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Architectura. In welcher Weise das Altertum den Umfang der Architectur und die Aufgaben des Architecten bestimmt habe, ist uns im Zusammenhange nur von Vitruv überliefert. Da dieser Schriftsteller augenscheinlich nach griechischen Quellen gearbeitet hat, bietet uns seine Darstellung zweifellos die Anschauungen, die sich in Griechenland über das Wesen der Architectur gebildet hatten und in der für uns gänzlich verschollenen griechischen Fachlitteratur vorgetragen worden waren. Vitruv teilt I 2 die Architectur in drei Teile: aedificatio (die Baukunst), gnomonice (die Construction von Uhren) und machinatio (die Mechanik und der Maschinenbau). Dazu muss als vierter Teil der von Vitruv in seinem Lehrbau nicht behandelte Schiffsbau gefügt werden, da dieser, wie aus gelegentlichen Andeutungen Vitruvs hervorgeht, nach denselben Grundsätzen wie die drei andern Teile der Architectur betrieben wurde; es wird auch von der Thätigkeit der Schiffsbaumeister statt ναυπηγεῖν mit Vorliebe das Wort ἀρχιτεκτονεῖν gebraucht. Im einzelnen gegliedert hat Vitruv nur die aedificatio. Sie zerfällt in den Privatbau, bei dem es sich im wesentlichen um Wohnhäuser, Wirtschaftsgebäude und Werkstätten oder Fabriken handelt, und den öffentlichen. Dieser letztere gliedert sich, je nachdem die einzelnen Bauwerke der defensio, der religio oder der opportunitas dienen. Zur defensio wird von Vitruv in einer mit Aristoteles (pol. VII 11) übereinstimmenden Auffassung hauptsächlich das gerechnet, was zum Stadtbau gehört: Mauern, Türme, Thore, Plätze in der Stadt, Strassen und Gassen; man muss wohl auch Landstrassen, Brücken und alle der Landesverteidigung dienenden Anlagen wie Burgen, Castelle, Grenzwälle [544] u. dgl. hinzufügen. Der wichtige von der religio abhängige Teil der Baukunst befasst sich mit den Heiligtümern, Tempeln und Altären, einer Gebäudegattung, der auch die architectonisch ausgebildeten Grabdenkmäler anzureihen wären. Unter dem Begriff der opportunitas fasst Vitruv endlich alle die zahlreichen und mannigfaltigen Anlagen zusammen, die zu öffentlichem und gemeinsamem Gebrauch im täglichen Leben bestimmt sind: dahin gehören die Häfen mit den Schiffshäusern für die Handels- und die Kriegsmarine, die Märkte mit den Kaufhallen und Basiliken, die Amtslocale der verschiedenen Behörden von den Versammlungssälen des Rates bis zu den Gefängnissen, Speicher für Getreide, Waffen, Kriegsmaschinen u. dgl., ferner Theater, Amphitheater, Odeien, Stadien, Hippodrome und die gewöhnlich damit vereinigten Wandelhallen, dann Gymnasien und Palaestren, mit denen verbunden werden muss, was das klassische Altertum, abgesehen von den privaten Villen, an künstlerischen Gartenanlagen geleistet hat, ferner die Bäder und endlich die öffentlichen Brunnen, Cisternen und Wasserleitungen.All solche Bauwerke herzustellen ist nun eben Sache des Architecten. Nach Vitruv, der hierin bis in die neueste Zeit für die Theorien der Baukunst massgebend geblieben ist, hat der Architect einem jeden Werke drei Eigenschaften zu verleihen: firmitas (Solidität, Dauerhaftigkeit), utilitas (Bequemlichkeit, Zweckmässigkeit) und venustas (Schönheit). Vitruv erläutert I 3, 2 mit wenig Worten diese drei Eigenschaften; nur die architectonische Composition, wodurch die venustas erreicht wird, also die Ästhetik der Architectur, hat er vorher im ersten und zweiten Kapitel des ersten Buches ausführlicher, allerdings immer noch sehr knapp und in einer nicht leicht verständlichen Terminologie dargestellt. Er fasst die Architectur nicht nur als die Kunst, sondern auch als die Wissenschaft des Architecten auf, und zwar als eine Wissenschaft mit mannigfachen encyclopaedischem Beiwerk. Denn der Architect kommt in die Lage, für seine Werke die Leistungen sehr vieler anderer Künste und Wissenschaften, z. B. der Plastik oder der angewandten Mathematik, namentlich auch die Leistungen des gesamten Handwerks, in Anspruch zu nehmen, so dass er wenigstens im stande sein muss, diese richtig zu beurteilen. Ihren Ursprung hat die Wissenschaft des Architecten in der fabrica und in der ratiocinatio. Unter fabrica ist die im praktischen Leben zu erwerbende Vertrautheit mit allen Stoffen, die zu architectonischen Zwecken verwendet werden können, besonders also mit den gewöhnlichen Baumaterialien, und eine so zu sagen mehr theoretische als praktische Fertigkeit in der Bearbeitung dieser verschiedenen Stoffe zu verstehen. Den einzelnen fabri oder τέκτονες steht der Baukünstler, wie es die griechische Sprache treffend ausgedrückt und G. Semper in seinem Buche über den Stil genial durchzuführen unternommen hat, als ἀρχιτέκτων gegenüber. Diese Stellung verleiht ihm die ratiocinatio, d. i. die die Beherrschung der fabrica voraussetzende Fähigkeit, Dinge, die aus irgend einem Stoffe in entsprechender Technik hergestellt werden, zu erfinden (z. B. den Keilstein eines Gewölbes), sie [545] in der zweckmässigen Grösse ausführen zu lassen und endlich das so von ihm Geschaffene aus den Gesetzen seiner Wissenschaft zu erklären, wissenschaftlich zu begründen.
Vitruv setzt weitläufig auseinander, dass hierzu nicht allein natürliche Begabung, sondern auch wissenschaftliche Bildung erforderlich sei, und zählt all die Fächer auf, in denen der Architect orientiert sein müsse; es sind (die gelegentlich erwähnten hinzugefügt) Grammatik und Rhetorik, das Zeichnen, Malen und Modellieren, Geometrie und Arithmetik, um z. B. schwierige Probleme der Symmetrie mit Hülfe geometrischer Constructionen zu lösen, ferner Optik, d. i. die Lehre von der natürlichen Beleuchtung, Geschichte, um die aus historischen Anlässen entstandenen Formen und Ornamente zu verstehen, Philosophie zur Bildung des Charakters, besonders aber auch der Teil der Philosophie (Naturwissenschaft), der dem Architecten die Mechanik und die physikalische Technik verständlich macht, ferner die Musik z. B. wegen der Akustik in den Theatern, die Medicin wegen der Bedeutung der Hygiene für die Baukunst, Gesetzeskunde und endlich die bei der Construction von Uhren unentbehrliche Astronomie – eine Fülle des Wissens, die nur bei frühzeitigem Beginn des Fachstudiums erworben werden könne. Vitruv verwahrt sich übrigens gegen die Forderung eines seiner Vorgänger, des im 4. Jhdt. v. Chr. lebenden Pytheos, dass der Architect eigentlich alle anderen Künstler und Gelehrten je in ihrem Fache übertreffen müsste, und versucht die Grenze zwischen den fachwissenschaftlichen und den eben nur für den Architecten notwendigen Kenntnissen zu bestimmen.
Was nun die architectonische Composition selbst betrifft, so hatte nach Vitruv das Altertum die auf eine Kunstleistung ausgehende Thätigkeit des Architecten in sechs Motive aufgelöst: ordinatio – τάξις, dispositio – διάθεσις, eurythmia, symmetria, decor (gleich κόσμος?), distributio – οἰκονομία. Diese sechs Motive sind so viel als die ästhetischen Kategorien der Architectur; sie werden dementsprechend von Vitruv sehr abstract definiert und leider kaum durch Beispiele erläutert (vgl. J. Walter Die Geschichte der Ästhetik im Altertum, Leipzig 1893, 796ff.).
Bei der τάξις scheint es sich um die notwendigen Grössenverhältnisse zu handeln, z. B. um die, die durch Rücksichten auf die firmitas und die utilitas an die Hand gegeben werden. Hieraus ist das absolute Mass nach dem Princip der quantitas, griechisch ποσότης, insofern zu eliminieren, als der Architect ein Glied des Bauwerkes selbst zum modulus (ἐμβάτης) zu wählen und danach sowohl die Verhältnisse der einzelnen Teile aller Glieder als auch die Verhältnisse des gesamten Werkes zu berechnen hat; jedes Glied soll für sich allein betrachtet richtiges Mass haben und das Gesamtverhältnis für die Symmetrie hergerichtet, den Gesetzen der Symmetrie angepasst sein.
Im Gegensatz zu dem quantitativen Princip der Taxis hat es die zweite Kategorie, die Diathese, mit der Qualität, der Eigentümlichkeit oder dem Wesen, etwa auch der Bedeutung all der Dinge zu thun, die in einem architectonischen Werke vereinigt werden können; sie ist die passende [546] Zusammenstellung dieser Dinge, und zwar soll eben die Art der Zusammensetzungen die gefällige Wirkung des Baues ausmachen. Die Diathese zeigt sich sowohl im Grundriss als auch im Aufriss; Vitruv verlangt sie auch für die perspectivische Ansicht. Um alle drei schön zu componieren, bedarf der Architect der Überlegung und der Erfindung. Auch solche Begriffe definiert Vitruv möglichst scharf; Überlegung sei die freudige, eindringliche, fleissige und aufmerksame Bemühung um die gestellte Aufgabe, Erfindung aber die Lösung dunkler Probleme, die schnell und lebhaft gewonnene Vorstellung von etwas Neuem.
Schwieriger sind die Kategorien der eurythmia und der symmetria zu erklären (vgl. H. Brunn Geschichte d. griech. Künstler I 137. A. Kalkmann Die Proportionen des Gerichts, Berliner Winckelmanns-Progr. 1893. 5, 8. 9, 2. 38, 2). Vitruv sagt: ‚Eurythmia ist die schöne Erscheinung, nämlich ein Anblick, der dadurch gefällig ist, dass auch in den Zusammenstellungen der Glieder die Massverhältnisse richtig erscheinen; sie wird erreicht, wenn die Glieder des Bauwerkes (für das Auge) ein harmonisches Verhältnis von Höhe zu Breite und von Breite zu Länge haben und doch sämtlich ihrer Symmetrie entsprechen, Symmetrie haben. Die Symmetrie (vgl. III 1, 1) beruht auf der Proportion, griechisch ἀναλογία, d. h. der übereinstimmenden Berechnung aller Glieder und des gesamten Werkes auf Grund eines Modulus, und ist der harmonische Einklang, der durch das Zusammenstimmen der Glieder des Werkes selbst, durch die in dem Modulus begründete gegenseitige Beziehung zwischen den einzelnen Bestandteilen der Glieder und der Erscheinung des Gesamtwerkes erzeugt wird. Wie beim menschlichen Körper das Eigentümliche der Eurythmie darin besteht, dass seine Verhältnisse nach einem Grundmass, sei es der Unterarm (die Elle), der Fuss, die Hand, der Finger oder sonst ein Teil, symmetrisch zu berechnen sind, so soll es auch bei den Bauwerken durchgeführt werden, z. B. bei den Tempeln wird die Berechnung der symmetrischen Verhältnisse entweder auf die Säulendicke oder auf die Triglyphenbreite oder auf sonst einen Modulus basiert.‘ Für das Verständnis dieser Sätze ist zu beachten, dass Symmetrie im Altertum niemals die Bedeutung hat, die man in neuerer Zeit allgemein damit verbindet; auch was Semper Der Stil I S. XXVII als Eurythmie erklärt, ist zu eng für den vitruvianischen Begriff und gehört vielmehr in den Bereich der Diathese, und sein Vorwurf, dass Vitruv Eurythmie und Proportion verwechselt habe, ist ganz ungerechtfertigt. Es ist deutlich der Fortschritt von der Taxis, die mit dem äusserlichen Mass anfängt, zur Analogie oder Proportion, dann zur Symmetrie und endlich zur Eurythmie zu erkennen; alle vier beziehen sich auf verschiedene Grade der rein ästhetischen Durcharbeitung und Verfeinerung der Verhältnisse. Beim Proportionieren handelt es sich um die Berechnung der Massverhältnisse auf Grund des Modulus, d. h. eines an dem Bauwerk selbst befindlichen und in einem bestimmten Gliede sichtbaren Grund- oder Controllmasses, beim Symmetrieren aber darum, dass das Resultat dieser Rechnung, in calculatorischer Betrachtung aller [547] Grössenverhältnisse wahrgenommen, ästhetisch befriedige, gewissermassen eine Verhältnisschönheit an sich, eine mehr mathematische oder objective Schönheit ergebe. Dazu bringt nun die Eurythmie etwas Neues hinzu, indem sie, als das Princip der schönen Erscheinung und des schönen Anblicks, die Eigenschaften des Auges berücksichtigt und darnach strebt, dass Ungleichheiten, die sich bei strenger Durchführung der Symmetrie für den Anblick ergeben, der Physiologie des Auges zu liebe durch Änderungen oder Abweichungen von der Symmetrie (vgl. Vitruv VI 2, 1–5) beseitigt werden, wie z. B. bei der Curvatur oder bei der Verstärkung der Ecksäulen.
In der Kategorie des decor oder des Schmuckes spielt offenbar der Begriff der auctoritas eine wichtige Rolle. Semper (Der Stil I S. XXXVII, vgl. Walter a. a. O. 798, der an die aristotelische κυρία erinnert) scheint ihn richtig so aufzufassen: es sei ‚das Hervortreten gewisser formaler Bestandteile einer Erscheinung aus der Reihe der übrigen, wodurch sie innerhalb ihres Bereiches gleichsam zu Chorführern und sichtbaren Repräsentanten eines einigenden Princips werden.‘ Vitruv verlangt nun als Schmuck, dass ein Bauwerk aus anerkannten Dingen von Autorität, d. h. aus Dingen, bei denen in dem Semperschen Sinne ein einheitlicher Charakter vorherrsche, derart zusammengesetzt werde, dass es correct, fehlerfrei aussehe. Bestimmt wird der Charakter des Schmuckes durch die Tradition (statio, θεματισμός), durch consuetudo (etwa dem griechischen ἦθος entsprechend?, vgl. O. Jahn Sächs. Berichte 1850, 107ff.) und durch natura. So bestimmt z. B. die Tradition, dass dem Zeus Keraunos, dem Uranos, dem Helios und der Selene unbedeckte, unter freiem Himmel befindliche Heiligtümer angelegt werden, der Athena aber, dem Ares und dem Herakles Tempel in dorischem Stile, der Aphrodite, der Flora, der Persephone, dem Fons (Acheloos) und den Nymphen Tempel in korinthischem Stile, der Hera, der Artemis, dem Dionysos und ähnlichen Gottheiten Tempel in ionischem Stile gebaut werden; für den tuscischen Stil hat hierbei Vitruv wegen seiner griechischen Quellen keine besonderen Götter. Der consuetudo gemäss, consequent ist es, wenn zu prächtigen Innenräumen passende, elegante Vestibüle führen, aber gegen die consuetudo würde eine Mischung von ionischen und dorischen Stilelementen verstossen. Auch die Natur kann endlich den Schmuck der Architectur ausmachen, wenn z. B. die Tempel, besonders die des Asklepios und der Hygieia, in möglichst gesunder und wasserreicher Gegend angelegt werden, oder wenn die Räume eines Hauses je nach ihrer Bestimmung das angemessene Tageslicht empfangen.
Geläufiger ist uns endlich der letzte Begriff der architectonischen Composition, die Ökonomie, lateinisch distributio, wenn wir auch nicht daran gewöhnt sind, sie als eine ästhetische Kategorie aufzufassen. Ökonomie ist nach Vitruv die angemessene Verfügung über die vorhandenen Mittel unter Berücksichtigung der localen Verhältnisse, die sparsame und vernünftige Berechnung der Baukosten. Der Architect hat z. B. schwer zu beschaffende und deshalb kostspielige Materialien zu vermeiden und beim Hausbau zu berücksichtigen, [548] ob es sich um Wohnungen für einfache Familien oder für reiche Leute oder für Machthaber handle.
Es ist nicht mehr möglich, zu übersehen, auf welchem Wege die von Vitruv überlieferte Formulierung der ästhetischen Grundbegriffe der Architectur im Laufe der Zeit zustande gekommen sei. Die grosse Wertschätzung individueller Schöpfungen auf architectonischem Gebiet ist jedenfalls so alt wie die monumentale Baukunst der Griechen. Abgesehen davon, dass selbst in der Odyssee XVII 207 die Erbauer der vor der Stadt Ithaka befindlichen Quelle namentlich angeführt werden, sind uns schon seit dem Anfang des 6. Jhdts. v. Chr. wenigstens für den Osten bei mehreren berühmten Tempeln, wie dem Heraion von Samos, dem Artemision bei Ephesos, dem Didymaion, dem Olympieion in Athen, dem Apollontempel in Delphi, die Namen der Architecten überliefert; auch einen so alten Schiffsbaumeister wie Ameinokles von Korinth kennen wir durch Thukydides I 13, 2, ferner Eupalinos, den Architecten der Wasserleitung von Samos, Mandrokles, den Erbauer der Schiffsbrücke über den Bosporos, aus der ersten Hälfte des 5. Jhdts., Hippodamos von Milet, den Begründer der Theorie des Stadtbaues, und so sind auch für die Blütezeit der griechischen Baukunst im 5. und 4. Jhdt. sehr häufig die Urheber hervorragender Bauten von den Schriftstellern aufgezeichnet worden (vgl. Brunn Gesch. d. griech. Künstl. II 322ff.). Zum Teil haben die Architecten selbst dafür gesorgt, dass ihr Name nicht in Vergessenheit geriet, indem sie über die von ihnen ausgeführten Werke schrieben, so Chersiphron und Metagenes über das Artemision von Ephesos, Theodoros über das Heraion von Samos, ein Phoker Theodoros über eine Tholos in Delphi, Iktinos und Karpion über den Parthenon, Pytheos über den Athenatempel in Priene (vgl. W. Klein Arch.-epigr. Mitt. IX 1885, 178), Pytheos und Satyros über das Mausoleum, Philon über die Skeuothek im Peiraieus, Arcesius über den Asklepiostempel in Tralles, Hermogenes über den Artemistempel in Magnesia und über den Dionysostempel in Teos. Die älteren derartigen Schriften haben vielleicht nur je die Beschreibung des einzelnen Bauwerkes enthalten; die grosse, vollständig erhaltene Inschrift von der Skeuothek des Philon, CIA II 1054, kann uns eine Vorstellung davon geben, in welchem Stile ein Architect des 4. Jhdts. seinen Bau beschrieb. Es ist freilich auch möglich, dass sich die Architecten nicht damit begnügt, sondern ausserdem auch ihre Ansichten über das Wesen der Baukunst und über die Symmetrie vorgetragen haben; so mag etwa Vitruv I 1, 12. IV 3, 1 auf den allgemeinen Bemerkungen in den oben genannten Schriften des Pytheos und des Hermogenes beruhen. Systematische Lehrbücher scheinen dagegen die Werke des Philon de aedium sacrarum symmetriis (ἡ τοῦ νεὼ ποίησις Poll. X 188, vgl. Klein a. a. O.), des Silenus de symmetriis doricorum, des Arcesius de symmetriis corinthiis gewesen zu sein. Praecepta symmetriarum hatten ausserdem folgende weniger berühmte Künstler verfasst: Nexaris, Theokydes, Demophilos, Pollis, Leonidas, Silanion, Melampus, Sarnacus, Euphranor; wenn sich darunter Maler und Bildhauer befinden, [549] so ist das bei der nicht seltenen Beherrschung mehrerer Künste durch eine Person nicht auffällig; es wird aber noch besonders dadurch erklärt, dass die Principien der architectonischen Symmetrie von der Symmetrie des menschlichen Körpers abgeleitet wurden. Diese Schriften scheinen hauptsächlich den Tempelbau und die Lehre von den Baustilen behandelt zu haben. Von den anderen Fächern der Architectur hatte Hippodamos in seiner politischen Schrift zweifellos den Stadtbau ausführlich dargestellt, während späterhin nur die Mechaniker wie Philon von Byzanz und die Militärschriftsteller wie Hyginus Gromaticus und Vegetius wegen der Angriffs- und Verteidigungsmaschinen gelegentlich vom Mauerbau sprechen; ähnlich pflegen die Scriptores de re rustica den landwirtschaftlichen Gebäuden einen Abschnitt zu widmen. Als Schriftsteller de machinationibus zählt Vitruv VII praef. 14 Diades, Archytas, Archimedes, Ktesibios, Nymphodoros, Philon von Byzanz (von dem uns zwei Bücher erhalten sind): Diphilos, Demokles, Charidas, Polyeidos, Pyrros und Agesistratos auf; diesen sind nach I 1, 16 noch Aristarchos, Philolaos, Apollonios von Perge, Eratosthenes, Skopinas und endlich die von den Kriegsmaschinen handelnden Athenios und Biton, vielleicht auch Demokrit, der die Construction des Bogens erfunden haben soll und sie doch wohl in seinen Schriften erläutert hat, hinzuzufügen. Die Construction der Uhren war gewiss ausser von den genannten Autoren über Mechanik auch von Astronomen, wie deren Vitruv IX 9,1 mehrere nennt, gelehrt worden. Ein Handbuch für die sämtlichen Teile der Architectur, den Schiffsbau ausgenommen, besitzen wir glücklicherweise noch in dem Werke Vitruvs; wie weit diesem durch seine römischen Vorgänger Fuficius, C. Septimius und Varro (in den IX disciplinae) vorgearbeitet worden war, ist nicht auszumachen.
Die im wesentlichen freilich nur dem Namen nach bekannten Architecturbücher können ebenso gut wie die erhaltenen Bauwerke als Beweis dafür gelten, dass sich die alten Architecten wie es Vitruv verlangt, eifrig dem Studium ihrer Kunst und ihrer Wissenschaft widmeten, dass sie über eine schulmässige Tradition verfügten und berechtigtes Selbstbewusstsein besassen. Um so auffallender ist es, dass nach der Anschauung des strengeren Altertums ein Architect nur dann das Recht hatte, seinen Namen auf ein öffentliches von ihm ausgeführtes Werk zu setzen, wenn er es auf eigene Kosten gebaut hatte (vgl. Plin. n. h. XXXVI 42. Digest. L 10, 3 § 2). Bauinschriftliche Ausdrücke, wie ἐποίησε, ᾠκοδόμησε, κατεσκεύασε, εἰργάσατο sind daher in der Regel von dem Bauherrn, dem Stifter des Gebäudes, zu verstehen (z. B. in der archaischen Inschrift des Kleomenes an dem alten Apollontempel auf Ortygia, Kaibel IGI 1, oder in der Inschrift des Leonidas an dem nach ihm genannten Leonidaion in Olympia, s. Treu Athen. Mitt. XIII 1888, 317, oder in dem Epigramm des Xenokles an der auf seine Kosten gebauten Brücke bei Eleusis, Anth. Pal. IX 147, vgl. Hiller v. Gaertringen Hermes XXVIII 1893, 469), und bieten keinerlei Gewähr dafür, dass die Stifter zugleich Architecten gewesen seien. Als Mitglied der Baucommission vollzieht einmal in einer Inschrift von Iasos (Newton Greek inscr. [550] III 443) der Architect gemeinsam mit seinen Collegen die Weihung eines öffentlichen Gebäudes. Singulär ist dagegen der Fall des Sostratos, der auf Kosten des Königs den Pharos von Alexandreia erbaut hatte und ihn dann in seinem eigenen Namen dem göttlichen Königspaare widmen durfte (Lucian quomodo hist. conscrib. 62). Wirkliche Künstlersignaturen finden sich erst bei römischen Architecten seit dem 1. Jhdt. v. Chr., z. B. von Cocceius an dem Angustustempel in Puteoli CIL X 1614, und sind dann auch in Griechenland und Kleinasien, besonders in epigrammatischer Form, sehr beliebt geworden (vgl. C. Promis Gli architetti e l'architettura presso i Romani, Atti d. R. Accad. Torino 1873). Eine Entschädigung für die Unterdrückung ihres Namens an ihren Werken selbst konnten die griechischen Architecten darin erblicken, dass ihnen vollbezeichnete Statuen und Ehrendecrete aufgestellt wurden, wie dem Schiffsbaumeister Pyrgoteles durch den König Philadelphos, Journ. of hell. stud. IX 1888, 255, oder Cossutius, dem Architecten des Olympieion in Athen, CIA III 561.
Für die Geschäfte, die in den Bereich der Baupolizei und der öffentlichen Bauverwaltung fallen, gab es in den griechischen Städten meistens besondere Behörden oder Commissionen, deren Thätigkeit im allgemeinen unter dem Begriff der ἀστυνομία und ἀγρονομία zusammengefasst wird. Einzelne Ämter derart bildeten die ναοποιοί, νεωποιοί oder ἱεροποιοί, die ἐπιστάται τῶν δημοσίων ἔργων, die τειχοποιοί, ὁδοποιοί, κρηνοφύλακες oder ἐπιστάται τῶν ὑδάτων, λιμενοφύλακες, τριηροποιοί. Zu diesen Collegien gehörte als Sachverständiger ein Architect; er war in der Regel besoldet, stand in Diensten der Commission und konnte einen Collegen oder einen Gehülfen (ὑπαρχιτέκτων) haben. Da bei solchen Ämtern unter Umständen alles von den Architecten abhängen musste, ist es nicht auffällig, dass sie uns dann und wann allein, ohne Verbindung mit der Commission, genannt werden, z. B. in Athen der ἀρχιτέκτων ἐπὶ τὰ ἱερά CIA II 403–405 oder sonst bei mehreren grossen Heiligtümern der ἀρχιτέκτων τοῦ νεώ oder in Kyzikos die drei Architecten für die Staatsbauten und für die Maschinen (ὄργανα), Strab. XII 575. Je wichtiger die Dinge waren, die den staatlichen Architecten oblagen, um so häufiger wird der Fall eingetreten sein, dass sie vom Volk selbst ernannt, in Athen durch Cheirotonie gewählt wurden, wie der Architect für den ausserordentlichen Mauerbau von 307 v. Chr., CIA II 167, und die ἀρχιτέκτονες ἐπὶ τὰς ναῦς, Aristot. Athen. pol. 46. Nicht scharf zu trennen von den ständigen Behörden sind übrigens die besonderen Epistaten oder Epimeleten, die zusammen mit einem Architecten für Neubauten eingesetzt zu werden pflegen, beispielsweise für das Erechtheion in Athen. Wie heutzutage wird es auch im Altertum nicht immer der erfindende Architect gewesen sein, der als Mitglied der Baucommission das Werk auch auszuführen hatte, aber höchst wahrscheinlich hat man doch bei grossen wichtigen Bauten wie der Skeuothek des Philon den Urheber des Prospects in die Commission mit aufgenommen.
Es scheint, dass die Entwürfe in Athen ehemals von dem Rate, späterhin von einem durchs [551] Los bestimmten Gerichtshof geprüft wurden (Arist. Athen. pol. 49). Zu dem architectonischen Entwurf gehörte vor allen Dingen die συγγραφή, d. i. eine kurze Beschreibung des geplanten Bauwerkes, zur Orientierung aller derer bestimmt, die an dem Bau beteiligt waren, namentlich wohl auch der Volksversammlung und der Handwerker und Unternehmer; ferner gehörten dazu Zeichnungen (ὑπογραφαί) und Modelle einzelner Teile wie der Capitelle, Triglyphen, Rosetten, Ziegel u. ä.; bisweilen waren die Modelle (παραδείγματα, ἐμβολεῖς Philo Byz. 84, 26) von Holz. Andere im voraus nicht genau zu bestimmende Einzelheiten brauchte der Architect auch erst während der Bauausführung vorzuschreiben. Nach dem Entwurf liess die Commission den Bau entweder durch Staatssclaven und mit Staatsmaterialien ausführen, oder er wurde durch die Poleten und ἐκδοτῆρες an Handwerker (τέκτονες) und Bauunternehmer (ἀρχιτέκτονες, ἐργολάβοι, ἐργῶναι, μισθωταί) verdungen; die Unternehmer wurden auf die συγγραφή verpflichtet und waren gehalten, den Anordnungen des Commissionsarchitecten Folge zu leisten. Rechte und Pflichten der Unternehmer waren entweder ein für allemal gesetzlich geregelt oder wurden für den einzelnen Fall genau festgesetzt. Die Abnahme der Bauten erfolgte in Athen durch den Rat (Aristot. a. a. O. 46) oder durch besondere δοκιμασταί, ἐπιτιμηταί.
Den Astynomen entsprachen in Rom während der republicanischen Zeit die Censoren; ihnen lag es im allgemeinen ob, mit den vom Senate angewiesenen Mitteln die öffentlichen Gebäude und Strassen in Stand zu halten und Neubauten auszuführen, indem sie die Arbeiten an Unternehmer (redemptores) vergaben, und zwar sowohl in Rom selbst als auch ausserhalb in den Provinzen. Landstrassen wurden bisweilen auch von den Consuln und Praetoren gebaut. Für Tempelneubauten sorgte gewöhnlich der Senat, es sei denn, dass ein Feldherr einen Teil der Kriegsbeute oder die Aedilen Strafgelder dazu verwendeten. Die Architecten werden hierbei in der Überlieferung nicht besonders hervorgehoben. Bauämter, wie die curatores aedium sacrarum, operum, viarum, aquarum sind hauptsächlich erst von Augustus eingerichtet worden. In der Kaiserzeit wurden öffentliche Bauten häufig durch Soldaten ausgeführt. Heer und Marine bedurften überhaupt für ihre Zwecke eines grossen technischen Stabes: der metatores für die Absteckung des Lagers, besonderer architecti, libratores, aquileges, architecti navales, naupegi u. a.
Litteratur: Boeckh Staatshaushalt.³ I 254ff.; Urkunden über d. Seewesen 59ff. 93ff. E. Fabricius De architectura graeca commentationes epigraphicae, Berlin 1881. 17ff.; Die Skeuothek des Philon, Herm. XVII 1882, 351ff. A. Choisy Études epigraph. sur l'architecture grecque, Paris 1884. Daremberg et Saglio Dict. I 374. Homolle Bull. hell. XIV 1890, 462ff. Wernicke Herm. XXVI 1891, 55ff. Marquardt Röm. Staatsverwalt.² II 87ff. 553. 568.
[Puchstein.]
Nachträge und Berichtigungen
Supplementband VII (1940)
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S. 551, 62 zu Art. Architectura:
Promis Gli Architetti e l’Architettura presso i Romani Memor. Accad. Torino ser. 2 XXVII (1873). Eine ausgezeichnete Arbeit.
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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