ART

Boudicca. Quellen: Tac. ann. XIV 31–37, kürzer Agric. 15–16. Cass. Dio LXII 1–12. Britannische Münzen mit der Aufschrift Boduoc können ihres Fundortes wegen – sie stammen sämtlich von der Westküste Englands –, zumal sie keinerlei Verwandtschaft mit den icenischen Münzen aufweisen, nicht auf B. gedeutet werden: Evans The coins of the ancient Britons, London 1864–90 p. 133–139 (besonders 137); Suppl 487f.

B. war die Gattin des Icenerfürsten Prasutagus. Ihr Name lautet in den besten Hss. des Tacitus nach Hübner (Rh. Mus. XIV 1859, 359) und Becker (Rh. Mus. XVI 1861, 627) Boudicca; eine spätere Inschrift (CIL VIII 2877) kennt die Namensform ohne u. Ihre Person schildert Dio (LXII 2) im Beginn seines recht rhetorisch gefärbten Berichtes. Um seine Gattin und seine Tochter vor Roheit und Gewaltthat zu schützen, hatte Prasutagus in seinem Testament den römischen Kaiser neben seinen beiden Töchtern zum Erben eingesetzt. Aber die Römer, Beamte wie Soldaten, behandelten die Britannier wie recht- und schutzlose Bewohner eines eroberten Landes und riefen so die Empörung wach, an deren Spitze B. stand. Man benutzte die Abwesenheit des Gouverneurs Suetonius Paulinus, der auf einem Kriegszuge nach der Insel Mona begriffen war; die Icener im Vereine mit den Trinobanten und anderen von Tacitus nicht mit Namen genannten Völkerschaften eroberten die Colonie Camulodunum, die Städte Verulamium und Londinium, lieferten aber dem inzwischen aus Mona eiligst zurückgekehrten Suetonius eine unglückliche Schlacht, in der an 80 000 Britannier gefallen sein sollen. B., die Seele des Aufstandes, starb bald nach diesem Kampfe durch Selbstmord (Gift: Tac. ann. XIV 37) oder an einer Krankheit (Cass. Dio LXII 12); der Aufstand erlosch nun sehr schnell. Das Todesjahr der B. bestimmt sich nach dem Zeitansatze für die Dauer der Statthalterschaft des Suetonius Paulinus. Nach Tacitus’ (a. a. O. 29) ausdrücklicher Angabe hat der Aufstand im J. 61 begonnen und ist auch in diesem Jahre niedergeschlagen worden, mithin wäre B. im J. 61 gestorben. Anderseits weist Asbach (Analecta historica [797] et epigraphica latina, Diss. Bonn. 1878, 8–16) darauf hin, dass des Suetonius Nachfolger Turpilianus schon im J. 63 wieder in Rom war, also für seine Amtsdauer sich ein gar zu kurzer Raum ergäbe, wenn er erst im J. 62 den Suetonius abgelöst hätte. Dazu kommt, dass Turpilianus bereits am 1. März 61 sein Consulat abgegeben hatte (Klein Fast. cons. z. J. 61) und Tacitus diese auffallend kurze Dauer mit den Worten (c. 39) qui iam consulatu abierat als auf etwas im Zusammenhange Bemerkenswertes hinzuweisen scheint. So müsste denn Turpilianus schon im Laufe des J. 61 nach Britannien gekommen, der Aufstand, der ja in den Sommer und den Herbst gehört, also ins J. 60 zu verlegen sein. Die Zwischenzeit hätte die vollständige Beruhigung des Aufstandsgebietes und die Sendung des Polycletus ausgefüllt. In der ganz allgemeinen Zeitangabe der Epitome des Dio (LXII 1) ἐν ᾧ δὲ ταῦτα ἐπαίζετο glaubt Asbach (14) eine Bestätigung seiner oben dargelegten Ansicht, die allerdings der ausdrücklichen Zeitangabe des Tacitus zuwiderläuft, finden zu sollen. Nach ihm müsste B. also im J. 60 gestorben sein. Vgl. Schiller Geschichte des römischen Kaiserreiches unter der Regierung des Nero 147–150; Geschichte der römischen Kaiserzeit I 352–358, für die chronologische Frage besonders 353, 8. Mommsen Römische Geschichte V³ 163–165. Hübner Römische Herrschaft in Westeuropa 29f.
[Henze.]

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