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407) Cornelia war die jüngere der beiden Töchter des P. Scipio Africanus und seiner Gemahlin Aemilia Tertia (Liv. XXXVIII 57, 2). Eine unglückverheissende Beobachtung bei ihrer Geburt erzählt Plin. n. h. VII 69. Sie vermählte sich in früher Jugend mit dem weit älteren Tib. Sempronius Gracchus. Nach der bestimmten Versicherung des Polybios (XXXII 13, 1ff. und bei Plut. Tib. Gracch. 1, 1. 4, 1) fand nicht nur die Heirat, sondern auch die Verlobung erst nach dem 571 = 183 erfolgten Tode des Africanus auf Beschluss der Familie statt. Livius XXXVIII 57, 3 zweifelt, ob diese Angabe Glauben verdiene oder die der römischen Annalisten, die die Verlobung mit den Scipionenprocessen in Zusammenhang brachten und gewissermassen als die Belohnung darstellten, die Gracchus von Africanus für sein edelmütiges Benehmen empfing (Liv. XXXVIII 57, 2–8; daraus Val. Max. IV 2, 4. Gell. XII 8, 1–4. Dio frg. 62. vgl. Sen. controv. V 2, 3). Für uns kann in diesem Falle die Entscheidung nicht zweifelhaft sein. Die romanhafte Erzählung der römischen Berichte gehört ins Reich der Erfindungen; zu ihrer Entstehung hatte die Rhetorik beigetragen (vgl. Cic. de inv. I 91), und die Einzelheiten waren, wie schon Plutarch (Tib. Gracch. 4, 1) bemerkte, einer Erzählung von der Verlobung des jüngeren Tib. Gracchus entlehnt, die übrigens vielleicht selbst ungeschichtlich ist (vgl. Mommsen Röm. Forsch. II 478, 129. 492f., 158. Niese De annalibus Romanis observationes alterae VIII Anm.). Die Behauptung Senecas, die Töchter des Africanus hätten ihre Mitgift aus dem Staatsschatz erhalten, ist falsch (über ihre Entstehung vgl. Cornelia Nr. 405): vielmehr hatte der Vater jeder von ihnen fünfzig Talente hinterlassen. Davon erhielten sie die Hälfte bei der Verheiratung von ihrer Mutter, die andere Hälfte nach deren Tode 592 = 162 von ihrem Enkel und Erben P. Scipio Aemilianus unverzüglich ausgezahlt (Polyb. XXXII 13, 1ff.). Damals war Cornelia höchstens drei Jahre verheiratet, was Mommsen (a. O. 489-491) durch (Kombination folgender Thatsachen ermittelt hat: Cornelia gebar ihrem Gemahl zwölf Kinder, abwechselnd Knaben und Mädchen (Sen. cons. ad Marc. 16, 3: ad Helv. 10, 6. Plin. n. h. VII 57. Plut. Tib. Gr. 1, 2); der älteste Sohn war der dem Vater gleichnamige Tiberius, zugleich das [1593] älteste oder zweitälteste Kind; seine Geburt fällt 592 = 162 und der Tod des Vaters nicht lange nach 601 = 153. Cornelias Gatte war ein Mann von strenger Religiosität (s. ein Beispiel bei P. Scipio Nasica Corculum Nr. 353); er sah einst auf seinem Ehebette ein Schlangenpaar, die Offenbarung der Genien des Hausherrn und der Hausfrau, und befragte deswegen die Haruspices. Sie rieten, eines der Tiere zu töten, das andere zu entlassen; von dem Ehepaar werde dann der Teil, dessen Genius getötet werde, gleichfalls sterben. Darauf beschloss Gracchus das Weibchen freizulassen, weil C. jünger war und ihn überleben sollte, und starb nach kurzer Frist. Diese Begebenheit hat C. Gracchus überliefert (bei Cic. div I 36. II 62) und haben ihm Spätere öfter nacherzählt (Val. Max. IV 6, 1. Plin. n. h. VII 122. Auct. de vir. ill. 57, 4. Plut. Tib. Gr. 1, 2); sie ist nur verständlich, wenn man sie in Zusammenhang mit verwandten religiösen Anschauungen betrachtet (vgl. Preller-Jordan Röm. Myth. II 196f.). Nach dem Tode des Gemahls ging C. keine zweite Ehe mehr ein, sie verschmähte sogar die Hand des wiederholt in Rom weilenden ägyptischen Thronprätendenten, des spätem Königs Ptolemaios VIII. Euergetes II. (Plut. Tib. Gr. 1, 3, vgl. Pauly R.-E. VI 220, 1). Sie widmete sich ganz der Erziehung ihrer Kinder, von denen nur drei am Leben blieben, die späteren Tribunen Tib. und C. Gracchus und eine Tochter Sempronia, die sich mit P. Scipio Aemilianus Nr. 335 vermählte (Plut, Tib. Gr. 1,3; ungenau Sen. cons. ad Marc. 16, 3; ad Helv. 16, 6). Cornelia war eine hochgebildete Frau und ausgezeichnete Mutter; die Söhne sollen sogar ihre glänzende Rednergabe zum guten Teil ihr verdankt haben (Cic. Brut. 104. 211. Tac. dial. 28. Quintil. inst. or. II, 6. Plut. Tib. Gr. 1, 3). Allgemein bekannt ist die Äusserung, die sie zu einer mit ihren Kleinodien prunkenden Campanerin gethan haben soll, ihre Kinder seien ihr Schmuck; sie wird allein von Val. Max. IV 4 Anf. unter Berufung auf eine Apophthegmensammlung des sonst nirgends erwähnten Pomponius Rufus angeführt und scheint mir nur von der Gemahlin Phokions auf Cornelia übertragen (vgl. Plut. Phoc. 19, wo auch die Ionierin der Campanerin entspricht, weil beide wegen ihrer Üppigkeit berüchtigte Landschaften vertreten). Auch der hochstrebende Ehrgeiz ihrer Söhne wurde auf die Mutter zurückgeführt. Sie habe sich oft vor ihnen beklagt, dass man von ihr nur als der Schwiegermutter Scipios und nicht als von der Mutter der Gracchen spräche. Plutarch (Tib. Gr. 8, 4) sagt ausdrücklich, dass dieser Ausspruch nur von einigen Gegnern überliefert werde; er klingt ohnehin, als ob er erst in späterer Zeit erfunden worden wäre, als man Cornelia in der That die Mutter der Gracchen nannte (z. B. auf der Statuenbasis, s. u.). Ihr Verhältnis zu den politischen Bestrebungen der Söhne suchte Nipperdey (Opuscula 104–109) näher zu beleuchten und kam zu dem Ergebnis, dass sie wohl die von ihnen verfochtene Sache, aber nicht ihre Absichten billigte. Er hat dabei nicht genug beachtet, dass tendenziöse Darstellungen ihr Bild entstellt haben. An zwei Stellen, ausser an der eben angeführten und etwa Dio frg. 82,8, wonach der sich gefährdet glaubende [1594] Tiberius im J. 621 = 133 τήν τε μητέρα καὶ τὰ παιδία ἐς τὸ πλῆθος παρῆγε συνδεόμενα, wird gesagt, dass Cornelia durch Thaten die Gracchen unterstützt habe; an beiden Stellen wird, wie an der angeführten, hervorgehoben, dass nur gewisse Quellen diese Angaben machten; in beiden Fällen stehen ihnen andere Berichte gegenüber und werden diese durch innere und äussere Gründe als die weitaus glaubwürdigeren erwiesen. Die eine Angabe ist die, dass C. im Verein mit ihrer Tochter ihren Schwiegersohn Scipio Aemilianus im J. 625 = 129 umgebracht habe, um zu verhindern, dass er die Gesetze des Tib. Gracchus umstürze (Appian. bell. civ. I 20); von den verschiedenen Parteilügen über den Tod des Scipio (s. o. S. 1458f.) ist dies die gemeinste und erlogenste. Die zweite Angabe ist, dass sie ihrem Sohn Gaius 633 = 121, als die Entscheidung bevorstand, Söldner als Schnitter verkleidet zuschickte: ταῦτα γὰρ ἐν τοῖς ἐπιστολίοις αὐτῆς ᾐνιγμένα γεγράφθαι πρὸς τὸν υἱόν (Plut. C. Gracch. 13, 1); hier hat man es ohne Zweifel mit böswilliger Auslegung von harmlosen Worten zu thun, wodurch man die Behauptung stützte, Gracchus habe zuerst zu gewaltsamen Mitteln gegriffen. Plutarch fügt selbst bei, dass nach anderen Darstellungen C. das Verhalten ihres Sohnes vielmehr missbilligte. Das ist ohne Zweifel das Richtige, denn es wird durch eine von Freund und Feind beglaubigte Äusserung des C. Gracchus selbst bewiesen; er stellte Ende 630 = 124 sofort nach dem Antritt seines ersten Tribunats einen Antrag, der sich speciell gegen M. Octavius, den früheren Amtsgenossen und Widersacher seines Bruders, richtete; er liess den Antrag fallen mit den Worten, er begnadige den Octavius, weil seine Mutter für ihn gebeten habe (Diod. XXXIV 25, 2. Plut. C. Gr. 4, 1). Dazu stimmen nun auch die beiden Bruchstücke von Briefen der C., die kurz vorher, als sich Gaius um das Tribunat bewarb, geschrieben sind und ihn abmahnen, den Bruder zu rächen und dieselbe Bahn zu betreten. Diese zwei Brieffragmente sind schon dadurch innerlich als echt beglaubigt; auch die äusseren Umstände sprechen dafür. Denn Cicero (Brut. 211; daraus ohne eigene Kenntnis Quintil. inst. or. I 1, 6) hat Briefe der Cornelia, vielleicht an die Söhne gerichtete, gelesen, und der mit ihm befreundete Cornelius Nepos hat diese Stücke erhalten (vgl. o. S. 1413f.) offenbar in dem Buch de oratoribus Latinis, obwohl sie in den Hss. am Schluss nach den Viten des Cato und Atticus stehen, die aus dem Buche de historicis Latinis stammen (abgedruckt in den Ausgaben des Nepos, auch bei Peter Frg. hist. Rom. 222). Die Echtheit der Bruchstücke ist wiederholt bestritten worden, so von Mercklin in der jetzt ganz wertlosen Dissertation De Corneliae vita moribus et epistolis (Dorpat 1844) 27ff.; sie ist in überzeugender Weise verteidigt und bewiesen worden von Nipperdey Opuscula 95–118 (vgl. auch Jordan Herm. XV 530–534; andere Litteratur bei Teuffel-Schwabe I 202 § 123, 6; nur dem Titel nach kenne ich bisher: K. Hubel Die Brieffragmente der Cornelia, der Mutter der Gracchen, Diss. Erlangen 1900. H. Schielein De epistolis, quarum fragmenta in Cornelii Nepotis libris traduntur, Corneliae Gracchorum matri vindicandis, Diss. München 1900). Allerdings hat sich Ed. [1595] Meyer (Untersuchung, zur Gesch. der Gracchen [Halle 1894] 4, 6) entschieden gegen diese Ansicht ausgesprochen; doch dass Verleumdung Zeugnisse, die ihr unbequem sind, einfach unbeachtet lässt, ist nichts Ungewöhnliches und kein Beweis gegen ihre Authenticität. Auch der von Plut. C. Gr. 13, 1 erwähnte Brief ist, wie schon gesagt wurde, nicht für gefälscht zu halten, sondern nur falsch ausgelegt. Wie Cornelia schon bei Lebzeiten von den Gegnern ihrer Söhne angegriffen wurde, zeigt die Erzählung bei Plut. ebd. 4, 2, wo, beiläufig bemerkt, C. Gracchus sie ebenso mit dem Namen nennt, wie sie selbst in dem zweiten Brieffragment ihren älteren Sohn. Eine Erwähnung der Mutter findet sich ausserdem in dem Bruchstück einer andern Rede des C. Gracchus bei Cic. de or. III 214; es ist unbekannt, wann diese Rede gehalten worden ist, aber man hat zu viel Gewicht darauf gelegt, dass sie die Anwesenheit der C. in Rom voraussetzt. Nach Oros. V 12, 9 hatte sich C. schon nach dem Tode des Tib. Gracchus nach Misenum zurückgezogen, was auch den Briefwechsel mit Gaius erklärt, aber trotzdem kann sie zeitweilig auch in Rom gelebt haben. In Misenum traf sie die Nachricht von dem Untergange ihres zweiten Sohnes; sie ertrug ihr schweres Geschick mit Seelengrösse und lebte noch längere Zeit im Verkehr mit bedeutenden und edlen Männern, stolz auf ihre Kinder, für die, wie sie sagte, die Tempel, in denen sie gefallen, würdige Grabmäler seien, von allen verehrt und bewundert (Vell. II 7, 1. Sen. cons. ad Marc. 16, 3; ad Helv. 16, 6. Oros. V 12, 9. Plut. C. Gr. 19, 1—3). Sie galt als das Muster einer Römerin und wert, der Penelope gegenübergestellt zu werden (Aelian. v. h. XIV 45, 1). Von ihrem hohen Ansehen zeugt die Errichtung einer bronzenen sitzenden Porträtstatue mit Aufschrift in der Porticus Metelli (Plin. n. h. XXXIV 31. Plut. C. Gr. 4, 1). Hier ist 1878 die Basis mit der Aufschrift: Cornelia Africani f(ilia) Gracchorum (scil. mater) gefunden worden; die Statue selbst ist schon ziemlich früh untergegangen, da nach einer zweiten Inschrift die Basis später zur Aufstellung eines Werkes des älteren Bildhauers Teisikrates benutzt wurde (Ephem. epigr. IV 816 = CIL VI 31610, vgl. Bernoulli Röm. Ikonogr. I 72ff.). Dass C. im J. 653 = 101 noch am Leben war, wird oben Bd. II S. 264, 38 irrtümlich gesagt; es handelt sich dort um ihre Tochter Sempronia.
[Münzer.]
Nachträge und Berichtigungen

407) Für Cornelia die Mutter der Gracchen vgl. noch Octavia 882ff. Ed. Meyer hat seine Zweifel an der Echtheit der Brieffragmente zurückgezogen (Kl. Schr. 386ff.; vgl. auch H. Siess Wien. Stud. XXIV 489–494 für die Echtheit, doch unwesentlich).
[Münzer.]

407) Cornelia, die Mutter der Gracchen. (L) S III.
[Hans Gärtner.]

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