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11) Attalos III. Philometor (138–133 v. Chr.). Er wurde als Frucht der ephemeren Verbindung von A. II. mit Stratonike, der Gemahlin des Eumenes II., im J. 171 geboren (s. o. S. 2169f. Köpp Rh. Mus. XLVIII 154ff.). Das Geheimnis seiner Geburt blieb um so mehr in Dunkel gehüllt, als Eumenes ihn, allerdings erst nach 168/7, als eigenen Sohn anerkannte und adoptierte. In allen offiziellen Urkunden wird er daher regelmässig als Sohn des Eumenes II. bezeichnet. Nur Polybios lässt aus einer Andeutung verraten, dass er den wahren Zusammenhang kannte (s. o.). Während der Regierung des A. II. war A. rechtlich nur ein ἰδιώτης, wie sein Vater es unter Eumenes II. gewesen war. Thatsächlich hat er aber als praesumptiver Thronnachfolger natürlich eine hervorragende Rolle gespielt. Im J. 153 (vgl. o. Bd. I S. 1437), also nach obiger Rechnung im Alter von 18 Jahren (Polybios: ἔτι παῖς ὤν), wurde er nach Rom geschickt, damit er sich dem Senat vorstelle und in die Gesellschaft eingeführt werde. Sowohl vom Senat als von den Freunden seines Hauses aufs freundlichste aufgenommen und geehrt, kehrte er zurück und empfing auch von seiten der griechischen Städte, die er passierte, zahlreiche Sympathiebeweise (Polyb. XXXIII 18, 1–4). Eine Urkunde vom J. 142/1 (Inschr. v. Perg. nr. 248, 1–25) lehrt, dass A. sich damals zusammen mit dem König an der Besetzung von Priesterstellen beteiligte. Als A. II. im J. 138 starb, übernahm A. die Regierung, also im Alter von 33 Jahren. Als König empfing er den Beinamen Philometor, ausserdem wie in Pergamon üblich, Euergetes (Inschr. v. Perg. nr. 246. 249. Varro de r. r. I 1, 8. Strab. XIII 624. 646. Trog. Prol. 36. Plut. Tib. Gracch. 14. App. Mithr. 62). Den ersteren [2176] Namen im Sinne von v. Gutschmid Kl. Schr. IV 114 zu erklären, scheint hier ausgeschlossen, wiewohl die Mutter Stratonike damals noch am Leben war. Eine besondere Veranlassung, gerade diesen Beinamen zu wählen, hat wohl kaum vorgelegen, ausser dass eben seine Verehrung gegen die Mutter betont werden sollte (der Name Philopator musste jedenfalls wegen der damit verbundenen Zweideutigkeit vermieden werden). Eine grosse Verehrung der Mutter tritt auch in der Tradition hervor. So soll er nach dem Tode derselben (wohl gegen Ende seiner Regierung) gegen Freunde und Verwandte in grausamster Weise vorgegangen sein, weil er sich einbildete, sie sei ebenso wie seine Braut Berenike keines natürlichen Todes gestorben (Iust. XXXVI 4, 1). Auch wird erzählt, dass er sich mit Aufopferung seiner Gesundheit an der Herstellung eines würdigen Grabdenkmals für seine Mutter beteiligt habe (Iust. a. O.). Freilich wäre bei der kläglichen Beschaffenheit der Tradition nicht ausgeschlossen, dass umgekehrt solche Geschichten erfunden oder wenigstens ausgeschmückt wären, um den Beinamen Philometor zu erklären. Aus der fünfjährigen Regierung des A. (138–133) ist nicht viel bekannt. Die Autoren schildern ihn als einen halb verrückten Sonderling, der auf der einen Seite nach Tyrannenart durch blutdürstige Grausamkeit sich bei Freund und Feind derart verhasst machte, dass eine Revolution bevorzustehen schien, auf der anderen Seite, ohne sich um die Staatsgeschäfte zu kümmern, sich als litterarischer und künstlerischer Dilettant gefiel, auch wohl Gartenbau und Pflanzenkunde trieb. Diod. XXXIV 3. Plut. Dem. 20. Iust. a. O. Varro de r. r. I 1, 8. Colum. I 1, 8. Plin. n. h. nennt ihn im Index sowohl als landwirtschaftlichen wie als medicinischen Gewährsmann für mehrere Bücher. Vgl. Susemihl Gesch. Gr. Lit. in d. Alexandr. I 5. 302 (Widmung eines Lobgedichtes des Nikandros an A.) 831. 845. II 415. Die Einseitigkeit dieser Berichte ist erst durch die pergamenischen Inschriften zu Tage getreten, nach denen sich A. auch als Kriegsherr bewährt und seinem Reiche irgend eine Eroberung hinzugefügt hat. Vgl. Inschr. v. Perg. nr. 246 (aus Elaia, z. B. Z. 22: ἀρετῆς ἕνεκεν καὶ ἀνδραγαθίας τῆς κατὰ πόλεμον, κρατήσαντα τῶν ὑπεναντίων) und nr. 249. Als A. im Frühling 133 im Alter von 38 Jahren starb (an einer Krankheit, Strab. XIII 624, nach Iust. a. O. um Sonnenstich), fand sich ein Testament vor, in dem er sein Reich dem römischen Volke vermachte (Liv. per. 58. 59. Strab. a. O. Vellei. II 4. Iust. XXXVI 4, 5. Plut. Tib. Gracch. 14. App. Mithr. 62; b. c. V 4. Eutrop. IV 8. Obsequ. 87. Flor. II 20. Serv. Aen. I 701). Die Zweifel, die M. H. E. Meier a. O. 414ff. an der Echtheit dieses Testamentes geäussert hat (vgl. auch Sall. ep. Mithr. 8), müssen gegenüber der pergamenischen Inschrift nr. 249 verstummen (vgl. dazu Fränkel). Über die Motive, die den A. zu diesem Schritt bewogen, ist nichts bekannt.
Allgemeine Litteratur zu den drei A.: Flathe Geschichte Makedoniens. M. H. E. Meier Pergamenisches Reich in d. Allg. Encyclop. d. Wiss. u. Künste XVI 1842, 356ff. Droysen Hellenismus III. Contzen Wanderungen d. Kelten. Mommsen R. G. I. II. Clinton Fast. hell. III 411ff. Holm Gr. Gesch. IV. Thraemer Pergamos. Fränkel [2177] Inschr. v. Perg. I. Gaebler Erythrae, Berl. 1892, 37ff. Meischke Symbolae ad Eumenis II. Pergamenorum regis historiam, Lpz. 1892. Imhoof-Blumer Die Münzen d. Dynast. v. Perg., Abh. Akad. Berl. 1884, III.
[Wilcken.]
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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