Atidius und Attidius (beide Schreibungen finden sich, jene ist wohl die ältere); eine Nebenform ist At(t)iedius (z. B. CIL I 182. 1167) und Attedius. Aus republicanischer Zeit wird nur ein Mann (Nr. 2) senatorischen Ranges erwähnt; auch aus späterer Zeit begegnet in hervorragender Stellung nur Attidius Cornelianus (Nr. 3).
6) Atidius Geminus, praetor Achaiae, auf dessen Entscheidung sich die Messenier in einer Streitfrage gegenüber den Lakedaimoniern im J. 25 n. Chr. beriefen, Tac. ann. IV 43. Aus dem Zusammenhang ergiebt sich sicher nur soviel, dass A. nicht später als unter Augustus Achaia verwaltete (die Bezeichnung praetor steht bei Tacitus bekanntlich allgemein für den praeses provinciae ohne Rücksicht auf dessen Titel und giebt keinen weiteren Anhalt). Borghesi Oeuvr. V 311 wies ihn der augusteischen Zeit zu, weil aus der Republik ausser dem Nr. 2 erwähnten kein A. bekannt sei; solche Schlüsse aus Nichterwähnungen sind wenig beweiskräftig bei unserer sehr lückenhaften Kenntnis. Doch scheint, da die Lakedaimonier als letzte Entscheidung zu ihren Gunsten eine Verfügung C. Caesaris (des Dictators) et M. Antonii anführten, der Senat aber secundum Messenios entschied, in der That Atidius Geminus nach Caesars Tode Statthalter Achaias gewesen zu sein, und da diese von da ab bis zum J. 725 = 29 bekannt sind, nach diesem Jahr unter Augustus.
[Klebs.]
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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