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Ein Metöke (von griech.: meta mit und oikos Haus, also „Mitwohner“) war in der griechischen Antike, insbesondere in Athen, ein dauerhaft in der jeweiligen Stadt lebender Fremder, der kein Bürgerrecht (und damit keine politischen Mitwirkungsrechte) besaß, aber meist auch Grieche war. Die Metöken mussten in Athen eine spezielle Steuer (metoikion) entrichten und standen dafür unter einem gewissen Schutz des Staates. Vor Gericht und bei Rechtsgeschäften mussten Metöken sich durch einen Bürger vertreten lassen. Sie durften in Athen keinen Grundbesitz erwerben und waren daher überwiegend in Handel und Gewerbe tätig, wurden aber wie die Bürger zum Kriegsdienst herangezogen.

Das Wort lebt pejorativ fort im französischen métèque, das einen ungeliebten Fremden bezeichnet.

Literatur

Mustafa Adak: Metöken als Wohltäter Athens. Untersuchungen zum sozialen Austausch zwischen ortsansässigen Fremden und der Bürgergemeinde in klassischer und hellenistischer Zeit (ca. 500–150 v. Chr.). tuduv (seit 2004 im Herbert Utz Verlag), München 2003, ISBN 3-8316-7591-0 und ISBN 3-88073-591-3

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