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87) Q. Caecilius Metellus Creticus war nach den Inschriften Sohn eines Gaius, also wahrscheinlich des Metellus Caprarius (Nr. 84) und Enkel des Macedonicus Nr. 94, nicht dessen Sohn, wie Flor. I 43, 1 meint. Vermutlich ist er der Q. Metellus, der in einem nicht bekannten Jahre Volkstribun und im folgenden Legat war (Cic. imp. Cn. Pomp. 58). Er bewarb sich 679 = 75 um die Praetur (Sall. hist. p. 127 Jord. = II 45 Maur.) und muss sie in einem der nächsten Jahre bekleidet haben, da er 684 = 70 als Bewerber um das Consulat auftrat. Hierbei unterstützte ihn C. Verres, der seinerseits von Metellus und dessen Verwandten begünstigt wurde (Cic. Verr. act. I 26–29, vgl. Ps.-Ascon. p. 98. 126. 139f. 148. 162. 207 Or.). Metellus wurde für 685 = 69 mit Q. Hortensius zum Consul gewählt (Tessera CIL I 724; figlina ebd. 780. Chronogr. Idat. Chron. pasch. Cassiod. Ascon. Pis. p. 14) und erhielt das Obercommando auf Kreta, worauf sein Amtsgenosse, dem es durchs Los zugefallen war, freiwillig verzichtet hatte (Dio XXXVI Anf. bei Xiphilin. p. 358 Melb. Schol. Bob. Flacc. p. 233 Or.). Die Insel war neben Kilikien die Hauptbrutstätte der Piraterie; ihre tapferen Bewohner wussten, dass sie jetzt um ihre Existenz kämpfen mussten, und deshalb war die Aufgabe, die des Consuls harrte, keine leichte. Zu seiner Verfügung standen drei Legionen (Phleg. 12, FHG III 606); nach einem Siege in offener Feldschlacht bei Kydonia (Phleg. a. a. O. App. Sic. 6. Vell. II 34, 1, vgl. 38, 6) begann er den langwierigen Belagerungskrieg, der zur Einnahme von Kydonia (App. Liv. ep. XCVIII), Knossos (App. Liv. ep. XCIX), Lyktos (Liv. Flor. I 42, 4) [1211] und anderen Festungen führte und bis in die Mitte des J. 687 = 67 mit steigender Erbitterung fortgesetzt wurde (vgl. noch Liv. frg. 28 Weissenb. bei Serv. Aen. III 106. Val. Max. VII 6 ext. 1. Oros. VI 4, 2. Eutrop. VI 11, 1). Gortyna scheint sich freiwillig ergeben zu haben, denn diese Stadt schlug in der Übergangszeit, während Kreta als römische Provinz eingerichtet wurde, Münzen zu Ehren des Metellus (Friedländer Ztschr. f. Numism. X 119). Ehreninschriften auf Kreta selbst (Revue archéol. XV 1867, 418), in Argos (CIL I 595 = III 531) und in Athen (CIA III 565) bezeugen, welche Verdienste der Feldherr, der auf ihnen den Imperatortitel führt, sich um die Sicherheit der griechischen Meere erworben hatte. Inzwischen wurde in Rom dem Pompeius der ausserordentliche Oberbefehl gegen die Seeräuber im ganzen Mittelmeergebiet übertragen und somit auch Kreta unterstellt. Auf die Kunde von seiner Milde gegen die Besiegten boten ihm die Kreter ihre Unterwerfung an; er nahm sie an (Cic. imp. Cn. Pomp. 35. 46. Liv. ep. XCIX. Flor. I 42, 5f. App. Sic. 6. Plut. Pomp. 29, 1f.) und schickte seinen Legaten L. Octavius, um dem Metellus Einhalt zu gebieten und die Regierung zu übernehmen. Aber der Proconsul achtete dessen nicht, er setzte nicht nur den Krieg mit desto grösserem Eifer fort, wobei er Eleutherna und Lappa einnahm, sondern behandelte auch den Octavius, als er ihm in die Hände fiel, mit Schimpf und Hohn (Dio XXXVI 18, 1–19, 3. Plut. Pomp. 29, 3f.). Es kam dahin, dass der Legat die Truppen seines Collegen L. Sisenna aus Griechenland gegen Metellus herbeirief (Dio), dass Pompeius mit diesem heftige Briefe wechselte (Liv. ep. XCIX) und zuletzt geradezu zum Kampf gegen ihn rüstete (Dio XXXVI 45, 1). Die Übertragung des Commandos im mithridatischen Kriege brachte ihn noch rechtzeitig auf andere Gedanken; er überliess die Insel ihrem Schicksal, Metellus vollendete die Unterwerfung und die Organisation, denn Kreta wurde zur Provinz gemacht (Cic. Flacc. 30, vgl. 63. 100. Liv. ep. C. Iustin. XXXIX 5, 3. Ruf. Fest. 7, 1. Solin. p. 23, 2 Momms. Strab. XVII 840). Der Sieger erschien erst 691 = 63 vor Rom und forderte den Triumph, den indes die Parteigänger des Pompeius hintertrieben: Metellus wurde nach Apulien, wo Unruhen drohten, gesandt (Sall. Cat. 30, 3) und feierte seinen Triumph erst nach vollständiger Unterdrückung der catilinarischen Verschwörung, Ende Mai des nächsten Jahres (Acta tr. Cic. Pis. 58. Vell. II 34, 2. Eutrop. VI 11, 1. 16. App. a. a. O. Dio bei Xiphilin. p. 369 Melb.), ohne die feindlichen Feldherren dabei aufzuführen, weil durch einen tribunicischen Antrag diese Ehre für den Triumph seines Rivalen aufgespart wurde (Vell. II 40, 5. Flor. II 13, 9. Dio XXXVI 19, 3). Er selbst führte fortan den Siegesbeinamen Creticus (Schol. Bob. p. 233. 255 Or., noch nicht auf den oben citierten Inschriften), und seinen Soldaten kamen später die Ackergesetze der Triumvirn zu gute (Dio XXXVIII 5, 1), doch gehörte er aus Hass gegen Pompeius fortan zu den Führern der senatorischen Opposition gegen diese selbst (Vell. Flor.). 694 = 60 bereiste er, an der Spitze einer Gesandtschaft, Gallien (Cic. ad Att. I 19, 2); 697 = 57 wird er von Cicero unter den Pontifices erwähnt (har. resp. 12), 699 = 55 im Senat (Pis. [1212] 58) und 700 = 54 bei der Verhandlung gegen Cn. Plancius unter den Anwesenden genannt (Planc. 27); bald darauf ist er wohl gestorben (Vell. II 48, 6).
[Münzer.]

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