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Ein Usurpator ist eine Person, die sich widerrechtlich Befugnisse oder Besitz aneignet, z. B. unrechtmäßig einen Thron oder ein Amt in einer Republik einnimmt. Dieser Vorgang heißt Usurpation, bzw. usurpieren.

Im älteren römischen Recht war die usurpatio die Unterbrechung einer Verjährung durch Aufhebung des Besitzstandes.

Der Usurpation entgegen steht die Legitimität. Die Usurpation kann auch durch Anerkennung oder freiwilligen Gehorsam des Volkes einen legitimen Charakter erhalten. Doch auch ohne dies sind Staatsakte der usurpierten Gewalt zunächst gültig, denn die Befugnis zur Ausübung der Staatsgewalt ist nicht an den rechtmäßigen Gebrauch, sondern an den tatsächlichen Besitz der Staatsgewalt gebunden.

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