343) L. Cornelius Scipio Barbatus ist als erster der Scipionen in dem Erbbegräbnis beigesetzt worden und galt als ihr eigentlicher Stammvater. Der grosse Peperinsarkophag, der seine Gebeine enthielt, ist unter dem Einflusse griechischer Architektur gearbeitet (jetzt im Vatikan, vgl. Baumeister Denkmäler des klass. Altertums III 1556f. mit Abb. Helbig Führer durch die öffentlichen Sammlungen in Rom² I 73 nr. 128); die darauf befindliche Inschrift ist die wichtigste Quelle für die Geschichte des Barbatus (CIL I 29. 30 [mit Mommsens Commentar] = VI 1284f. [vgl. 31587f.] = Dessau 1 = Bücheler Carm. Lat. epigr. I 6 nr. 7). Auf dem Deckel ist mit roten Buchstaben aufgemalt: [L. Corneli]o Cn. f. Scipio; auf dem Sarkophag selbst sind anderthalb Zeilen eradiert und dann beginnt in der Mitte der zweiten Zeile die aus sechs Saturniern bestehende eingemeisselte Inschrift: Cornelius Lucius Scipio Barbatus, Gnaivod patre | prognatus, fortis vir sapiensque, quoius forma virtutei parisuma | fuit; consol, censor, aidilis quei fuit apud vos; Taurasia Cisauna | Samnio cepit, subigit omne Loucanam opsidesque abdoucsit. Bereits Ritschl und Mommsen haben aus Sprache und Schrift dieses Gedichts geschlossen, dass es nicht zur Zeit des Todes des Barbatus eingemeisselt, sondern nach dem Tode seines Sohnes Nr. 323 der älteren Inschrift des Deckels hinzugefügt worden sei; auf den eradierten Zeilen hat Hülsen neuerdings die Buchstaben eso gelesen und zu c]eso[r ergänzt. Demnach darf man als sicher mit Wölfflin (S.-Ber. Akad. Münch. 1892, 190f.) annehmen, dass ursprünglich nur der Name des in dem Sarkophage Beigesetzten aufgemalt war, dass später seine Ämterlaufbahn darauf verzeichnet, und dass endlich in noch späterer Zeit die poetische Grabschrift an die Stelle dieser prosaischen Aufzählung gesetzt wurde. Nach Wölfflins überzeugenden Darlegungen ist die Hinzufügung des Cursus honorum auf dem Steine geschehen, als der Sohn des Barbatus seine prosaische Inschrift erhielt, also um 514 = 240; die Ausmeisselung dieser Zeilen und die Dichtung und Eingravierung der Saturnier, die sie ersetzen sollten, sei erst um 554 = 200 erfolgt (a. O. 194f. 207. 213f.). Wieweit die Skepsis gegenüber dem Inhalt der Verse (vgl. z. B. a. O. 190 Anm. 191) berechtigt ist, muss die Vergleichung mit den Angaben der Schriftsteller lehren.
Dass der Vater dieses Scipio Gnaeus hiess, zeigen ausser den beiden Inschriften die Angaben der Fasti Cap. über seine Söhne Nr. 323 und 341. Das Cognomen Barbatus führt er selbst nur in seinem eigenen Elogium und in dem seines Sohnes; bei den Autoren heisst er einfach L. Cornelius Scipio, und zwar auch bei den von den Fasti Cap. abhängigen Chronogr. Idat. Chron. Pasch., obgleich Fasti Cap. Chronogr. Liv. anderen Corneliern den Beinamen Barbatus geben (vgl. P. Cornelius Scapula Nr. 316). Die Bekleidung der Aedilität, womit natürlich die curulische gemeint ist (Mommsen St.-R. II 480, 2), durch Barbatus erwähnt nur das Elogium. Über sein Consulat berichtet Liv. X 11, 10–13, [1489] 1: im J. 456 = 298 schickten die Lucaner Gesandte nach Rom, um Hülfe gegen ihre Bedränger, die Samniten, zu erbitten: se quamquam bello cum Samnitibus suscepto necessaria iam facta adversus Romanos fides sit, tamen obsides dare paratos esse. Es wurde ein Bündnis mit ihnen geschlossen und den Samniten der Krieg erklärt: consules inter se provincias partiti sunt: Scipioni Etruria, Fulvio Samnites obvenerunt, diversique ad suum quisque bellum proficiscuntur. Scipio lieferte den Etruskern bei Volaterrae ein unentschiedenes Treffen; da aber jene ihr Lager räumten, durfte er sich den Sieg zuschreiben. Er selbst ging darauf nach Falerii zurück und verheerte von hier aus, ohne Widerstand zu finden, weit und breit das feindliche Gebiet: Cn. Fulvii consulis clara pugna in Samnio ad Bovianum haudquaquam ambiguae victoriae fuit. Bovianum inde adgressus nec ita multo post Aufidenam vi cepit ... Fulvius consul de Samnitibus triumphavit. Von den Lucanern ist also bei Livius in dem Kriegsbericht nicht die Rede, dagegen erzählt Frontin str. I 6, 1 eine Kriegslist des Fulvius Nobilior, cum ex Samnio in Lucanos exercitum duceret, was wohl in dieses Jahr gehört (vgl. auch I 6, 2. 11, 2 weitere Kriegslisten desselben Mannes). Die Acta triumph. zu diesem Jahre melden: Cn. Fulvius Cn. f. Cn. n. Maxim. Centumalus cos. de Samnitibus Etrusceisque idibus Nov., sagen also auch nichts von den Lucanern, während diese in den Resten der Erzählung des Dionys XVI 11 eine grössere Rolle spielen und hier auch der Abschluss des Bündnisses mit ihnen und die Stellung der Geiseln erwähnt werden. Man hat auf verschiedene Weise versucht, den Widerspruch der verschiedenen Berichte unter einander und namentlich mit der Grabschrift Scipios zu lösen (vgl. z. B. Niebuhr R. G. III 424f. Mommsen CIL I p. 16f. Ihne R. G.² I 436ff.); die Entstehung des schärfsten Widerspruchs zwischen ihr und Livius (auch Frontin) dürfte Niese (De annalibus Romanis observationes [Marbg. 1886] p. IV) zutreffend erklärt haben: die ältesten annalistischen Darstellungen hatten die kriegerischen Ereignisse dieses Jahres ohne namentliche Hervorhebung der Feldherren erzählt; die Verteilung der Provinzen unter die Consuln ist erst von jüngeren Annalisten ganz willkürlich vorgenommen worden. Hält man nun die Grabschrift und Livius zusammen, so ergiebt sich, dass Scipio sowohl gegen die Samniten, wie gegen die Etrusker gekämpft haben soll; dasselbe behaupten die Acta triumph. von seinem Amtsgenossen. Es ist in diesem Falle vielleicht richtig, einmal die Regeln kritischer Methode ausser acht zu lassen und anstatt durch strenge Sonderung der verschiedenen Berichte vielmehr durch ihre Vereinigung und Verschmelzung zur Wahrheit vorzudringen: beide Consuln haben auf beiden Kriegsschauplätzen den Befehl geführt, nur war der Anteil des Fulvius auf beiden grösser als der des Scipio, und dieser selbst hat immer noch auf dem südlichen verhältnismässig grössere Erfolge erzielt, als auf dem nördlichen. Im einzelnen hat dann die Tradition je nach Belieben diese oder jene Seite stärker betont. Dass die Thaten Scipios in Lucanien neben denen seines Collegen in Samnium hergegangen sein können, [1490] haben Mommsen und Ihne hervorgehoben; die poetische Grabschrift, die mindestens zwei Menschenalter nach den Ereignissen verfasst ist, hat sie übertrieben, aber die Thatsache, dass nur Fulvius einen Triumph erhielt, liess sie auch wieder in noch späterer Zeit vollständig in Vergessenheit geraten, was gleichfalls zu weit ging. Der Etruskerkrieg war wohl wenig bedeutend, braucht aber kaum mit Ihne völlig verworfen zu werden; vielleicht traf Scipio aus dem entfernteren Lucanien später in Etrurien ein als Fulvius und unterstützte dessen Plünderungszüge nur wenig. Die Schlacht bei Volaterrae wird allerdings preiszugeben sein, und geringes Vertrauen erwecken auch die Einzelheiten von Schlachtberichten aus den nächsten Jahren, bei denen Scipio eine Rolle spielt. Zweimal soll er unter Q. Fabius Maximus Rullianus gedient haben, im J. 457 = 297 als dessen Legat durch eine geschickte Umgehung der Feinde einen grossen Sieg über die Samniten entschieden (Liv. X 14, 14ff., daraus Frontin. str. II 4, 2), dagegen 459 = 295 als Lagercommandant mit propraetorischem Imperium in der Abwesenheit des Fabius eine grosse Niederlage durch die Senonen bei Clusium erlitten haben (Liv. X 25, 11. 26, 7ff.; vgl. Mommsen St.-R. I 681, 2), was er dann bei Sentinum wieder gut gemacht habe (Liv. X 29, 5). 461 = 293 soll er dann als Legat des L. Papirius Cursor bedeutenden und erfolgreichen Anteil an der grossen Schlacht bei Aquilonia genommen haben (Liv. X 40, 7. 41, 9. 12ff., vgl. 44, 5). Wenn auch das Schweigen der Grabschrift über diese Thaten Scipios nicht als Beweis gegen ihre Geschichtlichkeit angesehen werden kann, ja sogar bei seiner Niederlage von 459 = 295 für die Richtigkeit des livianischen Berichts angeführt worden ist (Ihne R. G.² I 442, 1), so lässt sich doch von den ausgeführten Schlachtbeschreibungen des zehnten Buches des Livius im allgemeinen sagen, dass sie lediglich der Phantasie der Annalisten sullanischer Zeit entsprungen sind und fast jeder historischen Grundlage entbehren. Namentlich auch von den Unterfeldherren der Consuln und von ihrem Anteil an den Ereignissen wussten die älteren Darstellungen in der Regel nichts; erst die späteren haben sie gewöhnlich eingeführt, indem sie hauptsächlich Namen einsetzten, die sich in den Consularfasten der kurz vorhergehenden Jahre fanden. Nur aus dem Elogium des Barbatus erfährt man, dass er die Censur verwaltet habe. Nachdem der Versuch, als das Jahr seiner Censur 464 = 290 zu bestimmen, gescheitert ist, weil das Fragment der capitolinischen Fasten, an das er anknüpfte, an anderer Stelle einzusetzen ist (vgl. CIL I² p. 33f.), verdient der Versuch de Boors (Fasti censorii 77f.) besondere Beachtung, der den Namen bei Fest. p. 237 einsetzen ([... Domitius Corne]liusque [censores fecerunt P. Valerio Ti] Corun[canio cos ...]) und demnach die Censur dem J. 474 = 280 zuweisen will. Auch für den unbekannten Collegen des Q. Caedicius Noctua (o. Bd. III S. 1246 Nr. 10) in der Censur von 471 = 283 könnte man den Barbatus halten. Von den lobenden Bemerkungen über ihn, die sein Elogium sonst noch enthält, ist vir fortis sapiensque nach Wölfflin (a. O. 213f.) auf die Rechnung des Dichters zu [1491] setzen, und auch der Inhalt des folgenden Verses ist ganz conventionell. Bei Auffindung des Sarkophags waren die Gebeine des Barbatus noch vorhanden.
[Münzer.]
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
<----+---->
Antikes Griechenland
Biographien, Griechische Mythologie , Kriegführung, Kunst, Architektur, Wissenschaft, Philosophie, Literatur, Sport, Leben, Geschichte, Index, Bilder/Zeichnungen Griechenland im Mittelalter Byzanz, Biographien, Kunst, Literatur, Orthodoxie, Byzantinische Armee, Geschichte, Index Griechenland in der Neuzeit Geographie, Inseln, Städte, Kunst, Musik, Biographien, Film, Sport, Wissenschaft, Literatur, Geschichte, --- Hellenica Bibliothek - Scientific Library Index Griechisch: Αλφαβητικός κατάλογος |
Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen beschrieben.