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Centurio. 1) Der Legion: Entsprechend der Scheidung des schweren Fussvolkes der Legion in die drei Gattungen der triarii, principes und hastati und der Gliederung dieser drei Gattungen in je zehn Manipeln zu zwei Centurien, werden die 60 Befehlshaber der 60 Centurien, die Centuriones, ihrem Range nach unterschieden und bezeichnet, als pili, welche die triarii befehligen, principes und hastati. Dazu tritt die Nummer des Manipels und die Bezeichnung der Centuriae durch den Zusatz prior oder posterior, also primus pilus prior, primus pilus posterior u. s. w. Bei der Bildung des Heeres werden nach Polyb. VI 24 aus den Mannschaften jeder Gattung die zehn tüchtigsten Männer zu Centuriones bestellt; es sind dies die priores, weil mit dem πρῶτος αἱρεθείς, welcher am Kriegsrat teilnimmt, deutlich der rangeshöchste C., der primus pilus prior gemeint ist. Dann werden in gleicher Weise die zehn posteriores jeder Gattung bestellt. Da die Zugehörigkeit zu einer Gattung durch das Dienstesalter bestimmt ist, so tritt ein C. der hastati bei längerem Dienst über in die Gattung der principes und aus den principes in die Gattung der pili; es ist demnach, obwohl kein directes Zeugnis vorliegt, am wahrscheinlichsten, dass bei dieser Ordnung die Centuriones der hastati an Rang niederer standen als die Centuriones der principes, und diese wieder niedriger als die pili. Innerhalb einer Gattung stehen aber nach Polyb. VI 24 (s. o.) die priores höher als die posteriores. In der einzelnen Reihe der priores und posteriores jeder Gattung ist endlich nach Liv. XLII 34 der C. des 10. Manipels der niederste, so dass also das Avancement erfolgt: decimus hastatus posterior durch die Reihe der hastati posteriores zum primus hastatus posterior; dann vom decimus hastatus prior bis zum primus hastatus prior u. s. w. durch die Reihen der principes posteriores und priores, pili posteriores und priores bis zum primus pilus prior der 1. Centuria des 1. Manipels der triarii. Dieses Rangverhältnis ist geändert worden durch die Einführung der Cohortenformation, in welcher die Manipeln gleicher Nummern zu einer Einheit verbunden sind. Seither bestimmt sich der Rang des C. nach der Nummer der Cohorte, so dass alle Centurionen der 10. Cohorte im Range am niedersten stehen und die der 1. Cohorte am höchsten (entscheidend Caes. b. c. III 53, 5, dazu b. c. I 46 und Veget. II 8). Innerhalb der Cohorte stehen die posteriores unter den priores. Das Avancement erfolgt also vom decimus hastatus [1963] posterior zum decimus princeps posterior, von decimus princeps posterior zum decimus pilus posterior u. s. w. bis zum decimus pilus prior. Dann tritt der C. in die 9. Cohorte über und beginnt als nonus hastatus posterior und so durch alle Cohorten bis zum primus pilus prior. Dieses Rangverhältnis der Centuriones innerhalb einer Cohorte bezeugt für die Kaiserzeit CIL VIII 18072. III 2883, den Vorrang der Centuriones der 1. Cohorte Dessau 2664. 2650. Es wird deshalb üblich den primus princeps prior und den primus hastatus prior einfach als princeps und hastatus zu bezeichnen, Mommsen Ephem. epigr. IV p. 231ff. Das Avancement aus der 2. Cohorte in die 1. findet sich bei den optiones, CIL VIII 2554. Jedoch war keineswegs die Bekleidung aller Stellen erforderlich, um zu den höchsten Centurionaten zu gelangen (vgl. Dessau 2643), obwohl ohne Begünstigung das Vorrücken thatsächlich von Stufe zu Stufe erfolgte, CIL VIII 2877 nach 6. Centurionaten erst VIIII hast. post., vgl. CIL III 13360. Verzeichnis der aus den Inschriften bekannten Grade bei Ruggiero Diz. II 193ff., dazu CIL III 6594 a. 12054. 13360. Die Zahl der Centurionen betrug am Anfange der Kaiserzeit sicher 60 (Tac. ann. I 32). Unter Septimius Severus zählt jedoch die 1. Cohorte nur fünf Centurionen, CIL VIII 18073. Nach der Rangordnung ist ersichtlich, dass der primus pilus posterior fehlt. Es steht dies im Einklang mit Veget. II 8; vgl. Mommsen Ephem. epigr. IV p. 227ff. Dagegen nennt das Verzeichnis der Centurien unter Marcus CIL VIII 18065 in der 1. Cohorte zwei primi pili und zwar an erster Stelle, und nennt in der 9. Cohorte acht, in der 2. 3. 4. 5. 7. 10. Cohorte sechs, in der 1. und 8. Cohorte sieben, in der 6. Cohorte acht Centurionen. Mommsen hat angenommen, dass hier sowohl die zur Zeit der Errichtung neu ernannten, als die bereits aus dem Verbände der Legionen ausgetretenen Centuriones aufgezählt sind. Die überzähligen Centurionen sind meines Erachtens solche, welche in CIL VI 1110 supernumerarii genannt werden und ohne Centurien zu befehligen, für andere dienstliche Zwecke bestimmt waren (auch Veget. II 8, der 55 Centurionen aber nur 50 Centurien auf die Legion rechnet, ist so zu verstehen). Die zwei primi pili in der 1. Cohorte lassen es als möglich erscheinen, dass jene Änderung in der Organisation der 1. Cohorte erst unter Septimius Severus eintrat. Die Inschriften CIL VIII 18042 B a 1. 18065. Westd. Ztschr. XIV 69, 148 und Hyg. grom. p. 176 L. Caes. b. G. I 41. 44 unterscheiden die primi ordines von den andern Centurionen. Bei Caesar muss aber notwendig, wie der Ausdruck octavi ordines III 53 für die Centurionen der 8. Cohorte zeigt, primi ordines die Centuriones der 1. Cohorte bezeichnen und derselbe Sinn entspricht auch den andern Stellen. Man vgl. noch Arrian. ἔκταξις 5. Tac. hist. II 89, wo die primi centurionum oder die ἔκατόνταρχοι οἱ τῆς πρώτης σπείρας ἐπιστάται hinter dem Adler marschieren, und Suet. Tib. 60, wo die Centurionen der primae cohortes eine ausgezeichnete Klasse sind; s. auch Tac. hist. III 22. Ausser im Commando der Centuriae finden wir Legionscenturionen verwendet im Stabe des Chefs des exercitus provinciae, so den princeps praetorii und die praepositi der stratores [1964] und singulares, sowie den exercitator der singulares, Westd. Ztschr. XIV 31. Dann als praepositi der Auxiliarformationen, im Praetorium der Kaiser als centuriones deputati und in mancherlei ausserordentlichen Diensten, Ruggiero II 200ff. Es scheint, dass man im 3. Jhdt. die Centurionen, welche Centuriae befehligten als ordinarii bezeichnete, Ruggiero II 196. Unter der Republik gehen die centuriones notwendig aus den erprobten milites hervor, und auch in der Kaiserzeit werden vielfach Principales der Legion zu Centurionen befördert, Arch.-epigr. Mitt. X 30. Auch principales der auxilia können nach Vollendung ihres Dienstes das Centurionat der Legion erlangen, Dessau 2596. Ephem. epigr. V 1043. Jedoch konnte man über kaiserlicher Ernennung den Dienst sofort als C. beginnen (Karbe Diss. phil. Halenses IV 424), und auch Leute aus dem Ritterstande haben mit Verzicht auf ihre Standesvorrechte als Centurionen gedient, Ruggiero II 196. Die Beförderung vom Centurionate zu der Stelle der militia equestris kann nur eintreten, wenn der C. bis zum Primipilate gelangt, Mommsen Ephem. epigr. IV p. 231, 4. Im allgemeinen vgl. Marquardt St.-V. II 368–378. Müller Philol. XXXVIII (1879) 156ff. Mommsen Ephem. epigr. IV p. 226–245.
[v. Domaszewski.]

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