238) P. Cornelius Lentulus Spinther. Über seine Familienverhältnisse ist zur Zeit kaum ins Klare zu kommen. Es steht nur durch das Zeugnis [1393] Dios (XXXIX ind.) und der Münzen von Apamea und Laodicea (Pinder Cistophoren 570. CIL I 525) fest, dass er P. f. war, und mehr als P. Cornelius P. f. ist auch auf den Fasti Cap. zum J. 697 nicht erhalten. Ausserdem wird berichtet, dass C. den Beinamen Spinther von seiner Ähnlichkeit mit einem Schauspieler dieses Namens erhalten, also nicht ursprünglich geführt hat (Val. Max. IX 14, 4. Plin. n. h. VII 54. Quintil. inst. or. VI 3, 57); daher hat Cicero diesen Beinamen nie gebraucht, wohl aber kommt er bei den Zeitgenossen Caesar, Nepos und Sallust und auf der Grabschrift eines Soldaten, der unter Spinther gedient hat, vor (CIL III 6541 a = Dessau 2224). Mommsen (Münzwesen 611 nr. 243) weist ihm die Denare mit der Aufschrift P. Lent(ulus) P. f. L. n. Q(uaestor) zu, die ums J. 680 = 74 geschlagen sein müssen und nahe Verwandtschaft mit denen des Quaestors Cn. Lentulus Marcellinus zeigen, der Spinthers Nachfolger im Consulat wurde. Willems (Le sénat de la rép. rom. I 444ff.) spricht dem Spinther zwar die Urheberschaft dieser Münzen ab, nimmt aber für ihn ein Fragment der Historien Sallusts in Anspruch (p. 127 Jord.: II 43 Maur.): Publiusque Lentulus Marcellinus eodem auctore quaestor in novam provinciam Curenas missus est, quod ea mortui regis Apionis testamento nobis data prudentiore quam illas per gentis et minus gloriae avidi imperio continenda fuit. Mommsen (a. O. 577 zu nr. 204) hatte in diesem P. Lentulus Marcellinus einen älteren Bruder jenes Cn. Lentulus Marcellinus gesehen; Willems ist derselben Ansicht, aber erblickt in P. zugleich den Mann, der später den Beinamen Spinther erhielt und dafür den älteren, ererbten Marcellinus verlor. Beide Ansichten lassen sich sogar vereinigen, da sich das Sallustfragment nicht, wie meistens angenommen wird, auf das J. 679 = 75, sondern nach Marquardt (Staatsverw. I 460, 1) auf 680 = 74 bezieht, also auf dasselbe Jahr, dem die Münzen des Quaestors P. Lentulus zu gehören scheinen. Dass derselbe erst in Rom thätig war und dann nach Kyrene geschickt wurde, wäre nicht undenkbar, aber es erheben sich doch andere Schwierigkeiten gegen diese Vermutung, während die von Willems zu ihren Gunsten geltend gemachten Angaben des Idat. und Chron. Pasch zum J. 697 ohne Belang sind. Der Vater der beiden Lentuli Marcellini hiess P., und es war die Regel, dass der Adoptivsohn auch das Praenomen des Vaters annahm; hiess aber dieser Publius, so könnte Spinther nicht, wie die Münzen angeben, L. n., sondern nur P. n. gewesen sein. Sallust (Cat. 47, 4) bezeichnet ihn nicht als Marcellinus, sondern mit dem allein üblichen Cognomen Spinther, und keine der für diese Zeit ziemlich reich fliessenden Quellen deutet darauf hin, dass er mit seinem Nachfolger im Consulat in einem solchen Verwandtschaftsverhältnis stand; ja, wenn Cicero ad fam. I 1, 2 ihm schreibt: Marcellinum tibi iratum esse scis: is hac regia causa excepta ceteris in rebus se acerrimum tui defensorem fore ostendit, so ist hier wohl aus dem Stillschweigen ein nicht geringes Argument dagegen zu entnehmen, dass Marcellinus und Spinther Brüder gewesen seien. Es bleibt also die Frage, falls nicht neue inschriftliche Funde Licht [1394] geben, offen, ob der Quaestor P. Lentulus, der die Münzen schlug, von dem nach Kyrene etwa um dieselbe Zeit gesandten verschieden oder mit ihm identisch ist, ob einer von ihnen oder beide mit dem später als P. Lentulus Spinther bekannten Manne zu identificieren sind, und ob zwischen diesen Persönlichkeiten und Cn. Lentulus Marcellinus enge Verwandtschaftsbande bestanden. Jedenfalls sehr bedenklich ist die Annahme von Willems, dass sowohl Cn. Marcellinus wie P. Spinther Plebeier gewesen seien; da bereits P. Lentulus Marcellinus, der Vater des einen von ihnen oder beider, durch Adoption in die patricische Familie der Cornelii Lentuli getreten ist, so scheint es völlig undenkbar, dass seine Söhne noch zur Plebs gehört haben sollten. Für Spinther wird als Beweis Diodor XL 1, 2, eine übrigens nicht unbedingt glaubwürdige Erzählung (vgl. Bd. I S. 2594 Nr. 29), angeführt, wonach die Kreter, die etwa im J. 684 = 70 die Freundschaft mit Rom wiederherzustellen wünschten, einen Senatsbeschluss in diesem Sinne erzielten: ἄκυρον δὲ τὸ δόγμα ἐποίησε Λέντλος ὁ ἐπικαλούμενος Σπινθήρ. Die Ungültigkeit des Senatsbeschlusses habe Spinther nur als Volkstribun bewirken können, sei also Plebeier gewesen. Indessen gab es ausser der tribunicischen Intercession noch mehrere formale Mängel, die die Ungültigkeit eines Senatsconsults herbeiführen konnten (vgl. Mommsen St.-R. III 998, 1), und wenn Spinther z. B. einen solchen zur Sprache brachte, so konnte er dadurch schon die Aufhebung des Beschlusses veranlassen. Auch andere Möglichkeiten sind vorhanden, um Diodors Angabe zu erklären; wenn man allen Angaben gleiches Vertrauen schenken will, so kann man beispielsweise aus Plut. Caes. 10, 3 auch schliessen, dass L. Lentulus Crus im J. 693 = 61 Volkstribun und folglich Plebeier gewesen sei, wie man in demselben auch wieder einen Bruder Spinthers vermuten könnte (vgl. Nr. 218). Unter diesen Umständen beginnt die wirkliche Kenntnis der Geschichte Spinthers erst mit dem J. 691 = 63. Damals war er curulischer Aedil, unterstützte den Consul Cicero bei der Unterdrückung der catilinarischen Verschwörung (Cic. ad Quir. 15) – der Catilinarier P. Lentulus Sura Nr. 240 wurde ihm zur Bewachung übergeben (Sall. Cat. 47, 4) – und gab die Spiele mit besonderer Pracht und Verschwendung (Cic. off. II 57. Nepos bei Plin. n. h. IX 137. XXXVI 59). Auch während seiner Praetur, für die sich das J. 694 = 60 aus denen der Aedilität und des Consulats mit Sicherheit ergiebt, zeigte er bei den Apollinarspielen die Bühne und den Zuschauerraum in einer bis dahin nie gesehenen glänzenden Ausstattung (Val. Max. II 4, 6. Plin. n. h. XIX 23). Im folgenden Jahre verwaltete er die Provinz Hispania citerior (Cic. ad fam. I 9, 13. Caes. b. c. I 22. 3). Er dankte dies der Unterstützung Caesars, der auch als Oberpontifex seine Aufnahme unter die Pontifices befördert hatte (zwischen 691 = 63 und 697 = 57, Caes. a. O. Cic. har. resp. 12) und seine Bewerbung um das Consulat begünstigte. Cicero, der damals verbannt war, freute sich über den Erfolg dieser Bewerbung, denn er hoffte von Spinther seine Erlösung aus dem Exil (har. resp. 15; ad Att. III 22, 2; ad Q. fr. I 4, 5), und er [1395] täuschte sich nicht. Spinther und Q. Metellus Nepos (o. Bd. III S. 1217 Nr. 96) bekleideten das Consulat im J. 697 = 57 (Fasti Cap. Inschriften CIL I 604 = X 219. X 8098. Tessera Bull. d. Inst. 1865, 103. Chronogr. Idat. Chron. Pasch. Cassiod. Dio XXXIX ind. 1, 1. Val. Max. IX 14, 4. Plin. n. h. VII 54. Ascon. Milon. p. 43, 3. Schol. Bob. Sest. p. 291 Or. Plut. Cic. 33, 2). Schon vorher, namentlich als designierter Consul, hatte er sich aufs eifrigste der Sache Ciceros angenommen (Cic. Sest. 70. Schol. Bob. p. 288 Or.); nun brachte er sofort am 1. Januar dessen Zurückberufung im Senate zur Sprache (Cic. Sest. 72; Pis. 34. Dio XXXIX 8, 2), bot allen seinen Einfluss bei Pompeius dafür auf (Cic. Sest. 107, vgl. 147) und erreichte sein Ziel. Cicero wurde nicht müde, ihn dafür zu rühmen und seiner unauslöschlichen Dankbarkeit zu versichern (vgl. Äusserungen wie Sest. 144: deum ac parentem fortunae ac nominis mei et fratris liberorumque nostrorum; Mil. 39: clarissimus ac fortissimus consul, inimicus Clodio [vgl. Dio XXXIX 6, 2], ultor sceleris illius, propugnator senatus, defensor vestrae voluntatis, patronus publici consensus, restitutor salutis meae; p. red. 5. 8f. 27f.; ad Quir. 11. 15. 17f.; de domo 7. 30. 70f. 75; har. resp. 12; Sest. 117; ad fam. I 1, 1. III 7, 5). Auch über die Weihung von Ciceros Hausplatz referierte Spinther in einem für den Redner günstigen Sinne an den Senat (har. resp. 11. 13), doch lässt eine Äusserung Ciceros, nur seine Dankesschuld halte ihn ab, dem Lentulus zu zürnen, darauf schliessen, dass dieser hierin keineswegs alle seine Wünsche erfüllte (ad Q. fr. II 2, 3). Beide Consuln zusammen brachten ferner ein Gesetz zu stande, das dem Pompeius für fünf Jahre die Sorge für das Getreidewesen mit ausserordentlichen Vollmachten überwies (Cic. ad Att. IV 1, 7); manche sahen darin eine List Spinthers, der den Triumvirn beschäftigen wollte, um selbst freie Hand in der ägyptischen Frage zu bekommen (Plut. Pomp. 49, 5), aber er hatte sich damit verrechnet, denn Pompeius dankte ihm dieses Entgegenkommen nicht, und dessen Gegner wurden dadurch so verstimmt, dass Spinther es offenbar mit beiden verdorben hatte. Eine genauere Darstellung der ägyptischen Frage giebt Dio XXXIX 12ff., wozu einzelne Notizen wie Fenestella frg. 21 Peter (aus Non. p. 385) und Lucan. VIII 824 mit Schol. Bern. ergänzend hinzutreten; namentlich geben aber die Briefe, die Cicero im Laufe des Januar und Februar 698 = 56 an Spinther richtete (ad fam. I 1–7, darunter I 3 ein blosses Empfehlungsschreiben) die beste Auskunft über die verschiedenen Phasen, die die Angelegenheit damals durchlief. Hier kann nur kurz gesagt werden, dass Spinther noch während seines Consulats den Auftrag erhielt, im folgenden Jahre, für das ihm Kilikien nebst Kypern zur Provinz bestimmt war (Cic. ad fam. I 7, 5), von dort aus den König Ptolemaios Auletes in sein Reich zurückzuführen (Dio XXXIX 12, 3. Cic. ad fam. I 1, 3. 7, 4), und dieser Senatsbeschluss ist rechtlich nicht aufgehoben worden (Cic. ad fam. I 7, 4). Aber da wurde das Standbild des Iuppiter auf dem Albanerberge vom Blitze getroffen, und als man deshalb die sibyllinischen Bücher befragte, fand man die Weissagung, man sollte [1396] zwar dem vertriebenen König helfen, aber nicht mit Heeresmacht, da sonst Rom selbst Gefahr drohe (Dio XXXIX 15, 1f.). Die Weissagung war den verschiedenen Parteien und Persönlichkeiten, die bei dem Handel nur den eigenen Nutzen und den Schaden ihrer Gegner im Auge hatten, zu willkommen, um nicht erfunden zu sein und ihnen als Vorwand zu dienen (Cic. ad fam. I 1, 1. 4, 2). Während Spinther vor dem Ende seines Consulatsjahres, in das noch seine Weihung von zwei Colossalbüsten auf dem Capitol gehört (Plin. n. h. XXXIV 44), in die Provinz abgereist war, wurde in Rom sein Auftrag natürlich als ungültig angesehen und die ganze Frage aufs neue verhandelt, wobei es sich denn zeigte, dass er kaum einen Freund hatte, dass Pompeius, der den Auftrag selbst zu erhalten wünschte, ein doppeltes Spiel spielte (Cic. ad fam. I 1, 3. 4. 2, 3. 5 b, 1. 7, 3; ad Q. fr. II 4, 5), und dass auch Cicero trotz seiner übertriebenen Dankbarkeitsversicherungen (z. B. I 4, 3: si vitam pro tua dignitate profundam, nullam partem videar meritorum tuorum assecutus; vgl. ad Q. fr. II 2, 3) aus Angst vor den Triumvirn nichts für ihn that, als dass er ihm leeren Trost spendete und an sein eigenes Schicksal erinnerte (I 6, 2. 7, 2). Es sind daher diese Briefe ziemlich unerfreulich, denn auch der Rat, den Cicero dem Spinther schliesslich gab (I 7, 5), auf eigene Verantwortung zu handeln und dem Erfolge seine Rechtfertigung zu überlassen, war kaum ernst zu nehmen. Spinther begnügte sich damit, dass Catos Versuch, ihm auch die kilikische Statthalterschaft zu nehmen, scheiterte (Cic. ad fam. I 5 a, 2; ad Q. fr. II 3, 1; Sest. 144), und dass er in ruhigem Besitz derselben blieb. Obgleich man annehmen sollte, dass er durch die grossen Ausgaben während seiner Aedilität und Praetur sich ruiniert und den Zug nach Ägypten für die Aufbesserung seiner Finanzen gewünscht hätte, so scheint er doch in der Provinz seine Hände rein erhalten zu haben, denn er nahm die Provincialen gegen die Publicanen in Schutz (Cic. ad fam. I 9, 26), wurde nach seiner Rückkehr von keinem seiner vielen Gegner angefeindet und verkaufte damals sogar fast seinen ganzen Besitz, weil er eben nichts heimgebracht hatte (Cic. ad Att. VI 1, 23). Im Anfang 699 = 55 schrieb ihm Cicero den Brief ad fam. I 8, einen blossen Höflichkeitsbrief, worin er am Schluss (§ 7) die Kunde von den kriegerischen Erfolgen Spinthers erwähnt. Solche waren damals in Kilikien leicht zu erwerben; daher begrüsste Cicero den Freund, der sich ihm wieder genähert hatte, in seinem letzten, sehr ausführlichen Briefe (I 9, 2 und Aufschrift) als imperator, und diesen Titel geben ihm auch die Münzen kilikischer Städte (Pinder Cistophoren 570. CIL I 525. Grabschrift eines Soldaten, der damals unter Spinther diente, aus Athen CIL III 6541 a = Dessau 2224), und nachdem er im Sommer 701 = 53 seinem Nachfolger Ap. Claudius Pulcher (o. Bd. III S. 2851) bei seiner persönlichen Begegnung die Provinz förmlich übergeben hatte (Cic. ad fam. III 7, 4f.), kehrte er heim mit dem Anspruch auf den Triumph, den er jedoch erst 703 = 51 feiern konnte (Cic. ad Att. V 21, 4). Der letzte Brief Ciceros an ihn (ad fam. I 9) beweist, wie gut [1397] beide damals mit einander standen; daher unterstützte Spinther auch im April 704 = 50 nachdrücklich Ciceros Verlangen nach Bewilligung von Supplicationen für seine eigenen Erfolge in Kilikien (Cael. ad fam. VIII 11, 2). Auch im Bürgerkriege beobachteten beide eine ähnliche Haltung, obwohl Lentulus sich sofort dem Pompeius anschloss und zuerst Caesar in Waffen gegenübertrat. Er stand im Anfang 705 = 49 in Asculum Picenum, räumte die Stadt bei Caesars Annäherung, wurde von einem grossen Teil seiner Truppen verlassen und übergab den Rest dem L. Vibullius Rufus (Caes. b. c. I 15, 3f. 16, 1. Lucan. II 468–471). Darauf begab er sich nach Corfinium zu L. Domitius, verhandelte als Gesandter im Namen der hier eingeschlossenen Pompeianer mit Caesar und wurde nach der Capitulation der Stadt von diesem ungekränkt entlassen (Caes. b. c. I 21, 6. 22, 1ff. 23, 2f. Cic. ad Att. VII 23, 1. Liv. ep. CIX). Die Verpflichtung, die ihm diese Milde des Siegers auferlegte, empfand er wohl und blieb deshalb wie Cicero eine Zeit lang schwankend, was er thun sollte. Der Redner fragte wiederholt bei Atticus an, was Spinther thäte und plante (ad Att. VIII 12, 6. 14, 3. IX 1, 2. 3, 1. 7, 6); es war ihm eine Beruhigung, als er erfuhr, Lentulus sei noch in Italien, in Puteoli, und werde von Zweifeln gequält, wem er sich anschliessen sollte (ebd. IX 11, 1. 11 A, 3. 13, 7. 15, 4). Spinther entschied sich schliesslich ebenso wie Cicero; er war bei Pompeius vor der Schlacht bei Pharsalos im Sommer 706 = 48 und erhob damals ebenso wie Metellus Scipio und Domitius Anspruch auf die Oberpriesterwürde für den wahrscheinlichen Fall, dass ihr Besitzer Caesar unterliegen würde (Caes. b. c. III 83, 1. Plut. Pomp. 67, 6; Caes. 42, 1). Ob Spinther der Lentulus war, der bei Pharsalos den rechten Flügel der Pompeianer führte (Appian. b. c. II 76, nach Lucan. VII 218 vielmehr den linken), ist ungewiss; ausser seinem Imperatortitel gab ihm dazu wohl nichts grösseres Recht als dem L. Lentulus Crus (Nr. 218). Gleich diesem folgte er dem Pompeius auf der Flucht nach der Niederlage (Vell. II 53, 1. Plut. Pomp. 73, 4) und fand in Rhodos keine Aufnahme (Caes. b. c. III 102, 7; vgl. die Bemerkung seines Sohnes bei Cic. ad fam. XII 14, 3), aber Anfang März 707 = 47 erfuhr Cicero, dass er dort sei (ad Att. XI 13, 1). Er fand noch während des Bürgerkrieges sein Ende. Cicero spricht davon nur in Andeutungen (ad fam. IX 18, 2; Phil. XIII 29; Brut. 268), aber der Auct. de vir. ill. 78, 9 sagt, indem er Caesars Milde gegen seine überwundenen Feinde rühmt: nam Lentulum tantum et Afranium et Faustum Sullae filium iussit occidi, und kann damit wohl nur Lentulus Spinther meinen, der wie Afranius zweimal dem Caesar bewaffneten Widerstand leistete und das zweitemal keine Gnade mehr erwarten durfte. Noch nach seinem Tode gedachte Cicero (Brut. 268) lebend des Lentulus als nostrarum iniuriarum ultor, auctor salutis, der es ohne natürliche Begabung durch seinen Fleiss und seine Charakterfestigkeit dahin brachte, zu den hervorragenden Männern im Staate zu gehören; sein Leben beweist in der That, dass er zu den besseren der Optimaten gehört haben muss, ohne dass er auf Bedeutung Anspruch machen [1398] konnte. Auch die Anekdote, die Val. Max. VII 8, 8 erzählt, zeigt ähnlich wie sein Verhalten Cicero gegenüber, dass seine Freundschaft ein wertvolles Gut war.
[Münzer.]
Nachträge und Berichtigungen
238) (zu S. 1396, 67) Cicero liess sich vielleicht, als er nach Kilikien ging, im Mai 703 = 51 das Edict Spinthers für die Provinz senden (Cic. ad Att. V 3, 2 nach einer von C. F. W. Müller angenommenen Conjectur Schiches). Auf Spinther bezieht sich wohl auch seine Äusserung ebd.: apud Lentulum ponam te in gratia.
[Münzer.]
238) P. C. Lentulus Spinther, Konsul im J. 57 v. Chr., Freund Ciceros. S I.
[Hans Gärtner.]
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