7) Q. Considius, vielleicht ein Sohn von Nr. 1 oder mit ihm identisch, Richter im Process des Albius Oppianicus 680 = 74, zeichnete sich durch seine Unbestechlichkeit und Ehrenhaftigkeit aus (Cic. Cluent. 107). Daher liess es sich C. Verres, obwohl er mit C. befreundet war, gern gefallen, dass dieser bei seinem Process 684 = 70 von dem Richtercollegium ausgeschlossen wurde (Cic. Verr. I 18). Er war ein reicher Kapitalist (Cic. ad Att. I 12, 1 aus dem J. 693 = 61) und hatte grosse Summen ausgeliehen. In der allgemeinen Verwirrung des J. 691 = 63, als infolge der catilinarischen Verschwörung eine grosse finanzielle Krisis drohte, kündigte er keinem seiner Schuldner die Kapitalien, die im ganzen 15 Millionen Sesterzen (über 2 600 000 Mark) betrugen, und beugte dadurch, soweit es in seinen Kräften stand, grösserem Unheil vor, so dass ihm dafür der Senat seinen Dank förmlich decretierte (Val. Max. IV 8, 3). Mit Unerschrockenheit trat C., damals hochbejahrt, 695 = 59 dem Versuch des Consuls Caesar, den Senat zu vergewaltigen, entgegen; er sagte ihm ins Gesicht, dass die meisten Senatoren aus Furcht vor seinen Bewaffneten der Sitzung fern blieben, und erwiderte auf die Frage, warum er selbst es nicht ebenso mache, er sei zu alt, um den Tod zu fürchten (Cic. ad Att. II 24, 4. Plut. Caes. 14, 6).
[Münzer.]
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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