig mit seinem sonst unbekannten Vater P. (Cornelius Balbus) – vgl. die Namensangabe in den Acta triumph. – und seinem Oheim, L. Cornelius Balbus (Nr. 69) von Pompeius im J. 682 = 72 v. Chr. mit dem römischen Bürgerrechte beschenkt (Plin. a. a. O. Tac. ann. XI 24, vgl. Jullien De L. Corn. Balbo maiore Diss., Paris 1886, 12ff. und o. Nr. 69). Als der Bürgerkrieg zwischen Caesar und Pompeius ausbrach (Januar 705 = 49 v. Chr.), befand sich C. bei ersterem. Caesar betraute ihn mit einer geheimen Mission an den pompeianisch gesinnten Consul L. Cornelius Lentulus Crus (Nr. 218), einen Gönner der Balbi (vgl. Jullien a. a. O. 15ff.), um diesen der Partei des Pompeius abwendig zu machen und zur Rückkehr nach Rom zu veranlassen. Auf der Reise zu Lentulus, den er allerdings nicht mehr in Italien erreichte, hielt sich C. am 24. Februar in Formiae bei Cicero auf, dem er eine Botschaft Caesars überbrachte (Cic. ad Att. VIII 9, 4. 11, 5. 15 A 3 [Brief des älteren Balbus an Cicero]. IX 6, 1; dass Caesar schon damals damit umging, C. in den Senat aufzunehmen, wie Schmidt Briefwechsel Ciceros 176f. auf Grund einer Conjectur. zu Cic. ad Att. X 11, 4 annimmt, ist unwahrscheinlich). Zu Anfang des folgenden Jahres (706 = 48) stand C. in Caesars Heere an der illyrischen Küste; obwohl er verwundet wurde (Caes. bell. civ. III 19), setzte er die freilich ergebnislosen Verhandlungen mit Lentulus fort, indem er mit grosser Verwegenheit sich zu diesem ins feindliche Lager begab (Vell. II 51, 3 [wo Lentulus irrig als Consul bezeichnet wird]; vgl. Asinius Pollio bei Cic. ad fam. X 32, 3; C. selbst hat nachher seine damaligen Erlebnisse dramatisiert, s. u.). Auch in der Folgezeit blieb C. in der Umgebung Caesars; wir finden ihn bei diesem Anfang 707 = 47 (in Alexandria) und im Frühjahr 709 = 45 in Spanien, von wo er mit Cicero correspondierte (Cic. ad Att. XI 12, 1 [8. März 47]. XII 38, 2 = 44, 2 nach Schmidts Zählung [6. Mai 45]). Im Sommer 45 befand er sich in Rom (Cic ad Att. XIII 37, 1. 49, 2 = 40, 1. 43, 2 Schmidt). Im J. 711 = 43 war C. Quaestor des Asinius Pollio in Hispania ulterior; wie Pollio selbst, wird er bereits im J. 44 von Caesar designiert worden sein (vgl. Mommsen St.-R. I³ 586. Ribbeck Senatores qui fuerint id. Mart. 710, Diss. Berlin 1899, 43). Seine Quaestur benützte er, um sich in den Besitz grosser Geldmittel zu setzen und in seiner Vaterstadt Gades, in der er das Amt eines Quattuorvirn bekleidete, eine übermütige und tyrannische Gewaltherrschaft, vorgeblich nach dem Muster Caesars, auszuüben (wir haben darüber den Bericht des Asinius Pollio an Cicero [ad fam. X 32, datiert vom 8. Juni 43], der freilich zum Teil auf übertreibende Gerüchte zurückgehen wird). Doch hat C. in Gades auch nützliche Werke geschaffen; damals wird er seinen Mitbürgern die Neustadt und einen neuen Hafen angelegt haben [1270] (Strab. III 169). Da Asinius Pollio nicht den Entschluss zu einer entscheidenden Stellungnahme gegenüber den Parteien fand, hielt C. es für gut, seine Sache von der des Pollio zu trennen, und setzte am 1. Juni nach Mauretanien zu König Bogud (einem Anhänger des Antonius) über (Cic. ad fam. X 32, 1). Nachher hat er sich Caesar dem Sohne angeschlossen und vielleicht als dessen Statthalter im J. 714 = 40 oder 715 = 39 in Spanien fungiert (vgl. die Münze spanischer Herkunft C. Caesar III vir r. p. c. ℞ Balbus pro pr(aetore) [auf der Rückseite die Keule als Anspielung auf den Hercules Gaditanus, Eckhel V 180. Babelon I 429f. Cohen I² 121], die nach dem Namen Caesars in diese Zeit gehört [Mommsen St.-R. II³ 768]; die Identiflcierung dieses Balbus mit dem Oheim des C. ist allerdings nicht ganz ausgeschlossen [vgl. Nr. 69], doch dürfte hauptsächlich die in Gades wohl gleichzeitig geprägte Münze mit Balbus pont(ifex) dagegen sprechen, s. auch Jullien 140ff.). Denkbar wäre, dass der Propraetor Balbus, wie auch Münzer zu Nr. 69 vermutet, identisch ist mit dem Λεύκιος, der nach Appian. bell. civ. V 54 im J. 40/39 Spanien mit Peducaeus zuerst selbständig, dann unter L. Antonius verwaltete (die Gleichsetzung dieses Λεύκιος mit dem Legaten, der bald darauf im Kampfe gegen die Cerretaner fiel [Ganter Provincialverw. der Triumvirn, Strassburg 1892, 16], wäre dann irrig). In der Folge wird C. von Augustus unter die Consulare aufgenommen worden sein (die Worte des Velleius II 51, 3, dass er ex privato consularis geworden sei, können kaum anders gedeutet werden; ohne zwingenden Grund nehmen Willems Le Sénat I 607, 8 und Jullien 143 an, dass Velleius hier den jüngeren mit dem älteren Balbus verwechselt habe: der Consul suffectus des J. 722 = 32 L. Cornelius (Nr. 32) war eben ein anderer; aber auch Mommsens Annahme, dass C. wegen seiner spanischen Quaestur bei Augustus in Ungnade fiel und erst nach mehr als zwanzig Jahren ausserordentlicherweise nach Africa geschickt wurde [R. G. V 631, 1], ist kaum haltbar). Wahrscheinlich im J. 733/734 = 21/20 war C. Proconsul von Africa und unternahm (vielleicht in Verbindung mit dem Proconsul von Kreta und Kyrene, P. Sulpicius Quirinius) einen erfolgreichen Feldzug gegen das Steppenvolk der Garamanten, dem er eine grosse Anzahl von Ortschaften wegnahm. Am 27. März 735 = 19 v. Chr. triumphierte er ex Africa; der erste Triumphator, der nicht schon von Geburt römischer Bürger war, und zugleich der letzte Privatmann, dem die Ehre des Triumphes zu teil wurde (CIL I² p. 50 Acta triumph. Capitol. Strab. III 169. Vell. II 51, 3. Plin. n. h. V 36. 37 = Solin. 29, 7; auf diese Vorgänge spielt Dio LIV 12, 1 an; über den Feldzug vgl. Vivien de Saint-Martin Rev. arch. VI 1862, 303ff. Cagnat L’armée Rom. d’Afrique 4f. Pallu de Lessert Fast. d. prov. Afr. I 74f. Mommsen Res gestae d. Aug.² 170f.; Röm. Gesch. V 630f. Gardthausen Augustus I 702). Vielleicht schon vor seiner Propraetur in Spanien war C. in das Collegium der Pontifices aufgenommen worden (Vell. II 51, 3; Münzen von Gades mit der Legende Balbus pont(ifex) [Eckhel I 20f. Mionnet I 14 nr. 109f.; Suppl. I 26 nr. 149f.], die im J. 40/39 [1271] geprägt sein mögen). C. baute in Rom ein steinernes Theater und weihte es im J. 741 = 13, als Augustus aus Gallien zurückkehrte, mit Spielen ein; um ihn hiefür zu ehren, befragte ihn Tiberius, damals Consul, als ersten im Senate um sein Votum (Dio LIV 25, 2; die im folgenden von Dio aufgezählten Senatsbeschlüsse gehen wohl zum Teil auf C.s Anträge zurück; über das Theater [Plin. n. h. XXXVI 60. Suet. Aug. 29. Tac. ann. III 72. Dio LXVI 24, 2 und sonst] s. den Art. Theatrum Balbi, vgl. Crypta Balbi). Die Cornelii Balbi von Verona (CIL V 3574. 3575. Not. d. scavi 1893, 8) haben mit C. nichts zu thun. Litteratur: Drumann Gesch. Roms II 608ff. De Vit Onomasticon II 423. Pallu de Lessert Fast. d. pr. Afr. I 70ff. Klebs Prosop. I 440 nr. 1073.

c) Litterarische Thätigkeit. C. verfasste eine Praetexta, die de suo itinere ad L. Lentulum procos. sollicitandum (hauptsächlich wohl von seinen Erlebnissen im feindlichen Lager) handelte. Als er sie im Jahre seiner Quaestur (43 v. Chr.) in Gades aufführen liess, vergoss er Thränen, bewegt durch die Erinnerung an seine Thaten (Cic. ad fam. X 32, 3; Asinius Pollio sandte das Stück an Cornelius Gallus, von dem es Cicero verlangen sollte). Der Titel der Praetexta war vielleicht Iter (vgl. über dieselbe Welcker Griech. Tragoedien 1402. Ribbeck Röm. Tragoedie 625f.; Gesch. d. röm. Dichtung I 194. Teuffel-Schwabe R. Litt.-Gesch. I⁵ 425. Schanz Gesch. d. r. Lit. I² 101f., wo auf weitere Litteratur verwiesen ist). C. war auch sonst litterarisch thätig; Macrobius (sat. III 6, 16) citiert: Cornelius Balbus Ἐξηγητικῶν libro octavo decimo ait apud aram maximam observatum ne lectisternium fiat (auf den Herculescult bezüglich [vgl. R. Peter in Roschers Lex. d. Myth. I 2929], dem C. als Gaditaner von Jugend auf nahe stand). Aus derselben Schrift wird Servius den Hymenaeusmythus, für den er Cornelius Balbus citiert (Aen. IV 127), entnommen haben. Mit Rücksicht auf das Priesteramt des C. wird man diese Ἐξηγητικά eher ihm als seinem Oheim zuschreiben (vgl. Teuffel-Schwabe a. a. O. Schanz 387, 3). Dass das Werk ein Commentar zu Vergil gewesen sei, vermutet Peter Hist. Rom. frg. p. XXI kaum mit Recht. Peter will auch eine Notiz Suetons über Vorzeichen von Caesars Tode, für welche Cornelius Balbus familiarissimus Caesaris als Quelle genannt wird (Suet. Caes. 81), auf die Ἐξηγητικά zurückführen; man wird hierin doch lieber einen Überrest der historischen Schriftstellerei des älteren Balbus erblicken (vgl. Teuffel-Schwabe I⁵ 384).
[Groag.]

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