.
96) Q. Caecilius Metellus Nepos, Sohn des Vorhergehenden. Den Beinamen hatte er schon von seinem Vater überkommen und nicht, wie Val. Max. IX 14, 4 irrtümlich meint, erst selbst a moribus erhalten. Der Vater hatte auf seinem Totenbette den Jüngling eidlich verpflichtet, den C. Curio anzuklagen, doch kam infolge der Drohung mit einer Gegenklage von Seiten Curios ein Ausgleich zwischen den Parteien zu stande (Cic. Cornel. und Ascon. z. d. St. p. 55. 56). 674 = 80 wollte Nepos mit seinem Bruder Celer (vgl. oben Nr. 86) den M. Lepidus wegen Erpressung belangen, vielleicht 677 = 77 den P. Gabinius (Cic. div. in Caec. 64) und 684 = 70 nach Angabe einiger Gewährsmänner den Verres wegen seiner Räuberein in Achaia (Ps.-Ascon. Verr. p. 128 Or.). Im Seeräuberkriege 687 = 67 war er als Legat des Pompeius mit Überwachung der See zwischen Kleinasien und Phoinikien betraut (App. Mithr. 95. Flor. I 41, 10), im syrischen Feldzuge von 690 = 94 nahm er mit Lollius Damaskus ein (Joseph. ant. XIV 29; bell. I 127) und kehrte im folgenden Jahre nach Rom zurück, denn er wollte das Volkstribunat erlangen, um dann die ehrgeizigen Pläne des Pompeius wirksam unterstützen [1217] zu können (Plut. Cato min. 20, 1ff. Quintil. IX 3, 43, vgl. Mommsen R. G. III 200). Er wurde gewählt, aber mit ihm Cato, der sich beworben hatte, um ihn zu bekämpfen (Plut. a. O. und 21, 2. Cic. Mur. 81). Cicero, der sich zunächst bedroht sah, suchte vergeblich, sich gut zu ihm zu stellen; als er am letzten Tage seines Consulats die übliche Rede an das Volk halten wollte, erhob Nepos Einspruch und gestattete ihm nur, den gewöhnlichen Eid zu leisten, worauf jener schwur, er habe die Republik vom Untergange gerettet (Cic. fam. V 2, 6—8; Pis. 6. 7 u. Ascon. z. d. St. p. 6; Sest. 11 u. Schol. Bob. z. d. St. p. 294. 366. Plut. Cic. 23, 1. Dio XXXVII 38, 2). Am 1. Januar 692 = 62 erhob sich nun Cicero gegen Nepos im Senat; am 3. vergalt es ihm dieser durch einen Angriff in der Volksversammlung (Cic. fam. V 2, 8. Plut. Cic. 26, 4. 7) und hierauf erwiderte Cicero mit der Rede contra contionem Q. Metelli, von der einzelne Bruchstücke erhalten sind (Cic. ad Att. I 13, 5. Gell. XVIII 7, 7. Quintil. IX 3, 50. Schol. Gronov. p. 412 u. a., vgl. Cicero ed. C. F. W. Müller IV 3, 269–271). Die Absicht des Tribunen, ihn in Anklagezustand zu versetzen, scheiterte an der Entschiedenheit des Senats (Dio XXXVII 42, 2f.). Ebensowenig drang er mit dem Antrage durch, den er im Einvernehmen mit dem Praetor Caesar stellte, Pompeius solle nach Italien berufen werden, um mit bewaffneter Hand die Ordnung wiederherzustellen. Als die Rogation vor das Volk gebracht wurde, kam es zu förmlichem Kampfe. Cato intercedierte erst gegen die Verlesung und suchte sie dann mit Gewalt zu hindern; er wurde durch bewaffnete Haufen vertrieben, kehrte an der Spitze anderer Scharen zurück und behauptete das Feld. Nepos erklärte, er weiche der Gewalt, und ging zu Pompeius nach Asien; der Senat suspendierte ihn, wie Caesar, von seinem Amte (Dio XXXVII 43, 1—4. Plut. Cato 26, 2—29, 2; Cic. 23, 2. Suet. Caes.16. Schol. Bob. Sest. p. 302 Or.; vgl. Mommsen St.-R. I 262, 1. III 1244, 2; in diesen Zusammenhang gehört wohl die Rede, welche Caesar für einen Q. Metellus verfasste, Suet. Caes. 55). Nepos kehrte nach kurzer Zeit mit Pompeius zurück (Plut. Cic. 26, 8) und wurde 694 = 60 Praetor. Als solcher brachte er ein Gesetz über Abschaffung der Zölle in Italien durch, das der Senat anfangs nicht mit seinem Namen bezeichnen wollte (Dio XXXVII 51, 3). Er wollte im nächsten Jahre erst an Stelle seines verstorbenen Bruders Celer (Nr. 86) Augur werden und nachher als Statthalter in eine Provinz abgehen (Cic. ad Att. II 5, 2), da er aber im April noch in Rom war (a. O. 12, 2), scheint es unterblieben zu sein. Zum Consulat gelangte er 697 = 57 mit P. Lentulus Spinther (Inschriften CIL I 604 = X 219. X 8098? Chronogr. Idat. Chron. pasch, [beide Marcellus statt Metellus]. Cassiod. Dio XXXIX 1, 1 und ind. Val. Max. IX 14, 4. Ascon. Milon. p. 43. Schol. Bob. Sest. p. 291. 308. Plin. VII 54). Cicero, dessen Zurückberufung damals verhandelt wurde, fürchtete ihn um der alten Feindschaft willen (Cic. ad Att. III 12, 1. Dio XXXIX 6, 3), doch die Rücksicht auf Pompeius bestimmte den Nepos, schon am 1. Januar im Senate zu erklären, dass er der Herstellung Ciceros nicht entgegen sein werde (Cic. Sest. 72. 87; p. red. 5. 9; de domo 7. 70; ad Quir. 10. 15). [1218] Zunächst zeigte er freilich noch keine solche Gesinnung. Einer von Ciceros Anhängern, der Volkstribun P. Sestius, unterbrach ihn bei einer Verhandlung im Castortempel, worauf es zum Handgemenge kam (Cic. Sest. 79; de domo 13). Als Milo gegen Clodius eine Klage nach der lex Plautia de vi erhob, verhinderte der Consul ihre Annahme (Cic. Sest. 89. Dio XXXIX 7, 4). Erst bei der Abstimmung des Senats über Ciceros Rückkehr Anfang August trat er auf dessen Seite, der allgemeinen Stimmung und der Überredung seines Verwandten P. Servilius nachgebend (Cic. Sest. 130; p. red. 25; de prov. cons. 22; Pis. 35; fam. V 4 [Dankbrief des Cicero an ihn]. Dio XXXIX 8, 2). Doch infolge seiner Verwandtschaft mit Clodius unterstützte er im November wiederum diesen bei seiner Bewerbung um die Aedilität (Cic. ad Att. IV 3, 3f. Dio XXXIX 7, 4). Als Provinz erhielt er dann das diesseitige Spanien (Plut. Caes. 21, 2); Cicero (ad Qu. fr. II 1, 1) nennt ihn nicht unter denen, welche an einer Senatssitzung im December teilnahmen, woraus man geschlossen hat, er sei schon gegen das Ende seines Amtsjahres dorthin abgereist, indes spricht seine Gegenwart bei der Zusammenkunft der Triumvirn in Luca April 698 = 56 für einen späteren Termin (Plut. a. O.). In der Provinz überraschte er die Vaccaeer und schlug sie (Dio XXXIX 54, 1. Cic. prov. cons. 22), doch gelang es ihnen im folgenden Jahre, ihre Niederlage wett zu machen und Clunia zu erobern, ohne dass Nepos mit seinen schwachen Streitkräften etwas gegen sie thun konnte (Dio XXXIX 54, 2). Nach Ablauf des zweiten Jahres scheint er nach Rom zurückgekehrt und dort bald gestorben zu sein (Ascon. Scaur. p. 24; vgl. Wilsdorf Fasti Hisp. prov. [Leipz. Stud. I] 126f.); er setzte den Carrinas zu seinem Erben ein (Val. Max. VII 8, 3). Äusserlich ähnelte er einem bekannten Schauspieler Pamphilus (a. O. IX 14, 4. Plin. VII 54); als Redner war er ohne viel Bedeutung (Cic. Brut. 247); erhalten ist ein Brief, den er aus Spanien an Cicero schrieb (fam. V 3).
[Münzer.]
Nachträge und Berichtigungen
96) (S. 1216, 57) Daß Nepos den Verres wegen seiner Räubereien in Achaia 684 = 70 belangen wollte, ist unrichtig. Ps.-Ascon. 128 Or. = 207 Stangl spricht vielmehr von seiner Anklage gegen Curio, die nach der Ansicht gewisser Gelehrten von Cic. Verr. act. I 6 und l. I 30 gemeint sei; vgl. dagegen Zielinski Philol. LII 256f. Anm. (S. 1217, 23). Zum Streit des Nepos mit Cicero vgl. noch Plut. apophth. Cic. 5. 6.
[Münzer.]
96) Q. C. Metellus Nepos, Konsul im J. 57 v. Chr. (K) (L) S III.
[Hans Gärtner.]
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