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63) C. Calpurnius Piso, wahrscheinlich 678 = 76 Richter im Process des Schauspielers Roscius (Cic. Rosc. com. 7. 18), 685 = 69 Verteidiger des Sex. Aebutius in dessen Rechtshandel mit A. Caecina (Cic. Caec. 34ff.), bekleidete die Praetur (Val. Max. VII 7, 5), vielleicht im vorhergehenden Jahre zugleich mit seinem späteren Collegen im Consulat. Zu dieser Würde gelangte er, nachdem er einer Anklage wegen Amtserschleichung glücklich entgangen war (Dio XXXVI 38, 3; vgl. Sall. hist. IV 61 Kr. = IV 81 Maur.). mit M’. Acilius Glabrio im J. 687 = 67 (CIL IX 390. Chronogr. Idat. Chron. Pasch. Ascon. Cornel. p. 50. 61. Dio XXXVI 12, 1. Cassiod.). An der Spitze der Optimaten [1377] widersetzte er sich mit grösstem Eifer der Rogation des Gabinius über die Verleihung des Commandos gegen die Seeräuber an Pompeius, so dass er in persönliche Gefahr geriet (Dio XXXVI 24, 3. Plut. Pomp. 25, 4); als er nach der Annahme des Gesetzes seiner Ausführung Schwierigkeiten in den Weg legte, vermochte ihn nur Pompeius selbst vor der Amtsentsetzung zu schützen, welche dessen Anhänger forderten (Dio XXXVI 37, 2. Plut. Pomp. 27, 2). Ebenso brachte ihn sein Widerstand gegen die Anträge des Tribunen C. Cornelius in ernste Gefahr (Dio XXXVI 39, 3. Ascon. p. 51. 67); dieser Streit führte zu der nach ihm benannten lex Calpurnia de ambitu (Dio XXXVI 38, 1. Ascon. Cornel. p. 50f. 61. 67; tog. cand. p. 79). Ferner vereitelte Piso während seines Consulats die Wahl des M. Lollius Palicanus für das nächste Jahr (Val. Max. III 8, 3). Während der beiden folgenden Jahre verwaltete er das narbonensische Gallien (Dio XXXVI 37, 2. Cic. ad Att. I 1, 2) und unterdrückte unbedeutende Erhebungsversuche bei den Allobrogern (Cic. ad Att. I 13, 2). 691 = 63 wurde er auf Caesars Veranlassung wegen Erpressung und Hinrichtung eines Transpadaners angeklagt (Sall. Cat. 49, 2), von Cicero verteidigt und freigesprochen (Cic. Flacc. 98). Aus Rache suchte er diesen zu überreden, gegen Caesar wegen seiner Beziehungen zu den Catilinariern vorzugehen (Sall. Plut. Caes. 7, 2). Er nahm an der Debatte über deren Bestrafung teil (Cic. ad Att. XII 21, 1), zeugte gegen Cethegus (Plut. Cic. 19, 1) und billigte das Verfahren des Consuls (Cic. Phil. II 12). Im J. 693 = 61 äusserte sich Cicero mit Missvergnügen darüber, dass Piso, nicht er selbst im Senate zuerst befragt wurde (ad Att. I 13, 2). Später sollte C. zwischen Caesar und Bibulus vermitteln (ebd. 17, 11) und hatte Angriffe von seiten des Clodius zu erfahren (ebd. 14, 5). Da er nicht weiter erwähnt wird, ist er wohl um diese Zeit gestorben. Er wird als Redner von Cicero (Brut. 239) nicht ungünstig beurteilt.
[Münzer.]

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft

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