2) Häuptling der Westgoten (ὁ τῶν Γότθων φύλαρχος Olymp. frg. 3; ὁ τῶν Γότθων ἡγούμενος Sozom. VIII 25. IX 4. 6; dux Gothorum Rufin. h. eccl. praef.; vgl. August. civ. dei I 2 = Migne L. 21, 463. 41, 15. Prosp. chron. a. 400. 410; die massgebenden Quellen, Claudian, Olympiodor, Zosimus, Sozomenus, Nov. Val. 31 § 6, Renatus Frigeridus bei Greg. Tur. II 8 nennen ihn niemals König; dieser Titel erscheint nur bei Schriftstellern, welche unter dem Eindruck der gotischen Verfassung in Gallien und Spanien stehen. August. retract. II 43, 1 = Migne L. 32, 647 [noch nicht in den früheren Schriften]. Oros. VII 37, 2. 8. 17. Merob. paneg. 134. 138. Hydat. chron. Hon. 15. Marc. chron. a. 395. Cassiod. chron. a. 400; var. XII 20; was Jord. Get. 29, 147 über seine Königswahl sagt, ist ebenso wertlos, wie fast alles andere, was er aus dieser Zeit berichtet), Arianer (August. Serm. CV 10, 13; vgl. civ. dei I 2 = Migne L. 38, 625. 41, 15. Oros. a. O. Sozom. IX 6), angeblich aus dem Stamme der Balthen (Jord. Get. 29, 146). Er war jenseits der Donau geboren (Claud. VI cons. Hon. 105; bell. Get. 81. Prud. c. Symm. II 697), wanderte aber noch als Kind (Claud. bell. Get. 498) 376 ins römische Reich ein (Claud. a. O. 166. 488. 634, wo die Jahrzahl abgerundet ist) und beteiligte sich später in Thrakien an den Kämpfen der Goten gegen Theodosius (Claud. a. O. 524; VI cons. Hon. 106). Dann schloss er Bündnis mit ihm und führte in dem Kriege gegen den Usurpator Eugenius (394) ein gotisches Hülfsheer (Zos. V 5, 4. Socr. VII 10. Jord. Get. 28, 145; vgl. Claud. bell. Get. 285). Dieses bildete den Vortrab des Heeres (Zos. IV 58, 2), welcher am ersten Schlachttage eine Niederlage erlitt (Ruf. II 33 = Migne L. 21, 539. Socr. V 25) und 10 000 Tote hatte (Oros. VII 35, 19). Der Jubel der Römer, dass Theodosius nicht durch die Barbaren gesiegt habe (Ruf. a. O.) und dass selbst seine Verluste ein Gewinn für das Reich gewesen seien, da sie es von sehr zweifelhaften Freunden befreit hätten (Oros. a. O.), musste die Goten aufbringen, und der ganze Verlauf der Schlacht war derart gewesen, dass er selbst den Gedanken an Verrat sehr nahe legte (s. Arbogastes). Gleich nach dem Tode des Kaisers (17. Jan. 395) schickte Stilicho die gefährlichen Bundesgenossen nach dem Orient zurück (Zos. V 4, 2), wo sie, durch [1287] neue Gotenscharen verstärkt, welche die gefrorene Donau überschritten hatten (Claud. Ruf. II 26), noch im Winter (Claud. a. O. 101) einen Rachezug nach Constantinopel unternahmen. Durch Rufinus zum Abzuge bewogen (Claud. a. O. 54ff.), wandten sie sich nach Makedonien und Thessalien (Zos. V 5, 5. Claud. a. O. 43; bell. Get. 180ff. Marc. chron. 395). Hier erreichte sie Stilicho, der im Frühling 395 ein gewaltiges Heer herangeführt hatte (Claud. Ruf. II 101); aber noch ehe es zum Kampfe kam, erhielt er den Befehl von Arcadius, die orientalischen Truppen, welche Theodosius gegen Eugenius geführt und dann Honorius übernommen hatte, nach Constantinopel zu schicken (Claud. a. O. 161ff.). Er gehorchte (a. O. 202) und zog sich mit dem Rest seines Heeres nach Italien zurück. Da auch die Thermopylen nicht genügend geschützt waren (Zos. V 5, 5. Claud. bell. Get. 186), so ergossen sich jetzt die Goten ungehindert über Griechenland. Theben retteten seine starken Mauern (Zos. V 5, 7), aber Athen wurde eingenommen und furchtbar geplündert (Claud. Ruf. II 191. Hieron. epist. 60, 16 = Migne L. 22, 600. Philost. XII 2 = Migne Gr. 65, 606; dass es durch Athene und Achill geschützt worden sei [Zos. V 6], ist ein von den Heiden erfundenes Tendenzmärchen), Korinth verbrannt, der ganze Peloponnes verwüstet (Claud. Ruf. II 189; bell. Get. 611. 629. Hier. a. O.). Stilicho, welcher unterdessen an der Rheingrenze die Ruhe hergestellt hatte (Claud. IV cons. Hon. 459), setzte noch im Winter 395/6 (Claud. cons. Stil. I 175) mit einer starken Flotte nach Korinth über (Claud. IV cons. Hon. 462. Zos. V 7, 1). Das Gotenheer, durch eine Seuche decimiert, wurde in die arkadischen Gebirge gedrängt (Claud. a. O. 467; Ruf. II praef. 9; bell. Get. 513. 564) und endlich auf der Pholoë eingeschlossen (Zos. V 7, 1). Da es gelang, ihnen hier das Wasser abzuschneiden (Claud. IV cons. Hon. 479), so hätten sie sich in kurzem ergeben müssen, wenn nicht die Zuchtlosigkeit von Stilichos plündernden Soldaten ihnen einen Weg zum Durchbruch geöffnet hätte. Sie setzten nach Epirus über und verheerten dort das Land (Zos. V 7, 2. 26, 1. Oros. VII 37, 2. Claud. in Eutr. II 215. Socr. VII 10), bis sich Arcadius dadurch Ruhe verschaffte, dass er den A. zum Magister militum per Illyricum ernannte. So empfing er in der Form des Beamtengehaltes einen ansehnlichen Tribut und zugleich wurden seinen Goten, als römischen Soldaten, Verpflegung und Waffen geliefert (Claud. in Eutr. II 214; bell. Get. 496. 535). Stilicho war es jetzt verwehrt, den Kampf gegen ihn fortzusetzen (Claud. bell. Get. 516), und er musste wieder thatlos nach Italien zurückkehren (Zos. V 7, 3).
Fünf Jahre hielt jetzt A. Ruhe, bis er wieder einen Raubzug, diesmal nach Westen, beschloss. Am 18. November 401 (Mommsen Chron. min. I 299; das Datum des Cont. Prosp. Havn. ist wegen Claud. bell. Get. 342. 349 zu verwerfen, vgl. Seeck Forsch. z. deutsch. Gesch. XXIV 175) erschien er diesseits der iulischen Alpen (Rufin. h. eccl. praef. = Migne L. 21, 463) und belagerte Aquileia (Hier. contra Rufin. III 21 = Migne L. 23, 472). Seit den Zeiten der Cimbern und Teutonen war dies der erste Barbareneinfall in Italien. [1288] In Rom machte man sich auf eine Belagerung gefasst und begann eiligst die Stadtmauer auszubessern (Claud. VI cons. Hon. 531. Paul. Nol. natal. VIII 103 = Migne L. 61, 641. CIL VI 1188–1190). Honorius rüstete sich schon zur Flucht nach Gallien und wurde nur mit Mühe von Stilicho zurückgehalten (Claud. bell. Get. 315). Mitten im Winter (Claud. a. O. 349) ging dieser über die Alpen, schloss einen Vertrag mit den Barbaren, welche in Raetien eingefallen waren (Claud a. O. 363), und erhielt von ihnen Hülfstruppen (Claud. a. O. 401). Mit diesen und einem schnell gesammelten römischen Heere, zu dessen Vereinigung alle Grenzen entblösst werden mussten (Claud. a. O. 414ff.), kehrte er nach Italien zurück, wo A. unterdessen mehrere Städte genommen hatte (Claud. a. O. 213) und Ende Februar 402 schon die Umgegend von Mailand unsicher machte (Seeck Symmachus p. LXIII). Honorius wurde in seiner Hauptstadt belagert (Claud. a. O. 561) und nur durch den Anmarsch Stilichos befreit (Claud. a. O. 453). A. wandte sich nun nach dem Westen, um den Po an seiner Quelle zu überschreiten (Claud. VI cons. Hon. 212. Prud. contra Symm. II 702) und auf Rom zu ziehen (Claud. a. O. 141. 182; bell. Get. 505. 533 und sonst). Stilicho folgte ihm, ohne eine Schlacht anzunehmen (Claud. bell. Get. 144 cunctando). Bei der Belagerung von Hasta erlitt A. eine Schlappe (Claud. VI cons. Hon. 203) und zog sich auf Pollentia zurück (Claud. a. O. 127. 202. 281; bell. Get. 635. Prud. c. Symm. II 720. Oros. VII 37, 2. Prosp. chron. a. 402. Mommsen Chron. min. I 299. Jord. Get. 30, 154). Hier wurde er von Saulus, dem heidnischen Unterfeldherrn des Stilicho, am Ostersonntage (6. April 402), an welchem die christlichen Goten nicht kämpfen wollten, überfallen (Oros. VII 37, 2). Obgleich die Schlacht unentschieden blieb, bis die Nacht die Kämpfenden trennte (Mommsen Chron. min. I 299), fiel doch das Lager mit den Weibern und Kindern (Claud. bell. Get. 84. 625; VI cons. Hon. 297) und der ganzen Kriegsbeute in die Hände der Römer (Claud. bell. Get. 605. 624; VI cons. Hon. 129. 245. 282); doch waren auch ihre Verluste so schwer (Prosp. chron. 402. Claud. bell. Get. 594), dass sie mit A., welcher sich in den Apennin zurückgezogen hatte und noch immer Mittelitalien bedrohte (Claud. VI cons. Hon. 285), einen Vertrag schlossen und ihm freien Abzug nach Illyricum gestatteten (Claud. bell. Get. 90; VI cons. Hon. 128. 301). Wider das Abkommen unternahm er einen Handstreich auf Verona (Claud. VI cons. Hon. 201. 210. 308), wurde aber geschlagen und, nachdem er vergeblich einen Durchbruch auf die Brennerstrasse versucht hatte (Claud. a. O. 230), auf einem Hügel eingeschlossen, wo Hunger, Pest und Desertion furchtbar in seinem Heere wüteten (Claud. a. O. 238ff.). Gleichwohl entkam er über die iulischen Alpen (Claud. a. O. 320. Oros. VII 37, 2).
Als Stilicho den Anspruch erhob, Illyricum nach einer angeblichen Verfügung des Theodosius mit dem Westreiche zu vereinigen (Olymp. frg. 3), liess er A., in dessen Händen sich das Land befand, seine Würde als Magister militum durch Honorius bestätigen (Soz. VIII 25. XI 4) und veranlasste ihn, in Epirus einzurücken, um [1289] einem italischen Heere, das von Brundisium aus übersetzen sollte, die Hand zu reichen (Soz. a. O. Zos. V 26, 2. 27, 2. 29, 1. 5. 7). Zur Bekräftigung der Freundschaft wurde der junge Aëtius den Goten als Geisel übergeben (Greg. Tur. II 8. Merob. carm. IV 42; pan. 129; vgl. Zos. V 36, 1). Zuerst der Einfall des Radagais in Italien im J. 406 (Zos. V 26, 3), dann die falsche Nachricht von dem Tode des A., endlich die Usurpation des Constantin in Britannien und Gallien im J. 407 (Zos. V 27, 2) verhinderten Stilicho, die Vereinigung auszuführen. A., der lange in Epirus vergeblich gewartet, wahrscheinlich auch durch seine Erhebung gegen das Ostreich dessen Tributzahlungen eingebüsst hatte, verlangte Entschädigung und rückte, um der Forderung Nachdruck zu geben, in Noricum ein (Zos. V 29). Gegen eine heftige Opposition des Senats, welcher Krieg gegen den übermütigen Barbaren verlangte, setzte es Stilicho durch, dass ihm 4000 Pfd. Gold (3½ Mill. Mk.) gezahlt wurden (Zos. a. O. Olymp. frg. 5). Im J. 408 beabsichtigte ihn Stilicho gegen Constantin nach Gallien zu senden; Honorius hatte schon deswegen an A. geschrieben (Zos. V 31, 5. 6). Da gelangte durch die Ermordung Stilichos (23. Aug. 408) die Partei ans Ruder, welche schon früher sich dem Frieden mit A. widersetzt hatte. Die Reaction gegen die Herrschaft der Barbaren war so gewaltsam, dass die römischen Soldaten in ihren Garnisonen die Weiber und Kinder ihrer barbarischen Bundesgenossen niedermachten. Infolge dessen gingen diese, 30 000 Mann stark, zu Alarich (Zos. V 35, 6. Philost. XII 3 = Migne Gr. 65, 608). Diesem war der Auftrag, Gallien zu erobern, entzogen worden, doch erklärte er sich noch immer bereit, Frieden zu halten, ja selbst Noricum zu räumen, wahrscheinlich unter der Bedingung, dass man ihm das Amt eines Magister militum nebst den dazugehörigen Emolumenten für sich und seine Goten lasse. Da dies verweigert wurde (Zos. V 36. Soz. IX 6; vgl. Oros. VII 38, 2), überschritt er die iulischen Alpen, deren Pässe unbeschützt geblieben waren (Philost. XII 2), setzte, ohne auf einen Feind zu treffen, bei Cremona über den Po und zog auf Rom (Zos. V 37). Er cernierte die Stadt und schnitt ihr auf dem Tiber die Kornzufuhr ab, wodurch bald Hungersnot und Pest in den Mauern ausbrachen (Zos. V 38–41. Olymp. frg. 6. Soz. IX 6. August. epist. 99 = Migne L. 33, 365). Gegen das Versprechen des Senats, eine ungeheure Contribution zu zahlen und sich beim Kaiser für den Frieden zu verwenden (Zos. V 41. 42. Hieron. epist. 123, 17. 127, 12 = Migne L. 22, 1058. 1094. Soz. a. O.), gestattete A. der Stadt die Verproviantierung und zog, als auch Honorius der römischen Gesandtschaft seine Zustimmung zu den Bedingungen verheissen hatte, nach Tuscien ab (Ende 408), nachdem sich sein Heer durch 40 000 aus Rom geflüchtete Sclaven vermehrt hatte (Zos. V 42). Durch ein Übereinkommen mit Constantin ermutigt (Zos. V 43), liess Honorius seine Zusagen unerfüllt (Zos. V 44. Soz. IX 7). Es folgten lange Verhandlungen, während die Feindseligkeiten fast ununterbrochen fortdauerten. A. konnte sein grosses Heer, das unterdessen durch den Anmarsch seines Schwagers Ataulf aus Pannonien [1290] noch verstärkt worden war (Zos. V 37, 1. 45, 5), in dem verwüsteten Lande kaum ernähren. Er strebte daher nur darnach, eine anerkannte Stellung im Römerreiche als Magister militum oder als Bundesgenosse zu gewinnen, welche ihm ein hohes Gehalt, namentlich aber seinen Kriegern die ausreichende Verpflegung sicherte (Zos. V 48, 3. 50, 3. Soz. IX 7. Oros. VII 38, 2). Doch am Hofe des Honorius herrschte seit dem Tode Stilichos eine Partei, welche jede Transaction mit den Barbaren als Schmach des Römertums zurückwies (Zos. V 48, 4. 49, 2. 51. Soz. IX 7; vgl. Zos. V 29, 9), wodurch trotz zeitweiligen Einlenkens der Friedensschluss immer wieder vereitelt wurde (Zos. V 44–51). Da beschloss A. sich selbst einen Kaiser zu schaffen, mit dem sich besser unterhandeln lasse. 409 marschierte er zum zweiten Mal auf Rom (Prosp. chron.), nahm nach kurzer Belagerung den Hafen mit seinen Kornvorräten und erzwang durch Hunger, dass der Senat den Stadtpraefecten Priscus Attalus zum Kaiser wählte (Zos. VI 6. 7. Soz. IX 8. Philost. XII 3. Olymp. frg. 3. Proc. b. Vand. I 2. Socr. VII 10. Oros. II 3, 4. VII 42, 7). Dieser, der bisher Heide gewesen war, liess sich durch den Bischof der Goten als Arianer taufen (Soz. IX 9) und ernannte sogleich A. zum Magister utriusque militiae und Ataulf zum Comes domesticorum equitum (Soz. IX 8. Zos. VI 7, 2. Philost. XII 3). Doch konnte er sich nicht entschliessen, die Goten mit der Eroberung Africas zu beauftragen und dadurch die Kornkammer Italiens ihnen auszuliefern. Da es ihm nicht gelang, sich auf andere Weise der Provinz zu bemächtigen, so herrschte bald wieder Hungersnot in Rom und im Gotenlager. A., der unterdessen Honorius in Ravenna vergebens belagert und dann die Städte der Aemilia dem Attalus unterworfen hatte, sah jetzt, dass er auch mit diesem nicht zum Ziele komme. Er setzte ihn daher ab (Sommer 410, Cod. Theod. IX 38, 12; vgl. Oros. VII 42, 7. Soz. IX 8. Proc. b. Vand. I 2) und eröffnete neue Verhandlungen mit Honorius (Zos. VI 7, 5–12, 3. Oros. VII 42, 7. 10. Philost. XII 3. Olymp. frg. 13. Prosp. chron.). Während sie noch fortdauerten, wurde der Gote Sarus, welcher dem Ataulf verfeindet war (Zos. VI 13, 2) und mit einer kleinen Schar dem Gotenheere einige Verluste beigebracht hatte (Soz. IX 9), von Honorius in seine Dienste genommen (Olymp. frg. 3. Zos. VI 13, 2; vgl. Philost. XII 3). Hierüber erbittert, brach A. die Unterhandlungen ab und zog zum dritten Male gegen Rom. Die Belagerung rief bald eine Hungersnot hervor, welche die Einwohner bis zum Kannibalismus trieb (Hieron. epist. 127, 12 = Migne L. 22, 1094. Olymp. frg. 4. Aug. civ. dei I 10, 4; urb. excid. 5, 5 = Migne L. 40, 721. 41, 25). Da liess am 14. August 410 (Mommsen Chron. min. I 300. 466) die fromme Proba, welche das Elend nicht mehr mit ansehen mochte, bei Nacht durch ihre Sclaven die Thore öffnen und die Goten drangen ein (Proc. b. Vand. I 2. Soz. IX 9. Hier. a. O.). Ein Teil der Stadt ging in Flammen auf (Hier. ep. 128, 4. 130, 6. Oros. II 19, 15. VII 39, 15. August. civ. dei I 7; urb. excid. 2, 3. 7, 8. Socr. VII 10. Philost. XII 3. Marc. chron. Procop. a. O.); drei Tage lang wurde geplündert und gemordet, [1291] doch respectierten die christlichen Goten das Asylrecht der Peters- und der Paulskirche (Oros. II 19, 13. VII 39, 1. August. civ. d. I 1ff. III 29. V 23; urb. excid. 2, 2. 7, 8; retract. II 43, 1; serm. CV 9, 12ff.; in Iulian. IV 3, 19. Hier. ep. 127, 13. 130, 5; in Ezech. praef. Pelag. ep. ad Demetr. 30, 34 = Migne L. 33, 1120. Rut. Nam. I 331. II 49. Olymp. frg. 3. Soz. IX 9. 10. Hydat. chron. a. 409. Cass. var. XII 20. Jord. Get. 30, 156. Apoll. Sid. c. V 505. Pallad. hist. Laus. 118 = Migne Gr. 34, 1227). Nach seinem Abzuge, der wahrscheinlich durch Nahrungsmangel veranlasst wurde, beschloss A. sich Africas zu bemächtigen, dessen Kornreichtum der Not seines Heeres ein Ende machen sollte. Er zog daher durch Campanien (Jord. Get. 30, 156. Philost. XII 3), wo er Nola belagerte und verwüstete (August. cur. pro mort. ger. 16, 19; civ. d. I 10, 2), nach Regium, um von dort zunächst nach Sicilien überzusetzen. Doch wurde der Teil seines Heeres, welcher eingeschifft und ausgelaufen war, von der römischen Flotte vernichtet (Oros. VII 43, 12. Olymp. frg. 15. Rufin. bei Migne Patrol. L. 21, 290. Jord. Get. 30, 156. 157). Zur Rückkehr gezwungen, starb er an einer Krankheit (Olymp. frg. 10) und wurde angeblich bei Consentia im Bette des abgeleiteten Busentus begraben (Jord. Get. 30, 158). Vgl. Köpke Die Anfänge des Königtums bei den Gothen 120. v. Sybel Entstehung des deutschen Königtums² 251. Gregorovius Geschichte der Stadt Rom I 118. Wietersheim Gesch. d. Völkerwanderung II² 110. Kaufmann Deutsche Geschichte I 307. Simonis Versuch einer Geschichte Alarichs, Göttingen 1858. Richter De Stilichone et Rufino, Halle 1860. Volz De Vesegothorum cum Romanis conflictionibus, Greifswald 1861. Rosenstein Forsch. z. deutsch. Gesch. III 161. Riegel Alarich der Balthe, Offenburg 1871. Eicken Der Kampf der Westgothen und Römer unter Alarich I., Leipzig 1876. Rud. Keller Stilicho, Berlin 1884. J. Koch Rhein. Mus. XLIV 575. Birt Claudianus XXIX. XLVII.
[Seeck.]
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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