ART

8) Q. Hortensius, Sohn des Redners (Nr. 13), war einer jener jungen Männer, die, nach Begabung und Schicksal sehr verschieden, in den fünfziger Jahren durch den gleichen leichtfertigen Lebenswandel bei der älteren Generation schweren Anstoß erregten; bei Catull und Calvus, Caelius und Curio, Antonius und Dolabella, Cornificius und Gellius Poplicola, Ticida und Sallustius und vielen anderen hat damals die Entwicklung ähnlich begonnen. Als der Vater Q. Hortensius im Frühjahr 703 = 51 bei der Verteidigung seines Schwestersohnes das Mitleid der Richter durch die Klage zu erregen suchte, daß dessen Verurteilung ihn fast aller der Seinigen berauben würde, zog man aus der Nichterwähnung des Sohnes den falschen Schluß, daß er den Sohn zu enterben gedenke (Val. Max. V 9, 2 wohl aus Cicero). Im Frühjahr 704 = 50 war H. in Asien und traf auf der Rückreise in Laodikeia mit Cicero zusammen; er mißfiel diesem gründlich und wurde von ihm nur aus Rücksicht auf den Vater nicht geradezu unhöflich behandelt (Cic. ad Att. VI 3, 9). Seine Absicht, von Athen aus mit Cicero zusammen zu reisen, wurde dadurch vereitelt, daß ihn die Nachricht vom Tode seines Vaters zur Beschleunigung seiner Heimkehr nötigte. Ende des Jahres war er noch mit der Regulierung des Nachlasses beschäftigt, worauf sich Ciceros Erkundigungen ad Att. VII 2, 7. 3, 9 beziehen; inzwischen brach der Bürgerkrieg aus, und gleich anderen seiner Genossen trat H. sofort auf Caesars Seite, was Cicero ad Att. X 4, 6 natürlich von seinem Standpunkt aus beurteilte und verurteilte. Nach Plut. Caes. 32, 1 führte H. bei der Eröffnung der Feindseligkeiten durch den Übergang über den Rubico und durch die Besetzung von Ariminum den Vortrab; Caesar selbst (bell. civ. I 8, 1) und die übrigen Quellen nennen ihn nicht, doch sprechen auch Suet. Caes. 31, 1 und Appian. bell. civ. II 137 von der Voraussendung einiger Mannschaften, die Ariminum schon besetzt hatten, als Caesar eintraf. Vor der Abreise nach Spanien traf Caesar im Anfang April die nötigen Anordnungen für den Schutz Italiens; H. und P. Dolabella (o. Bd. IV S. 1301, 35ff.) wurden als Flottenkommandanten mit der Bewachung der Küsten betraut, H. mit der der tyrrhenischen und Dolabella mit der der adriatischen (Appian. a. O. 166. Oros. VI 15, 8); infolgedessen hatte Cicero Mitte Mai schriftlich und mündlich auf dem Cumanum mit H. darüber zu verhandeln, ob er Italien zur See verlassen dürfe, und fand bei ihm wie auch sonst bei den Caesarianern in der Form das größte Entgegenkommen und in der Sache entschiedene Abweisung (ad Att X 12, 1. 16, 5. 17, 1. 3. 18, 1). Als dann C. Antonius von der Flotte des Pompeius auf der Insel Curicta im adriatischen Meere eingeschlossen wurde, eilte außer anderen caesarischen Führern auch H. mit seinen Schiffen zum Entsatz herbei, wurde aber wie die anderen geschlagen (Oros., s. o. Bd. I S. 2582f. IV S. 1301. 1835). Der Anschluß an Caesar hatte dem H. [2469] jedenfalls materiellen Gewinn gebracht, wie Anspielungen auf seine Vermögensverhältnisse bei Cic. ad Att. XI 6, 6. XII 5a vermuten lassen; ohne Zweifel ist er auch von Caesar zur Praetur befördert worden, wahrscheinlich 709 = 45, und im J. 710 = 44 verwaltete er als Proconsul Makedonien. Als seine Nachfolger forderten Ende des Jahres C. Antonius im Namen der Caesarianer und M. Brutus im Namen der Caesarmörder die Übergabe der Provinz, und H. trat sofort rückhaltlos auf die Seite der letzteren Partei, sodaß der Senat auf Ciceros Antrag im Anfang Februar 711 = 43 ihm seine Anerkennung aussprach und ihm sein Amt insofern prolongierte, daß er unter dem Oberkommando des Brutus die innere Verwaltung der Provinz weiterführen sollte (Cic. Phil. X 11. 13. 24. 26. Plut. Brut 25, 2. Dio XLVII 21, 4). Im Laufe dieses Jahres ist dann dem H. eine Ehrenstatue auf Delos errichtet worden; die Inschrift ehrt ihn, ohne ihm einen Amtstitel beizulegen, als τὸν θεῖον Καιπίωνος, διὰ τὰς ἐξ αὐτοῦ Καιπίωνος εἰς τὴν πόλιν (Athen) εὐεργεσίας (Bull. hell. III 159. XXXIII 467-471); es ist ganz richtig, daß Caepio kein anderer als Brutus sein kann, und nur die Bezeichnung des H. als dessen θεῖος läßt noch eine einfachere Erklärung zu, als die neuerdings (ebd. XXXIII 468f.) vorgeschlagene, nämlich daß Hortensia, die Schwester des H. (Nr. 16) mit dem Adoptivvater des Brutus, Q. Servilius Caepio, verheiratet war. C. Antonius, der zugleich mit Brutus auf Makedonien Anspruch erhoben hatte, war dabei in Gefangenschaft geraten und wurde in Apollonia in Gewahrsam gehalten; nach den Proskriptionen in Rom erhielt H. Ende 711 = 43 von Brutus den Befehl, den Gefangenen hinrichten zu lassen, und führte ihn durch C. Clodius aus (Plut. Brut. 28, 1; Ant. 22, 3; vgl. o. Bd. I S. 2584. IV S. 64f.). Dafür ereilte ihn die Rache nach der Schlacht bei Philippi im Herbst 712 = 42; die kurzen Angaben des Liv. ep. CXXIV und Vell. II 71, 2, daß er damals sein Ende gefunden habe, werden durch die ausführlicheren Plutarchs a. O. dahin ergänzt, daß M. Antonius ihn lebend gefangen nahm und am Grabe seines Bruders Gaius hinrichten ließ. H. war schon bei Lebzeiten seines Vaters verheiratet und Familienvater (Val. Max. V 9, 2, wo nepotes kaum anders zu beziehen ist); seine Söhne müssen (Q.?) Hortensius Corbio (Val Max. III 5, 4 Nr. 10) und M. (Hortensius) Hortalus (Nr. 12) sein; dieser führte das Cognomen des Großvaters, während H. selbst es anscheinend nicht geführt hat.
[Münzer.]

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