12) Sex. Clodius, stammte wahrscheinlich von einem Freigelassenen des claudischen Hauses ab und wird daher von Cicero mit den verächtlichsten Ausdrücken bezeichnet. Am 1. Januar 696 = 58 veranstaltete er die seit einem Jahrzehnt unterbliebene Feier der compitalicischen Spiele, um im Interesse des P. Clodius die Wiederherstellung der aufgehobenen collegia vorzubereiten (Cic. Pis. 8. Ascon. z. d. St. p. 7). Seitdem erscheint er als der wichtigste und vertrauteste Genosse des P. Clodius (Ascon. Mil. p. 42), besorgte u. a. die schriftliche Formulierung seiner Gesetzanträge (Cic. de domo 47. 83. 129; har. resp. 11; Sest. 133), wurde mit der Vollziehung seines Getreidegesetzes beauftragt (de domo 25f.), half bei der Zerstörung von Ciceros Haus und bei allen anderen Gewaltthaten in und nach dem Tribunate [66] des P. Clodius, so dass Cicero eine ganze Liste seiner Verbrechen giebt (Cael. 78). Trotzdem wurde er, als ihn Milo deswegen 698 = 56 vor Gericht zog, freigesprochen, weil es Verstimmung erzeugt hatte, dass Milo selbst kurz vorher durch Pompeius geschützt worden war (Cic. a. O.; ad Q. fr. II 4, 6). Aber nachdem Sextus nach der Ermordung des P. Clodius Anfang 702 = 52 den Pöbel bei der Verbrennung des Leichnams und der Curie angeführt hatte (Cic. Mil. 33 [lumen curiae]. 90. Ascon. Mil. 29. 40), wurde er auf Grund einer Anklage des C. Caesennius Philo und M. Alfidius unter allgemeiner Billigung verurteilt (Ascon. Mil. p. 49). Die Rückkehr aus der Verbannung erlaubte ihm erst M. Antonius 710 = 44, angeblich gemäss einer Verfügung Caesars (Cic. ad Att. XIV 13 A, 2. 14, 2. 19, 2). Zu den Beschuldigungen, die Cicero in den Jahren seiner erbitterten Feindschaft mit P. Clodius und dessen Anhang gegen Sextus erhob, gehört auch die, dass er in einem schändlichen Verhältnis zu Clodia gestanden habe (de domo 28. 83; Cael. 78, vgl. Nr. 66).
[Münzer.]
Nachträge und Berichtigungen
12) (Zu S. 66, 14) Die Rückkehr des Sex. Clodius fürchtete Cicero schon 705 = 49 (ad Att. X 8, 3). Zu den Belegen für ihre Genehmigung 710 = 44 ist hinzuzufügen: Cic. Phil. II 9.
[Münzer.]
12) Sex. C., Vertrauter des Volkstribunen P. C. Nr. 48 (IV 82) Pulcher. S I.
[Hans Gärtner.]
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