ART

5) Ariobarzanes I. Philoromaios. Als nach dem Tode des 8. Ariarathes das kappadokische Königsgeschlecht ausgestorben war und sich verschiedene Thronbewerber in Rom meldeten, gab der Senat dem Lande die Freiheit. Aber die Kappadoker lehnten das Geschenk ab und erhielten die Erlaubnis, sich einen König zu wählen. Gegen den Mitbewerber Gordios, den Anhänger Mithridats, ward um 95 v. Chr. A. gewählt und vom Senate bestätigt (Strab. XII 540. Iust. XXXVIII 7, 10). Während der ersten Zeit seiner Regierung wurde er beständig von den Angriffen Mithridats heimgesucht, dem er nicht widerstehen konnte, zumal da er auch einen Teil seiner Unterthanen gegen sich hatte. Zweimal ward er vertrieben, zuerst vom Armenier Tigranes, dann von Mithridates; beidemal führten ihn die Römer wieder zurück, 92 v. Chr. durch Sulla, 90 v. Chr. durch L. Cassius u. a. (Iust. XXXVIII 3, 1. Plut. Sulla 5. Appian. Mithr. 10. 57). Zum drittenmale ward er 89 v. Chr. beim Ausbruch des ersten mithridatischen Krieges verjagt und kehrte erst 85 v. Chr. nach dem Frieden von Dardanos nach Kappadokien zurück (Appian. Mithr. 15. 56f. 59. Plut. Sulla 24). Doch hatte Mithridat auch jetzt noch einige Teile des Landes besetzt, und das ward der Anlass zum Ausbrach des zweiten mithridatischen Krieges (83–81 v. Chr.). Nach dessen Beendigung ward der Friede durch eine Zusammenkunft des A. mit Mithridates bekräftigt, wobei dieser ihm, oder nach Reinachs Vermutung (a. O. 459) seinem gleichnamigen Sohne, seine Tochter verlobte und dadurch zu erreichen suchte, dass ein Teil der streitigen Landstücke ihm verbleibe; [834] doch musste er sie auf Sullas Geheiss dem A. ausliefern (Appian. Mithr. 64. 66f.). Einige Jahre später musste A. noch vor dem Ausbruche des dritten mithridatischen Krieges den Angriff des Tigranes über sein Land ergehen lassen, der viele Bewohner daraus entführte (Appian. Mithr. 67). An dem Kriege selbst nahm A. auf Seiten der Römer teil und erlebte nochmals die Besetzung und Verheerung seines Landes durch Mithridates und Tigranes 74 und 67 v. Chr. (Memnon bei Photios bibl. p. 238 b 12. Plut. Luc. 35. Appian. Mithr. 91). Erst durch Pompeius gelangte er (seit 66 v. Chr.) wieder in den dauernden Besitz seiner Herrschaft, die bei der Neuordnung der Verhältnisse (Winter 65/64 v. Chr.) durch die kilikischen Städte Kastabala und Kybistra und die armenischen Landschaften Sophene und Gordyene vergrössert wurde. Bald darnach legte er, noch bei Lebzeiten, die Krone nieder und übergab sie in Gegenwart und unter Zustimmung des Pompeius seinem gleichnamigen Sohn (63 oder 62 v. Chr., Appian. Mithr. 104. 114. Val. Max. V 7 ext. 2). Seine Münzen geben ihm 34 Regierungsjahre; er rechnet also das J. 96 oder 95 v. Chr. als sein erstes. Reinach a. a. O. 455.
[Niese.]

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