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Außer seiner Zugehörigkeit zu einer Bürgerschaft (Polis) gehörte ein Grieche in der Antike zugleich einem Stamm, der Phyle (griechisch φυλή, filí - der Stamm, die Rasse, das Volk, von altgriechisch phyestai - abstammen) an und war durch verwandtschaftliche Beziehungen Mitglied seiner Sippe. Aus diesen Stammeszusammengehörigkeiten entwickelten sich später regionale Verwaltungsbezirke, die die Grundlage für die Militärbezirke bildeten (siehe Athen, Geschichte Athens).
Attische Phylen in der Frühzeit
In der Frühzeit war Attika in vier Phylen aufgeteilt. Diese Phylen wurden nach den Söhnen des Ion benannt[1]. Diese bestanden ihrerseits aus zwölf Naukrarien.
Phyle Sohn des Ion
Aigikoreis Aigikores
Argadeis Argades
Geleontes Geleon
Opletes Hoples
Kleisthenische Phylen
Eine Phyle bestand aus einem Teil des Stadtgebietes, einem Teil Land und einem Teil Küste. Insgesamt gab es nach der Reform durch Kleisthenes (siehe attische Demokratie) insgesamt 10 Phylen, die dann jeweils eine Vertretung im Rat der 500 hatten (also 50 Abgeordnete pro Phyle).
Jeder Militärbezirk stellte Heeresverbände, die ebenfalls Phylen hießen (vergleichbar mit heutigen Kompanien) und die Grundlage des Heereswesens bildeten.
Die zehn Phylen Attikas wurden nach Heroen benannt, die man deshalb auch als Eponymen (von altgriech. επ-ονομάζω = danach nennen) bezeichnet[2].
Phyle | Heros | |
Aiantis | Aias, Sohn des Telamon | 9. Phyle |
Aigeis | Aigeus | 2. Phyle |
Akamantis | Akamas, Sohn des Theseus | 5. Phyle |
Antiochis | Antioches, Sohn des Herakles und der Meda | 10. Phyle |
Erechtheis | Erechtheus | 1. Phyle |
Hippoth(e)ontis | Hippothoon, Sohn des Poseidon und der Alope | 8. Phyle |
Kekropis | Kekrops | 7. Phyle |
Leontis | Leos | 4. Phyle |
Oineis | unehelicher Sohn des Pandion | 6. Phyle |
Pandionis | Pandion | 3. Phyle |
Die kretischen Phylen der klassischen Zeit
Im griechischen Kreta kam der Phyle (hier πυλα genannt) eine besondere Bedeutung zu. Wie das Das Große Gesetz von Gortyn belegt[3], wurden die wichtigsten Amtsträger der kretischen Stadtstaaten, die Kosmen, aus dem Kreis der wehrfähigen Bürger einer Phyle, dem so genannten Startos, gewählt. Jedes Jahr bekam ein anderer Startos und damit auch eine andere Phyle den Auftrag, das Kollegium der Kosmen zu wählen, so dass jede Phyle gleichmäßig an der Machtausübung beteiligt wurde. Auch in den Paragraphen des Großen Gesetzes, die sich mit dem Erbtochterrecht befassen (Koerner Nr. 174), taucht die Phyle auf. Die Erbtochter wurde angehalten, sich in ihrer eigenen Phyle zu verheiraten, sollte niemand von den verwandten Erbberechtigten mehr da gewesen sein oder wenn die Erbtochter niemanden von diesen heiraten wollte. Erst wenn Heiratsbemühungen in ihrer Phyle nicht von Erfolg gekrönt waren, durfte sie jemanden aus einer anderen Phyle heiraten.
Quellen
↑ Herodot, Historien, 5, 66.
↑ Pausanias, Reisen in Griechenland, 1, 5, 1. - 1, 5, 3.
↑ Koerner, Inschriftliche Gesetzestexte der frühen griechischen Polis, Nr. 169.
Literatur
Herodot, Historien, Kröner Verlag, Stuttgart, 1971, ISBN 3-520-22404-6
Pausanias, Reisen in Griechenland, Artemis Verlag, Zürich und München, 1987, ISBN 3-7608-3678-X.
Reinhard Koerner, Inschriftliche Gesetzestexte der frühen griechischen Polis, Böhlau Verlag, Köln-Weimar-Wien 1993, ISBN 3-412-02393-0
Stefan Link, Das griechische Kreta, Steiner Verlag, Stuttgart, 1994, ISBN 3-515-06554-7
Antikes Griechenland
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Referenz: "http://de.wikipedia.org/"
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