10) Clemens Romanus, seit man von patres apostolici redet, als einer von ihnen geachtet, d. h. als ein mit apostolischem Geist ausgestatteter, weil aus apostolischer Schule hervorgegangener Schriftsteller der zweiten christlichen Generation. [14] Das Schriftwerk, auf das sich sein Ruhm gründet, ist ein Brief, in dem sein Name gar nicht vorkommt, es trägt die Überschrift ἡ ἐκκλησία τοῦ θεοῦ ἡ παροικοῦσα Ῥώμην τῇ ἐκκλησίᾳ τοῦ θεοῦ τῇ παροικούσῃ Κόρινθον, ist also ein Schreiben, das die römische Gemeinde an die korinthische erlässt und zwar um gegenüber dort ausgebrochenen Zwistigkeiten zu Frieden, Ordnung und Unterwerfung der Jungen unter die Älteren zu ermahnen und solche Pflicht aus Gottes Wort ausführlich zu erweisen. Aber natürlich hat es ein Mitglied der römischen Gemeinde, ihr Vertrauensmann verfasst, und da die einstimmige Überlieferung als solchen C. nennt, haben wir keinen Grund, hier skeptisch zu verfahren, zumal schon Dionysios von Korinth, um 170, der doch orientiert sein konnte, von der römischen ἐπιστολὴ διὰ Κλήμεντος γραφεῖσα redet (bei Euseb. hist. eccl. IV 23, 11). Dort erfahren wir zugleich, dass man in Korinth jenen Brief regelmässig in gottesdienstlichen Versammlungen zur Erbauung vorlas; dem entspricht der reichliche Gebrauch, den kirchliche Autoren des 2. und 3. Jhdts. mit und ohne Nennung der Quelle von ihm machen, so Polykarp, Irenaeus, Clemens Alexandrinus. Eusebios redet hist. eccl. III 16 (vgl. 38, 1 τοῦ Κλήμεντος ἐν τῇ ἀνωμολογημένῃ παρὰ πᾶσιν [scil. ἐπιστολῇ] ἣν ἐκ προσώπου τῆς Ῥωμαίων ἐκκλησίας τῇ Κορινθίων διετυπώσατο) von dem Brief in Ausdrücken – τοῦ Κλήμεντος ὁμολογουμένη μία ἐπιστολὴ φέρεται μεγάλη τε καὶ θαυνασία ... ταύτην δὲ καὶ ἐν πλείσταις ἐκκλησίαις ἐπὶ τοῦ κοινοῦ δεδημοσιευμένην πάλαι τε καὶ καθ’ ἡμᾶς αὐτοὺς ἔγνωμεν –, dass wir uns nicht wundern, ihn im Canon Apostolorum 85 (84) unter den neutestamentlichen Büchern aufgeführt zu finden, wie er auch in griechischen und syrischen Bibel-Hss. uns überliefert worden ist. Andrerseits verschuldete aber sein archaistisches Gepräge, dass die nachnicaenischen Jahrhunderte, die für ihre Lieblingsdogmen aus dem Briefe nichts gewannen, sich von ihm, dem der Platz im Neuen Testament doch nicht rechtzeitig gesichert worden war, abwandten, und die Bekanntschaft mit ihm seit dem Mittelalter eine sehr mangelhafte wurde. Nur aus einer Bibel-Hs., dem Cod. Alexandrinus saec. V, konnte sein griechischer Text ediert werden; da ein Blatt in jenem Codex fehlte, war auch der Text des letzten Zehntels von unserem Briefe unbekannt, bis Bryennios 1875 eine vollständige Hs. vom J. 1056 in der Patriarchatsbibliothek zu Jerusalem entdeckte und veröffentlichte; ein Autotyp dieses neuen Textes s. bei Lightfoot The Apost. Fathers p. I vol. I 1890, 425ff. Doch auch eine syrische Übersetzung des Briefes ist in einer Bibel-Hs. vom J. 1170 vorhanden und sorgfältigst von Lightfoot bei Herstellung seiner Textrecension a. a. O. vol. II 5–188 (vgl die Beschreibung vol. I 129ff.) benützt worden. Dasselbe gilt von der Textausgabe bei F. X. Funk Opera patrum apostol. I² 1887, 60–145; schon ihrer Anmerkungen halber bleibt daneben unentbehrlich die vor Auffindung des Syrers erschienene Ausgabe von O. v. Gebhardt und A. Harnack in Patr. Apostol. opp. I 1² 1876, 2–111. Eine erfreuliche Erweiterung des textkritischen Apparats stellt die altlateinische Übersetzung dar, deren Existenz noch von Harnack 1893 bezweifelt wurde, die [15] aber G. Morin Anecdota Maredsolana II 1, 1894 aus einem Cod. Namurcensis saec. XI veröffentlichen konnte. Sie ist sehr alt, wahrscheinlich noch aus dem 2. Jhdt., äusserst wörtlich und im Vulgärlatein abgefasst, darum auch nach dieser Seite hin ein wichtiges Document. S. darüber A. Harnack S.-Ber. Akad. Berlin 1894, 261–273. 601–621. E. Wölfflin Archiv f. lat. Lexikogr. IX 1894, 81–100. Für die litterargeschichtliche Würdigung des Briefes, der durch eine recht naive Ausdeutung alttestamentlicher Stellen die Autoritäten für die Entwicklung specifisch römischer Gedanken zu gewinnen weiss und trotz seiner ungemeinen, bei jedem Satz fühlbaren Verschiedenheit etwa von den in Rom geschriebenen Briefen des Paulus doch das Prädicat einer originellen Erscheinung verdient, vgl. ausser den Prolegomena der genannten Ausgaben R. A. Lipsius De Clementis Rom. epist. ad Corinth. priore disquis., Lips. 1855. A. Brüll Der 1. Brief des Clemens an d. Kor. u. s. gesch. Bdtg., Frbg. 1883. W. Wrede Untersuchungen z. 1. Clemensbriefe, Gött. 1891. J. Réville Les origines de l’épiscopat, Paris 1894, 394–441.
Fast einstimmig werden seit längerem die letzten Regierungsjahre Domitians, 95 oder 96 n. Chr., als Entstehungszeit des Briefes angesehen. Auch ohne die Tradition würden innere Indicien dafür entscheiden. Weiter als Lebenszeit und -Ort kennen wir aber vom Verfasser nichts. Dass seine genaue Vertrautheit mit dem Alten Testament kein Recht giebt, ihn als geborenen Juden zu betrachten, hat Wrede a.a. O. 107–111 treffend ausgeführt, eher möchte er der erste heidenchristliche Schriftsteller sein, von dem wir wissen. Die Versuche, ihn mit anderswo genannten Männern gleichen Namens zu identifizieren, haben keinen Nutzen gebracht. Am wenigsten wahrscheinlich ist, dass in ihm der mit Domitian verwandte und auf dessen Befehl im J. 96 wegen Atheismus und Hinneigung zum Judentum (Suet. Domit. 15. Cass. Dio LXVII 14) hingerichtete Consul T. Flavius Clemens zu sehen wäre, trotzdem der Clemensroman auf die Verwandtschaft seines Helden mit der kaiserlichen Familie Wert legt – er lässt sie freilich durch die Mutter des C., Mattidia, vermittelt sein –; eher könnte man in ihm – mit Gaab und Zahn – den Κλήμης erblicken, dem Hermas ein βιβλαρίδιον seiner Visionen übersenden soll, damit er es εἰς τὰς ἔξω πόλεις, was ihm übertragen sei, schicke; die Chronologie macht da indessen beinahe ebenso grosse Schwierigkeiten wie bei dem auch sonst abzuweisenden Gedanken an den von Paulus Philipp. 4, 3 als Mitarbeiter erwähnten Κλήμης. Der Name war damals durchaus nicht selten. Wenn Origenes (bei Euseb. hist. eccl. VI 25, 14, vgl. III 38, 2) den Hebräerbrief nur dem Gedanken nach dem Apostel Paulus zuweist, als Schreiber aber nach ,einigen‘ unsern C., während andere Lucas bevorzugten, erwähnt, so ist dabei schon – im Blick auf die Philipperstelle – vorausgesetzt, dass C. von Rom dem Schülerkreise des Paulus angehört habe, eine Vorstellung, die sein Brief nichts weniger als bekräftigt. Petrus und Paulus sind für den Verfasser Männer einer vergangenen grossen Zeit. Der Märtyrertod des C, der der späteren Kirche feststeht, ist noch für Eusebios hist. eccl. III 34 eine [16] unbekannte Thatsache; das μαρτύριον τοῦ ἁγ. Κλήμεντος πάπα Ῥώμης (Funk Opp. Patr. apost. II 1881, 28–45) bietet in der Hauptsache wie in den Einzelheiten blos wertlose Legenden.
Freilich scheint eine wichtige Qualität unseres C. ausgezeichnet bezeugt: dass er Bischof von Rom gewesen ist. Im Liber Pontificalis ed. Duchesne I 1886, 123f. (vgl. p. LXXIff.) figuriert er als vierter der Päpste, der älteste Zeuge indessen ist Irenaeus adv. haer. III 3, 3 – citiert von Euseb. hist. eccl. V 6, 2 –, nach welchem C. τρίτῳ τόπῳ (vor ihm Petros, Linos, Anenkletos) ἀπὸ τῶν ἀποστόλων τὴν ἐπισκοπὴν κληροῦται Κλήμης ὁ καὶ ἑωρακὼς τοὺς μακ. ἀποστόλους καὶ συμβεβληκὼς αὐτοῖς. Der Streit, ob C. der dritte Bischof nach Petrus gewesen ist, oder der zweite, wie Hieron. de vir. ill. 15 plerique Latinorum behaupten lässt, wenn nicht gar unmittelbar von Petrus ordiniert, ist ohne Bedeutung; noch viel weniger lassen sich die Regierungsjahre dieses C. festlegen, wie Eusebios es im Chronikon und in der Kirchengeschichte auf etwa 92–101 versucht: gerade der C.-Brief beweist, dass es zur Zeit seiner Abfassung in Rom einen monarchischen Episcopat noch gar nicht gegeben hat, sonach schon die Voraussetzung für die Liste des Irenaeus hinfällig ist.
Clemens Romanus ist der Träger einer Unmenge von pseudonymer Litteratur geworden. Schon Eusebios hist. eccl. III 38, 4 berichtet ὡς καὶ δευτέρα τις εἶναι λέγεται τοῦ Κλήμεντος ἐπιστολή, er hält sie aber nicht für echt, weil er sie bei den ἀρχαῖοι nicht gebraucht findet. Hieronymos schöpft sein Wissen de vir. ill. 15 in nachlässiger Weise aus Eusebios. In den griechischen Hss. (und beim Syrer) hat sich aber dieser zweite Brief durchweg neben dem ersten erhalten, daher auch die Canones Apostol. (vgl. Phot. bibl. c. 126, vgl. c. 112f.) Κλήμεντος ἐπιστολαὶ δύο kanonisieren; in den Ausgaben steht er durchweg hinter dem ersten. Auch hier war der Text des Cod. Alexandrinus unvollständig; fast die ganze zweite Hälfte (cap. 12, 5–20, 5) ist erst aus dem Codex des Bryennios bekannt geworden. Seitdem kann auch nicht mehr zweifelhaft sein, dass hier nicht ein Brief, sondern eine Homilie vorliegt, möglicherweise zu Korinth gehalten und so in die enge Verbindung mit dem C.-Briefe geraten, aber späteren Ursprungs, etwa um 140 in einer vom Gnosticismus mehr erfüllten Atmosphäre entstanden, auffallend reichlich apokryphe Schriften benutzend, sonst ohne speciellere Tendenz zu ernst sittlichem Wandel im Blick auf das Jenseits ermahnend; vgl. A. Harnack Über den sog. zweiten Brief d. Cl. an d. Korinther, Ztschr. f. Kirchengesch. I 1876f., 264ff. 329ff. P. Kleinert Zur christl. Kultus- und Kulturgesch., Berlin 1889, 1–32: Über die Anfänge der christl. Beredsamkeit.
Hieronymus adv. Iovinian. I 12 nennt aber unsern C. auch als Verfasser von Briefen, in denen er omnem fere sermonem suum de virginitatis puritate contexit. Ebenso charakterisiert Epiphanios im Panar. h. 30, 15 encyclische Briefe des C. αἱ ἐν ταῖς ἁγίαις ἐκκλησίαις ἀναγινωσκόμεναι mit Ausdrücken, die auf die beiden besprochenen Briefe so wenig wie das Wort des Hieronymus passen. In Leiden gab 1752 J. J. Wetstein aus einer Hs. vom J. 1470 den syrischen Text [17] zweier C.-Briefe de virginitate heraus; die beste syrische Ausgabe ist die von J. Th. Beelen, Lovan. 1856, die beste lateinische Übersetzung die bei Funk Opp. patr. apost. II 1881, 1–27. Die Briefe, die über die Enthaltsamen unter Männern und Frauen, eine Vorstufe des Mönchtums, Anweisungen gaben, sind zwar sicher ursprünglich griechisch niedergeschrieben worden – eine Anzahl von Citaten bei späteren griechischen Schriftstellern beweist es –, können aber nicht von dem römischen C. verfasst sein; schon der von ihnen vorausgesetzte Kanon nötigt uns, ihre Abfassungszeit frühestens um 300 anzusetzen, und zu diesem Termin stimmt alles übrige. Südsyrien dürfte der Ort ihrer Entstehung sein; dass der Verfasser selber sie als clementinische hat ausgeben wollen, ist nicht wahrscheinlich; vgl. A. Harnack S.-Ber. Akad. Berlin 1891, 361–385: Die pseudoclem. Briefe de virginitate u. d. Entstehg. d. Mönchtums. Dass die Existenz von zwei verschiedenen Paaren vermeintlicher C.-Briefe allerlei Verwirrung in der Tradition anrichtete, liegt nahe, diese wurde aber vergrössert durch weitere dem C. zugeschriebene Werke, in denen wiederum Briefe von ihm sich befanden. Ich erwähne nur im Vorübergehen die fünf Briefe des hl. Clemens, mit denen Pseudoisidor (um 850) seine Sammlung gefälschter päpstlicher Decretalen beginnt, sie sind in die clementinische Litteratur nicht ernsthaft hineingekommen. Dagegen sind unter dem gemeinsamen Titel Κλημέντια seit ältesten Zeiten Bücher weit verbreitet gewesen, von denen wir jetzt vier recht verschiedene Gestalten besitzen, ohne dass das Rätsel, wie diese Gestalten sich zu einander verhalten und wie die Urform ausgesehen haben möchte, gelöst heissen kann. Diese Clementinen oder Κλημέντια bilden den ältesten christlichen Roman; der hl. Clemens tritt darin als der Erzähler seiner eigenen Lebensgeschichte auf, wie er auf abenteuerlichen Fahrten für das Christentum gewonnen wird und im Anschluss an den missionierenden Petros, dessen Kämpfe mit dem haeretischen Magier Simon er mit anhört, der Reihe nach alle seine verlorenen Familienmitglieder wiederfindet. Unter den verschiedensten Titeln wird dieses Werkes in der älteren Litteratur Erwähnung gethan: Itinerarium Petri, Clementis recognitiones (ἀναγνώσεις), Κλήμεντος τοῦ Ῥωμαίου ἀναγνωρισμός, περίοδοι Κλήμεντος oder Πέτρου, gesta Clementis, βίος τοῦ ἁγ. ἱερομάρτυρος Κλήμεντος u. s. w. Wir besitzen heute zwei Auszüge aus dem nachher als Homilien zu beschreibenden Werke unter der gleichen Überschrift Κλήμεντος τῶν Πέτρου ἐπιδημίων κηρυγμάτων ἐπιτομή, die eine in 179, die andere in 185 Capiteln, mit deutlicher Zurücksetzung der lehrhaften Bestandteile ihrer Vorlage, für uns ohne grossen Wert, da sie sehr spät ausgearbeitet zu sein scheinen und nur selten beitragen, den Text der Grundschrift zu verbessern. Der griechische Text mit lateinischer Übersetzung bei Alb. Dressel Clementinorum epitomae duae (accedunt Fr. Wieseleri adnotationes criticae ad Clementis Romani quae feruntur homilias), Lips. 1859. Für ihre Grundschrift bietet den besten Text mit wertvollen Einleitungen zu der ganzen Litteratur der C.-Romane P. de Lagarde Clementina, Lpz. 1865. Gewöhnlich nennt man sie die clementinischen [18] Homilien, weil ihren Bestand nach einem kurzen Briefe des Petrus an Jacobus und einer als Antwort auf diesen Brief sich gebenden Διαμαρτυρία περὶ τῶν τοῦ βιβλίου λαμβανόντων und einer Art von Widmungsschrift des angeblichen Verfassers ἐπιστολὴ Κλήμεντος πρὸς Ἰάκωβον (ed. de Lag. p. 6–12) 20 Homilien (p. 12–199) bilden, in denen er, C., zwar über seine Erlebnisse referiert, damit aber doch nur einen Rahmen schaffen soll für die Predigten des Petrus, die dieser hauptsächlich im Kampf mit den Ketzern Simon und Appion gehalten hat.
Den Homilien gegenüber stehen die Recognitionen, die wir aber nur noch in der lateinischen Übersetzung, besser Überarbeitung, besitzen, die Rufinus vor 400 angefertigt hat (S. Clem. Rom. recognit. ed. E. G. Gersdorf, Lips. 1838), aus zehn Büchern bestehend, mit einer Praefatio des Übersetzers an den Bischof Gaudentius. Übrigens hat Rufin auch den vor den Homilien stehenden Brief des C. an Jacobus übersetzt, dies Stück fehlt in Gersdorfs Ausgabe, O. F. Fritzsche hat es in einem Züricher Programm 1873 ediert: Epist. Clem. ad Iacobum ex Rufini interpretatione. Ein syrischer Text, von de Lagarde 1861 herausgegeben (Clementis rom. recognitiones syriace), enthält eine Mischung von Bestandteilen der Recognitionen und der Homilien und ist unvollständig erhalten.
Fest steht aus den eigenen Äusserungen Rufins, dass er seine griechische Vorlage nicht buchstäblich, teilweise mit erheblichen Verkürzungen übertragen hat; ketzerisch Klingendes, was er für später interpoliert hielt, da der heilige C. dergleichen doch nicht niedergeschrieben haben konnte, hat er mit voller Absicht ausgelassen. Von solchem Haeretischen enthalten nun die Homilien noch recht viel; so schillernd auch ihr Charakter ist, kann ein erheblicher Einschlag von gnostischen und judaisierenden, paulusfeindlichen Elementen in ihnen gar nicht geleugnet werden. Es liegt nahe, diese antikatholischen Elemente für die ältesten zu halten; die Accommodation an das grosskirchliche Bewusstsein ist das Spätere: Homilien und Recognitionen stellen nur verschiedene Stadien in der Geschichte der Entwicklung des clementinischen Romanstoffes dar. Einheitliche Werke sind sie beide nicht; der Redactor steht in beiden auf anderem Standpunkt als der Concipient, der der Recognitionen zweifellos von der Grundschrift weiter entfernt, als der der Homilien, aber folgt daraus, dass er später gearbeitet hat, als dieser, oder gar die Homilien schon vor Augen gehabt hat? Das hier vorliegende litterarische Problem kann vielleicht nie mit Gewissheit, jedenfalls nicht vor Vermehrung des textkritischen Apparates gelöst werden. Über die Entstehungszeit unserer Litteratur können wir nur sagen, dass das Ende des 2. Jhdts. wohl angenommen werden muss, weil Origenes mit dem Roman bekannt ist; die uns vorliegenden Recensionen können nicht über das 3. Jhdt. hinaufreichen; vgl. Harnack Gesch. d. altchristl. Litter. I 1893, 212–231; daneben A. Hilgenfeld D. clement. Recogn. u. Homilien, Jena 1848. G. Uhlhorn Die Homil. u. Recogn. d. Clem. Rom., Gött. 1854. J. Lehmann Die clement. Schriften mit bsd. Rücksicht auf ihr litter. Verhältnis, Gotha [19] 1869. J. Langen Die C.-Romane, Gotha 1890. Eine nützliche Vorarbeit für eine neue Ausgabe des gesamten Materials ist neben Harnacks Zusammenstellung der reichlichen Fragmente aus Clem. Rom. im Codex Rupefucaldinus (Berolin. Phillipps. 1450) Gesch. d. altchristl. Litt. I 322–326 W. Chawner Index of noteworthy words and phrases found in the Clementine writings, London 1893.
Zur pseudoclementinischen Litteratur muss noch ein anderes, sehr wichtiges Werk gerechnet werden, das in acht umfänglichen Büchern, oft mit den ebenfalls auf das Zeugnis des C. geschriebenen Canones Apostolorum verbunden, in den orientalischen Kirchen grossen Einfluss erlangt hat, αἱ τῶν ἁγίων ἀποστόλων διατάξεις oder διαταγαὶ τῶν ἀποστόλων, beste Ausgabe von P. A. de Lagarde Constitutiones Apostolorum, Lips. 1862. Es erscheint im Canon Apostolorum 85 (84) unter den kanonischen Schriften als αἱ διαταγαὶ ὑμῖν τοῖς ἐπισκόποις δι’ ἐμοῦ Κλήμεντος ἐν η’ βιβλίοις προςπεφωνημέναι, allerdings mit dem Zusatz ἃς οὐ δεῖ δημοσιεύειν ἐπὶ πάντων διὰ τὰ ἐν αὐταῖς μυστικά; das Concilium quinisextum vom J. 692 hat diese μυστικά als haeretische Interpolationen betrachtet und deshalb lieber τὰς διὰ Κλήμεντος διατάξεις verworfen. Dass die Verbindung des C. mit den Constitutionen, wie sie der späteren Litteratur feststeht, nicht zufällig entstanden ist, ergiebt der Text VI 18 (ed. Lag. 180, 5ff.), wo die Apostel erklären, dass sie den Bischöfen und übrigen Priestern diese katholische Lehre hinterlassen διαπεμψάμενοι διὰ τοῦ συλλειτουργοῦ ἡμῶν Κλήμεντος τοῦ πιστοτάτου καὶ ὁμοψύχου τέκνου ἡμῶν. Die Bücher sind zusammengestellt aus älteren Quellen, I–VI eine Überarbeitung, gelegentliche Erweiterung der Διδασκαλία (s. d.), und enthalten Anweisungen für christliches Leben des Einzelnen und der Gemeinden, Buch VII paraphrasiert die Διδαχὴ τῶν ιβ’ ἀποστόλων (s. d.) und bringt von c. 33 an liturgische Stücke, meist Gebete, die natürlich auch nicht erst von dem Sammler gebildet worden sind, aber auch ein wertvolles Glaubensbekenntnis in dem Abschnitt über Behandlung der Katechumenen und die Taufe; Buch VIII hat überwiegend kirchenrechtlichen Inhalt mit besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Stufen des Klerus. Formell hebt sich das letzte Buch von den übrigen ab, indem erst hier die Apostel einzeln als διατασσόμενοι auftreten, trotzdem ist jetzt wohl allgemein anerkannt, dass alle acht Bücher von einer Hand compiliert sind, wenn auch vielleicht nicht in einem Zuge: gerade die Zusätze zu den älteren Quellen, die wir als solche constatieren können, haben durchweg das gleiche Gepräge. Man glaubt den Compilator mit dem Fälscher der ignatianischen Briefe identificieren, dadurch in die semiarianische oder die apollinaristische Bewegung hineinschieben und etwa um 370 ansetzen zu sollen, nur F. X. Funk Die apostol. Constitutionen, Rottbg. 1891; Das 8. Buch der ap. Const. u. d. verwandten Schriften, Tüb. 1893, glaubt bis ins 5. Jhdt. heruntergehen zu können. Sicher dürfte sein, dass der Sammler ein syrischer Kleriker war; ob im achten Buch hippolytische Schriften ausgeschrieben worden oder nur Material aus dem 4. Jhdt. benützt wird, und ob die apostolischen [20] Canones ursprünglich das Schlusscapitel unseres Werkes bildeten, mag hier dahingestellt bleiben. Vgl. O. Krabbe Über d. Ursprg. u. d. Inhalt d. apost. Const. d. Clem. Rom., Hamburg 1829. H. Achelis in Harnack und v. Gebhardt Texte u. Untersuch. VI 4, 1891: Die ältesten Quellen d. Orient. Kirchenrechtes. Harnack Gesch. d. altchristl. Litter. I 542f. und Art. Canones Apostolorum.
Die pseudoclementinische Litteratur ist mit dem Erwähnten noch bei weitem nicht erschöpft. Eine grosse Liturgie benennen die syrischen Monophysiten nach C. – es ist damit keineswegs die Messliturgie in Buch VIII der Constitutiones Apostolorum gemeint – auch apokalyptische Werke gingen in der ägyptischen und äthiopischen Kirche unter seinem Namen; wir übergehen diese meist späten und kaum weiter als dem Namen nach bekannten Fictionen, von deren Umfang das Verzeichnis bei Harnack Gesch. d. altchristl. Litt. I 777–780 eine gute Vorstellung giebt. Kein Schriftsteller der alten Kirche hat eine solche Fülle von untergeschobenen Werken des verschiedensten Charakters zu tragen bekommen; die Hauptfigur des ersten christlichen Reiseromans schien dazu bestimmt ruhelos schriftstellernd durch die Jahrhunderte und alle Litteraturgattungen zu wandern.
[Jülicher.]
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10) S III, s. [11]).
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