Alkon (Ἄλκων). 1) Athenisch-euboeisch-thessalischer Heros. Zunächst scheint er durch seinen Sohn Phaleros am alten athenischen Hafen Phaleron zu haften; dieser Sohn wurde, natürlich in verhältnismässig junger Zeit, in die Zahl der Argonauten aufgenommen, wo er aber keine Rolle spielt (Ap. Rh. I 95ff. Hyg. fab. 14 p. 41, 7f. Bu. Paus. I 1, 4. Val. Flacc. Arg. I 398ff., die beiden letzten ohne Nennung des A.), und hatte einen Altar, also Heroenkultus, im Phaleron, Paus. a. a. O. Auf einen städtischen (athenischen) Kult des A. weist dagegen das Priesteramt des berühmten Tragikers Sophokles, nach der Correctur von Meineke Ἄλκωνος für Ἄλωνος in der vit. Soph. bei Jahn-Michaëlis Soph. El.³ p. 11, 44ff.; dieser A. soll mit Asklepios zusammen bei Cheiron erzogen sein, wie die lückenhafte Stelle zu ergänzen ist. Er lernte da natürlich die Heilkunst, wie nicht nur Asklepios, sondern auch Achilleus und Iason und viele andere Helden, die v. Sybel bei Roscher Lex. d. Myth. I 890f. aufzählt; es ist also damit nicht ausgemacht, wenn auch sehr wohl möglich, dass A. in Athen ein Heros der Heilkunst war. Wenn Valerius Flaccus keine Verwechslung begangen hat, war der Vater des Phaleros [1578] ein grosser Bogenschütze; der Dichter spielt auf die (damals bekannte) Geschichte an, dass A. die um seinen (schlafenden) Sohn geringelte Schlange erschoss, ohne jenen zu verletzen; vgl. Manil. astron. V 304ff. Nach Serv. ecl. 5, 11 (myth. Vat. I 160. II 191) war dieser A. freilich ein Kreter und, wie der Interpolator hinzufügt, Begleiter des Herakles (der Interpolator erzählt, dass er mit seinen Pfeilen durch Ringe, die auf den Kopf eines Menschen gelegt waren, hindurchschoss, Haare spaltete und Pfeile ohne Spitzen von vorn mit Schwert oder Lanze halbierte). Der Katalog der orph. Arg. 144f. lässt Phaleros, Sohn des A., vom Aisepos, also vom Hellespont im weiteren Sinne, kommen und Gyrton gründen; doch wohl das thessalische, obwohl für dieses das Epitheton ἁλιστεφές sehr unpassend gewählt wäre. Der schlechte Poet kann aber gelegentlich gute Quellen gehabt haben (vgl. Ο. Jessen proleg. in catalogum Argonautarum, Diss. Berl. 1889, 25); in diesem Falle würden seine Verse bei den engen epirotisch-thessalischen Beziehungen der Zeit des Pyrrhos erklären, warum Proxenos, offenbar der Verfasser der Ἠπειρωτικά, „ohne Zweifel Zeitgenosse des Pyrrhos“ (Droysen Hell.² III 1, 129), in frg. 5 (FHG II 462) die Flucht des Erechtheussohnes (so Schol. L Ap. Rh. I 95; P hat Eurysthenes) A. mit seiner Tochter Chalkiope nach Chalkis, von wo man ihn trotz der Forderung des Vaters nicht auslieferte, erwähnt hat. Dies giebt die attische Auffassung wieder; in chalkidischen Genealogieen ist er Sohn des Abas, des Eponymen der Abanten (Eph. frg. 33, vgl. Dibbelt quaestiones Coae mythologae, Diss. Greifsw. 1891, 27f.). Als Kern wird bleiben: 1) enger zusammengehörig, obwohl in der Überlieferung getrennt, ein euboeisch-thessalischer A.; 2) ein attischer (Phaleron, Athen?), von dem euboeischen entweder selbständig oder übertragen, und dann wahrscheinlich von Euboea nach Attika. Vgl. v. Wilamowitz Isyllos 83, 58. Toepffer Att. Geneal. 164. Die Wanderung seines Sohnes Phaleros von Athen zum Aisepos ist im Zusammenhange mit den von Toepffer (Quaest. Pisistrateae, Diss. Dorpat 1886, 67ff.) gesammelten attischen Sagen, die wegen der politischen Verhältnisse des 6. Jhdts. um den Hellespont localisiert sind, zu beurteilen; von da zum Argonauten war nur noch ein Schritt.
Die gleichzeitigen Beziehungen des Sophokles zu Alkon und Asklepios, sowie der Namensanklang Ἀλκίππη Ἄλκων haben zu der Vermutung geführt, dass A. mit der Quellnymphe Alkippe in früherer Zeit den Platz am Süd-Fusse der Burg von Athen inne hatte und erst um die Mitte des 5. Jhdts., nicht ohne wesentlichen Anteil des Sophokles, von dem neu eingeführten epidaurischen Gotte verdrängt wurde. L. v. Sybel Ath. Mitt. X 97ff. Paucker de Sophocle medici herois sacerdote, Dorpat 1850, und Abh. kurländ. Ges. IV 1848, 95. Gegen v. Sybel: v. Wilamowitz Isyllos 188ff., vgl. 83. Die letzte, sorgfältigste Behandlung der Frage bei Deneken in Roschers Lex. d. Myth. I 2536ff. 2438. Alles Nähere s. u. Asklepios.
[Hiller v. Gaertringen.]
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