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Andokides (Ἀνδοκίδης). 1) Der zweite in der Reihe der zehn attischen Redner des Kanons.
Inhaltsverzeichnis

I. Leben.
II. Schriften.
III. Rednerische Eigentümlichkeit.
IV. Überlieferung und Litteratur.
Anmerkungen (Wikisource)

I. Leben.

Nach Ps.-Plut. Vit. X or. 835 a. ist A. Ol. 78, 1 = 468/7 geboren, jedoch kann diese Angabe unmöglich richtig sein, denn erstens setzt A. in der Rede über seine Rückkehr (II 7) sein Verhalten in den Begebenheiten von Ol. 91, 2 auf Rechnung seiner damaligen Jugend und Unerfahrenheit, was auf ein Alter von 53 Jahren nicht passt, zweitens spricht er in der frühestens Ol. 95, 1 gehaltenen Rede über die Mysterien (I 148) davon, dass er noch keine Kinder habe, was im Munde eines 68jährigen Greises ungehörig wäre. Hierzu kommt noch, dass er in Bezug auf dieselbe Zeit in der dem Lysias zugeschriebenen Rede gegen ihn, § 46, ‚über vierzigjährig‘ genannt wird. Alles [2125] dies führt etwa auf Ol. 84 (kurz vor 440) als Geburtszeit (vgl. Meier Comm. III de Andoc. q. v. f. or. c. Alc. 4. 5. Vater Rer. Andoc. part. I 32–46). Er war aus dem Demos Kydathen (CIA II 553), seine Familie gehörte zu den angesehensten Athens (I 141. 146. II 26); aus ihr gingen die Kerykes bei den eleusinischen Mysterien hervor (Ps.-Plut. 834 c); ihr mythischer Stammbaum wurde mit Odysseus und Hermes in Verbindung gesetzt (s. Hellanikos bei Plut. Alc. 21. Ps.-Plut. 834 b). Sein ihm gleichnamiger Grossvater war Mitglied der Gesandtschaft gewesen, welche Ol. 83, 3 = 446 das dreissigjährige Bündnis mit Sparta abgeschlossen hatte (III 6. Aischin. II 174. Ps.-Plut. 834 b), und bekleidete im samischen Kriege mit Sophokles und Perikles das Amt eines Strategen (Androtion bei Schol. Aristid. 485 d). Sein Vater Leogoras (s. d.) war besonders durch sein schwelgerisches Leben bekannt und[WS 1] deshalb vielfach Gegenstand des Spottes der Komiker. A. selbst wurde Ol. 91, 2 bei Gelegenheit des Hermokopidenprocesses in die öffentlichen Angelegenheiten Athens verwickelt. Weil die vor seinem Hause befindliche, von der aegeischen Phyle geweihte Herme unbeschädigt geblieben war, wurde er nebst seinem Vater und mehreren Verwandten der Mitschuld angeklagt und verhaftet; er rettete diese von der ihnen drohenden Hinrichtung, indem er auf den Rat des Charmides die Namen einiger ihm bekannten Teilnehmer des Frevels angab und sich selbst zur Mitschuld bekannte (Thuk. VI 60; vgl. And. II 8. 25). Der ihm durch Volksbeschluss des Menippos zugesicherten Straflosigkeit (II 23) wurde er jedoch durch einen anderen (II 24), voraussichtlich den des Isotimides (I 71), wieder beraubt, musste Athen verlassen und begab sich in Handelsgeschäften in fremde Länder, wo er mit Staaten und Königen mehrfache Verbindungen anknüpfte. Während der Herrschaft der Vierhundert unterstützte er, in der Hoffnung sich dadurch einen freundlichen Empfang in seiner Vaterstadt zu sichern, die athenische Flotte mit Vorräten, jedoch erwies sich diese Berechnung wegen des politischen Gegensatzes zwischen den Anführern der Flotte und den oligarchischen Machthabern als falsch, denn zurückgekehrt wurde er von Peisandros vor dem Rate angeklagt, in das Gefängnis geworfen und erst durch den Sturz der Vierhundert befreit (II 11f. [Lys.] VI 27f. Ps.-Plut. 834 f). Wiederum zum Aufenthalt in der Fremde genötigt machte er nach dem Sturze der Vierhundert um 407 einen neuen Versuch, die volle Straffreiheit zu erlangen, jedoch verfehlte er auch diesmal seinen Zweck. Bei dieser Gelegenheit hielt er die auf uns gekommene Rede über seine Rückkehr (vgl. Sluiter lect. And. p. 192–194. Philippi Jahrb. f. Philol. CXIX 686). Nachdem er hierauf eine Reihe von Jahren in Elis gelebt und von dort aus Handelsgeschäfte getrieben hatte, verschaffte ihm endlich die nach der Vertreibung der Dreissig gegebene allgemeine Amnestie die erwünschte Gelegenheit zur Rückkehr. Von dem erworbenen Vermögen machte er im öffentlichen Interesse als Gymnasiarch und Architheoros bei den isthmischen und olympischen Spielen Gebrauch, versah auch einmal das Amt eines Verwalters der heiligen Gelder (I 132). Drei Jahre nach der Rückkehr im Ol. 95, 2 = 399 sah er sich indessen einer neuen [2126] Verfolgung ausgesetzt, indem Kephisios durch ἔνδειξις ihn anklagte, dass er durch Teilnahme an den eleusinischen Mysterien die ihm auferlegte Atimie übertreten habe. A. verteidigte sich siegreich in der erhaltenen Rede über die Mysterien. Bald darauf siegte er an den Dionysien mit einem Knabenchor (CIA II 553. Ps.-Plut. 835 b). In der Folgezeit fand er noch einmal während des korinthischen Krieges Gelegenheit zu politischer Thätigkeit. In einem Augenblicke, wo beide Parteien des Streites müde waren, boten die Spartaner den Athenern einen Frieden zu ziemlich günstigen, denen des nachherigen antalkidischen ähnlichen Bedingungen an. Eine nach Sparta geschickte athenische Gesandtschaft, zu welcher auch A. gehörte, verabredete einen Zeitraum von 40 Tagen, innerhalb dessen der Abschluss, und zwar in Athen, erfolgen sollte; hier empfahl A. seinen Mitbürgern in der erhaltenen Rede über den Frieden mit den Lakedaemoniern die Annahme auf das Dringendste, jedoch kam der Friede nicht zu Stande. Diese Unterhandlungen, über welche Xenophon und Diodor nichts berichten, fielen in die Zeit bald nach der Einnahme von Lechaion (III 18), aber (wegen 19) vor die Vernichtung der spartanischen Mora durch Iphikrates, und es waren seit dem Beginne der Feindseligkeiten der Boioter gegen Sparta vier Jahre verstrichen (20), was nach Clintons, Grotes (hist. of Gr. IX 473f.) und Fr. Kirchners (De Andoc. q. f. III or. 3–42) Berechnungen auf Ol. 97, 2 = 391 führt (vgl. auch Lipsius p. XI n. 38). Nach Ps.-Plut. 835 a und Phot. cod. 261 soll A. wegen des Fehlschlagens dieser Unterhandlungen der schlecht geführten Gesandtschaft (παραπρεσβείας) angeklagt und infolge dessen verurteilt und verbannt worden sein. Sein Todesjahr ist unbekannt. Vgl. im allgemeinen Sluiter Lect. Andoc. 7–98. Blass Att. Bereds. I² 280f. Lipsius De A. vita et scriptis in dessen Ausgabe p. Vf.
II. Schriften.

Unter dem Namen des A. sind vier Reden, worunter eine unecht, auf uns gekommen. Es sind: 1) περὶ τῶν μυστηρίων, eine bei der Ol. 95, 2 gegen ihn erhobenen Anklage vor einem nur aus Eingeweihten bestehenden Gerichtshofe gehaltene Verteidigungsrede, durch ihren sachlichen Inhalt eine wichtige Ergänzung unserer übrigen Quellen für die Einzelnheiten des Hermokopidenprocesses und die Zustände der nächsten Zeit nach der Herstellung der Demokratie. Ihre Echtheit ist nur von S. A. Naber (De fide Andocidis orationis de mysteriis, Lugd. Bat. 1850) mit unzureichenden Gründen in Zweifel gezogen worden. 2) περὶ τῆς ἑαυτοῦ καθόδου, gehalten nach dem Sturze der Vierhundert um Ol. 93, 2 = 407, als A. zum zweiten Male die Erlaubnis zur Rückkehr zu erlangen versuchte; Harpokration s. ὀῤῥωδεῖν führt sie vielleicht richtiger unter dem Titel περὶ τῆς ἀδείας an (vgl. Sluiter Lect. Andoc. 193). Auch ihre Echtheit ist von S. A. Naber (Mnemosyne III 66–90) irrtümlich angefochten worden (nach ihm wären alle vier Reden Werke von Nachahmern des Isokrates). 3) περὶ τῆς πρὸς Λακεδαιμονίους εἰρήνης, im Altertum von Dionys. Hal. (s. argum.), der dabei vermutlich chronologischen Erwägungen folgte, und von Harpokration (s. Ἑλληνοταμίαι, Νεώρια καὶ νεώσοικοι, Πηγαί) verdächtigt, aber von Philochoros anerkannt (s. [2127] argum.). Unter den Neueren hat ihre von Taylor (Lect. Lys. c. 6 p. 260 R.), Markland (Ad Lys. c. Nicomach. p. 581 R.) und Manso (Sparta II 425–431) angefochtene Echtheit an K. W. Krüger (Über das Historische in der Rede des A. vom Frieden mit Beziehung auf die Echtheit derselben in A. G. Beckers Andoc. S. 250–276 und hist.-philol. Studien II 239–261), von welchem Fr. Kirchner (De Andoc. quae fertur tertia oratione, Berol. 1861) wesentlich nur hinsichtlich des Chronologischen abweicht, einen siegreichen Verteidiger gefunden (vgl. ausserdem W. Francke Die Echtheit der Friedensrede des A., Greifsw. 1888. W. Frenzel De A. de pace oratione, Regiom. 1866. Ydén A. or. de pace, Upsal. 1872). Sie ergiebt sich besonders aus der unverkennbaren Nachahmung einer ihrer Partien (3–9) durch Aischines (II 172–176); dazu kommt die Genauigkeit in der Behandlung der gleichzeitigen historischen Thatsachen, welcher gegenüber einige Irrtümer in der Anführung früherer verschwinden (vgl. Boeckh Staatsh. d. Ath. I 241. Fr. Kirchner a. a. O. 52–74), und eine gewisse Übereinstimmung mit dem Stile der Rede de mysteriis (vgl. Kirchner 42–47. W. Francke De A. oratione quae est de pace, Hal. 1876). 4) κατὰ Ἀλκιβιάδου, von Harpokration s. ἐμποδών und εὐανδρία und von Phot. cod. 261, vielleicht auch von Ps.-Plut. 835 a (womit vgl. Plut. Alk. 13) durch den seltsamen Ausdruck ἀπολογία πρὸς Φαίακα als andokideisch citiert, aber ohne Zweifel mit Unrecht. Sie bezieht sich auf den Ol. 90, 3 = 417 geführten Streit der Parteien über die Exostrakisierung des Alkibiades oder eines seiner Nebenbuhler (trotzdem wird die Einnahme von Melos, die 416 fällt, als mindestens vor einem Jahre geschehen erwähnt); die Frage steht nach ihr zwischen Alkibiades, Nikias und dem Redenden. Letzterer kann indessen unmöglich A. sein, welcher eine so hervorragende politische Rolle nie, am wenigsten in so jugendlichem Alter, gespielt hat. Vielen Beifall hat die Meinung gefunden, der von Plutarch (Alk. 13; Nic. 11) als zweiter Nebenbuhler des Alkibiades genannte, als Redner nicht ungewandte (s. auch Ar. Eq. 1377–1380 m. Schol.) Phaiax (s. d.), auf welchen § 41 wohl zu passen schien, sei der Verfasser der Rede (vgl. Taylor Lect. Lys. c. 6 p. 261ff. R. Fr. Vater Dissert., qua Andocidea oratio de ostracismo Phaeaci vindicatur, in Jahns Archiv XI 426–447), sie stösst jedoch auf die Schwierigkeit, dass sich keine Volksversammlung denken lässt, in welcher dieser sie gesprochen haben könnte. Vielmehr lässt das Vorwiegen der Gemeinplätze, die Geringfügigkeit und das zum Teil Irrtümliche des historischen Inhalts, die ausschliessliche Wendung gegen Alkibiades, ohne Berücksichtigung des Nikias, auf die Studie eines Rhetors schliessen (vgl. Meier Comm. I u. III–VI de And. q. v. f. or. c. Alc., Halae 1836–1843, wiederabgedruckt in dessen Opusc. acad. I 74–343. Sauppe Orat. att. II 153. F. Seitz De A. quae fertur IV. oratione, Anspach 1862. Gravenhorst Quaest. And. I, Helmst. 1878). Ausser diesen vier Reden wird im Leben der zehn Redner p. 835 a noch eine fünfte περὶ τῆς ἐνδείξεως genannt, die jedoch, nach der Anführung bei Harpokration s. ζητητής zu vermuten, mit der über die Mysterien identisch ist (vgl. Taylor Lect. Lys. [2128] p. 259 R. Blass Att. Ber. I² 296. Lipsius a. a. O. p. X n. 31, dagegen Sauppe Orat. att. II 165). Ferner erwähnt Plutarch (Them. 32) eine Rede πρὸς τοὺς ἑταίρους, die vielleicht dieselbe ist wie der von Grammatikern angeführte συμβουλευτικός. S. die Zusammenstellung der Fragmente in Baiters und Sauppes Orat. att. II 165ff. und in den Ausgaben von Blass und Lipsius. Vgl. im allgemeinen Blass Att. Ber. I² 311. Lipsius a. a. O. p. XIIf.
III. Rednerische Eigentümlichkeit.

Die rednerische Kunst des A. wurde von den Alten nur niedrig gestellt. Dionys. Hal. (de Lys. iud. 2 und de Thuc. iud. 51) erkennt an ihm nur an, dass er die altertümliche Sprache des Thukydides verlassen habe; Hermogenes (III 389 Walz) tadelt die Form seiner Wendungen, seinen Mangel an Lebendigkeit und seine Ungeschicklichkeit in der Behandlung des Stoffes; Quintilian (XII 10, 21) vergleicht ihn verächtlich mit dem unbekannten Kokkos. Herodes Atticus spottete darüber, dass er unter die zehn Redner gesetzt worden war (s. Philostr. vit. soph. II 1, 14). Die Composition der vorhandenen Reden ist sehr einfach und kunstlos, sie lässt mitunter sogar die Ordnung vermissen, die Ausführung ist vielfach breit; in den Übergängen ist die älteste, περὶ τῆς ἑαυτοῦ καθόδου, merklich ungewandter als die beiden späteren (vgl. C. G. Linder De rerum dispositione apud Antiphontem et Andocidem oratores atticos commentatio, Upsaliae 1859). Durch Wärme des Ausdrucks, besonders im Epilog, und Lebhaftigkeit der erzählenden Partien ragt unter ihnen die Rede über die Mysterien hervor. Für die Schreibart des A. sind vornehmlich die häufigen Wiederholungen sowohl der Gedanken als einzelner Worte (vgl. besonders II 1. 2. 4. 10. 12. 17. 18; 8. 12. 14. 15. I 56; 58; 70–73; 80. 81. III 4. 6; 5. 7; 2. 29; 11. 12. 31. 39), die lockere Verbindung der Satzglieder (vgl. besonders II 3. I 1. 2; 57–59; 137–139; 144. 145. III 37. 38); die Neigung, eine begonnene Construction durch einen Zwischensatz zu unterbrechen und dann mit δέ, οὗτος oder οὗτος δέ wieder aufzunehmen (vgl. II 11. 15. I 4. 16. 27. 149. III 5. 34) und die Vermeidung fast aller Redefiguren mit Ausnahme der Anaphora und der Frage charakteristisch (vgl. Fr. Kirchner De And. q. f. III or. 42–46. W. Francke De A. oratione quae est de pace. Blass Att. Ber. I² 299. Lipsius a. a. O. p. XIVf. Pollack De enunt. interrog. apud Antiphontem et A. usu, Hal. 1886.
IV. Überlieferung und Litteratur.

a) Handschriften. Die vorhandenen Hss. des A. sind ziemlich jung; unter ihnen ist selbständig der Codex Crippsianus, eine Pergamenthandschrift des Britischen Museums aus dem 14. Jhdt., welche ausserdem den Antiphon, Isaios, Deinarchos, Lykurgos u. a. giebt und im A. nicht von späterer Hand corrigiert ist. Von diesen unabhängig ist nur ein Ambrosianus, ebenfalls aus dem 14. Jhdt., der Andoc. III. IV und Isaios I. II enthält (vgl. Lipsius a. a. O. p. XVf.
b) Ausgaben: Ed. Aldi Manutii Venetis 1513. Orat. gr. ed. Henr. Stephanus Par. 1575. Oratorum Graeciae praestantissimorum, Antiphontis, Andocidis et Isaei orationes XXX, interprete Alphonso Miniato Bononiensi. gr. et lat. (von J. Gruter), Hanoviae 1619. Orat. gr. cur. J. J. Reiske Vol. IV, Lips. 1771 p. [2129] 1–133; vgl. VIII 305–406. 455–611. Orat. att. ex rec. I. Bekkeri, I Berol. 1823 (Oxon. 1822) p. 83–158; vgl. III 491. Orat. att. ed. G. S. Dobson, I (Londini 1828) 179–392. Andoc. orationes IV rec. C. Schiller, Lips. 1835. Orat. att. ed. C. Müller, I (Par. 1846) 48–91; vgl. II 247. Orat. att. recogn. Baiterus et Sauppius, I (Turici 1850) 31–58; vgl. II 165ff. ed. F. Blass Lips. 1871 u. 1880. ed. J. H. Lipsius Lips. 1888. de myst. and de red. ed. Marchant, Lond. 1889.
c) Deutsche Übersetzungen: Andokides übersetzt und erläutert von A. G. Becker, Quedlinburg und Leipzig 1832.
d) Erläuterungsschriften: I. O. Sluiteri lectiones Andocideae, Lugd. B. 1804; iterum c. annotat. ed. C. Schiller Lips. 1843. Boeckh im Ind. lect. aest., Berol. 1817 (über de myst. § 36). G. A. Hirschig Philol. V 318. Kirchhoff Herm. I 1. Köpke Emend. And. Guben 1869. Lipsius Jahrb. f. Philol. CI 737. Droysen De Demophanti Patroclidis Tisameni populiscitis Berol. 1873 (vgl. Blass ed.² p. VII. Lipsius ed. p. XVII).

[Thalheim.]
Anmerkungen (Wikisource)

Vorlage: nnd

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft

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